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den Bescheid Großh. Ober-Consistoriums über die Verhandlungen der vorigjährigen Synode, worin das Kirchenregiment im Allgemeinen seine Befriedigung über den sittlich-religiösen Zustand der Gemeinden des Dekanats aussprach. Auch der diesjährige Rechenschaftsbericht bot kern unerfreuliches Bild. Der Kirchenbesuch hat sich in mehreren Gemeinden gehoben, verschlechtert in keiner. In den meisten Pfarreien beträgt solcher nacd dem Durchschnitt der 3 Zähltage zwischen 30 und 40 pSt, in einer sogar 52 pCt., in 4—6 Gemeinden zwischen 20 und 30, in 3 unter 20 pCt. In Gießen wurden im Winter Bidelstunden und Passionsgottesdienste gehalten. Die Thetlnahme an dem heil. Abendmahl hat sich gleichfalls in den meisten Gemeinden gehoben; er beträgt in einer Anzahl der Gemeinden 100—138 pCt, nur in der Minderzahl unter 100 pCt., in Gießen sogar nur 10 pCt- Die Katechismuslehr: wurde in allen Gemeinden regelmäßig gehalten und in den meisten fleißig besucht, in zwei Gemeinden sogar bis zum 20. Lebensjahre, in einer Landgemeinde nur 2 Jahre lang, in Gießen nur 1 Jahr.
lieber die Entweihung des Sonntags durch öffentliche Arbeiten wird kaum geklagt, dagegen wirken besonders während der Sommermonate die sich häufenden weltlichen Feste störend auf den Kirchenbesuch und die Sonntagsruhe ein. Besonders geklagt wird über den sich mehrenden Wirthshausbesuch auch am Sonntag Morgen, so daß gewünscht wurde, die Polizei möchte in diesem Punkte die bestehenden Gesetze strenger handhaben und die betreffenden Behörden möchten bei Gesuchen um Schank-Concessionen strenger verfahren, da erfahrungsmäßig mit der sich mehrenden Zahl der Wtrthshäuser auch die der Besucher wächst. Als ein bedauernswerther Uebelstand wurde in den meisten Landgemeinden der Unfug der sog. Spinnstuben bezeichnet. Man sprach es ausdrücklich aus, daß man den jungen Leuten das Fröhlichsein mit Gottesfurcht nicht vergönnen wolle, aber die Art und Weise, wie es vielfach in den Spinnsluben hergeht, wobei nicht gesponnen wird und wobei die alten Leute häufig weichen müssen, um der Ausgelassenheit der Jugend freien Lauf zu lassen, wurde als verderblich bezeichnet, besonders wenn diese Zusammenkünfte oftmals bis nach Mitternacht ausgedehnt werden. In den Landgemeinden hat das neue Cioilstandsgesetz noch keine bemerkbaren nach- theiligen Folgen herbetgeführt. Nur in einer Gemeinde blieb eine c vtliter geschlossene Ehe ohne kirchliche Trauung, weil sie auch in den Augen der Gemeindeglieder etwas anrüchig wa". In Gießen wurden 4 gemischte Paare katholisch getraut, 3 rein evangelische begnügten sich mit der standesamtlichen Eheschließung; von diesen begehrte und erhielt ein Paar nachträglich die kirchliche Weihe, ein anderes wurde auswärts kirchlich getraut- Tausverweigerungen und Confirmationsentziehungen kamen im letzten Jahre nicht vor. Auf dem Lande wurden alle Verstorbenen, mit Ausnahme ganz kleiner Kinder, kirchlich beerdigt. Auch in sittlicher Beziehung steht unser Dekanat gegen andere nicht zurück. In einer Anzahl von Gemeinden kamen keine unehelichen Geburten vor, nur in einer Gemeinde 3- Wegen Diebstahls mußten auch in Landgemeinden Strafen verhängt werden, leider in zweien auch wegen Meineids. Die Opfer und Collecten für kirchliche Zwecke betrugen im Dekanate 3004 A 2 Schenkungen und Vermächtnisse 651 A 20 Für den Gustav-Adolf-Verein wurden 1409 A 75 H gesteuert, 46 «X 75 mehr als im vorigen Jahre, zu welchem Betrage den bei Weitem größten Theil die Stadt Gießen gegeben hat, nämlich A 1054.20, darunter der Beitrag des Frauenvereins mit 600 A- Nur zwei Pfarreien des Dekanats haben auch diesmal keine Beiträge geliefert- Im Laufe des Winters sollen Vorträge und Bcrathungen über Werke der inneren Mission, soweit als möglich, in einzelnen Gemeinden gehalten werden. —
Die Einführung des neuen Gesangbuchs ist ein wenig vorangeschritten. In Alt- Buseck hat ein ungenannter Wohlthäter 180 A geschenkt, damit den Schulkindern unentgeltlich Exemplare gegeben werden könnten. In Gießen ist die Einführung vom 1 Januar 1383 an beschlossen, in Allendorf a. d. Lda und Hausen ist dasselbe schon eingeführt. Die Confirmanden schaffen sich fast ausnahmslos das neue Gesangbuch an. Möchten sich nun auch die andern Gemeinden, in welchen beide Gesangbücher nebeneinander gebraucht werden, bald entschließen, dem erwähnten Beispiele der Stadt- und einiger Landgemeinden zu folgen.
