der Angelegenheit wegen Ausstellung der Werthpapiere aus den Namen des । Inhabers sympathisch gegenüber und werde voraussichtlich noch im Laufe dieser I Session eine bezügliche Vorlage einbringen.
Graudenz, 1. December. Heute wurde das Todesurthell gegen die Gebrüder Trzynskr wegen Mordes verkündet; dasselbe wird morgen früh durch den Scharfrichter Krauts vollstreckt.
Darmstadt. (Schluß der Verhandlungen der gemischten Schul-Commission, s. geftr. Nr- d. Bl.) Damit dies mit Erfolg geschehen könne, ist durch eingehende Berathung in der Lehrerconferenz im Einzelnen festzustellen, wie die häuslichen Aufgaben auf die einzelnen Klassen und Lehrgegenstände zu vertheilen sind. Dabei ist vor geistlosem Vielschreiben und Anfertigung von Abschriften und sogenannten Strafarbeiten zu warnen, dagegen als Grundsatz feslzuhalten, daß nur solche schriftliche Arbeiten als häusliche Aufgaben zugelassen werden, welche von dem Lehrer durchgesehen und corrig'.rt WCrben2Hfc häuslichen Aufgaben sind von dem betreffenden Lehrer selbst in dem während der Unterrichtsstunden offen zu legenden Klassenbuche unter einer besonderen Rubrik und unter dem Datum desjenigen Tages einzutragen, für welchen sie gestellt worden, und die Ordinarien haben jeder Zeil darauf zu achten, daß die von den einzelnen Lehrern gestellten Aufgaben richtig vertheilt werden, um das bestimmte Maß nicht zu überschreiten.
Die Lehrer sind anzuwetsen, daß sie nur solche häusliche Aufgaben stellen, welche in dem Klassenunterrtcht hinreichend vorbereitet sind, so daß die Schüler dieselben nach der iw Unterrichte gegebenen Anleitung ohne fremde Hilfe lösen können.
Weiter ist darauf zu achten, daß m eine Klasse nicht Schüler angenommen werden, welche für dieselbe nicht hinreichend vorgebildet sind und daher nur mit besonderer Anstrengung und größerem Zeitaufwand die Klassenaufgaben bewältigen können. Eine Ausnahme hiervon kann nur dann zvgelassen werden, wenn bei dem betreffenden.Schüler vorgerücktes Lebensalter und eine kräftige leibliche und geistige Constitution erwarten läßt, daß die an denselben zu stellenden gesteigerten Anforderungen seine Gesundheit nicht schädigen werden.
Die Schüler sind von Zeit zu Zeit darauf hinzuweisen, daß häusliche Arbeiten in der Stunde unmittelbar vor Beginn des Schulunterrichts, in den Stunden von 12 bis 2 Uhr zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht, sowie in der Stunde unmittelbar nach dem Nachmittagsunterricht und später als 10 Uhr Abends der Gesundheit schädlich und darum zu vermeiden sind. Sie sollen hierbei aufgefordert werden, dem Ordinarius alsbald davon Anzeige zu machen, wenn sie wiederholt die häuslichen Arbeiten nicht bewältigen können, ohne auch diese in Anspruch zu nehmen. Der Ordinarius hat in diesem Falle zu untersuchen, ob die vorhandene Ueberlastung die Folge unzureichender Vorbereitung oder Befähigung, oder des Mangels an gehöriger Anleitung, oder übermäßiger und nicht richtig verteilter Aufgabenstellung ist und demgemäß nach Möglichkeit Abhilfe zu gewähren. n, _
Da nicht selten Privatstunden zu übermäßiger Belastung der Schüler Anlaß geben, so sind die Ordinarien verpflichtet, besonders bei leiblich und geistig weniger kräftigen Schülern festzustellen, inwiefern dies der Fall ist, und sich betreffenden Falls zur Abstellung dieses Mißstandes mit den Angehörigen der Schüler ins Benehmen zu setzen, wobei nötigenfalls darauf hinzuweisen ist, daß in Folge der durch die Privatstudien veranlaßten Zersplitterung der Kraft der Erfolg des Klassenunterrichts gefährdet und damit rechtzeitiges Aufrücken in die höheren Klassen in Frage gestellt werde.
