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Donnerstag den 6. Juli

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Brrrea«: Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher HHeik.

Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat der Kölnischen Glas-Versicherungs-Actiengesellschaft zu Köln die Erlaubniß zum Geschäfts­betrieb iin Großherzogthum Hessen auf Widerruf ertheilt.

Gießen, am 4. Juli 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Ausschreiben.

Gestern Vormittag wurde an dem nach dem Scharlachkopfe bei Bingen führenden Promenadenwege die Leiche eines Mannes, dessen Identität bis jetzt noch nicht festgestellt werden konnte, erhängt aufgefunden. Der Unglückliche, ca. 48 Jahre alt, JÄraelrie, von mittlerer Statur, 1,72 Meter groß, mit braunem, grau melirtem Kopfhaar, eben solchem kurz gehaltenem Backenbart, grau blauen Augen, starker gebogener Nase, länglicher Gesichtsform, etwas defecten Zahnen, war bekleidet mit schwarzem steifem Filzhut, mit schmalem Rande, ohne Futter, schwarzem Tuchrock, in dessen Taschen ein rothfarbiges Taschentuch und eine schwarze glanzlederne Brieftasche, ohne jeglichen Inhalt stack, schwarzer gerippter Weste, dunkeler Buxkinhose, röthlich und bläulich carnrt, etwas defekten Zug- stiefeln, gräulich wollenen Socken, weißen baumwollenen Unterhosen, weißem Hemde mit weißem Vorhemdchen, weiß leinenem Umlegkragen und schwarz seidenem Shlips. In den Hosen stack ein neues Taschenmesser mit Radirklinge und Pfropfenzieher.

Wir bitten um Mittheilung, falls über die Person des Verlebten dort etwas Näheres bekannt sem sollte.

Bingen, den 24. Juni 1882. Polizeiverwaltung der Kreisstadt Bingen.

Freins Heimer.

Aeutschland.

Friedberg, 30. Juni. sGenossenschaftstag.) Am 27. und 28. d. M. fand dahier der 20. Verdanoslag der hessischen Genossenschaften unter zahlreicher Theilnahme der Vereine statt. Hauptgegenstände der von Morgens bis Nachmittags 3 Uhr dauernden Verhandlungen waren die Berichte aus den einzelnen Vereinen und der Antrag auf Anstellung emes Verbandsrevisors Bei den elfteren kamen eine Reihe praktischer, das Genossenschaftswesen berührender Fragen zur Diskussion, über die Anstellung eines Verbandsrevisors Helten der Vertreter der Anwaltschaft, Reichstags-Abgeordneter Parisius, und-Direcloi Thor wart von Frankfurt eingehende Vorträge. Die sich daran knüpfende Debatte ergab indessen, daß die Frage noch nicht genügend ootbereitet war und besonders die Aufbringung der Kosten erhebliche Schwierigkeiten veranlassen wird. Die Versammlung nahm deßhalb einen von Bürgermeister Scriba gestellten Antrag, wonach der Verbandstag sich principiell für Anstellung eines Revisors erklärt und die zur Ausführung der Maßregel erforderlichen Schritte dem Verbandsdirector Überträgt, elnftlmmig an. Als Vorort wurde wieder Kassel gewählt, als nächstjähriger Versamm­lungsort Hersfeld bestimmt und Herr Schäfer aus G.'üilberg als Abgeordneter für die diesjährige Hauptversammlung m Darmstadt gewählt. Rach der Versammlung hielt ein heiteres, durch viele Toaste belebtes Festmahl die Genossenschafter noch einige Stunden zusammen. Erfreulich ist es, daß eine Anzahl von Vereinen, die dem Ver­bände noch nicht angehören, sich an der Versammlung betheiligt hatten, von denen die Creditvereine von Butzbach und Bad Nauheim dem Verband beitraten.

