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3.9.1882 Zweites Blatt
 
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205* Zweites Blatt. Sonntag den 3. September 1882.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

- EchuIstr ° b ° 8. 18. Erscheint«lich mN Ausnahm- des Montes. Urch^i-bPost'W-n 2'm?rt

Amtlicher Hheit. Bekanntmachung.

Indem wir nachstehend das von Gr. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigte Programm der im November d. I. in Darmstadt zu eröffnenden Wiesenbauschule zur allgemeinen Kenntniß bringen, erklären mir uns bereit, jungen Leuten, welche diese Schule besuchen wollen, mit Rath und That an die Hand zu gehen.

Gießen, den 31. August 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Programm

der Hroßyerzoglich Kesstschen Wiesenöauschuke zu Darmstadt.

I. Zweck der Anstalt.

Die unter der Leitung des Großherzoglichen Landescultur-Jnspectors stehende Anstalt bezweckt die Ausbildung von Cultur-Aufsehern und Wiesenbaumeistern für die in Ausführung kommenden Landescultur- Arbeiten (Wiescnculturen, Consolidationen, Bachregulirungen, Drainagen 2c.) Die theoretische Ausbildung erfolgt durch den Unterricht in den Wintermonaten November bis März in der Wiesenbauschule zu Darmstadt. Für die praktische Ausbildung werden die Zöglinge während der Sommer­monate den vom Staate beschäftigten Cultur-Jngenieuren und Geometern beigegeben.

Die Schüler haben sich diejenigen theoretischen und praktischen Kennt- I nisse und Fertigkeiten anzueignen, welche für die sachgemäße Leitung und Ausführung der Meliorationsarbeiten, wie auch zur Anfertigung von Kosten­anschlägen und einfacheren Projecten nothwendig sind.

II. Aufnahme-Bedingungen.

Die Zöglinge müssen beim Eintritt über 16 Jahre alt sein, einen ge­sunden, kräftigen Körper, sowie gute geistige Anlagen haben und diejenigen Kenntnisse besitzen, welche in der Volksschule erworben werden können; auch muß ihr seitheriger Lebenswandel tadellos gewesen sein.

Diese Aufnahmebedingungen sind nachzuweisen:

1) durch den Geburtsschein;

2) durch das Schulzeugniß;

3) durch das Zeugniß eines approbirten Arztes;

4) durch das Leumundszeugnis der Heimathsbehörde und

5) durch eine Aufnahmeprüfung, falls solche noch für nothwendig erachtet werden sollte.

Die Anmeldungen sind bis zum 15. Oktober d. I. bei dem Großher­zoglichen Landescultur-Jnspector einzureichen.

Diejenigen Schüler, welche sich dem Hessischen Landesculturdienste widmen wollen und sich hierfür der Landescultur-Jnspection zur Verfügung stellen, erhalten während der dreijährigen praktischen und theoretischen Aus- " bildung die Bezeichnung: Cultur geh Ülsen.

Für dieselben ist der Unterricht unentgeldlich und erhalten sie außer­dem während des Winterunterrichts pro Tag 1 Mark Unterstützung aus der Staatskasse. Bei der praktischen Verwendung während des Sommers werden - den jüngeren Culturgehülfen 1.75 Mark, den älteren bis zu 2.5 Mark Tage- zebühren gewährt.

Für diejenigen Schüler, welche freien Schulbesuch und die Unterstützung des Staates in Anspruch nehmen, hat sich deren Vater oder sonstige gesetz­liche Vertreter durch einen Revers dahin zu verpflichten, daß dieselben mindestens fünf Jahre, vom Eintritt in die Schule ab, als Culturgehülfen und Culturaufseher resp. Wiesenbaumeister dem hessischen Landesculturdienste sich zu widmen haben, andernfalls die Unterrichtskosten und die erhaltene Staatsunterstützung zurückzuerstatten.

Die Rückzahlung der erhaltenen Geldunterstützung wird auch verlangt, wenn der Schüler wegen Mangel an Fleiß oder wegen ungebührlichen Be­tragens entlassen werden muß.

Es werden nur höchstens 10 Culturgehülfen ausgenommen.

Solche Schüler, welche die Schule ohne die Absicht, sich dem hessischen Landesculturdienste zu widmen, besuchen, haben für einen jeden Winter- cursus ein Honorar von 40 Mark zu entrichten.

Erster (unterer) Cursus in 1882/83.

1) Deutsche Sprache. Schön- und Rechtschreiben, Anfertigung von Briefen und Geschäftsaufsätzen.

