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dLr. 181 Zweites Blatt. Sonnttig den 6. Äugust 1882.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigkblntt für den Kreis Gießen.
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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Wochenschau.
Gießen, 5. August.
Das Befinden unseres Kaisers in Bad Gastein ist trotz der regnerischen und kalten Witterung, welche bis in jüngste Zeit vorherrschend war, ein durchaus zufriedenstellendes und hat derselbe auch seine, durch den anhaltenden Regen auf einige Tage unterbrochene, Ausfahrten in dieser Woche wieder ausgenommen. Wie nunmehr bestimnit ist, wird Kaiser Wilhelm am 11. August von Gastein wieder in Berlin eintreffen, wo er bleiben wird, bis die Witterung den Aufenthalt in Schloß Babelsberg erlaubt.
Die französische Ministerkrisis äußerte in der zu Ende gegangenen Woche mehr oder weniger ihren Einfluß auf die hohe Politik. Daß der Sturz Freycinet's in erster Linie für die egypüsche Frage von Bedeutung ist, unterliegt keinem Zweifel; namentlich aber bedeutet dieses Ereigniß die völlige Jsolirung Englands in Egypten; denn in Folge der Ministerkrisis sind in Frankreich alle militärischen Vorbereitungen für die Besetzung des Suezkanals sofort eingestellt worden und England steht nun in Egypten ohne Bundesgenossen da, da auch die Pforte sich augenscheinlich sträubt, gemeinsam mit den Engländern gegen Arabi Pascha zu operiren. Indessen lassen sich die Folgen, welche sich aus dem Sturze des bisherigen französischen Cabinets für die allgemeine politische Lage ergeben, noch nicht in ihrem vollen Umfange übersehen, man wird zu diesem Vehufe erst die Berufung des Nachfolgers Freycinet's abzuwarten haben.
Was unsere inneren Angelegenheiten anbelangt, so waren in der abgelaufenen Woche keine hervorragenden politischen Ereignisse zu verzeichnen. Die Wahlbewegung in Preußen, für welche diesmal der Umstand charakteristisch ist, daß die officiösen Organe sich eines sehr gemäßigten Tones befleißigen, was nur einen günstigen Eindruck Hervorrufen kann, nimmt ihren stetigen Fortgang. — Einiges Aufsehen erregte in jüngster Zeit der Streit zwischen der „Nordd. Allg. Ztg." und den bayerischen und württernbergischen officiösen Blättern bezüglich der bayerischen und württernbergischen Postmarken. Von dem officiösen Berliner Blatte wurde auf die Unzuträglichkeiten hingewiesen, welche die Sonderexistenz der genannten Marken neben den Marken der Reichs- postverwaltung für die Kreise der Kaufleute und Gewerbetreibenden allmälig zur Folge hätte und es machte deshalb das Blatt verschiedene Vorschläge zur Abstellung der sich hieraus ergebenden Uebelstände. Diese Vorschläge werden indessen von den Organen der bayerischen und württernbergischen Regierung zurückgewiesen, wobei dieselben Gelegenheit nahmen, energisch zu betonen, daß die beiden süddeutschen Königreiche niemals auf ihre Postreservatrechte verzichten würden Nach dem jüngsten Artikel der „Nordd. Allg. Ztg." in dieser Angelegenheit zu urtheilen, hat das genannte Blatt bereits den Rückzug angetreten und führt man denselben auf die persönliche Intervention des bayerischen Gesandten in Berlin, Grafen Lerchenfeld, beim Fürsten Bismarck zurück.
— Die Universität Würzburg beging am Dienstag und die folgenden ^age das 300jahnge Jubiläum ihres Bestehens, zu welcher seltenen Feier die Universitäten deutscher Sprache zahlreiche Deputationen entsendet hatten.
... Obsterreich traten in dieser Woche namentlich zwei Ereiq- mste hervor: die Abreise des Reichs-Finanzministers v. Kallay nach den occu- pirten Provinzen und die Eröffnung der Triester Ausstellung. Die Reise des .yerrn v. Kallay nach Bosnien und der Herzegowina verfolgt hauptsächlich den 3roi^/ ba£ sich der Reichs-Finanzminister persönlich und eingehend mit den Verhaltnisten m diesen Provinzen bekannt machen soll, worauf dann auf Grund der von ihm gesammelten Erfahrungen Herr v. Kallay dem österreichischen Eablnet seine Vorschläge für die Reorganisation des Verwaltungsdienstes in den occupirten Provinzen machen wird Der Eröffnung der Triester Ausstellung aber verleiht der Umstand eme erhöhte Bedeutung, daß hiermit die fteier der .lOOjähngen Vereinigung Triests mit Oesterreich verbunden war, was gegenüber den Umtrieben der „Jtalianisstmi" nicht ohne Wichtigkeit ist
Die französische Ministerkrisis nahm in den letzten Tagen das Interesse an den Vorgängen m Frankreich selbstverständlich ausschließlich in Anspruch. Die dortige Lage ist zwar augenblicklich noch immer sehr verworren aber es scheint doch, daß verschiedene Mitglieder des gestürzten Cabinets ihre Platze behaupten werden. Wie es heißt, würden der Minister der Posten Cochery, der Handelsminisier Tirard, der Justizminister Mahy, der Kriegs- imnister Billot und der Marineminister Jaureguiberry ihre Portefeuilles behalten und der derzeitige Botschafter in Berlin, Baron de Courcel, das Ministerium des Aeußern übernehmen. Die öffentliche Meinung in Frankreich fordert immer entschiedener auch das Verbleiben des Conseilpräsidenten Freycinet auf seinem Posten, doch soll sich Freycinet bis jetzt weigern, diesem Wunsche nachzukommen was ihm eigentlich bei den gegenwärtigen zerfahrenen Verhältnissen in der franzö- nschen DepuUrtenkammer auch nicht verdacht werden kann.
