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6O Samstag den 11. März 1882.

Gichcner Anzeiger

' Amts- und Anzeigeblaü für den Kreis Gießen.

T«k«a«r Schulstraß- B. 18.

Ackermann.

Keutschland.

Darmstadt, 7. März. Schluß des Inhalts des Großh. Regierungs­blatts (Beilage Nr. 3):

eine erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Leihgestern, am 23 Decbr. wurde dem Schullehrer Johann Linn zu Nieder-Erlenbach _ die Lehreritelle an der Gemeindeschule zu Rumpenheim übertragen; an dems. Tage wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Groß-Felda Jobs. Friede. Coinbecher von der ihm übertragenen Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rumpenheim aus sein Nachsuchen enthoben und auf seiner bisherigen Stelle belassen; am 29. Decbr. wurde die von deni kath. Pfarrer und dem Stadtvorstande zu Bensheim auf die erledigte erste Mädchenlehrerstelle an der kath. Schule zu Bensheim prasen- tirte Schulamtsaspirantin Elisabeth Lang aus Lörzweiler für diese Stelle be­stätigt ; am !. Januar 1882 wurde der Bauaufseher Johs. Engler zum Steuer­ausseher ernannt; am 5. Januar wurde der von dem Herrn Furstm Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dein Herrn Grasen zu Erbach-Schonberg auf die erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Biumlmg-Grumbach prasen- tirte Schulamtsaspirant Wilhelm Mengler aus Vielbrunn für diese Stelle bestä­tigt; an dems. Tage wurde dem Schullehrer Bockms zu Rinderbugen die Lehrer­stelle an der evang. Schule zu Köngernheim; am 12. Januar wurde dem Schullehrer Heinrich Joseph Schreiber zu Kostheim Re Lehrerstelle an der Gemeindeschnle zu Laubenheim, am 13. Januar wurde dem Schulmntsaspiranten Christoph Goll aus Babenhausen die zweite Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Götzenhain übertragen; am 18. Januar wurde der Gerlchtsvollzieheraspnant Johann Justus Lahm aus Alzey zum Gerichtsvollzieher nut dem Amtssitze zu Offenbach ernannt; am 22. Jan. wurde dem SchulamtsaspirantenNik. L-chuckmann aus Framersheim eine Lehrerstelle an der Gememdeschule zu. Alzey übertragen, am 27. Januar wurde der Finanzaspirant Johann Friedrich Kell zu Mainz zum Steueraufseher ernannt; am 6. Februar wurde dem Schulamtsaspiranten Jacob Sättig aus Dieburg eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule M Viernheim übertragen; am 8. Februar wurde der vormalige Gardist im 1. Hess. Jnfantene- l Leibgarde-) Regiment Nr. 115 Johs. Deuchert zum Kanzleuvarter m dem Colle- qienhanse zu Darmstadt ernannt; am 9. Februar wurde der von dem Herrn Fürsten zu Solms-Braunfels auf die erledigte Lehrerstelle an der Gememdeschule zu Meckesheim präsentirte Schulanitsaspirant Friedrich Steinberger aus Beien­heim für diese Stelle bestätigt; am 16. Februar wurden dem Schullehrer Johs. Eck zu Hesselbach und dem Schulamtsaspiranten Theodor Weber aus Hamhausen Lebrerstellen an der kath. Schule zu Fürth übertragen; an deins, -rage wurde die von dem Kreisrathe zu Offenbach, sowie dem kath. Pfarrer und Ortsvor­stande zu Groß-Steinheim auf die zweite kath. Lehrerstelle zu Groß-Steinheim präsentirte Schulamtsaspirantin Katharina Bund aus Heiligenkreuz bei -rner fiir diese Stelle bestätigt.

