Ausgabe 
5.11.1882 Zweites Blatt
 
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2SN. Zweites Blaet. Sonntag den 5. November 1882.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis viertelstthrlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Wochenschau.

Gießen, 4. November.

Die so lange andauernde parlamentarische Stille wird mit dem Zusammentritt des preußischen Landtages, welcher am 14. November erfolgt, ihr Ende erreichen. In welcher Form die Eröffnung erfolgen wird, ist noch nicht bekannt; vermutlich wird letztere durch Herrn v. Puttkamer in seiner Eigenschaft als Vicepräsident des preußischen Staatsministeriums geschehen. Der sich, wie üblich, hier anschließende Akt der Präsidentenwahl im Abgeord­netenhause wird wahrscheinlich sehr einfach verlaufen und da das Stärkever- hältniß der einzelnen Fraktionen zu einander im Wesentlichen dasselbe geblieben ist, wie im letzten Landtag, so kann man die Wiederwahl des vorigen Präsi­diums des Abgeordnetenhauses, also der Herren v. Köller (deutschconservativ Präsident), v. Heeremann (Centrum 1. Vicepräsident) und v. Stengel (frei» conservativ 2. Vicepräsident) als gesichert betrachten. Zwar werden die Nationalliberalen um einige Mitglieder stärker als die Freiconservativen im Abgeordnetenhaus erscheinen und es würde ihnen demnach die zweite Vicepräsi­dentenstelle zustehen, doch ist anzunehmen, daß die nationalliberale Partei, analog ihrem Verhalten bei der letzten Präsidentenwahl, aus diese Stelle und damit überhaupt aus die Ehre verzichten wird, im Präsidium vertreten zu sein.

Prinz Karl von Preußen, der greise Bruder unseres Kaisers, feiert an diesem Sonnabend, den 4. November, das 60jährige Jubiläum als Chef des russischen (Libau'schen) Infanterie-Regiments Nr. 6. Das Regiment wurde am 4. November 1822 dem Prinzen von Kaiser Alexander I. von Rußland zu Verona verliehen, wo gerade der Congreß der verbündeten Monarchen von Rußland, Preußen und Oesterreich stattfand und wohin Prinz Karl den König Friedrich Wilhelm HI. begleitet hatte. Eine Deputation des genannten Regi­ments ist im Auftrage Kaiser Alexander III. in Berlin eingetroffen, um dem greisen Jubilar die Glückwünsche des Regiments zu überbringen.

Die Verhandlungen des Ausschusses der ungarischen Dele­gation für das Auswärtige vom vergangenen Dienstag boten einige interessante Momente dar. Zunächst beantwortete der Minister des Auswärtigen, Graf Kalnoky, eine Interpellation bezüglich der Erwiederung des Besuches des italie­nischen Königspaares in Wien. Der Minister hob hierbei hervor, daß er dem Kaiser deshalb davon abgerathen habe, dem italienischen Königspaare einen Gegenbesuch m Rom zu machen, weil die Gefahr nahe lag, daß in Anbetracht der außerordentlichen Verhältnisse in Rom die Anwesenheit des österreichischen Herrschers leicht zu unliebsamen politischen Demonstrationen hätte Anlaß geben können. Ein anderer Ort zur Zusammenkunft der Monarchen sei aber vom italienischen Ministerium nicht bestimmt und deshalb der Gegenbesuch Kaiser Franz Josefs vertagt worden; doch habe die Vertagung dieses Projectes in den freundschaftlichen Beziehungen zwischen Oesterreich und Italien keine Ver­änderung hervorgerusen. Weiter gelangte das in'letzter Zeit ziemlich gespannt gewordene Verhältniß zwischen Oesterreich und Montenegro zur Sprache, wobei Reichsfinanzminister Kallay die interessante Erklärung abgab, er habe sich aus eigener Anschauung überzeugt, daß die Herzegowzen nicht wünschten, von Mon­tenegro annectnt zu werden., Hierauf ergriff Graf Kalnoky wieder das Wort, um sich ebenfalls kurz über die montenegrinische Frage und über die sogenannte Donaufrage zu äußern, wobei er auf den baufälligen Zustand der bulgarischen Festungen hinwies, welcher die Erleichterung des Schiffsverkehrs auf der untern Donau begünstigte. Schließlich berührte Kalnoky noch die egyptische Frage und versicherte, daß rhm über die Pläne Englands bezüglich Egyptens keine Details zugegangen seien.