. „ 3" hak der Sturz Freycinet's begreiflicherweise eben
falls großes Aussehen erregt und die hervorragenden englischen Blätter sind mit Leitartikeln über dieses Ereigniß angefüllt. Die Urtheile der Blätter lauten indessen sämmtttch ungünstig für Freycinet und im allgemeinen klingt aus den e-palten der englischen Presse die Befriedigung hervor, daß sich England durch die französische Ministerkrisis die Aussicht eröffnet, allein in EgMen schatten und walten zu können, allerdings bezeichnend für den englischen Egoismus — Das Oberhaus hat die irische Pachtrückstands-Vorlage mit dem von Salisburn beantragten Amendement, welches bestimmt, daß der Pächter nur mit Genehmi
gung seines Gutsherrn um Pachterlaß einkommen darf, am Dienstag in dritter Lesung genehmigt.
Italien hat bei den Mächten einen Antrag auf eine gemeinsame Action der Mächte zum Schutze des Suezkanals gestellt. Der Antrag schließt im Allgemeinen militärische Actionsmittel aus und hat bereits die 8ustimmuna aller Mächte erhalten.
Rußland, das doch in allen die egyptische Frage betreffenden Angelegenheiten bisher so wenig hervorgetreten ist, scheint plötzlich die Weiter- Existenz der Conferenz in Frage stellen zu wollen. Der Vertreter Rußlands auf der Conferenz empfing im Laufe dieser Woche Instructionen, welche auf den Austritt Rußlands aus der Conferenz schließen lassen, was natürlich das Ende derselben bedeuten würde.
Zwischen der Pforte und England finden wegen der geplanten Sendung türkischer Truppen nach Egypten gegenwärtig lebhafte Verhandlungen statt. England wünscht besonders den Erlaß einer türkischen Proklamation gegen Arabi Pascha, da es sonst die Landung türkischer Truppen in Egypten verhindern müßte; auch verlangt England, daß sich die türkischen Bataillone unter englisches Obercommando stellen. In Pfortenkreisen herrscht begreiflicher Weise wenig Neigung, diesen englischen Wünschen Rechnung zu tragen und man darf daher auf den Ausgang dieser Angelegenheit gespannt sein. — Donnerstag den 3. August, Abends, sollten mehrere Dampfer mit 1800 Mann und Kriegsmaterial von Konstantinopel nach Egypten abgehen.