Hierauf kam die vom Kirchenregiment vorgelegte Frage: „Was kann von kirchlicher Seite zur geistig-sittlichen Pflege der confirmirten Jugend geschehen?" zur Verhandlung.
Pfarrer Scriba von Alt-Buseck hatte als Referent darüber Thesen aufgestellt, das Korreferat hatte Pfarrer Schönhals von Groß-Linden übernommen. Dieser stimmte in längerer mündlicher Darlegung dem Referenten der Hauptsache nach bei, meinte aber, die vorgeschlagenen Mittel würden nicht zu dem gewünschten Ziele führen, wenn nicht die staatlichen Gesetze die Bestrebungen von kirchlicher Seite unterstützten.
Der Referent erklärte die geistlich-sittliche Pflege der confirmirten Jugend für nothwendlg, weil dies Alter (etwa von 14—18 Jahren) besonderen Gefahren und Versuchungen ausgesetzt sei; weil in unserer Zeit die Enikirchlichung und Verwilderung der confirmirten Jugend mit „Riesenschritten" zunehme und weil in der Jugend bie Zukunft liege.
Der Ausdruck „mit Riesenschritten" wurde von einem weltlichen Abgeordneten unter Hinweisung auf den vorgelrscnen Rechenschaftsbericht beanstandet und nach kurzer Debatte mit Genehmigung des Referenten gestrichen. Doch wurde auch von der anderen Seite barauf h ngewiesen, wie die officiellen statistischen Angaben die Bedenken erregende Vermehrung der jugendlichen Verbrecher bezeugten.
Die folgende These sagte: Die Pflege des geistig-sitllichen Lebens der confirmirten Jugend sei eine heilige Pflicht der Kirche, weil Gottes Wort ihr diese Pflege befehle, weil sie fid)__ nne aller ihrer Glieder so besonders der schwachen, schwankenden und gefährdeten Glieder anzunehmen habe; weil die Richtung, die der Mensch in seinem jugendlichen Alter nimmt, für das ganze Leben entscheidend sei; 4. weil die Kirche allein die rechten Mittel zur Pflege besitze — die göttlichen Gnadenmittel.
These III. lautete : Die geistig sittliche Pflege der confirmirten Jugend hat zur Voraussetzung solche Mittel, welche von der Kirche anzuwenden sind, um dieser Pflege gleichsam vorzuarbeiten. Als solche Mittel dienen die Förderung des christlichen Familienlebens und die geistig-sittliche Pflege der noch nicht confirmirten Jugend
Die nun folgenden 5 Punkte wurden bei der Discussion weggelassen weil sie zunächst n-cht zu dem gegebenen Thema gehörten und weil man fürchtete, die Verhandlungen würden sich dabei über Gebühr in die Länge ziehen und am Ende doch zu
keinem Resultate führen, da z. B. über die Simultan- oder Confessionsschulen Gründe ^o u"d vorgebracht werden könnten, daß man damit sobald nicht fertig werden Äri ?e?JarttC berr ^cIercnt no$ empfohlen: Einführung von Kleinkinder- schulen Sonntags chulen resp. Kmdergottesdienste, Treue und Gewissenhaftigkeit m
und Confirmanden-Unterrichts, Überwachung des Kirchen- befuchs der schulpflichtigen Jugend, Gewöhnung derselben an Gehorsam gegen die SäHniL1!?e” bsr Gewöhnung derselben an Sparsamkeit, Heranziehung zur Milb- chattgkelt an den Werken der äußeren und inneren Mission, Pflege des ächtpatriotischen Sinnes in den Herzen der Kinder, der sittlich fördernd in ihnen wirke.
