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lüg zu cer, Mbach. lienlogis an :etben bei im Stern.
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vohnung ganz |u vermiethen.
IlMlogis zu ltersmeg 3. nes Faimliem rmiethm. temgazse 10. immer zu ver- lm Bögtt. an der Nord- traße) ist der § 5 Zimmern
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Dr. Dittmar. mneNU^mn
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zu vermiethen- ,d, AsterM.
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im und «lsbald kgiNü^r- ipiieben m X®ärtner-- —-f3imÄ 't'bqi-hb-r. p ßolfengal!613: AnuG/z
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336- Dienstag den 10. Oktober lS8A
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
nur
Burean: Schutstraße 7.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh'..
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark o0 Pf.
benachrichtigen.
Diese Verfügung muß enthalten: ,
a. Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Hinterlegers und, falls die Hinterlegung in dessen Vertretung von einer anderen Perfon bewirkt werden soll, Namen, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieser Person;
b. den Betrag des hinterlegten Geldes und, wenn anderes als mffen- mäßiges Geld hinterlegt werden soll, die Bezeichnung der Geldsorten;
c. die bestimmte Angabe der Veranlassung zur Hinterlegung.
8) Die Hauptstaatskasse giebt sofort Quittung, wenn kastenmäßiges Geld unmittelbar eingezahlt wird; wenn aber die Einzahlung des Geldes in nicht kastenmäßigem Geld oder mittelst Einsendung durch die Post erfolgt, so wird die Quittung dem Hinterleger oder demjenigen, welcher in dessen Vertretung die Hinterlegung bewirkt hat, spätestens binnen 3 Tagen zugesendet. ,
Bei unmittelbarer Einzahlung von nicht kastenmäßigem Geld ist jeood) eine vorläufige Empfangsbescheinigung sofort zu erthellen.
9) Die Zurückzahlung des Capitals und der etwaigen Zinsen erfolgt, sobald die Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, welche die Hinterlegung veranlagt bat oder diejenige Behörde, welche in Folge veränderter Organisation an deren Stelle getreten ist die Rückerstattung derselben verfügt, oder auf Antrag der Betheiligten genehmigt, die Hauptstaatskasse hiervon benachr^tigt, zugleich aber in dieser Benachrichtigung die Person benannt hat, an welche dre Rückzahlung geschehen 1°^.^ acht Tagen nach Eingang dieser Versügung oder Genehmigung ist der zum Empfang Berechtigte von Seiten der Hauptstaatskasse davon m Kenntniß zu setzen, daß letztere äur ^^1^9 be§Jltnterlegten Betrags ange- mieten sei, oder daß und welches Hmdernrß der Rückzahlung entgegenstehe.
Rer der Rückzahlung ist die nach Nummer 8 ertheilte Quittung zuruck- zuliefern oder eine besondere Bescheinigung der obgedachten Behörde darüber beimbrinaen und zurückzulas en, daß bte Zurucklieferung Mer Urkunde aus zu- lässigen" Grünben nicht" bewirkt werden könne, der Auszahlung aber nichts entgegenstehe.
11) Die Auszahlung von Beträgen, welche im Wege des Arrestes gepfändet oder nach den bisherigen Vorschriften nut Arrest belegt sind findet nicht statt, so lang: der Arrest zwischen den betheiligten Parteien Nicht bi- feltl0t Vorstehende Bestimmung findet entsprechende Anwendung auf einstweilige Verfügungen, sowie auf die in Rheinhessen durch einen Gerichtsvollzieher zuge-
12) äßenn die Hauptstaatskasse von einem der Auszahlung entgegenstehenden Hinderniß erst nach Abgang des Auftrags zur Rückzahlung an eine ber HauMaatskasse unterstellte Kasse tn Kenntniß gesetzt unb das hinterlege Ge b nach Riaßgabe der vorstehenden Bestimmungen bereits ausgezahlt worden ist, o kann die Staatskasse nicht mehr in Anspruch genommen werden, weder a Grund eines besseren Rechts zum Empfang, noch aus dem Grund etwa, weil bei der in Gemäßheit des Auftrags bewirkten Auszahlung Mes Hindern,ß nicht berücksichtigt^ wo^^Ngs ^z^hlung ist jedoch für den Fall, daß die Aus- zahlung noch nicht ausgeführt sein sollte, zuruckzunehmen.
Darmstadt, den 30. September 1882. - .
Darmstadt, 7. Octbr. Das heute ausgegebene Großh. Regierungsblatt (Beilage’ Nr. 23) enthält die Rechnungsablage über die Verwendung bei für das Jahr 1879 in dem Großherzogthum Hessen ausgeichriebenen Vrand- entschäbigungsbeiträge Die Jahresversammlung des Deutschen
MWWWZWZ WlBSSSSls
118 Stadtgemeinden. 6lerauf eingehenden Bericht über die
Zusammensetzung °u, Weiter-s fmM tch-n z Ul Gemeinden, insbesondere in den kleineren"Arme^mEnd’n" U-r^H^r 'S-nffardt (Cr-s-ld,. Nach langer Debatte wirden jolgmd- Resolutionen 'ble gesetzliche Einrichtung größerer,
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6a*/ju hÄ Ihn7nr Änbülf« zu -izl'h-n und Iklu-r damiuluu HllsSbcdürMz- k-tt uorzubeugen. Erzielung einer solchen Armen- unb 2Boblt6äti8«
k-üsvfllg-^skdas W« d?r J"dt°rdua?istrung das unter Müw rkung ehrenamtlicher
d-s S 30b des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. ZU"^A0 °u dieMi«e^P-.- veränderter Fastun «angenommen: ..... . . ber Neichsreaierung darauf hinzu-
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Settens der Ortsarmenverbande inicht zu "müttln ist.