Berlin, lieber die Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter, resp. unschuldig in Untersuchungshaft gehaltener Personen veröffentlicht der sächsische General- Staatsanwalt und ReichSte.gSabgeordnete Dr. v. Schwarze im „Gerichtssaal" eine Abhandlung, betitelt: „Die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft und Strafhaft". Die leitenden Gedanken dieser Abhandlung sind folgende: v. Schwarze erklärt vor Allem, daß er zu Denjenigen gehöre, welche eine Entschädigungspfltcht des Staates nicht anerkennen, jedoch dem Freigesprochenen eine angemessene Entschädigung zunächst für die erlittene Untersuchungshaft bewilligen, wenn zugleich festgestellt sei, daß die angeschuldigte That überhaupt nicht begangen oder der Verdacht der Thäterschaft wide- den Angeschuldigten völlig beseitigt worden, ober wenn die Handlung für recht- lM nicht strafvar erklärt werde, v. Schwarze befchränkt die Entschädigung auf einen Ersatz des durch die Haft erlittenen materiellen Schadens, behandelt sie jedoch nicht als eine Ehrenerklärung, will vielmehr letztere durch Bekanntmachung der richterlichen Entscheidung gewähren. Was die Frage der Belastung des Fiskus durch die Gewährung von Entschädigungen anlangt, so betont v. Schwarze, daß selbst Jene, welche bereits in der Freisprechung den Verpflichtungsgrund zur Entschädigung finden, eine Ausnahme dapn zugestehen, wenn der Angeschuldigte durch sein Verhalten die Haft veranlaßt hatte (prozessuale Schuld). Es fei nicht zu glauben, daß nach diesen Gesichtspunkten die Ersatzpflicht häufig eintreten würde. Die principielle Frage, ob der Anspruch auf Entschädigung (in vorstehendem Sinne) auf eine Rechtspflicht des Staates zurückgeführt werden könne, beantwortet v. Schwarze verneinend, vorausgesetzt, daß die Haft eine gesihmäßig verhängte war; denn der Richter verfüge die Haft innerhalb der gesetzlichen Grenzen und Vorschriften und es werde daher dieselbe nicht dadurch nachträglich in eine unzulässige umgewandelt, daß der Verdächtige nicht als der Schuldige befunden wurde. Dagegen ist v. Schwarze, wie bemerkt, der Meinung, daß in gewissen, oben angedeuteten Fällen eine erhebliche Billigkeit für die Entschädigung des Verhafteten geltend gemacht werden könne. Gegenüber der Formulirung Anderer, welche die Entschädigung nur gewähren wollen, wenn sich ergibt, daß das Delikt von einem Dritten begangen wurde, bemerkt v. Schwarze, nachdem er schon vorher darauf hingewiesen hatte, datz zumeist ein non liquet (Mangel an Beweis) der Grund der Freisprechung sein werde; durch jene Formulirung würden die Fälle ausgeschlossen, in denen der gegen den Angeschuldigten entstandene Verdacht vollständig beseitigt worden, ohne daß zugleich der Beweis geUefert sei, daß der Angeschuldigte das Delict nicht begangen habe; auch in diesen Fällen müsse derselbe dem Gerichte gegenüber Demjenigen gleichgestellt werden, dessen Unschuld sich ergeben habe. v. Schwarze würde daher den Satz sormuliren, daß der Verhaftete die Entschädigung beanspruchen könne, wenn der vorhanden gewesene Verdacht sich völlig erledigt habe. Die Frage, ob es angemessen sei, die Entschädigung deßhalb zu versagen, weil der Angeklagte durch processuales Verschulden die Haft veranlaßt oder verlängert habe, verneint Dr. v. Schwarze. Weiter spricht er sich dahin aus, daß der Freisprechung die Einstellung der Untersuchung gleich zu achten sei und daß er nicht minder die Richterhebung der öffentlichen Klage im Vorverfahren hierher rechne. Anlangend die Entschädigung wegen unschuldig erlittener Strafhaft, so dränge sich hier der Gedanke auf, daß in diesem Falle eine Genuzthuung für den Verurtheilten dringender geboten sei, als im Falle unschuldig erlittener Untersuchungshaft. Hier sei die thunlichste Wiederherstellung der Ehre des Verurtheilten eine Pflicht des Staates Neben der öffentlichen Ehrenerklärung gemäß 8 411, Abs. 4 der Reichs-Strafproceßordnung werde dem Verurtheilten auf Verlangen auch eine Geld- Entschädigung für dm erlittenen Schaden durch das Gericht zuzubilligen fein. Wenn bei einer Freisprechung nach der Wiederaufnahme der erhoben gewesene Schuldbeweis nickt völlig beseitigt woiden, so will Dr. v. Schwarze, anders als bei der Untersuchungshaft, die Entschädigung doch gewähren, weil er in der für ungerecht erklärten Strafhaft eine so schwere Beschädigung erhielt, daß jede weitere Prüfung der Schuldfrage in der hier fraglichen Richtung unangemessen erscheint. .
Stuttgart, 3. August. Fürst Bismarck hat nach einer glaubwürdigen Berliner Nachricht sich in der württernbergisch-bayerischen Briefmarken-Angelegen- heit dahin ausgesprochen, daß es nicht Sache des Reiches sei, m dieser Angelegenheit einen Druck auf die betr. Einzelstaaten auszuüben, vielmehr sei von der „Aeußerung der öffentlichen Meinung" und der zu erwartenden //bessern Einsicht" eine Wandlung zu hoffen. Damit können die Freunde der Reform vollauf zufrieden sein; legt doch damit der Reichskanzler das Gewicht seiner Stimme selber in die Wagschale der öffentlichen Meinung. Was die „bessere Einsicht" betrifft, so fehlt diese noch ganz besonders in der württernbergischen Bevölkerung hinsichtlich der finanziellen Seite der Sache. Man wiegt sich hier fast allgemein in dem Glauben, daß die eigene Verwaltung der Landeskasse einen beträchtlichen Gewinn zuführe. Nach der Kenntniß von besser Unterrichteten leidet aber vielmehr der württembergische Postetat, wenigstens der oom vorigen Etatsjahr, an einem heimlichen Deficit. Die eigenen Einnahmen von