o k Entsendung des englischen Botschafters bei der Pforte, m .Eg??ten, deutet auf eine wichtige Wendung in der egypti-

tfichen Politik Englands hm. lieber die Motive dieses überraschenden Schrittes geht man noch nicht ganz klar. Lord Dufferin hat zwar dem Sultan, der sich begreiflicher Weste jehr besorgt wegen dessen egyptischer Mission zeigt, erklärt, er gehe nur anläßlich der Erkrankung des englischen Generalconsuls Malet in Kairo nach Egypten, doch klingt diese Erklärung wenig glaubwürdig. Man muß vielmehr annehmen, daß das englische Cabinet mit der Haltung der egyp- lstchen Regierung nicht zufrieden ist, namentlich da letztere mit der Reorganisa­tion des Heeres und Schaffung des Gensd^armerie-Corps England anscheinend zu wenig zu Rache gezogen hat, und daß daher Lord Dufferin sich persönlich vom Stande der Dinge am Nil überzeugen soll. Lord Dufferin gedenkt, wie er dem Sultan noch Mittheilte, erst gegen Weihnachten auf seinen Posten nach Konstantinopel zurückzukehren.

Die Neuwahlen zur italienischen Deputirtenkammer haben emen glänzenden Sieg der ministeriell-liberalen Partei ergeben und damit die Stellung des Cabinets de Pretis' weiter gekräftigt. Im Allgemeinen spricht jich die italienische Presse, sofern sie nicht entschieden radical oder clerical ist zufrieden mit dem Resultate der Wahlen aus, in welchem sie mit Recht eine 23nrgfd)aft für eine gesunde Fortentwickelung der inneren Verhältnisse Italiens erblickt.

Den schweizerischen Bundesrath hat die Entdeckung, daß das Comitä, welches den Ausbruch der jüngsten anarchistischen Bewegung in Frank- ^ch veranlaßte, seinen Sitz in Genf habe, nicht kalt gelassen. Der Bundes- rath hat sich vielmehr an die Genfer Regierung um Aufschluß in dieser Ange­legenheit gewendet, doch wäre es voreilig, hieraus einen Schluß auf ein bevorstehendes energisches Einschreiten der Schweizer Bundesregierung gegen die

in Genf domicilirenden Häupter der internationalen socialistischen Liga zu ziehen, zumal ein derartiges Ansinnen an die Schweiz noch von keiner Seite gestellt worden ist. Es heißt indessen, daß Frankreich gesonnen sei, sich wegen des revolutionären Comit^s in Genf an die Bundesregierung mit Vorstellungen zu wenden; vielleicht hat der Bundesrath durch die Initiative, die er in dieser An­gelegenheit ergriffen hat, dem vorbeugen wollen.

Im Processe gegen Arabi Pascha ist eine entscheidende Wendung noch nicht so bald vorauszusehen. Die egyptische Regierung schlug England vor, Arabi zu verbannen, ohne den Proceß fortzuführen; doch ging die britische Regierung auf diesen Vorschlag nicht ein. Ferner wird aus Kairo gemeldet, daß es gelungen sei, Hassan -Mussa-el-Kalad und Suleiman Abdul, welche die Brandstiftungen in Alexandrien anordneten, durch die türkischen Behörden auf der Insel Kandia zu verhaften; man erwartet demnächst die Ueberführuug der Verhafteten nach Kairo, damit ihnen ebenfalls der Proceß gemacht wer­den kann.

Zwischen China und Japan drohen wegen des Königreichs Korea ernste Verwickelungen. Die chinesische Regierung ist fest entschlossen, alle An­sprüche Japans auf Korea nöthigenfalls mit Waffengewalt zurückzuweisen und sieht man deshalb einem Bündniß zwischen China und Korea gegen Japan entgegen.

Berlin, 1. November. Die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung, an der nicht mehr zu zweifeln ist, soll noch im Laufe dieses Monats erfolgen. Mit großer Spannung erwartet man, ob die Regierung die von dem Magistrat vorgeschlagene Einthetlung der Wahlbezirke annehmen wird. In der Bürgerschaft regt man sich all­seitig für die Wiederwahl der bisherigen Stadtverordneten, gegen welche sich anderer­seits die lebhafteste Aufwiegelung der Antisemiten vorbereitet.

Berlin, 2. November. Aus der soeben publictrten Statistik der Straffälle in Bezug auf die Zölle und Steuern des Deutschen Reichs entnehmen wir, daß auch im Jahre 1881/82 gelegentlich der unmittelbaren Elnschwärzung zollpflichtiger Maaren über die Zollgrenze mehrfach Kämpfe zwischen Zollaufsichtsbeamten und Contravenienten vorgekommen sind. Bei densrlben sind im Jahre 1881/82 Zollaussichtsbeamte weder getödtet noch verwundet worden, dagegen wurden 6 Contravenienten gelobtet und ebenso viele verwundet. Im Jahre 1880/81 waren bei solchen Anlässen fünf Aufsichtsbeamte und sechs Contravenienten verwundet und ein Contravenient ge­tödtet worden.