Endlich empfiehlt es sich, wie anderwärts vielfach geschehen ist, in den Schulnachrichten die Angehörigen der Schüler dazu aufzufordern, daß dieselben alsbald, wenn sie die ihnen angehörigen Schüler mit häuslichen Arbeiten überlastet erachten, und zwar nicht anonym, der Direction hiervon Anzeige machen möchten, damit in dem einzelnen Fall festgestellt werden könne, ob und aus welchen Ursachen eine wirkliche Ueberlastung vorliege und wie derselben vorzubeugen sei.
2. Ausschreiben derselben Behörde an die Großh. Directionen der Gymnasien, Realschulen und höheren Mädchenschulen d. d. 27. Mai 1881.
In unserem unter dem 22. Februar 1877 an die Directionen der Gymnasien gerichteten und auch den Directionen der Realschulen zur Berücksichtigung mitgetheilten Ausschreiben in rubricirtem Betreff ist auf Grund der Berathungen der Gymnasial- directorenconferenz das Maß feftgestellt worden, das bei den häuslichen Arbeiten der Schüler eingehalten werden soll. Danach dürfen die häuslichen Arbeiten in Sexta und Quinta durchschnittlich nicht mehr Zeit tn Anspruch nehmen, als 1% Stunden den Schultag oder 9 Stunden die Woche, tn Quarta und Unter-Tertia nicht mehr als 2 Stunden den Schultag oder 12 Stunden die Woche, in Ober-Tertia und Unter- Secunda nicht mehr als 2% Stunden den Schultag oder 15 Stunden die Woche, tn den drei obersten Klassen nicht mehr als 3 Stunden den Schultag oder 18 Stunden die Woche. Die gegebenen Normen sollen jedoch nur das äußerst zulässige Maß der für die häuslichen Arbeiten zu verwendenden Zeit geben, und bei Festsetzung dieses Maßes ist ein Schüler von mittlerer Begabung vorausgesetzt.
Worauf zu achten und wie es einzurichten sei, daß dieses Maß nicht überschritten werde, darauf ist in dem betreffenden Ausschreiben auf das Einzelne eingehend hm- gewiesen.
Allein wir haben Grund, anzunehmen, daß das für die häuslichen Arbeiten vorgeschriebene Maß trotz unseres Ausschreibens vielfach nicht eingehalten wird, daß vielmehr nicht wenige Schüler und Schülerinnen der höheren Lehranstalten in einer für ihre leibliche und geistige Entwickelung gefährlichen Weise durch die häuslichen Arbeiten in Anspruch genommen werden.
Wir glauben daher, den Lehrern und insbesondere den Ordinarien wiederholt als eine ernste Pflicht ans Herz legen zu sollen, daß sie genau feststellen, wie viel Zeit bei den einzelnen Schülern durch die häuslichen Arbeiten in Anspruch genommen wird und daß sie, wenn dabet das vorgeschriebene Maß überschritten wird, Abhülfe schaffen. Wir haben hierbei insbesondere die fleißigen und gewissenhaften Schüler tm Auge. Bei solchen und beziehungsweise bei deren Eltern und Angehörigen kann der Ordinarius mit leichter Mühe und in der Regel mit Zuverlässigkeit festftellen, ob das richtige Maß eingehalten wird; und wo es überschritten wird, ist er verpflichtet, im Einverständniß mit den Eltern dahin zu wirken, daß der Schüler nicht aus übertriebenem Eifer und Ehrgeiz seine Gesundheit schädige. Es mag zwar immerhin nicht selten vorkommen, daß träge und unwahre Schüler oder schwache und gegen ihre Kinder allzu nachsichtige Eltern den Versuch machen, den Lehrer in Beziehung auf den häuslichen Fleiß zu täuschen und bei solchen ist em Mißtrauen des Lehrers gerechtfertigt; aber den fleißigen und gewissenhaften und dabei begabten Schülern gegenüber und der nicht geringen Zahl von Eltern und Angehörigen, denen die sittliche und geistige Bildung ihrer Kinder am Herzen liegt und die darum die Schule getreulich in ihrer Arbeit zu fördern bedacht sind, diesen gegenüber ist ein solches Mißtrauen nicht gerechtfertigt. Die Schule aber N't nur dann tm Stande, erfolgreich zu wirken, wenn das Verhältniß der Lehrer zu ihren Schülern und, soweit dies möglich ist, zu deren Eltern und Angehörigen auf Wohlwollen und Vertrauen begründet wird.
