1882.
Samstag den 1L Februar
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags
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werden wird.
Gießen, den 9. Februar 1882.
Großherzogliches Kreisaint Gießen. Dr. B o ef man 11.
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Deutschland.
m. Darmstadt, 9. Februar. Der Abgeordnete Arnold hat bei dem Bureau der zweiten Kammer den Antrag übergeben, die Kammer wolle bie Grvßh Regierung ersuchen, noch auf diesem Landtage den Entwurf e>.nes Geietzrs vorzulegen, m welchem ausgespiochen wird: 1. daß Art. 24 des Gesetzes vom t5. September 18o8, das Pfandrecht betreffend, aufzuhet-en sei; 2- daß an Stelle dieses Art kels etwa totgender trete. Einen gesetzlichen Hypothrktitel hat auch jeder Gläubiger wegen der ihm zustchenden Gcldforderung auf bie verhypothecirbaren Vermögensgegeuftände 1 esttes Schuldners, wenn a. über dieselben ein rechtskräftiges oder em für vorläufig vollstreckbar erklärtes Endurtheil. oder b. über dieselben einer der in § 702 der Ewilproceßoidnung ausgeführt n oder en n Gemäßheit des § 706 der Cio lproceßordnung geschaffener Schuldtitel oder ein Arrestbefehl vorliegt; 3. daß zur Voraussetzung des E ntrags dieses ^nvolbektitels, abgesehen von den für alle Hypothektitel bestehenden Vorschr-stm, mb- besondere die Beobachtung der in den §§ 662—672, 703, 704 Abs. 1, 705, Abs. 1 und 2 808 und 809, Abs- 1 der Civilproceßordnung bestehenden Vorschrlften geholt- — Ergänzend fei hier bemerkt, daß Art- 24 des Gesetzes von 1858 lautet: „Einen aefetzlichen Hypothektitel hat auch jeder Gläugiger wegen der ihm zusteh. nden Forderung auf diejenigen veihypothecirbaren Vermögensgegenstände seines Schuldners, deren ^wangsveräußerung zum Zweck seiner Befriedigung duich das zustehende- Gericht ver- ffla( morden ist- — Der Gläubiger kann die Einschreibung dieses Hypothektitels verlangen, sobald der Richter die Versügung, wodurch die Zwangsveiäutzerung an- geordntt^wird, erl ^r ^^^rdnete Arnold beantragt, die Großherzogliche Regierung um eine baldigste Vorlage wegen Erbauung einer Staatsstraße von Unterabtsteinach, Oberabtsteinach und Siedelsbrunn bis auf die Kreidacher Höhe im Kreise Heppenheim zu El suchen. Februar. Die neue Ver ordnung, d'e Gerichtskosten und Ge
bühren betreffend wurde heute publicast. Dieselbe hat die Fundamentalprincipien der alten Verordnung beibehalten und nur einen Theil der Einzelbestnnmung'n geändert und eraänrt Nichtsdestoweniger ist die revidrrte Verordnung neu redigirt und mit neuen Tarifen versehen, weil es den praktischen Gebrauch der Verordnung wesentlich erleichtert wenn Demjenigen, der sie anzuwenden hat, an Stelle zweier einander ergänzenden Stückwerke ein einheitliches Ganze vorliegt. Die hauptsächlichsten Aender- ungen und Ergänzungen sind: 1) Eine Reche von Stempel- und Gebührensätze sind ermShiai worden 2- Bei einer Reihe von Geschäften ist, weil bie Ermittelung des Wertbes des Geaenstandes unvethältnißmaßige Schwierigkeit bet denselben bietet, an Stellkder nach °d"esem Wertbe abgestuft.n Gebühr eme feste Gebühr gesetzt warben, qx cxn mkbreren Kallen ist für die Bestimmung der Gebühr ein Spielraum gelaff.n. 4, Der^temml für eine vollstreckbare Ausfertigung iZ-ffer 25 des allen Sttmpel- Tarifs) ist, nachdem die deslallsige Gebühr retchsgesetzlich beseitigt wurde, nunmehr auch landesrechtlich in Wegfall gebracht. Ebenso ist d.e Gebühr sür eme tzeiraths- Mrfteiniauna auf @tHarun« der Brautleute, daß sie sich dem am Wohnorte des ^äuhaamS neHenben Se»te unteiwerfen wollen, in Wegfall gebracht. 5) An Stelle der W^rth-Adstufung des § 8 des deutschen Gerichtskostengesetzes, welche sich an das D-cima vst-m nicht a-bunden hat, ist, um die Berechnung der Gebühren zu erleichtern, dieses System in der neuen Verordnung in noch weiterem Umfange, als schon m der Nerardnuna vom 30. August 1879 geschehen war, zur Anwendung gebracht. 6) Die Schreibgebühren sollen inskünftig im nichtstreitigen und im besonderen Versahreir nur für Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften, welche auf Antrag (nicht auch ,ur solch. welche von Amtswegen ertheilt werden, zur Erhebung kommen. 7) Im § 16 ist
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tt Bursche, Mlch-r )t, finbet Süll- auf
• Draimrung in Flur I bis VIII der Gemarkung Utphe.