Als einen neuen Beweis für den blühenden Stand der Montanindustrie er­fahren wir, daß der am 1. November abgehaltenen Generalversammlung des Vereins für die bergbaulichen Interessen mttgetheilt wurde, daß die Beträge, welche für die Ueberschreitung der Förderkonvention von 1881 von den einzelnen Zechen bis jetzt zu zahlen sind, bereits 130,000 erreichen. Es wurde beschlossen, diesen ganzen Betrag zur Bildung eines besonderen Fonds zu benutzen, aus welchem Hinterbliebene von solchen Arbeitern unterstützt werden sollen, welche bei Unglücksfällen mit tödtlichem Aus­gange ihr Leben einbüßen.

Im Einvernehmen mit dem kaiserlichen deutschen Consulate in London hat die dortige Polizeibehörde zum Schutze weiblicher Dienstboten, welche nach London ge­kommen sind, um häuslichen Dienst oder sonstige Beschäftigung zu erlangen, wenn sie in Schwierigkeiten gerathen und einer Auskunft über englische Gesetzes.Vorschriften be­dürfen, eine Bekanntmachung erlassen, nach deren Inhalt die Dienstboten die gedachte Auskunft und den erforderlichen Beistand auf persönlichen oder schriftlichen Antrag in jedem Poltzeiamte in London aber im Bureau des Criminal Investigation Departement Great Scotland Yard, oder auf dem Kaiserlich Deutschen Generalkonsulate, 5 Blomfield Street, London Wall, E. C., erhalten.

Handelsgesetzbuch und Strafgesetzbuch.

So wenig verlockend es für den Handelsftand ist, das Strafgesetzbuch zu studtren, und so selten es ihm gelingt, auch nur mit dem Handelsgesetzbuch ganz in's Reine zu kommen, so nothwendig ist es doch manchmal, Beide in die Hand zu nehmen. Wir greifen eine Bestimmung aus jedem von beiden Gesetzbüchern heraus und es wird daraus klar hervorgehen, wie nothwendig es ist, sich mit ihnen bekannt zu machen.

Das Handelsgesetzbuch schreibt in Art. 3 vor:Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist anzusehen, wer gewerbemäß'g Handelsgeschäfte betreibt", und in Art. 28: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen, aus welchen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens vollständig zu ersehen sind" rc.

Das Strafgesetzbuch dagegen sagt in Art. 283:Kaufleute, welche ihre Zahlungen eingestellt haben, werden wegen einfachen Bankerotts mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft, wenn sie . . . 2. Handelsbücher zu führen unterlassen haben, deren Führung ihnen gesetzlich oblag, oder dieselben verheimlicht, vernichtet oder so unordentlich geführt haben, daß sie keine Uebersicht des Vermögensstandes gewähren, oder 3, es unterlassen haben, die Bilanz ihres Vermögens in der gesetzlich vorgeschriebenen Zett zu ziehen.

Die tägliche Erfahrung lehrt nun, daß Kaufleute, welche ihre Zahlungen ein­gestellt haben, wegen einfachen Bankerotts mit Gefängniß bestraft werden, weil sie gegen die vorangeführten Vorschriften m Ziffer 2 und 3 des Strafgesetzbuchs sich ver­fehlt haben Da eine Unkenntniß der Gesetze kein Entschuldigungsgrund ift, die Strafe aber sehr häufig solche trifft, welche, wie man zu sagen pflegt, sonst ohne ihre Schuld in Vermögenszerfall gerathen sind und trotz mangelnder oder mangelhafter Buchhaltung den Stand ihres Vermögens wohl kannten, so kann nicht oft und eindringlich genug den Vielen, welche gewerbemäßig Handelsgeschäfte betreiben, jene Gesetzvorschrlft etn- geprägt werden, damit sie sich vor Schaden rechtzeitig bewahren, zumal da die Strafe, auch wenn das Gericht sie umsichtig bem'ßt, viel härter ist, als dec gemeine Menschen­verstand begreifen kann. Auch ändert es an der Häufigkeit der Thatsache, daß gegen die obengenannten Gesetzoorschriften gefehlt wird, nichts, daß es nicht selten Fälle gibt, daß die Justiz einen Schuldigen ungestraft durchschlüpfen läßt, weil sie eine Binde um die Augen trägt, um diejenigen Fälle nicht sehen zu müssen, welche sie nicht sehen will, sie kann doch, wenn sie will, jeden Kaufmann strafen, welcher die mehrgenannten Unter­lassungsfehler bedangen hat und dann in Concurs kommt, und Beispiele lehren, daß gerade Inhaber von Handelsgeschäften kleineren Umfangs, welche am wenigsten an die ihnen vom Gesetz auferlegten Pflichten denken, am ehesten der auf deren Nichtbefolgung gesetzten Strafe verfallen.

Manche gibt es, die durch ihr Vermögen sich für so gesichert halten, daß an eine Zahlungseinstellung und dadurch herbeizuführende Strafbarkeit gar nicht zu denken sei. So sehr nun auch eine solche vertrauenerweckende Stellung Jedem zu gönnen ist