9. Dienstentlassungen.

Die Unfallversicherung. '

Der preußische Volkswirthschaftsrath hat am Dienstag m einer längeren --iinunn di/ibm von der Staatsregierung vorgelegten Grundzuge eines Unfall- ( ^^.n^-Leümtwurfes berathen, und damit ist denn diese hochwichtige An- s verstcherungs-G I ( einer parlamentarischen Körperschaft

ge egenheit nur, zun' ^"enne/g^,r1cC9n,urbe bekanntlich der ursprüngliche Gesetz- 1 be)pt che - 3 r Reichsversicherung mit einem Drittel Staatszuschuß bastrte, , °°rgelegt, um später im Reichstage so verändert zu werden, daß sich seine Durchführung als wenig angebracht erwies zumal auch bereits die Ausarbeitung emes neuen, des jetzigen Pivfectes, in Aussicht stand. Es folgte dann im Januar d. Js. der betannte liberale Gesetzentwurf, welcher mit den jetzt vorhandenen Grundzügen m zwei wichtigen Punkten übereinstimmt, nämlich in cher Zwangsversicherung und der Befremng der Arbeiter von den Prämien. Die Hauptfragen, um die sich fetzt Alles i reht, bleiben nun: Bei wem soll versichert werden und wer hat die Prämien zu tragen? Hinzutreten dann freilich noch die Fragen über Re Dauer der^Carrenz- ld. h derjenigen Zeit nach den, Unfall, in welcher noch Inn«- Entschädigung gezahlt wird) und die Anzahl derjenigen Arbeiter, welche unter die Bestimmun­gen des Gesetzes fallen, doch ist über diese Punkte eine Einigung. verhaltmß- mäßiq leicht möglich, wenn die Hauptdifferenzen bezüglich der Art der Versiche­rung und der Tragung der Prämien beseitigt smd. Daß eine Aenderung des jetzigen Haftpflichtgesetzes unbedingt nöthig ist ist allgemnn anerkannt, denn Re Garantie, daß den Arbeitern bei Unfällen sofort und schnell geholfen wird, ist eine so schwache, daß sich daraus die bittersten Klagen herleiten und das Ver­langen nach einer Reu-Regulirung dieser wichtigen socialen Angelegenheit immer dringender wird. Nach den Ziffern, welche der Reglerungs-Commffsar BoRcker im Volkswirthschaftsrath auf Grund der im Herbst vergangenen Jahres erho­benen Statistik gegeben hat, stellten ffch die Unfälle in einem ^ahre folgender­maßen: Die Erhebungen beziehen sich auf 94,000 Werke oder Betriebe mit 1,600,000 männlichen und 350,000 weiblichen Arbeitern. _ Es starben 651 männliche und 811 weibliche Arbeiter, dauernd erwerbsunfähig wurden 123, theilweise erwerbsunfähig 134, vorübergehend 28,000. Ist so der i^ocentsatz ein verhältnißmäßig niedriger, so ist die Zahl derjenigen, welche durch Unfälle betroffen wurden, mit rund 30,000 eine ziemlich hohe und sie wird sich ohne Zweifel noch in beträchtlichem Maße erhöhen, wenn alle diejenigen Unfälle mit in Anrechnung gezogen werden, welche zunächst nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen. Angesichts dieser Ziffern ist es erklärlich, wenn fort und fort ein Zustandekommen des Gefetzes gefordert wird. In den letzten -ragen ist nunmehr die Wiedereröffnung des Reichstages mit ziemlicher Sicherheit m Aus­sicht gestellt und neben dem Tabaksmouopol die Unfallversicherung als Haupt­gegenstand der Berathung genannt ivorden. Verschieden wie die Meinungen der einzelnen Parteien, waren auch die Ansichten der Mitglieder des Volkswirth- schaftsraths. Während der R.egienmgs-Entwurs eine Versicherung bei neu zu bildenden Genossenschaften beantragt, wurde in der Körperschaft das Verlangen nach einer Reichsversicherung-Anstalt oder aber auch nach einer Versicherung bei Privatgesellschaften ausgesprochen. Beide Forderungen sind schon in früheren Vorlagen, die erste in der der Regierung, die zweite in der Vorlage der Libe­ralen berücksichtigt gewesen, aber beide haben keine Zustimmung gesunden. Gegen die Reichsverstcherung zogen die Partilülaristen in's Feld und gegen die Privatversicherung wurde das Bedenken erhoben, daß nicht nur nicht dadurch die Prämie vertheuert würde, sondern auch keine Garantie für die Sicherheit vorhanden wäre. Die letzteren Einwände sind nicht ganz von der Hand zu weisen, wenngleich sie wohl etwas übertrieben sind. Als Ausweg werden eben jetzt die Genossenschaften vorgeschlagen. Zurückzuweisen ist der Gedanke keines­wegs und im Reichstage auch eine Einigung hierüber wohl möglich. Schwieri­ger stellt sich allerdings nun die Frage der Prämienzahlung, zu welcher die Regierung den Staatszuschuß in Aussicht nimmt. Die Bedenken, welche dagegen auch im Volkswirthschaftsrath erhoben wurden, sind nicht unbedeutend, und sicher richtig ist es, daß eine Fundamentirung der Genossenschaften auf eigenen Füßen vertrauenerweckender für die Zukunft ist. Eine offene Frage bleibt es jedoch daneben, ob nicht die Arbeitgeber den Arbeitern die von ihnen zu zahlenden Versicherungsprämien in Anrechnung bringen werden. Dieser Gegenstand scheint uns zuerst der Erörterung und Feststellung nöthig zu sein, es dürfte sich daraus Manches für die Lösung der ganzen Frage ergeben. Als Carenzzeit ist in^den Grundzügen eine Frist von 13 Wochen angegeben, mährend welcher an stelle der Unfallversicherung die Krankenversicherung tritt. An Beiträgen zu dieser letzteren müssen jedoch die unter das Unfallgesetz fallenden Arbeiter ein Drittel beitragen. Da ein ganz bedeutender Theil der Unfälle in einem Vierteljahr curirt sein wird, so würden also die Unfallgenossenschaften wesentlich erleichtert und ein Haupttheil der Kosten den Krankenkassen zugewiesen werden.

