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tusnünister v. Lutz erwiderte, die Nachwelt werde staunen über das, was unter der Regierung des Königs.für das Kunstgewerbe geschehen sei. Der Antrag des Ausschusses, 100,000 jt. für den Bau des Gymnasiums in Würzburg zu bewilligen, wurde von beiden Seiten des Hauses abgelehnt. Der Cultusminister hatte aus die Frage, ob das Gymnasium ein ausschließlich katholisches werden solle, eine unbefriedigende Erkärung abgegeben. Sodann vertagte sich die Kam­mer bis zum 12. April.

Der hiesige Magistrat ist nach einer stürmischen Debatte mit 20 gegen 7 Stimmen dem Anträge der Gemeinde-Bevollmächtigten auf Aufhebung der Simultanfchulen beigetreten.

Barcelona, 4. April. Arbeiter bewegen sich truppweise in den Straßen. Neue Ausschreitungen sind nicht vorgekommen. Die Garnison ist verstärkt.

Zum (Kapitel von Scharlach und Diphtherie.

Von geschätzter Hand geht uns nachstehender Aufsatz zur Veröffentlichung zu. Wir empfehlen denselben dringend der Ausmerksamkeit, namentlich der Mütter.

Vor längerer Zeit wurde in Gießener Blättern mitgctheilt, daß auf Anregung des Professor Riegel die beiden hiesigen ärztlichen Vereine zusammengetreten seien, um gemeinsam prophylaktische Maßnahmen gegen die von Jahr zu Jahr mehr um sich greifende und zumal in diesem Winter in besonderer Heftigkeit und Ausdehnung herrschende Scharlach- und Diphtheritis-Eptdemie zu berathen. Leider hat seitdem die Scharlach- und Dtphtheritis-Epidemte nicht ab-, vielmehr in erschreckender Weise zu- genommen. Es mag darum gew'ß am Platze sein, das Resultat dieser ärztlichen Berathungen, insoweit es für den Laien von Interesse, hier mitzutheilen. Dies dürfte um so mehr geboten erscheinen, als, wie sich weiterhin ergeben wird, es vor Allem bei der Ausführung der als dringend nöthig erkannten Maßregeln der energischen Mit­wirkung der Laien bedarf.

Unzweifelhaft steht fest, daß Diphtheritis und Scharlach ansteckende Krankheiten sind. Niemals entstehen dieselben von selbst; stets muß der Ansteckungsstoff eines Erkrankten in irgend einer Weise mit einem Gesunden in Berührung kommen, soll Letzterer gleichfalls erkranken. Freilich sind in vielen, ja den meisten Fällen, die Wege, auf denen das Krankheilsgift übertragen worden ist, nicht nachzuweisen. Dies kann indeß kaum befremden, wenn man erwägt, daß keineswegs eine directe Berührung des Kranken hierzu nöthig ist, daß auch alle Gegenstände, die mit Scharlach- und Diph- theritis-Kxanken tn nähere Berührung kommen, zum Träger des Ansteckungsstosfes werden können. Ja, noch nach langer Zeit können die einmal inficirten Räume und Gegenstände ansteckend wirken, wie folgende den veröffentlichten Mittheilungen eines Praktikers entnommene Beispiele zeigen mögen:

Kaufmann N. kommt Ende Januar 1878 in eine größere Stadt und übernachtet bei Verwandten, deren eines Söhnchen Ende October 1877 an Diphtherie erkrankt und gestorben war. N-, der bisher stets gesund, übernachtet auf demselben Schlaf­divan, auf dem das Kind während seiner Krankheit gelegen hatte. Seitdem war jener Divan zur Lüftung beständig auf dem Speicher gestanden. Bereits am nächsten Morgen fühlte sich N. unwohl und schon am Abend fand sich ausgesprochene Diph- tberitis. Nach Abreise des N. wurde der Divan abermals zur Lüftung auf den Speicher gestellt und erst ca. 4 Monate später herabgeholt, um für ein anderes Kind, ein 4 Jahre altes Brüderchen des Verstorbenen benutzt zu werden. Bisher war dieser Knabe stets gesund gewesen, er kam nie mit andern Kindern zusammen, war stets aus's ängstlichste von den Eltern bewacht. Kaum hatte der Knabe 2 Nächte auf dem Divan zugebracht, als auch er an schwerer Diphtherie erkrankte. Nun wurde beschlossen, den D:oan vom Tapezierer auffrischen und neu überziehen zu lassen- Das Herunter­nehmen des Stoffes besorgte ein Lehrjunge; 3 Tage nachher kam der Lehrjunge wegen Diphtheritis tn das Hospital.