bezeichnet 65c^ulfpurraffen wurden von mehreren Seiten als minder empfehlenswenh
Als Mittel zur geistig-sittlichen Pflege der confirmirten Jugend wurden angegeben: Treue und Sorgfalt in der zu haltenden Katechismuslehre und Anwendung von Zuchtmitteln gegen ungehorsame und widerspenstige Katechumenen, steter Verkehr des Beichtvaters mit der von ihm confirmirten Jugend, auch derjenigen, die sich nach auswärts begibt; gute Leclüre, welche der Jugend in Lesevereinen und Volksbibliotheken dar- geboten wird, Bildung von Kirchengesangveretnen, Gründung von Pfennigsparkassen vou Jünglings- und Jungfrauen-Vereinen, Erstrebung eines Einflusses auf die bestehenden Fortbildungsschulen. Bekämpfung all der zur Unsittlichkeit führenden Vergnügungen der Jugend (der Spinnsluben in ihrer Entartung), des zu frühen Wlrthshausbesuches, Unterstützung derjenigen Anstalten und Vereine, welche die innere MsistIN zum Zwecke der geistig-sittlichen Pflege der Jugend gegründet hat (Lehrlings- Herbergen, Lehrlingsseierabend, Herbergen zur Heimath, Mägdebildungsanstalten, Magde- herbergen, Herbergen für Fabrikarbeiterinnen, Magdalencnstifte)
l Matt des im ersten Satze empfohlenen Ausdruckes „Zuchtmitteln" wurde bcTl ™ "ernflc Maßregeln" angenommen. Weiter wurde empfohlen, der nach Amerika auswandernden Jugend besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zu widmen, ebenso sich der tn den Gemeinden aufhaltenden auswärtigen Jugend seelsorgerisch anzunehmen. Zu dem Satze: „Erstrebung eines Einflusses auf die bestehenden Fortbildungsschule^, wurde der Zusatz „und Bildungsvereine" genehmigt. Diese ständen nicht alle auf blos humanitärem Standpunkte und würden umsomehr christlichen Character annehmen, je mehr die Kirche und ihre Diener Einfluß auf dieselben gewinnen. Referent wünschte noch, daß auch m den Fortbildungsschulen ein religiöser Gegenstand (Kirchenlied, Kirchengeschichte) behandelt würde.
. Die These lautete: Es liegt in der Natur der Sache, daß die Hauptarbeit in der geistlich-sittlichen Pflege der confirmirten Jugend dem Geistlichen zufällt. Doch haben sich auch die Kirchenvorstände und Gemeindevertretungen, die Dekanats- und Landessynode und insbesondere das Kirchenregiment diese Pflege angelegen sein
. , Als Aufgabe des Kirchenregiments wurde u. A. in der Schlußthese bezeichnet, daß es sich seinen Einfluß auf die Schulen, die Volksschulen sowohl, wie die höheren Schulen bewahre, seinen Einfluß auch dem Staate gegenüber geltend mache und in Gemeinschaft mit der Landessynode dahin wirke, daß der Staat durch Veroidnungen und Gesetze die Sonntagsheiligung schütze, die Sonutagsentheiligung nicht ungestraft lasse, die Wirthschaften und Tanzvergnügungen beschränke, den Wirthshausbesuch von Seiten der Fortbildungsschüler verbiete u. s. w.
Die Synode schenkte dem Allen ihren Beifall, besonders dem zuletzt ausgesprochenen Wunsch. Gymnasiasten und Realschüler sei der Wirthshausbesuch verboten, die noch jüngeren Fortbildungsschüler hätten hierbei vollkommene Freiheit. Auch in Bayern sei die consirmirte Jugend tn dieser Beziehung ernsten Beschränkungen unten
Der anwesende Superintendent versicherte: das Kirchenregiment habe seither schon nach den ausgesprochenen Desiderien gehandelt und werde fortfahren, solches zu thun. Pfarrer Dr. Naumann schloß die Synode mit Gebet.
SchiffSbericht. Mitgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd in Bremen, C W. Dietz Nachfolger, Gießen.
Bremen, 30. Septbr. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Poftdampfer Köln, Capt. G- H. Meyer, vom Norddeütschen Lloyd in Bremen, welcher am 14. September von Bremen abgegangen war, ist gestern Nachmittag wohlbehalten in Baltimore angekommen
Der neue Postdampfer des Norddeutschen Lloyd „Werra" hat am Mittwoch seine gemacht und auf derselben die außerordentliche Geschwindigkeit von - Meilen in der Stunde erreicht. Das Schiff ist am Donnerstag den 28. September, Abends 6 Uhr, von Greenock nach Bremen abgegangen und wird, wie angezeigt, die erste Reise von Bremen nach Newyork am 11. Oktober antreten. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die „Werra" das Schwesterschiff, die in so kurzer Zeit durch ihre schnellen Reisen berühmt gewordene „Elbe", noch erheblich übertreffen wird.
