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Dienstag den 4. April
1882.
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
V«?-K«: Schul ft raße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. “ Mark 20 Pf. mit Bringertohn.
u Durch die Post bezogen viertelzährlich 2 Mark 50 Pf.
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Amtlicher Hßei l. Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistung für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat Februar 1882 veröffentlicht:
Hafer 18, Heu Jt. 8,60 Stroh JL. 8 per 100 Kilogramm.
Gießen, am 1. April 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
____Dr. Boek vH epi n.__________________
Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881.
Bekanntmachung.
Nach § 85 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vorn 30. April 1881 betreffend, haben die zur Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung für Neubauten und Hauptveränderurrpm bei der unterzeichneten Behörde einzureichenden Pläne zu enthalten:
a. Situation des Bauplatzes und dessen Umgebung, mit Angabe der Himmelsgegenden, der anstoßenden Straßen, Wege und Wasserläufe, sowie bestehender oder projectirter Baulinien; die Eigenthums- grenzen, benachbarte Gebäude mit Bezeichnung deren Benutzung, Höhe, Bauart und Eigenthümer. Diese Situation ist in dein Maß- stabe von %oo der natürlichen Größe darzustellen. Für Neubauten ist der Situationsplan von einem Geometer zu fertigen.
b. Grundrisse für jedes einzelne Stockwerk vom Keller bis zum Dachraum, mit Angabe der Feuerungseinrichtungen.
c. Mindestens einen Vertikaldurchschnitt durch jedes Gebäude, mit Angabe der Terrainhöhe und der Höhe der betreffenden Straße.
d. Ansicht nach der Straße und, wenn das Bamvesen von mehreren Straßen aus sichtbar wird, Ansichten von diesen Straßen, aus.
e. Bei Bv.uveränderungen ist der bestehende und der künftige Zustand deutlich und durch verschiedene Farben kenntlich zu machen. Neue Bauten sind mit rother, bestehende Bauten aber, soweit sie eine Aenderung nicht erfahren, mit schwarzer und, soweit sie beseitigt werden sollen, mit gelber Farbe zu bezeichnen.
Die unter b, c, <1 und e bezeichneten Grundrisse, Durchfchnilte und Ansichten sind in dem Maßstab von ’/ioo darzustellen.
In allen Plänen sind die wesentlichsten Dimensionen der Gebäude, der einzelnen Räume derselben und der Construetionstheile mit deutlichen Zahlen einzuschreiben. Jedem Plan muß em Maßstab beigesetzt werden.
Außer den vorstehend bezeichneten Plänen können, insoweit solches zur Prüfung und Beurtheilung eines Baupro;ectes erforderlich erscheint, Detailpläne in größerem Blaßstabe von Gebäudetheilen, Feuerungsanlagen, Construetionen rc., sonne Nivellements des Bauplatzes und der angrenzenden Straßen verlangt werden.
Für alle einzureichenden Pläne ist dauerhaftes Material zu verwenden, und in der Regel sind dieselben in Actenformat — 33 Zentimeter Höhe und 21 Zentimeter Breite — zusammengelegt einzureichen.
Die Situationspläne sind von Demjenigen, welcher sie gefertigt hat, die Bs^rifse aber von dem Bauherrn und dem Techniker, van welchem sie herrühren, "unrer Angabe des Damms zu unterzeichnen. ' Die Anrerzeichner flsiv firr Ao Richtigkeit der Pläne unb der eingetragenen Maßverhältnisse verantwortlich.
Für Eiseneonstruetionen, für ungewöhnliche Bauten, oder sonst auf Erfordern, können zu den Bauplänen schriftliche Erläuterungen, revisionsfähige Festigleitsberechnungen re. verlangt werden. Nach Lage der Verhältnisse kann die Polizeibehörde auch andere Maßstäbe, als die zu h, c, d und e bezeichneten, zulassen.
Wir sehen uns veranlaßt, auf vorstehende Bestimmungen mit dem Anfügen ausdrücklich aufmerksam zu machen, daß wir die vom 1. April l. I. an oei uns eingereichten Pläne, welche nicht diesen Bestimmungen entsprechen, zur Verbesserung bezw. Vervollständigung zurückgeben werden.
Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß wir in Gemäßheit des § 101 der oben angeführten Verordnung den Feuervisitator Otto vahier zur Prüfung der genehmigten Bauwefen hinsichtlich ihrer plan- und vorschriftsmäßigen Ausführung zugezogen haben.
^i".ßen, am 29. März 1882. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius.
Deutschland.
Darmstadt, 1. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
_ Nm 25. März den Oberamtsrichter bei dem Amtsgerichte Reinheim, Ernst >L>chaum, unter Anerkennung feiner langjährigen, mit Eifer und Treue gelei- jteten Dienste, auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. Mai d. Js. in ben Nuhestanb zu versetzen unb demselben das Ritterkreuz 1. Klasse des Lude- wigs-Ordens zu verleihen.
— Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Kanzleidiener bei dem Oberlandesgerichte, Johann Philipp Schicketanz, in Anerkennung seiner süuszigjährigen, mit Eifer und Treue geleisteten Dienste die silberne Medaille des Ludewigs-Ordens mit der Inschrift: „Für fünfzigjährige treue Dienste" zu verleihen geruht.