Bekanntmachung.
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ittf von getragenen Oelgemalden, alten 1, Münzen ic.
Rothtttberger, uemveg 193.
welche 5 Jahre in chatig ivar, erbietet sowie für Kinder nchen der englischen nversation, zu er- bhülse für Kinder m der Exped. d. Bl.
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ferner eine Bestimmung vorgesehen, welche dem Ministerium freie Hand geben soll, iM Bedürsnißfalle die Erhebung von Gebühren und Auslagen m der Form des Stempels m weiterem Umfange als d m bisher gestatteten anzuotdmn 8) Bei den Gebühren d"r Beam7en sind einige durch das Bedürsnlß erforderte Aenderungen, und Er- aäntunaen tinaetrden Die eingreifendste derselben ist der Wegfall der Gebühr der G.richisjchteiber für Löschung der Beschränkung eines Eintrags im Mutatwns-Ver- äe'*"’setltn, 8 Februar. Abg. Berling erläßt eine Erklärung, daß er die Klaae neaen Landrath v. Bennigsen - Förder in Ratzeburg zurückziehe, nachdem dieser die angegriffene Ehre vollständig hergestellt, der Oberpräsident sein lebhaftes Bedauern ausgesprochen und die Garantie gegeben ist, day bie stelle neaen Einwohner des Kreises aus Anlaß der Reichstagswahlen niedergeschlagen worden und der Landrath versetzt ist. Der Proceß in Lübeck aber werde unge- (jinbertjeinen Fortgang nchi ^bichsregierung der Frage eines Verbots, resp. einer möglichsten Beschränkung der Differenzgeschäste an der Börse naher zu treten beabsichtige, wird in Abgeordnetenkreisen sehr lebhaft besprochen Di Dleimiuaen welche dabei lant werden, klingen vielfach sehr sympathisch für die
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delskammern eingeholt werden würden. „„Mmobpn ■
— Aus Wien wird den „Berl. Polii. Nachr." vom i. bs- Nachdem We gestern versuchten falschen Ausstreuungen ^rruffcheTriipp^ bewegungen nach unserer Grenze, dw augenscheinlich fu Bors nzwecke m Welt gesetzt worden, nicht verfangen haben, man heu e die
macht, zu noch grelleren Ausstreuungen, zu greifen. - s > Borse anbelangt, wie es scheint, nut
Dieldungen über österreichische Mobi isirungen. 3^ fan" ^ bie erwähnten Ge- über auf das Bestimmteste. mittheilen, da J -es^nrns me^
rächte, die russischen sowohl als die osterre ch h cisleithanische Ministergröbster Art zn thun habe. Uebrrgens n h w Thatsache einen Anhalts- gerüchte zu Hülfe, für welche rnbeffen nu T ( l(-tCuer.sBor[age abzulehnen punkt bot, daß das rechte Centrum di Pewemnste 9 6abinetS«
beschlossen habe, die Regierung aber die Annahme oie,
frage gemacht hat. weniastens durch Verordnung des Finanz-
— Ein Zoll-Cunosum ist nun Ä uon corned beef als feine Eisenministers beseitigt worven, die > J f abzielenden Petitionen dem roaaren. Der Reichstag hatte be am tlich
Reichskanzler zur Erw^W canp@ine bisher noch nicht in
- Zur Haftpflicht derE, ^^nzen der Haftpflicht der Eisenbahn- höchster Instanz erörterte sr g , unzurechnungsfähigen Kindern beim
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