Die Ueberlastung der Schüler wird nicht selten dadurch veranlaßt, daß den Schülern in denjenigen Lehrgegenständen, welchen durch den Lehrplan nur eine beschränkte Stundenzahl und auf Seiten der Schüler ein geringerer Kraftaufwand zu- gewiesen ist. unverhältnißmäßig viel aufgegeben wird. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, zu bewirken, daß hierin das richtige Maß eingehalten werde, daß insbesondere das Auswendiglernen von einzelnen Daten und Zahlen, das Anfertigen von Rechnungen und dergleichen auf das Nothwendigste beschränkt werde. Die Ordinarien sind ausdrücklich darauf hinzuweisen daß sie sich mit den Übrigen an ihrer Klasse unterrichtenden Lehrern in dieser Beziehung zu verständigen und, wenn sich dabei Anstand findet, an die Direction um Abhülfe zu wenden haben.
Die sog. freiwilligen Al beiten haben für die Oberklassen und die begabteren Schüler ihren Werth. Wenn aber von allen Lehrern und tn allen Lehrgegenständen die Kraft innerhalb und außerhalb der Schule so in Anspruch genommen wird, wie jetzt meistens geschieht, so bleibt für solche freiwillige Arbeit keine Zeit oder höchstens nur tn den längeren Ferien. Mit diesen sogenannten freiwilligen Arbeiten wird zudem erfahrungsgemäß häufig geradezu ein moralischer Zwang ausgeübt, der gerade dann am leichtesten Ueberlastung der Schüler veranlaßt, wenn die Anregung zu diesen Arbeiten von einem Lehrer ausgeht, der auf seine Schüler einen vorzugsweise kräftigen sittlichen Einfluß ausübt.
Wir geben daher Ihrer Erwägung anheim, ob nicht diese Arbeiten gänzlich ab- -ustellm oder wenigstens auf die Zett der längeren Ferien zu beschränken sind, und ob
sich nicht an bereit Stelle für die obersten Klassen die Einrichtung von sog. Studientagen empfehlen dürfte. Jedenfalls müssen wir darauf bestehen, daß die freiwilligen Arbeiten während der Schulzeit mir insoweit zulässig sind, als das in unserem Ausschreiben vom 22. Februar 1877 festgesetzte Maß der Arbeitszeit nicht übei- schritten wird.
Für die Erhaltung der leiblichen und geistigen Frische ist unbedingt nothwendtg, daß ausreichende Zeit zur Erholung und zur Bewegung tm Freien verwendet werden könne. Die Schule soll und darf die an Sonn- und Festtagen für den Besuch des Gottesdienstes erforderliche Zeit nicht für sich in Anspruch nehmen. Schulausgaben, an den freien Tagen gearbeitet, können nicht diejenige geistige Erholung von der Wochenarbeck gewähren, die von den Schülern in selbstgewählter anderweitiger geistiger Beschäftigung gewonnen wird. Insbesondere ist darauf zu achten, daß nicht einzelne freie Tage und Ferien von wenig Tagen, wie zu Pfingsten und Weihnachten, so mit Schularbeiten besetzt werden, daß sie nur noch für die Lehrer, nicht aber für die Schüler, Tage der Freiheit und Erholung sind.