2) Rechnen. Repetition der vier Species und Bruchlehre. Decimal- brüche. Einfache und zusammengesetzte Regel de tri. Metrische Maße und Gewichte und Ausziehen der Quadratwurzel.

3) Geometrie. Gerade Linien und Winkel. Das Dreieck und Pa­rallelogramm und das Berechnen dieser Flächen.

4) Naturlehre. Pflanzenkunde mit besonderer Berücksichtigung der Futterkräuter und Wiesengräser.

5) Zeichnen. Einfache geometrische Construktion in der Ebene.

6) Wiesenbau. Einfluß von Boden, Clima, Neigung der Oberfläche und Wasser auf den Graswuchs. Pflege der Wiesen.

Zweiter (mittlerer) Cursus in 1883/84.

1) Deutsche Sprache. Fortsetzung in Schön- und Rechtschreiben. Beschreibungen und Abhandlungen.

2) Rechnen. Einheitsrechnung. Gewinn- und Verlustrechnungen. Mrschungs-, Zins- und Zinseszinsrechnungen. Ausziehen der Cubikwurzel.

3) Geometrie. Flächenberechnung der Vielecke. Theilung und Ver­wandlung der ebenen Figuren. Die Kreislehre.

4) Raturlchre. Die wichtigsten Grundsätze aus der Chemie. Die Gesteins- und Bodenkunde.

5) Zeichnen. Einführung in die darstellende Geometrie.

6) Feldmessen. Längenmeßinstrumente. Kreuzscheibe und Winkel­spiegel. Abstecken und Messen der Geraden und der Kreislinien. Aufnehmen, Zeichnen und Berechnen der Flächen.

7) Rivelliren. Die Nivellirinstrumente und deren Anwendung. Das Abstecken, Aufnehmen und Zeichnen horizontaler und geneigter Linien.

8) Baukunde. Baumaterialien und deren Verwendung. Holz-, Eisen- und Steinconstruktion.

9) Wiesenbau. Wiesenbausysteme. Regulirung der Bäche. An­fertigung von Gräben, Dämmen und Stauwerken. Voranschläge.

Dritter (oberer) Cursus in 1884/85.

1) Deutsche Sprache. Schwierigere Aufsätze und Abhandlungen über Fachgegenstände.

2) Rechnen. Gleichungen des ersten Grades mit einer Unbekannten. Proportionslehre. Uebungsbeispiele.

3) Geometrie. Lehre von den Körpern. Praktische Beispiele.

4) Naturlehre. Die wichtigsten Grundsätze aus der Physik und Mechanik.

5) Landwirthschastslehre. Clima. Lage. Boden. Bodenbearbeitung. Düngung. Saat und Ernte. Urbarmachung. Roh- und Reinertrag.

6) Zeichnen. Projections- und Schattenlehre.

7) Feldmessen und Rivelliren. Aufnahme und Darstellung des Terrains.

8) Baukunde. Häng- und Sprengwerke. Dohlen. Brücken. _ Aquä­dukte. Wasserleitungen. Erdmassebewegungen und Massedispositionen. Kostenüberschläge. c m fr

9) Allgemeines Meliorationswesen. Die Grundzuge des Parzellen- vermessungs- und Consolidationswesens. Die Landesculturgesetzgebung.

10) Wiesen- und Wasserbau und Drainage. Wasserbau. Ursachen schädlicher Nässe. Entwässerungsmethoden. Vortheile der Entwässerung.

* III. Lehrplan.

Der theoretische Unterricht erstreckt sich auf die drei Winterkurse 1682/83, 1883/84, 1884/85.

Ber der Auswahl des Lehrstoffs und der Methode des Unterrichts ist auf den künftigen Beruf der Schüler stets Rücksicht zu nehmen.

Darmstadt im August 1882.

___Großherzogliches Ministerium

IV. Examen.

Am Schluffe des dritten Wintercursus wird ern Examen abgehalten und den Schülern, welche dasselbe bestehendem entsprechendes Zeugniß er- theilt. Nachdem der Inhaber dieses Zeugnisses ein werteres ^ahr praktrjch thätig war, kann derselbe zu der Wiesenbaumerster-Prufung zuge- i affen werden.

des Innern und der Justiz.

Gefundene Gegenstände:

Gefunden: 1 Kinderstrohhut, 1 Theil einer Broche, 1 Taschenuhr, 1 Schiebkarren, 15 Pfennige, mehrere Schlussel und Hundeblechmarken.

Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.

Gießen, am 2. September 1882. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. B. d. C.: Krämer.