Handel und Verkehr.
n rxSr a n f f 1t r t, 30. Sept. Auf dem heutigen Markt kostete der Centner J5eu A 3.00—4.00, Stroh A 1.80—2.00, Eier das Hundert A 6—7.50, Stück 6Vz—8 A, Butter 1. Qualität A 1.30, 2. Qualität A 1.20, Kartoffeln per Centner A 3.00—3.50, ausgek. Erbsen das Pfund 00 Bohnen per Pfd. 10—15 4, Wirsing 6—8 Blumenkohl 20—45 H das Stück, 1 Hahn A. 0, 1 Suppenhuhn A 0.70—0.90, 1 Poularde A 0—0.00, 1 Ente A 1.40—1.50, 1 Taube 40—45 1 Welschen A. 00, 1 Gans
A 4.50—7.00.
r Grün berg, 30. September. (Fruchtpreise.) Weizen A 19.20, j?orn A 15.94, Gerste 14.24 Hafer A 11.78, Erbsen A---, Lein A —Samen A 26.00,
Kartoffeln A 7.00. '
731) Ueber die Höhe der Kosten, welche die Einrückung einer Anzeige in eine oder mehre Zeitungen verursacht, wird man sich niemals enttäuscht sehen, wenn man von der Annoncen - Expedition von HAASEIVSTE1RI <fc VOGLER in Franklurt a. M. (Karlsruhe, Stuttgart oder München) zuvor Auskunft einfordert, die auch hinsichta der für den jeweiligen Zweck geeigneten Blätter auf Grund reicher Erfahrungen und gründlicher Beobachtungen zuverlässigen Rath ertheilt
Aerhtsslslhe Eisenbahnen.
Mit dem 1. Oktober d. I. treten ander- weite ermäßigte Tarifsätze zwischen Gießen und Fürth in Kraft, worüber unsere hiesige Gutererpedition Auskunft gibt.
Gießen, den 29. September 1882.
6436 Großh Direktion.
Mittwoch den 4. Oktober
sollen versteigert werden:
Nachmittags 2 Uhr
in der Flett'schen Hofraithe:
1 Consolchen, 2 Sophas, 1 ovaler Tisch, 1 Nähschatulle, 2 Kleiderschränke, 2 Kommoden, 1 ovaler Spiegel mit Goldrahme, Brockhaus' Lexikon, 1 Küchenschrank mit Glasaufsatz.
Nachmittags 3 Uhr
Die Kartoffel- und Gemüseernte von einem z Grundstück in den Eichgärten. Zusammen- unft am Schützenhof.
Gießen, den 2. Oktober 1882.
Geißler,
429 Großh. Gerichtsvollzieher.
6155 Ein neuer Drückkarren billig zu wrfaufen bei Fr. Weinhardt, Schreiner.
Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung.
Die Erhebung der Korst- und Keldstrafen der letztverfl'offenen Periode geschieht an den gewöhnlichen Zahltagen bis 25. dieses Monats.
Großherzogliche Districts - Einnehmerei Gießen I.
________________Walther_______________
Hitler Bücklinge,
Hell. Bückinge (dachshäringe), Marinirte Häringe, Holl. Vollhäringe
empfehlen in bekannter frischer Waare
6420 ♦/ A. Siusich Söffute.
Sämmtliche Neuheiten in
Knöpfen und Besatz-Artikeln, Sammet- unv Atlasbänder, spanische Spitzen, Soutache re. in allen Jarben, empfiehlt in größter Auswahl zu den billigsten Preisen. 6438 Julius Schulde, Sonnenstraße 20.
Mobilien-Versteigerung.
Dienstag den 3. Oktober, Nachmittags 2 Uhr, und die folgenden Tage sollen in der Wohnung des verstorbenen Herrn Haupt- zollamtscontroleur Korwan sehr gut erhaltene Möbel, Bettwerk, Weißzeug, Teppiche, Spiegel, Silber, Glas, Porzellan, sowie verschiedenes Haus- und Kuchen- geräthe meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 28. September 1882.
Großherzogliches Ortsgericht.
6322___________Lüdeking.
Dienstag den 3. ds. Mts.,
Nachmittags 2 Uhr, werden in der F l e t t'schen Hofraithe dahier verschiedene Mobilien versteigert, darunter namentlich Betten, Bettwerk, Sophas, Schränke, Kommoden, Tische, 1 Nähmaschine, 1 Weckeruhr, 1 Spieldose, 2 Chaisen, 2 Pferde.
Gießen, den 1. Oktober 1882.
Bühner,
6435 Gerichtsvollzieher.
3454 Hans mit Hofraum in guter Lage, zu jedem Geschäft geeignet, zu verkaufen. Näh. bei der Exped- ds. Bl.