Berlin, 3. Juli. Ein bVsjähriges Kind befand sich im April 1879 in der Mittagszeit in Begleitung seiner 13jähngen Schwester an dem Eisenbahnübcrgang der Berlin-Potsdamer Eisenbahn an der Saargen.under Straße n Potsdam und lief, obwohl die Barriere des Eisenbahnüberganges geschlossen war und ein Zug herankam, un­bemerkt unter der Barriere durch nach den Geleisen, wo es von dem herangekommenen Zuge erfaßt und erheblich beschädigt wurde. Der Vater des Kindes klagte hierauf gegen die E'senbahngesellschaft auf Schadenersatz (Heiluagskosten, Unterhaltungsrente und Ausstattung). Die Gesellschaft lehnte eine Entschädigung ab, weil die Verunglückte durch eigenes grobes Verschulden den Unfall herbeigeführt habe. Dieselbe fer unter der vorschriftsmäßig geschlossenen Barriere, die von zwei Wärtern beaussichtigt worden, durchgekrochen und trotz der warnenden Zurufe des Bahnwärters und des Publikums vor dem in largfamem Tempo herannahenden Zuge über die Schienen gelaufen. Mindestens aber liegt ein grobes Versehen der Eltern vor, sofern diese die Aussicht über das Kind vernachlässigt und dasselbe unter der ungenügenden Aufsicht einer 13jährigen Schwester an einen so gefährlichen Ort, wie ein frequenter Bahnübergang es sei, geschickt hätten. Das Bahnpolizeireglemcnt schreibe eine Uebergangsbarriere mit Giiterwerk nicht vor und zur Zeit des Unfalls fer an den Ueberwegcn nicht nur der zur Bedienung und Bewachung des Ueberganges angestellte Wärter, sondern noch ein sog. Kinderwarter pofttrt gewesen. Ferner wendete die Eisenbahngesellschaft ein, daß der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden, daß em durch den ver­nünftigen Verkehrsregeln entsprechende Vorkehrungen nicht abwendbares Ereigniß vorliege. - Das Landgericht zu Magdeburg verurthellte die Eisenbahngesellschaft und die von ihr eingelegte Berufung wurde vom Ober-Landesgericht zu Naumburg ver­worfen, mit der Erwägung daß em eigenes Verschulden des öVuähngen Kindes durch S 20 Th-ll 1, TU. 4 und 8 3 TU. 3 und § lu7 TU. 5 Allg. L. R. ausgeschlossen, daß ein Verschulden der Eltern des Kindes nicht anzunehmen sei, übrigens den Ansprüchen des Kindes gegenüber unerheblich wäre, und daß auch der Einwand, daß der Unfall durch höhere Gewalt im Srnne des § 1 des Gesetzes vom 7. Juni 1871 verursacht sei, nicht begründet erscheine. In letzterer Beziehung führte das Ober-Landesgericht aus: der der Beklagten obliegende Beweis, daß das schädigende Ereigniß unabwendbar gewesen, daß Beklagte alles gethan habe um einen solchen Unfall unmöglich zu machen, sei nicht erbracht. Durch das nachträgliche Anbringeu einer Barriere mit Gitterwerk habe Beklagte gezeigt, daß nicht alles geschehen gewesen, um dergleichen Unfälle, wie der vorliegende, unmöglich ZU machen. Dee von der Beklagten eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, 2. Civilsenat, durch wth-il vom 20. Mai d. I zurückgcwiefcu.

Seit vielen Jahren waren die Ernte-Aussichten in Preußen nicht so günstig, wie in diesem Jahre. Die Ernteaussichtsbcrichtc, welch- dem landwiitbschasll'ch n Minister zugehen, cnhalten durchweg die erfreulichsten Nachrichten sowohl über die Winter-, wie über die Sommersaaten. Auch der Ertrag der Wiesen wird als reichlich bezeichnet und Schäden durch Hagelschlag sind nur in einzelnen Fällen zu ver­zeichnen. Nur hinsichtlich der Obst- und der Weinernte sind bie Aussichten weniger günstig

Berlin, 3. Juli. In Bezug auf die Befreiung vom Culturexamen hat der Cultusminister in Ausführung der Bestimmungen des Art. 3 Abs. 1 des kirchenpolitischen Gesetzes vom 31. Mai 1882 Verfügungen getroffen, wonach Candidaten, welche das Maturitätszeugniß eines deutschen Gymnasiums beibrin­gen und ein dreijähriges theologisches Studium zurückgelegt haben, nachweisen müssen, daß sie während derselben Vorlesungen in der Philosophie, Geschichte und deutscher Literatur mit Fleiß gehört haben. Die Zeugnisse hierüber sind

in der Regel vom Universitätsrichter auszustellen und vom Decan zu beglaubi­gen; doch kann für Diejenigen, welche eine nichtdeutsche Universität besuchten, auch ein anderer urkundlicher Nachweis beigebracht werden. Die Oberpräsidenten sind auf Grund dieser Nachweise berechtigt, stempelfreie Attests über die Be­freiung von der vorgeschriebenen wissenschastlichen Staatsprüfung auszustellen.