Lokales.
** Gießen, 2 December. (Theater.) Vor dicht besetztem Saale wurde gestern die Berliner Posse „Wenn Leute Geld haben" gespielt. Die Moral dieses mit schlagfertigen Witzen und launigen Einfällen reichgespickten Stückes ist „Schuster, bleib bei Deinem Leisten", eine Moral, be etwas stark aufgetragen war. Doch — wir wollen bie zum Schluß ausgesprochene Mahnung: nicht zu fritiftren, beherzigen, und mit Freuden conftatiren, daß b e warme freundliche Stimmung der Zuschauer durch das köstliche Beiwerk und die mit prächtigem Humor und jovialster Laune durchgeführte Darstellung des „Schusterjungen" bis zu Ende gefesselt wurde. Der Gast, Herr Janez Mall y, gab diesen Berliner Lehrjungen wie er leibt und lebt, mit unübertrefflicher Gewandtheit und Eingabe und erntete dafür reichen, wohlverdienten Beifall. Auch die übrigen Mitwirkenden waren mehr ober minber gut placirt. In erster Linie nennen wir bie „Köchin Lotte" ber Frau Schubert-Schneeberger. Herrn Kuba le hätten wir bas Couplet von bem Tipperl über dem i gern erlassen, im klebrigen war fein „Schuster Pluster" eine anerkennenswerthe Leistung. Das Zusammenspiel hätte etwas flotter sein können.
Gießen, 2. December. Wie wir vernehmen, wirb ber hiesige Turnverein eine Vorstellung, bestehenb in turnerischen Aufführungen unb Gesangsoorträgen, veranstalten, bereu Ergebniß zur Unterstützung der in unserem Großherzogthum durch die letzten furchtbaren Ueberschwemmungen Beschädigten verwendet werben soll. Nähere Mittheilung bemnächst.
Handel und Verkehr.
Gießen, 2. Dezember. Auf dem heutigen Markt kostete: Butter per Pfund JL 1.20—1.25, Hühnereier per Stück 7—0 Käse per Stück 5—9
Käsematte per Stück 3 Erbsen 1 Liter 20 H, Linsen 1 Liter 26 H, Tauben das Paar 60—70 H, Hühner per Stück 1.00-1.20, Hahnen per Stück JL 0.65 bis JL 1.00, Enten per Stück JL 2.00, Ochsenfleisch per Pfund 66—70 Kuh- und Rindfleisch 56—60 H, Kalbfleisch 54 bis 56 H, Schweinefleisch 62-64 H, Hammelfleisch 60—66 H, Kartoffeln per 100 Kilo JL 5.00—7.00, Zwiebeln per Gentner JL 3.00, Milch per Liter 14—18 Gänse per Pfd. 48—58 Weißkraut 100 Stück vM. 2—4.50.
Frankfurt a. M., 2. December, Nachmittags 2 Uhr — Min. (Telegraphischer Coursbericht. Mitgetheilt durch das Bankgeschäft Ästbert Kaufmann in Gießen.) Creditactien 249%, Staatsbahnactien 295, Galizier 260%, Lombarden 117%, Nord- westbahnactien 169%, Darmstädter-Bankactien 154%, Oberschlesische E.-B.-Act. 258%, Oesterr. Silberrente 65%, 4% Ungar. Goldrente 72%, 4% 1880er Russen 69%, 5% 1877r Russen 87, 2. Orient-Anleihe 54%, Spanier 62, 5% Rumänische Rente 92%, 4% Unific. Egypter 68%, Disconto Comm. 199%, Gotthardbahnactien 120%. Tendenz: fest.
Auszug aus den Standesamtsregistern des Standesamts Gießen.
Aufgebote.