In der Lstraße in M- erkrankten in einem Hause zwei Kinder an Diphtheritis, das eine starb nach wenigen Tagen, das andere genas, behielt aber eine Lähmung beider Beine zurück- Es wurde darum beständig in dem Kinderwägelchen, in dem fein Brüderchen gestorben war, herumgefahren. Im Laufe der nächsten Wochen erkrankte es noch einmal an Diphtherie. Das Wägelchen aber hatte die Mutter von einer Familie erhalten, die, weil sie ihre beiden Kinder an Diphtherie verloren, dasselbe verschenkt hatte, um dieses traurige Erinnerungszeichen nicht mehr um sich zu haben.

Baronin N. erkrankt eines Tages an schwerer Diphtheritis. übersteht indeß glück­lich die Krankheit. Das Schlafgemach, in dem sie während ihrer Krankheit gelegen, wird trotz der Einsprache der Aerzte nicht desinficirt mit Rücksicht auf die kostbaren Wand- und Deckengemälde, nur das Bett wird gründlich desinficirt. Zwei Monate lang wurde das Krankenzimmer unbenutzt gelassen, gründlich gelüstet und dann zum Fremdenzimmer eingerichtet, zwei vollständig neue Fremdenbetten dort anfgestellt. Einige Zeit nachher ca- 3 Monate nach der Erkrankung der Frau kommt ein Veiwandter des Barons tn das Haus und übernachtet im Fremdenzimmer. Nach 2 Tagen erkrankt er an Diphtheritis. Das Bett, in dem er gelegen hatte, stand an demselben Platze, an dem das Bett der früher erkrankten Fran gestanden hatte. Nun wird dieses Bett desinficirt und das andere an feine Stelle gesetzt. Baron X. kommt einige Zeit darauf von seinem Landgute auf einige Tage in b'e Stadt und übernachtet in diesem Zimmer. Am anderen Tage klagte er über Halsschmerzen, am zweiten Tage constalirte der Arzt Diphtheritis.

Derartige Beispiele ließen sich noch viele erzählen und wohl jeder erfahrene Praktiker, der den Verbreitungswegen dieser und anderer ansteckender Krankheiten genauer nachforscht, mag ähnliche Erlebnisse aus seiner Praxis mitzutheilen vermögen.

Wenn so sichergestellt ist, daß alle mit Diphtheritiskranken in nähere Berührung gekommene Gegenstände zum Träger des Ansteckungsstoffes werden können, so erwächst daraus die Aurgabe, so lange es ein specifisches, unfehlbar wirkendes Heilmittel nicht gibt und ein solches gibt es nicht mit allen nur irgend möglichen Mitteln das Krankheitsgift zu zerstören und weitere Uebertragung zu verhüten.

Dies war auch der Gesichtspunkt, von dem bie beiden ärztlichen Vereine bet ihren Berathungen und Beschlußfassungen ausgingen. Die Resultate ihrer Berathungen haben die genannten Vereine Großherzoglichem Ministerium zu weiterer Prüfung und eventuellen Erlassung besonderer sanitätspolizetlicher Verordnungen vorgelegt. Daß es aber nicht genügt, erst dann einzugreifen, wenn eine ansteckende Krankheit bereits eine weite Ausbreitung genommen und in zahlreichen zerstreuten Krankheitsheiden auf­getreten ist, dürfte gewiß Jedem einleuchten. In jedem einzelnen Erkrankungsfalle müssen sofort energische Maßregeln ergriffen werden, damit das Gift nicht über bie Schwelle des ersten Krankheitsherdes hinaus gelange. Kein Wunder, daß bie Diph- therstis von Jahr zu Jahr weitere Ausdehnung gewinnt und immer zahlreichere Opfer fordert- Wie ganz anders verfährt man doch beispielsweise bei den Blattern! Und doch erfordern die Blattern noch nicht den zehnten Theil der Opfer, die die Diphtheritis fordert- Dort findet es Jedermann selbstverständlich, daß man das Haus des Blattern­kranken kennzeichnet, damit es Jedermann meiden könne; man sperrt das Hans ab, läßt nur die mit der Pflege des Kranken betrauten Personen zu, um sich selbst nicht anzustecken und das Gift nicht weiter zu schleppen- Und was geschieht bei der Diph­theritis, die doch auch eine ansteckende und gewiß nicht ungefährlichere Krankheit ist? Man jammert darüber, daß die Diphtheritis so viel Unheil stiftet, daß sie so zahlreiche Opfer fordert, man findet das unbegreiflich, aber man thut nichts, gar nichts, um die WeiterverfchleppU' g des Giftes zu verhüten.