LKY7ÄWÜ» --1* Sch» 3« m-r.- einem GehaU von 900 M. Die mit einem «ang. fieber ju, stelle an der Gemeindeschule zu Heimertshausen nut einem Gehalt von 900 ,

mit der Stelle ist Kirchendienst verbunden. Die nut emem evang. Lehrer ,u besetzende "Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Mockstadt mit «nein Ge- Mt von 900 mit der Stelle ist Organistendienst verbunden ; dem Herrn Fürsten zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen steht das Prafentationsrecht zu derselben zu. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschille zu Fürfeld mit einem nach dem Dienstalter des betk Lehrers sich bemessenden Gehalt von 900 bis 1000 fahrlich, mit _ der Stelle ist

7 »SÄFBS'tiÄi

nachfolgende Bibel,tellrn zu Texten für diesen Tag ausgewahlt.

^^nnas^Ea'v^^Vers 8' Da meine Seele bei mir verzagte, gedachte ich an H-rkn und mein Gebet kam zu Dir m Deinen h-il.g-n T-mpel."

geben X Ä Ä »X

lich-r S-lbstpiüfung diesen Tag zu W^n- jumSM bie reichen Trost-

Maßen zu Buße. Glauben und Heiligung ermahn . nnbalicn in gemcinsamc>n quellen des Evangeliums die Bußfertigen hmweifn uns Alle zu wahrem

Flehen um den ferneren gnädigen Schutz und Beistand Gottes, der Heile führen wolle durch Jefurn Ehristum^s-m-n Sohn.

------------------ " Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

cm- romcit, ckammer der Stande. 18. Sitzung.s

m. Darmstadt, 9. Marz. [3»e*tc b u b g e t § fort. Die als Er- Die Kammer fahrt m_6cr Berathung beS® werden gutgeheißen. Bei dem Titel träge aus Staatsdomänen eingestellten Sum röder die Regierung, ob bald eine Ertrag der St°ats-Est-nbahn-n», fk^ - Mintst-rialpräsident

Vorlage in Betreff des Secundarbahnw-kns zu , |old)e Vorlage seien im vollen

Schleiermacher erwidert, du-Vordere,tu gen ,u^ über biejen Aegenstand im

Betrieb und die Negierung hoffe, m n ch um Anlage von L-ecundärbahnen eine Allgemeinen und über die ocrf*'nbencn bei diesem Cap'tel in Anregung gebrachten eingehende Vorlage machen zu können. g von 2500ft für die Gr­

ünd weiter oersolgten Emiüh, ung e n Durchs« b ertbeilt die Kammer gleich- üäIäS.< « WU. «*

8. Dienstnachrichten:

Am 19. Decbr. 1881 wurde der von der Frau Gräfin zu Erbach-Fürstenau aus die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bullau präsentirte Schulamts­aspirant Georg Jacob Krämer aus Hiltersklingen für diese Stelle bestätigt; b(e 6qp. 4(Mrccw «r" -l" am 20. Decbr. wurde dem Schulamtsaspiranten Heinrich Jung von Holzhausen Berathung d-s Ftnanzgesetz-s ausg i s