Die Gerüchte von einer bevorstehenden Zusammenkunft zwischen unserem Kaiser und dem Kaiser von Oesterreich im nächsten Monat sind nach verlässigen Erkundigungen nicht ohne Anhalt. Indessen wird sich die Begrüßung der beiden Monarchen anläßlich des Aufenthalts unseres Kaisers in Gastein genau so ge­stalten wie m frühern Jahren. Ob die Begrüßung in Gastein stattfindet oder ob Kcnser Wilhelin dem österreichischen Kaiserhofe in Ischl einen Besuch abstatten wird darüber sind Entscheidungen noch nicht getroffen. Jedenfalls, so wird uns versichert, hat diese Kaiser-Zusammenkunft keinen politischen Zweck und (einer der beiden Souveräne wirb von einem Minister begleitet sein. Das Eintreffen des Fürsten Bismarck in Gastein ist für einen Zeitpunkt in Aussicht genommen, zu welchem der Kaiser seine dortige Badekur bereits beendet haben wird.

Nachdem am 30. Juni die Verkaufsstelle der kaiserlichen Tabakmanu­faktur in Krefeld geschloffen worden ist, ist am 1. Juli auch diejenige zu Duis­burg eingegangen.

Berlin, 3. Juli. Angesichts der Conflicte, welche zwischen den Han­delskammern und der Regierung über die Erstattung der Jahresberichte ent­standen sind, soll man sich, wie dieMagd. Ztg." mittheilt, regierungsseitig mit dem Plan der Umgestaltung der Handelskammern tragen.

Arankreich.

Paris, 3. Juli. In Frankreich rüsten sich officielle und private Kreise, den Nationalfesttag am 14. d. Mts. möglichst glanzvoll zu begehen. Die republi­kanische Regierungsform bedingt den Charakter des genannten Feiertages. Der­selbe präsentirt sich als eine Verherrlichung des herrschenden Regimes und insofern hat der 14. Juli eminent politische Bedeutung für unsere transvogest- schen Nachbarn, wenngleich die Politik im engeren Sinne des Wortes an der Schwelle "des Festes Halt macht. Das bestmögliche Arrangement des Tages- Programms macht den Unternehmern viel Kopfzerbrechens, was Niemanden Wunder nehmen muß. Der Prestigebedarf der Republik ist kein geringer und wird durch die Ernte von dem Felde der auswärtigen Politik auch nicht an­nähernd gedeckt. Also wird das innere Regime als Lückenbüßer herhalten muffen, und es wird dem Publikum schon in der nöthigen, feenhaften Beteuch- tung angeführt werden. Darin läßt sich die republikanische Regie von keiner andern Partei übertreffen; hat sie doch Ueberfluß an Schauspielern und q Der folgende Depeschenwechsel hat für die gegenwärtige Lage der

orientalischen Ang/egenheiten eine Bedeutung, gewiß mchtuMeychatzt wer­den wird. Am 24. Juni depeschirte Herr v. Leffeps aus «n -Naghed Pascha, den türkischen Premierminister, bem

beharrlich das Gerücht, die Freiheit und dre W-i-K

Suezkanal seien ernstlich bedroht, verbreitet. Im Arkanm auf die Weishn der türkischen Regierung habe ich bereits Segen.btt Mw* ^X $r°teff erboten; aber nichtsdestowenigerVermittelungen fte mcht sofort bementirt w ^sche Regierung unverzüglich und in feier« ret°te,^a-tte E? b bie Verantwortung für den freien und unge- lAer Weise verkünden, daß t , Unternehnten gewährleistet. Empfehlen möchte störten Verkehr auch dem Wortlaut dieser feierlichen Erklärung über-

Atteln. Daraus hat 1 3) ^n Ihnen mitgetheilten Gerüchte über eine

v. Lesstps geanwortet. bem ßana( finb vollständig aus der

mangelhafte Sicherhei^im ^^ r, daß Sie dieselben bementitten und siige

Suff gegriffen. als ihre Pflicht anerkennt, bie 3tuhe des Landes

imÄg2inen und Die ^des Kanals int Besondern aufrecht zu erhalten. Sie