Und was soll denn geschehen? wird der Leser fragen.

Das Krankheitsgift soll an Ort und Stelle möglichst zerstört werden, es soll verhütet werden, daß das Gift weiter verschleppt werde.

Sehen wir nun, welche Vorschläge die beiden Vereine in dieser Beziehung ge­macht Haden, so beziehen sich § 1 und 2 auf die Anzeigepflicht der Aerzte und den Modus derselben. Im Interesse Aller muß es gelegen fein, baß die Zahl der Er­krankungen und der Sitz der Krankheitsherde gekannt ist. Nur bann ist auch im Nothfall ein wirksames Eingreifen der Gesundheitsdehörden möglich. Von viel größerem Jntereffe für den Laien ist der dritte der der Großherzogi. Regierung vor­geschlagenen Paragraphen, der dahin geht, daß die Diphtheritis- und Scharlachkranken von den übrigen Bewohnern des Hauses zu separiren, refp. in einem besonderen Zimmer unterzubringen sind- Der Arzt soll verpflichtet sein, in Fällen, in denen sich bei der Ausführung dieser Maßregel Schwierigkeiten ergeben, dies der Behörde m'-t- zutheilen. Letztere aber soll, wie § 4 und 5 besagen, in Fällen, in denen die Jsolirung des Kranken im eigenen Hause absolut unthunltch ist und für den allgemeinen Ver­

kehr daraus Nachtheile zu erwarten feien, die Transferirung nach einem Kranken- Haufe anordnen.

Vielleicht mag Manchem diese Maßregel als zu weitgehend erscheinen, vielleicht mag Manchem die Forderung als eine zu harte erscheinen, das kranke Kmd zu separiren und es der Pflege nur einer Person zu überlassen. Mancher kleine Geschäftsmann mag es vielleicht bitter empfinden, wenn ihm nicht mehr gestattet werden soll, daß die das kranke Kind pflegende Mutter, die sonst mit im Geschäfte thätig gewesen, von der Krankenstube weg in den angrenzenden Laden gehe und dort mitthätig fei. Aber ist es denn recht, müssen wir auf der andern Seite fragen, daß der Käufer, der in demselben Laden etwa ein Spielzeug für sein Kind kauft, dies aus einer Hand empfange, die eben noch das schwerkranke diphther>tische Kmd berührt, ihm die vom Fieber trockenen Lippen angefeuchtet hat? Ist es recht und billig, daß auf solchem Wege der nichts Schlimmes ahnende Käufer, der seinen Kindern eine Freude bereiten wollte, mit dem gekauften Spielzeug ihnen den Todeskeiai in's Haus trägt?

Unter den weiteren Paragraphen dürste vor Allem der sechste auch für den Laien nicht ohne Interesse sein. Derselbe verbietet, besondere Fälle ausgenommen, die Be­nutzung der öffentlichen Fuhrwerke zum Transport von Scharlach- und Diphtheritis­kranken. Diese Maßregel bedarf nach dem früher Gesagten kaum noch einer Er­läuterung, sie ist so selbstverständlich, daß es Wunder nehmen muß, daß sie nicht schon längst zum Gesetze erhoben ist. Tagtäglich kann man hier in Gießen Diphtheritis- kranke zur Klinik fahren sehen und in demselben Wagen fährt vielleicht einige Minuten später eine Mutter mit ihren Kindern spazieren. Nach wenigen Tagen erkrankt das eine oder andere der Kinder an Diphtheritis; Niemand, auch der. Arzt weiß nicht, wo­her das Kind die Krankheit in sich ausgenommen; ist es doch so sorgsam von der Mutter seit Monaten von jedem Verkehr mit kranken Kindern ferngehalten worden.