Weiter wird der von Herrn Landrath Dr. Elvers j
antragte Zusatz angenommen: ^Srnerfcbaften welche über die Mittel der
„Der Congreß empfiehlt den Korperfcha , aus der Auslegung des
Landarmenverbande zu^versügen haben, ^wtsm Anweisung an die Ver- § 30d erwachsenden Härün durch eme entsprechende ^nw i waltung der Landarmenfonds ZU mildern . (Forts, f )
Die erste Sitzung wird hieraus um /^ Uhr g s neuerdings bester, sieht
Berlin, 6 Octbr. Fürst Bismarck b^nbet M Staatswohl aus unb leidet nur ab unb zu mitgebracht, daß der Reichs
minister v. Bötticher hat aus Varzm d, Nachr ^llen ihm beide bereits tag am 30. November zusammenkommen ■ werben, sonst aber
fertigen Budgets für 1883-84 f un b ® keine neuen Steuern
nur das Krankenkassen- unb Unfallmrsich 9 18 Sitzung des Staats
vorlagen. Was den Landtag b tnfst lo M m Entgegen der bisherigen Ministeriums der Gedanke ventllirt 1 , ° 9 bestimmter Be-
Absicht schon gleich nach den Wahlen emzuverus n, ; Zig.)
Muß, f° viel man erfahrt, bis je^t 4U fj Gentral-Comitös der national-
Berlin, 8. Octbr. ^e tz ^asaebäude eine Besprechung über die liberalen Partei hielten heute unRerch ber Einberufung des Landtags bevorstehenden Wahlen ab l * * * * 6 7“( Seitens der Regierung entfchieden wer- wird erst nach dem ^S eine @r$tärung, in der es heißt: „Wir
den. — Siemens und H°lÄe 's ba6 ^nfere Ailsstellung in München 1 S^tYsSas des Publikums erfreue und es werden daran abfällige
einzustellen^i^ Seträge roerben nul von 200 M. an und höher
in Ä fÄ^atb eines Monats be-
roirEten Hinterlegungen mit dem ersten Tage des folgenden Monats und -ort in Ansehung bei auszuzahlenbeu Betrags mit bem Ablauf bes Monats auf, welcher ber Benachrichtigung an ben zur Empfangnahme Berechtigten, daß d e Sauvtstaatskasse angewiesen sei, vorhergeht. Eme Verzinsung der Zinsen findet nicht statt unb werden die sämmtlichen erfallenen Zinsen bei ber Rückzahlung “ «HW-LL B-仫-"«'--- w* —- b° *
ner welcher durch die Hinterlegung von einer Verbindlichkett sich befreien will, die Verbindlichkeit durch Zahlung solchen Geldes erfüllen darf, ^n Wem paß
ist das nicht kastenmäßige Geld in kastenmäßiges umzusetzen und dre Staatsraffe nur für den bei der Umsetzung als Reinerlös erlangten Betrag verhaftet.
6) Die Einzahlung zur Hinterlegung kann entweder unmittelbar bei der Hauptstaatskaste geschehen, wobei die Bestimmungen über bereit ^reaiifm^n maßaebend sind, oder mittelst portofreier Einsendung durch die Post. In letzterem Fall wird die Einzahlung erst mit dem wirklichen Eingang bei der Hauptstaatskaste als geschehen angesehen. r , p m ...
7) Die Einzahlung oder Einsendung des Geldes erfolgt aus Verstigung der Gerichte oder der Verwaltungsbehörden, welche die Hauptstaatskasse hiervon
Deutschland,
Darmstadt, 6. Octbr. Das Großh. Regierungsblatt Nr^ 22 enthalt
6Ctreffe®urd) § 7 ber Verorbnung vom 9. September 1379, bie gerichtlichen b^SG nubPrivlUapiMen bei ber Haupt-
5,’ÄÄS - ««»■ ®» “Sä eingezahlt, verzinst unb zurückbezahlt werben können. Es wirb in bie,er Be *-« "»* “Ä ».w-l>-Ng-dch»d-N
ner^nlaMen Hinterlegungen bei der Hauptstaatskasse können ru Betragen von Ä Ä wird über Einnahme und Ausgabe bersten beson-
bere Mchnnng gestellt. Der Staat battet bem zum Empfang bes Gelbes Berech- t;ntpn tiir das Cavital und für die etwaigen Zinsen.
9 2> Die hinterlegten Beträge roerben bis auf Werteres mit zwei vom öunbert verzinst Der hier bestimmte Procentsatz kann seberzeit bmch uns frhö&t lober herabgesetzt roerben. Die Verzinsung hinterlegten Gelbes ist mit bem^blauf von zehn Jahren, von bem Beginn der Verzinsung an gerechnet,