Darmstadt, 1. April. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 11. März dem Stations - Einnehmer bei der Main-Weser-Bahn zu Friedberg, Georg Adam Schwöbel, das silberne Kreuz,
am 1. April dem Director des Landgerichts der Provinz Starkenburg, Wilhelm Köhler, das Ritterkreuz 1. Klasse mit der Krone,
dem Stadtverordneten Karl Ger sch lauer dahier das Ritterkreuz 2. Kl., dem Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Darmstadt, Rendanten Heinrich Deiß, und
dem Palaisverwalter in Frankfurt a. M., Jacob Heuß, das Ritterkreuz 2. Klasse mit der Krone des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen und
dem Hauptsteueramtsdiener bei dem Hauptsteueramte Darmstadt, Heinrich Frank, die silberne Verdienst-Medaille des Ludewigs-Ordens — zu verleihen.
Darmstadt, 28. März Gestern Abend sand im großen Ritsert'schen Saale eine „Wähler-Versammlung" statt, in welcher die Tabakmouopol-Frage zur Besprechung gelangte. Diese Versammlung, Doin Vorstand der deutschen Fortschrittspartei ein- derufen. war außerordentlich stark besucht und wurde von dem Vorsitzenden, Herrn Professor Dr. Buchner, mit einigen einleitenden Bemerkungen zur Frage eröffnet. Hieraus ergriff Herr Reichstags-Abgeordneter Sandtmann aus Hamburg das Wort und entwickelte m einem 1'/2stündtgen Vortrag in ausgezeichneter Weise die Gründe, ivclche gegen Einführung des Monopols sich geltend machten, insbesondere zeichnete ./bner die Schaden, die der Tabaksbau, wie auch die Tabak- und Zigarren: Fabrikation erleiden würden und wies durch Zahlen nach, wie falsch die in der Vor
Hesterreich.
Wien, 1. April. Die erste hiesige internationale Kunstausstellung würbe heute Vormittag U Uhr bnrch ben Kaiser eröffnet, welcher bei seiner Ankunft im AnSstellungsgebäube von ben Erzherzogen unb beni Grafen Zichy
läge der Regierung angegebenen Berechnungen seien, welche den Beweis der vollständigen Unkenntn'.ß des betrtff:nben Verfassers in der Frage darlegten. Die Versammlung folgte den Ausführungen des Redners mit größter Aufmerksamkeit und lohnte denselben beim Schluß des Vortrags durch stürmischen Beifall. Der Vorsitzende sprach dem Redner den Dank des Comitts aus für den überaus belehrenden Vortrag und ersuchte die Anwesenden, diesen Dank ebenfalls durch Erheben von b-.n Sitzen zu belhäsigen. Herr Reichstags-Abgeordneter Wilhelm Büchner fügte den Ausführungen des Vorredners noch ber, daß die öffentliche Meinung leider mehr und mehr unterdrückt würde, indem in der vorliegenden Frage Handelskammern, Einzel- Landtage. Volksversammlungen und selbst der von der Regierung ernannte preußische Volkswirihschastsrath sich gegen das Monopol erklärt hätten und trotzdem die Frage mcht verschwinde. Gegen solche Bestrebungen müsse man entschieden Front machen. Nachdem noch Herr Reichstags-Abgeordneter Frohme ebenfalls seine Stellung gegen das Monopol gezeichnet und insbesondere die traurigen Verhältnisse beleuchtet in welche nach seiner Ansicht die Arbeiter bei Einführung des Monopols gerathen würden, kam die von Herrn Sandtmann am Schlüsse seines Vortrags empfohlene Resolution zur Discussion und fand dieselbe einstimmige Annahme. Die Resolution lautet:
„Die in Darmstadt am 27. März im Ritsert'schen Saale versammelten Reichstagswähler des Darmstadt-Groß-Gerauer Wahlkreises erklären, daß sie die Einführung des Tabakmonopols aus politischen, wirthschaftlichen und moralischen Gründen dem Volkswohl im höchsten Grade für nachtheilig und die deutschen Reichstags-Abgeordneten für verpflichtet halten, sowohl gegen das Monopol, wie gegen jede weitere Erhöhung der Steuer und des Zolles auf Tabak ihre Stimmen abzugeben."
Berlin, 1. April. Die heralbische Ausstellung mürbe vorn Grafen Stillfrieb im Auftrage bes Prinzen Karl heute eröffnet. Dieselbe Jnacht bnrch bie große Anzahl ber vorn Königshaufe, ben deutschen unb fremden Fürsten, von dem Adel, den Städten und gelehrten Instituten ausgestellten Gegenstände einen glänzenden Eindruck. , m .
Karlsruhe, 1. April. Durch landesherrliche Verordnung wird em Landes-Gefundheitsrath errichtet, welcher die Aufgabe hat, Angelegenheiten des Medicinalwesens und darauf bezügliche Gesetze unb Verordnungen b^ickachten, sowie Wünsche und Beschwerden zur Kenntniß des Ministeriums des Innern zu bringen. — Der Director der hiesigen Kunstgewerbeschule, Gustav Kachel, ist gestern gestorben.


