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-Mr. 260. Dienstag den 7. November

Aints- und Anzeigeblati für den Kreis Gießen.

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Bureau r Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerl.hr..

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pz.

Amtlicher Hheil.

Gießen, am 3. November 1882.

Betreffend: Statistische Ermittelung der landmirthschastlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahr 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Sie, soweit Sie noch im Rückstände sich befinden, an die alsbaldige Einsendung der Ueberfichten rubricirten Betreffs. Dr. Boekmann.

Deutschland.

Darmstadt, 4. Novbr. Se. König!. Hoheit der Großherzog nahmen beute militärische Meldungen entgegen und empfingen den Obersten Rüti, den Obersten a. D. Coulmann, die Oberstabsärzte 1. Klasse Dr. Kappesser und Dr. Duesterberg, den Ministerialrath Jaup, den Proseffor Dr. Buchner aus Gießen, den Ministerialrath i. P. Frhrn. v. Preuschen, den Medicinalrath Dr. Orth, den Stationsvorsteher Bernhardt von Bensheim, den K.K. Oberst vom Generalstabe Kronenbold aus Kaschau, den Hosmusikdirector Mangold, den Geh. Obersteuerrath Hahn, den Maler August Becker aus Düffeldorf, den Geheimerath Dr. Walther, den Hosjägermeister v. Werner; zum Vortrag den Staatsminister Frhrn. v. Starck, den Oberconsistorial-Präsidenten Dr. Gold- lnann, den Geh. Staatsrath Finger.

Darmstadt, 4. November. Das Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 43, enthält folgendes Ausschreiben, d. d. Darmstadt, am 28. October, betreffend: die Erhebung der Gebühren für Zahlungsbefehle und für Vollstreckungsbefehle im Mahnverfahren, an die Aintsgerichte und die Gerichtsschreibereien der Amtsgerichte, sowie an die Gerichtsvollzieher:

Um den Mißstand zu beseitigen, daß im Mahnverfahren die Gebühren der Staatskasse für die Zahlungsbefehle uno die Vollstreckungsbefehle, wenn für Ertheilung des Auftrags an den Gerichtsvollzieher die Vermittlung des Gerichts­schreibers ausdrücklich oder stillschweigend in Anspruch genommen ist, von den Gerichtsschreibern durch unfrankirte oder unter Zuschlag des Portos zu den Kosten frankirte Kostenrechnungen angefordert werden und daß unmittelbar darauf der Gerichtsvollzieher seine eigene Gebühr durch Postnachnahme erhebt, bestimmen wir auf Anregung der Handelskammern des Großherzogthums, daß die Gerichtsvollzieher in den oben bezeichneten Fällen die Gebühren der Staatskasse gleichzeitig mit ihren eigenen Gebühren zu erheben und mit den Gerichtsschreibern zu verrechnen haben.

Dabei empfiehlt sich die Einrichtung, daß die Gerichtsvollzieher die Ge­bühren der Staatskasse bei Empfang der betr. Schriftstücke vorlegen und daß, wenn (was nur höchst selten vorkommen wird) der Gerichtsvollzieher die vor­gelegte Gebühr nicht beibringen kann, demselben Rückvergütung aus der Staats­kasse geleistet und die rückständige Gebühr nach den bestehenden Vorschriften angesordert und eventuell zur Beitreibung überwiesen wird. Will sich der Gerichtsvollzieher nicht dazu verstehen, die Gebühren der Staatskasse vorzu­legen, so empfiehlt sich die Einrichtung, daß der Gerichtsschreiber bei Erthei­lung des Auftrags den Betrag der für die Staatskasse zu erhebenden Gebühren in ein zum Mahnregister gehöriges Kostenregister einstellt und der Gerichtsvoll­zieher in einer Frist von 8 Tagen entweder Die von ihm erhobene Gebühr oder den Nachweis über ihren Nichteingang an den Gerichtsschreiber abliesert, welcher im Falle des Nichteinganges die Kosten in der gewöhnlichen Art anfordert.

In den Fällen, in welchen der Gläubiger selbst den Gerichtsvollzieher beauftragt, empfiehlt sich ein ähnliches Verfahren.

v. Starck.

Kolb.