In England ist längst das Verbot zum Gesetz erhoben, öffentliche Fuhrwerke zum Transporte ansteckender Kranken zu benutzen- In Frankfurt besteht das gleiche localpolizeiliche Verbot bereits seit Langem- Es dürfte darum gewiß an der Zeit fein, dieses Verbot auch hier durchzuführen.

Der § 7 handelt von dem Verbote des Besuches der Schulen für diejenigen Kinder, die der Familie zugehören, in welcher Jemand an Diphtheritis erkrankt ist- Auch dieser Paragraph bedarf nach dem früher Gesagten keiner Erläuterung mehr.

Der § 9 handelt von der Verhütung der Ansteckung durch Leichen- Auch in diesem Punkte dürfte größere Vorsicht geboten sein. Es mag genügen, an die hier herrschende Unsitte zu erinnern, in demselben Wagen, in dem die Angehörigen und kleinen Geschwister des Verstorbenen zu dessen letzte Ruhestätte fahren, auch die Leichen von Kindern unterzubringen.

Die übrigen Paragraphen handeln von der Desinfection der mit der Pflege der Kranken betrauten Personen, von der Desinfection der Räume, der Wäsche und sonstiger Gegenstände. Wir behalten die Erörterung dieser Fragen einer späteren Mst- theilung vor; glauben aber hier bereits darauf htndeuten zu sollen, daß eine völlig ausreichende Desinfection nur bann möglich fein wird, wenn es gelingt, eine eigene Desinfektionsanstalt zu errichten.

Der Zweck dieser Zeilen war der, auch den Laien über die Gefahren dieser Krankheit, über die Wege ihrer Verbreitung zu belehren- Nur wer die Gefahr kennt, vermag ihr aus dem Wege zu gehen- Mögen diese Zeilen das Eine erreichen, daß auch die Laien ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung dieser das Glück so vieler Fa­milien zerstörenden Krankheit nicht versagen!

Schulreis Lehrzeit.

An Tausende von Eltern tritt alljährlich in dieser Zeit die Frage: Was sollen unsere Kinder werden? Der Tag der Confirmation ist da und nun muß mit frischem Muth der Schritt in's Leben gethan werden, der die Kinder hinwegbringt aus dem elterlichen Hause, hinaus in die Fremde und unter unbekannte Menschen. Viele von ihnen haben das Glück, in der Nähe der Eltern bleiben zu können, noch mehr aber werden sich selbst überlassen, und, mag's zum Wohl ober zum Weh nun ausschlagen, sie glauben sich erwachsen und meinen, der Leitung nicht mehr zu bedürfen, während sie doch erst recht diese nöthig haben, um in ihrem ferneren Leben etwas Tüchtiges leisten zu können.

Ostern ist da und mit ihm ist ein wichtiger Lebensabschnitt beendet, der nur leider allzu oft nicht voll und ganz gewürdigt wird. Die Schulzeit bildet die Vorbildung zur Lehrzeit, mag diese letztere nun zum Gegenstände haben, was auch immer sie will- Wer in der Schule nicht gelernt hat, wie er soll, für den wird's auch im praktischen Leben nur schwer ein Fortkommen geben und mang.lt die Schul- disciplin, so wird die Härte der Lehrzeit um so drückender fühlbar. Leider werden in unserer Zeit die Kinder nur allzu sehr in Schutz genommen und geradezu verwahrt gegen den manchmal strengen, aber deßhalb doppelt wohlthätigen Einfluß der Schule, und das Gute, welches sie in der letzteren sich angeeignet, geht häufig in einem ver­zärtelnden Familienleben verloren-Die Kinder haben Recht, der Lehrer ist zu streng", dieser Grundsatz wird der Heranwachsenden Jugend wieder und immer wieder ein- geprägt, bis sie selbst daran glaubt und schließlich darauf zu pochen beginnt. Daß diese verkehrte Erziehung endlich tn ihren schlimmen Folgen ein Hemmschuh für das spätere Leben wird, daran denkt man nicht oder das lernt man nicht früher einsehen, bis es eben zu spät ist. Die Gleichgiltigkeit, welche besonders in den unteren Kreisen der Bevölkerung für die Schule herrscht, läßt sich darin erkennen, daß so sehr häufig Kinder vom Schulbesuch abgehalten und dadurch verleitet werden, schließlich auf eigene Faust ans der Schule für kürzere Zeit fern zu bleiben

