Atr. 283. Erstes Blatt Sonntag den 3. December L882.
Kichener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Dureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
v 9 Durch bte Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Aufruf
zur Hülfe für die Wasserbeschädigten des Großherzogthums.
Die in unserem Jahrhundert beispiellosen Ueberschwemmungen des Rheines und seiner Nebenflüsse haben einem ansehnlichen Thcile unseres engeren Vaterlandes Noth und Verderben gebracht. Städte rmd Dörfer stehen unter Wasser, Häuser sind eingestürzt, Mobilien vernichtet, und weichen die Fluthen, so bringen der herannahende Winter, der Mangel an Verdienst, die unausbleiblichen Krankheiten bitteres Elend. Den so schwer Betroffenen thut rasche Hülfe dringend noth. Die Hülfe der Gemeinden ist theils unmöglich, theils kann sie nicht ausreichen; die Mittel des Staates genügen nicht gegenüber so großen Anforderungen. Am nächsten liegt, daß die Bewohner derjenigen Gegenden, die von Wasserschäden frei geblieben sind, den Bedrängten nach Kräften Hülfe leisten, und zu diesen bevorzugten Gegenden gehört ja, Gott sei Dank, unser Kreis. Wir glauben deshalb' keine Fehlbitte zu thun, wenn wir uns an die, in vielen Nothfüllen bewährte Mildthätigkeit unserer Mitbürger in Stadt und Land wenden. Jeder der Unterzeichneten ist bereit, Gaben in Empfang zu nehmen und an die Sammelstelle in Gießen weiter zu befördern. In Gießen wie in allen übrigen Gemeinden des Kreises wird außerdem in Folge bereits erthcilter Genehmigung Gr. Kreisamtes eine Hauscollecte veranlaßt werden.
Damit die in allen Kreisen des Landes in gleicher Weise gesammelten Gaben auch zweckmäßig verwendet werden und allen Beschädigten im Verhältnisse zu dem erlittenen Schaden zu Gute kommen, ist es geboten, daß die eingehenden Gelder an einer Stelle vereinigt und von dieser unter die Beschädigten vertheilt werden. Es hat sich deshalb in Darmstadt' ein Landes-Comitö gebildet, das sich die Sammlung aller eingehenden Gaben und deren planmäßige Verwendung zur Aufgabe gestellt hat. An dieses 'soll das Ergebniß der Sammlung im Kreise Gießen abgeliefert werden.
Durch Veröffentlichung der eingelaufenen Gaben in diesen Blättern wird der Empfang bescheinigt werden.
Gießen, am 1. December 1882.
Für Gießen: Dr. Boekmann, Provinzial-Director, Dr. Baur, Arzt, Dr. Engelmann, Redactenr, Gail, Ferd., Ettgisch, Steuerrath, Dr. Gareis, Professor, Dr. Entfleisch, Reichstags-Abgeordneter, Haustein, Landtags- Abgeordneter, Hetz, Beigeordneter, Keller, BeigeordMer, Knorr, Präsident, Langsdorfs, Oberamtsrichter, Dr. Levi, Rabbiner, Dr. Mnhl, Abgeordneter, Naumann, Pfarrer, Noll, Commerzienrath, Rady, Pfarrer, Dr. Riegel, Professor, Schirmer, Fabrikant, Scheyda, Redacteur, Soldan, Rcalschul-Director, Dr. Stade, Rector der Landes-Universität, Wasserschleben, Fabrikant, Zimmermann, Erster Staatsanwalt.
Für Grün berg: Fritz, Oberamtsrichter, Limpert, Stenerrath, Pracht, Bürgermeister, Schäfer, Rechner.
Für Hungen: Becker, Major a. D., Bender, Bürgermeister, Buch, Gemeinderath, Demme, Kammerrath, May, Oberamtsrichter.
_________Für Lich: Clemm, Dekan, Kutsch, Kammerdirector, Lungermunn, Oberamtsrichter, Wutz, Bürgermeister.
Betreffend: Die Wasserschäden im Großherzogthum. Gießen, am 1. December 1882.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf vorstehenden Aufruf empfehlen wir Ihnen, in Ihren Gemeinden eine Hauscollecte zu veranstalten und das Ergebniß an den bestellten Rechner, Kreisamtsgehülfen Döring dahier, einzusenden.
Zugleich geben wir Ihrer Erwägung anheim, ob Sie nicht mit Rücksicht auf den dringenden Nothstand die Verwilligung von Beiträgen der Gemeinden, Kirchen und milden Stiftungen befürworten wollen.
______________________________Dr. Boekmann.
Betreffend: Viehzählung im Deutschen Reich. " — Gießen, am 2. December 1882“
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 23. v. M. (Anzeiger Nr. 276) im Rückstände sind, werden hieran mit Frist von 3 Tagen erinnert.
Pr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Gefunden: 1 Regenschirm, 1 Spazierstock, 1 Messer, 1 Pferdedecke, mehrere Gerüststangen, mehrere Schlüssel.
Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.
Gießen, am 2. December 1882. - Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
Telegraphische Depeschen,
Wolsf'K telegr. Eorrespondenr-Brrrearr.
Mainz, 1. December. Der Rhein ist um weitere 10 Ctm. gefallen. Die postalische Packetbeförderung ist wieder ausgenommen worden. Nach Laubenheim sind 100 Mann Infanterie abgegangen, welche, um dem Wasser Abfluß zu verschaffen, den dortigen Landdamm durchstechen sollen. Die hiesige Gartenfeld-Vorstadt hat sehr stark gelitten; es haben viele Gebäude geräumt werden müssen.
Berlin, 1. December. Abgeordnetenhaus. Berathung des Justizetats. Bachem weist auf die häufig vorkommenden Fälle der Verurtheilung Unschuldiger hin, deren Grund in der Verlotterung der allgemeinen Zustände und in der Irreligiosität zu suchen sei. Der Justizminister erklärt, die Frage der unschuldig Verurtheilten gehöre vor den Reichstag und sie komme dort demnächst zur Verhandlung. Der Entschädigungs-Frage stehe er nicht freundlich gegenüber, die
Meineidsfälle hätten abgenommen. Regierungs-Commissär Rindfleisch erklärt, die Militärdienstzeit könne den Referendaren und Juristen nicht angerechnet werden. Windthorst bemerkt , eine Entschädigungspflicht des Staates liege zweifellos vor, wo die Verurtheilung Unschuldiger durch das Verschulden der Behörde erfolgte. Minister v. Puttkamer theilt mit, die Hochwasserschäden in der Rheingegend seien ohne Inanspruchnahme des Staates nicht zu ersetzen. Menschenleben seien dabei nicht zu beklagen. Der Umfang der Noth sei noch nicht sestzustellen. Er habe zur ersten Hülfe bei dem Kaiser die Bewilligung von 500,000 «/#. ä fond perdu nachgesucht und es würden beim Landtage weitere Unterstützungssummen beantragt werden. Der Minister hebt anerkennend die Haltung der Bewohner und Behörden der Calamität gegenüber hervor und rühmt die Thätigkeit des Militärs, ohne welche der Verlust von Menschenleb-n nicht ausgeblieben wäre. Zur Heilung der Wunden müßten Staat, Provinr Gemeinde und Privatwohlthätigkeit die Hand reichen. (Lebhafter, allseitiger Beifall). Auf eine Anfrage Tiedemann's erwidert der Finanzminister, er stehe