Unter der RubrikDie Schulreform im Großherzogthum Hessen" wird der Kölnischen Zeitung" aus Düsseldorf geschrieben: Die Kölmscye Zeitung vom 29. Oktober brachte die erfreuliche MittheUung, dah auch die Großh. hessische Rgierung Schritte zur Untersuchung der Schuloerhältnisse, zunächst bezüglich der Gymnasien, ge- than und zu diesem Ende ein- Conferenz auf den 27. November nach Darmstadt ein- berufen habe. Diese Conferenz soll bestehen aus dm Direktoren der Gymnasien lhoffent- lich auch der Realgymnasien) und aus solchen Landtagsabgeordneten, die Kinder auf höheren Schulen haben. Weil nun lediglich von der Zusammensetzung derartiger Com- mtffwnen der Wertb und Erfolg ihrer Thätigkeit abhängt, so feien uns einige Worte über die Absicht der hessischen Regierung gestattet. Schon oft haben sich die Direktorcn- Versammlungen in Preußen mit der Frage beschäftigt, ob unter der Erfüllung der geistigen Anforderungen, welche die höheren Schulen an ihre Zöglinge stellen, die körperliche Entwickelung der letzteren leide. Diese Verhandlungen sind meistens, wie leicht erklärlich, ohne wesentliches Ergebniß geblieben. Man suchte den Grund etwa beängstigender Erscheinungen nicht da, wo er hauptsächl'ch zu suchen ist, nämlich in der Art und Einrichtung der Lehrpläne,. sondern in der mangelhaften Ausführung der­selben; machte für die erkannten Mißstände die Schüler und die Eltern verantwortlich und, wenn es hoch kam, auch wohl die Lehrer, die Schulbänke und die Lüftungs- oerhältnisse. Was darf nun die Zukunft, was darf das leibliche Wohl, die körperliche Entwickelung und Frische der Jugend von den Dtrektoren-Conferenzen hoffen, deren einziger Werth in dieser Richtung bisher darin bestand, daß dieselben sich nicht mehr die ernsten Bedenken verhehlen konnten, zu welchen die Massen der häuslichen Auf­gaben Anlaß gibt? Eine gründliche Lösung der einschlägigen Fragen die wir in ihrer Gesammthett als eine nationale Lebensfrage bezeichnen müssen ist einzig und allein von dem Vorgehen des Statthalters von Elsaß-Lothringen zu erwarten. An die Spitze seines Erlasses vom 11. April stellt er den Satz, dem alle Eltern zujubcln und der in goldenen Buchstaben über dem Eingänge aller Schulen Deutschlands prangen sollen:Die körperliche Gesundheit und geistige Frische der die Schule be­

suchenden Jugend darf nicht gefährdet werden." Weiter heißt es bann:Die Frage, welche Bedingungen einzuhaltm sind, damit jene Forderung auch wirklich erfüllt werde, ist eine wesentlich medicinische." Eine Commission von medictnischen Sachverständigen hatte deßhalb unterZuziehung von Schultechnikern (Schulmännein) als Auskunfts­personen", das Maß von Scvul- und Arbeitsstunden fcstzustellen, das die Schule höchstens in Anspruch netmen darf, und die Schulbehörden haben dann zu überlegen, wie jenes zugestandene Matz von Zeitam zweckmäßigsten ausgenutzt werden kann". Dieser Erlaß bedeutet einen Wendepunkt in der Entw'ckelung unseres gesammten Schul­wesens. Deßhalb halten wir die Zusammensetzung der Commission, die am 27. No­vember in Darmstadt ihr Werk beginnen soll, für verfehlt. Wir vermissen die Aerzte wenn es sich um die Gesundheit und das körperliche Gedeihen der Jugend handelt. Nur wenn die tüchtigsten Professoren der Medicin und die ersten Autoritäten der ärzt­lichen Praxis den Hauptbestandtheil der Conferenz bilden, ist ein praktisches und segens­reiches Ergebniß ihrer Verhandlungen zu erwarten. Schulmänner, die nebenbei auf der Höhe der pädagogischen Wissenschaft stehen müssen, sind, wie in Elsaß-Lotbringen, dieser Commission nurals Auskunftspersonen mit beratbenber Stimme" beizugeben. Sonst werben wir wieber seufzenb ausrufen müssen: Parturiunt montes, pascetur ridi- culus mus!