Doch die Schulzeit nimmt jetzt ein Ende, mit der Confirmation wird über das künftige Geschick der Kinder bestimmt. Es ist ein schlimmes Zeichen unserer Zeit, daß die Eltern so sehr ans den Namen desjenigen sehen, was die Kinder dereinst als ihren Beruf betreiben sollen. Für ein Handwerk dünken den meisten Eltern ihre Kinder zu gut, sie sollen, auch wenn sie nicht gerade studiren, höher hinaus, namentlich, wenn sie eine höhere Schule besucht haben. So ergreifen sie denn eine der mannigfachen (Karrieren, zu denen der Andrang so gewaltig ist, und bringen es dabei nicht selten nur zu verfehlten Existenzen- Vom Handwerk, das einen goldenen Boden hat, will man heutzutage nur wenig noch wissen, Kinder ärmerer Leute, die eine jede Lehrlings- stelle annehmen müssen, die ihnen geboten wird, sollen gut genug dazu sein. Und dies letztere denken wirklich die Kinder und ihre Eltern, obgleich es grundfalsch ist- Wer in der Schule nichts gelernt, paßt vor Allem nicht zum Handwerker, und wer nicht gehorchen kann, bleibe nur ganz davon fort, denn die Lehrjahre werden ihn dann nicht bessern, sondern nur verschlechtern. Das Handwerk hat in der That aber noch einen goldenen Boden, es ist Niemand, wenn auch er eigentlich für eine Beamten- und andere (Karriere bestimmt ist, zu gut, ein Handwerkslehrling zu werden, denn ge­rade vermöge feiner Kenntnisse kann und muß er, wenn er sonst ein tüchtiger Mensch ist, in seinem Fache etwas Bedeutendes schaffen- Doch die Eltern wollen mit ihren Kindern hoch hinaus, besonders wenn sie überzeugt sind von ihren voickrefflichen (oft angeblichen) Kenntnissen, die in nicht wenigen Fällen lediglich auf einem Vorurtheil beruhen- , _. , ... ,

Bei der Wahl des künftigen Lebensberufes am Schluß der Schulzeit darf auch vor Allem nicht davon die Rede sein, was ein Kind werden muß, lediglich deßhalb, weil vielleicht Altersgenossen einem höheren Ziele zustreben, sondern davon,was es werden kann unter ernstlichster Berücksichtigung der Neigungen und des Verständnisses Es ist ganz grundfalsch, drakonisch bestimmen zu wollen: das wirst du, ohne Rücksicht auf eine besonders hervortretende Befähigung zu nehmen, sobald die Gewährung des berechtigten Wunsches in den Grenzen der Möglichkeit liegt, denn Aufgabe der Eltern ist es eben, thörichten Gedanken und Plänen, wie sie fo vielfach tn jedem jugendlichen Kopfe entstehen, bei Zeiten vorzubeugen und sie durch richtige Belehrung zu entfernen, statt ihnen durch blindes Nachgeben immer mehr Raum zu schaffen, ^aft immer haben spätere Klagen Über die Kinder ihren Ursprung in der mangelhaften Erziehung, die den wohlthätigen Einfluß der Schule brachlegt. Schule und Familie müssen zusammen wirken, wenn aus dem Kinde ein richtiger Mann, refp. eine tüchtige Frau Ed "Di^ Schulzeit, die Jugendzeit ist jetzt beendet, an ihre Stelle tritt für Knaben unb Mädchen die Lehrzeit, die entscheidend ist für ihr künftiges Leben. Ist die Lehr­zeit verfehlt, so ist auch das Leben nicht selten ein verlorenes, denn es fehlt ihm der feste sichere Halt, durch eigene Kraft zu schaffen und seinen Unterhalt zu erwerben. Darum: Wählet richtig, denn die Wahl ist schwer. Es kommt nicht darauf an, welchen Platz ein tüchtiger Mann einnimmt, sondern darauf, daß er den feinigen ganz ausfüllt, dann wird ihm Niemand die Achtung versagen, die er als Ehrenmann zu fordern berechtigt ist. Hochklingende Namen, hinter denen sich nichts verbirgt, gelten

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