December. 1. Kaufmann Kaspar Ranft von Beuern mit Marie Elise Philippine Balser, Tochter des Kirchendieners Wilhelm Balser von Grünberg. 1. Buchbinder und Schreibmaterialienhändler Johann Karl Wilhelm Julius Hoos zu Gießen mit Johanna Wilhelmine Docke, Tochter des verstorbenen Maurermeisters Friedrich Wilhelm Docke von Bremen.
Eheschließungen.
November. 26. Schneider Johannes Ehrhard, Wittwer von Nieder-Kinzig mit Margarethe Schneider, geb. Schmidt, Wlttwe des Taglöhners Konrad Schneider von Holzheim. 29. Schmied Philipp Klotz von Tiesenbach mit Anna Dorothea Plewe, Tochter des verstorbenen Schneidermeisters Johann Plewe von Kiaunen.
Geborene.
November. 23. Dem Gärtner Heinrich Jacob Heilmann eine Tochter, Emma Eltsabethe Jacobine. 23. Dem Arbeiter Georg Eidmann ein Sohn, Karl. 23. Ein Sohn von auswärts. 23. Dem Goncertblener Friedrich Emil Johannes Ludwig Christian Martm Berg ein Sohn, Louis. 24. Eine Tochter von auswärts, Anna Marte. 26 Eine Tochter von auswärts, Helene Louise. 26. Ein Sohn von auswärts, Wilhelm Alfred. 28. Ein Sohn von auswärts. Konrad. 29. Dem Taglöhner Johann Karl Wagner eine Tochter. 30. Dem Schlosser Georg Jung II. eine Tochter, Sophie.
Gestorbene.
November. 24. Postmeister Karl Schirnneyer, 43 Jahre alt, von Altenkirchen. 24. Rentner Ludwig Theodor Felsing, 75 Jahre alt. 25. Kaufmann Ernst Ludwig Kalkhof, 46 Jahre alt. 26. Georg Daniel. 1 Jahr alt, Sohn des Schuhmachermetsters Justus Wilhelm Kramer. 26. Georg Karl, 7 Jahre alt, Sohn des Schneidmüllers Philipp Karl Euler. 27. Georg August Wilhelm Karl, 3 Jahre alt, Sohn des Stations-Assistenten a. D. Karl Lang 27. Wilhelm, 6 Jahre alt, Sohn des Arbeiters Clemens Fink. 28. Ein Sohn von auswärts, Ludwig Heinrich, 2 Monate alt.
IIIHUB IIII II IUMIIilIIIHl...................
Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen.
Evangelische Gemeinde.
Getraute.
Den 26. November. Johannes Ehrhard, Schneider, ein Wittwer und Margarethe Schneider, geb. Schmidt, Wittwe des Taglöhners Konrad Schneider.
Den 29. November. Philipp Klotz, Schmied und Anna Dorothea Plewe, Tochter des verstorbenen Schneidermeisters Johannes Plewe aus Kiaunen.
Getaufte.
Den 26. November. Dem Kutscher Heinrich Hofmann ein Sohn, Heinrich, geboren den 28. Oktober.
Denselben. Dem Kutscher Heinrich Hofmann eine Tochter, Elisabeth, geboren den 28. Oktober. - -
Denselben. Dem Taglöhner Jakob Krauskopf eine Tochter, Marie MargaMye Elisabeth Auguste, geboren den den 4. November.
Beerdigte.
Den 26. November. Konrad Kraft, Gensdarm i. P., alt 69 Jahre, gestorben den 23. November. _ ..
Den 27. November. Ludwig Theodor Felsing, Rentner, alt 75 Jahre, gestorben I den 24- November.
' Denselben. Karl Schimneyer, Postmeister auS Altenkirchen, alt Jayre, gestorben den 24. November. _ r
Den 28. November. Ludwig Ernst Kalkhof, Kaufmann, alt 46 Jahre, gestorben den 25. November.