Berlin, 3. Novbr. Wie dieBert. Polit. Nachr." hören, richtet der Bundesrath seine Arbeiten so ein, daß er bis Ende dieses Monats mit den Berathungen des Reichshaushalts-Etats pro 1883/84 und 1884/85 fertig sein wird und diese dem Reichstage alsbald beim Zusammentritte am 30. November werden vorgelegt werden können.

Wenn die Engländer sich von der Sendung Lord Dufferin's nach Kairo eine erhebliche Förderung ihrer dortigen Interessen versprechen, so haben sie gewiß triftige Gründe zu ihrer bezüglichen Annahme. Lord Dufferin gilt für einen befähigten Diplomaten und man rühmt ihm nach, daß er in den Ge­schäften der hohen Politik, an denen er beteiligt war, stets eine glückliche Hand gehabt hat. Diese seine Eigenschaften soll er nun auch in Egypten verwerthen. Es scheint, daß die an Ort und Stelle befindlichen Agenten Großbritanniens den auf sie gesetzten Erwartungen nicht in vollem Umfange entsprochen haben. So rasch und glänzend die militärische Campagne General Wolseley's sich ent­wickelte, jo schwerfällig und unbeholfen arbeitete der diplomatische Apparat; und die dilatorische Taktik des LondonerForeige Office" den europäischen Mächten gegenüber mag nicht zum kleinsten Theil durch den langsamen Fortgang des in Egypten in Angriff genommenen ReorganisationS-Processes verursacht worden, und die Sendung Lord Dufferin's durch die Erkenntniß bedingt worden sein, daß es im Interesse Englands gelegen ist, wenn die Abwickelung der egyp- tischen Affaire ein etwas lebhafteres Tempo erhält.

Nach birecten Konstantinopeler Meldungen ist Lord Dufferin gestern Abend nach Egypten abgereift. Seine Abschieds-Audienz beim Sultan soll für beide Theile befriedigend ausgefallen sein. Etwas sonderbar nimmt sich neben dieser Behauptung der Umstand aus, daß der türkische Botschafter in London, Musurus Pascha, über telegraphische Ordre aus Konstantinopel einen Aufschub der Abreise des Lords nachgesucht und bemerkt hat, die Entsendung des Lords im gegen­wärtigen Moment könne zu falschen Auffassungen und zu einer ungünstigen Be­einflussung der im Zuge befindlichen anglo-türkischen Entente führen. Dergleichen Eröffnungen machen nicht gerade den Eindruck, als sähe man im Dildiz - Kiosk den britischen Botschafter mit besonders wohlwollender Empfindung die Reise nach Kairo antreten und wenn die Pforte schließlich dennoch gute Miene zum bösen Spiele macht, so geschieht es, weil ihr eben keine andere Wahl mehr bleibt.

Die Gebahrung Frankreichs aus Anlaß des tunesischen Regentenwechsels verschärft das am Bosporus herrschende Gefühl des Mißbehagens um ein Be­deutendes. Daß auch Tunesien der Oberherrlichkeit des Sultans aus den Hän­den schlüpft, will man sich schlechterdings nicht eingestehen. So hat denn Essad Pascha, der türkische Botschafter in Paris, Auftrag erhalten, von der französi­schen Regierung eine authentische Kundgebung zu extrahiren. Dieselbe kann nach Lage der Dinge nur eine abermalige Enttäuschung bringen.

Berlin, 4. Novbr. Wie dieNat.-Ztg." erfährt, ist dem Bundesrath mit Genehmigung des Kaisers der Entwurf einer Verordnung zugegangen, der das Verbot der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amertka- nischen Ursprungs ausspricht. Die Maßregel wird damit begründet, daß die Einfuhr von Schweinen aus Amerika sowohl wegen der bei diesen Thieren häufig vorkommenden Trichinenkrankheit, als auch wegen einer unter ihnen vielfach verbreiteten Seuche für Menschen und Thiere mit Gefahr verbunden sei und die Reichsregierung sich deshalb genöthigt sehe, diese Emfuhr für die Zukunft zu untersagen.

Berlin, 4. Novbr. Der Kaiser Alexander hat anläßlich des heutigen Jubiläums des Prinzen Karl folgendes Telegramm an denselben gesandt: Das 6. Regiment feiert heute den 60. Jahrestag Ihrer Ernennung zum Chef des Regiments. Um diesem Tage eine besondere Bedeutung zu verleihen, habe Ich befohlen, Ihren Enkel, den Prinzen Friedrich Leopold, ä la suite des Regiments