Nr 2. ^DieWag den 3. Januar issx
Gießener Anzeiger Anits- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen, »«re««: Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des M-Ntags. Preis vierteljährlich 2 Mark 2V Pf. mit Bringerlchn.
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Amtlicher Hheil.
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks.
Die Berichtigung der Ende Dezember 1881 fälligen Grummetgrasgelder aus den Oberförstereien Gießen und Treis a. d. Lda. hat bis zum 25. Januar 1882 — bei Meidung der Mahnung — anher zu erfolgen, wovon Sie Ihren Gemeindeangehörigen in geeigneter Weise Kenntniß geben wollen.
Gießen, den 31. Dezember 1881. Großherzogliches Rentamt Gießen.
Bürgerliche Eheschließung und kirchliche Trauung.
Unter dem Titel „Bürgerliche Eheschließung und kirchliche Trauung, nicht eines oder das andere", hat Herr G. Huyssen, Militür-Oberpfarrer des 9. Armee- Corps, soeben eine kleine Schrift zur Verteidigung der obligatorischen Civilehe herausgegeben. Der Verfasser ist ein geborener Rheinländer, kennt also die Wirkungen der Civilehe, welche in dent größten Theile der Rheinprovinz seit der französischen Zeit gesetzliche Institution geblieben ist, aus eigener Erfahrung. Als Geistlicher vertritt er keinen ausgeprägten Parteistandpunkt, jedenfalls ist er von dem Verdachte, Anhänger oder Freund des Protestantenvereins zu sein, vollständig frei. Sein Zeugniß wird daher auch von denen, die nicht grundsätzliche Freunde der Civilehe sind, nicht überhört werden können. Huyssen weist in eingehender Darlegung die von den bekannten Petitionen und ihren Vertheidigern gegen die Civilehe vorgebrachten Einwendungen als grundlos zurück. Aus seinen allgemeineren Betrachtungen geben mir folgende Bemerkungen : Daß an eine Abschaffung der obligatorischen Civilehe ohne die Stimmen der Ultramontanen in dem neuen Reichstage so wenig zu denken ist, als in dem alten, steht wohl fest. Da diese nun aber ausgesprochener Maßen an diesen Maßregeln kein eigenes Interesse haben, indem die katholische Kirche durch die Einführung der Civilehe keine Einbuße an der kirchlichen Trauung erlitten hat und von den Gewissensbedenken gegen den vor dieser zu vollziehenden standesamtlichen Eheakt nichts weiß, so käme doch unsere evangelische Kirche in eine etwas klägliche Stellung, wenn sie jetzt die Katholiken um ihre Stimmen zur Abschaffung der Civllehe anbettelte. Und wenn das vollends mit dem Ausdruck der Befürchtung geschieht, daß bei uns durch die staatliche Eheschließung die kirchliche Trauung allmälig schwinde, so ist das doch ein schlimmes Armuths- zeugniß, das sich die evangelische Kirche ausstellt, als ob ihre Angehörigen an dem kirchlichen Ehesegen nichts mehr fänden, wenn derselbe nicht mehr die äußere formelle Rechtsgiltigkeit der Ehe begründen soll. Und diese beiden Punkte bilden doch den eigentlichen Kern dieser Opposition gegen die Civilehe und gewiß das Einzige, was uns die Katholiken davon glauben werden, glauben können. Denn das Andere, das neue Fündlein, daß es wider das Gewissen gehe, die kirchliche Trauung erst nach einem betreffenden bürgerlichen Staatsakt eintreten zu lassen, also als Zweites, nicht als Erstes, das ist ein Theorem, das keinem Katholiken an den Verstand gebracht werden kann, denn ihm gilt die Ehe einfach als Sa- crament, das durch die vorhergegangene formelle Rechtsbegründvng durch den Staat natürlich völlig unberührt bleibt. Ebenso fremd und unfaßlich ist nun aber jene Deduction vom Gewissensbedenken einem unbefangenen protestantischen Bewußtsein, nicht blos dem eines Rheinländers, der seit Jahrzehnten bei der Ordnung der Civilehe für sich und alle die Seinigen von diesem Gewissensbedenken nichts gewußt, sondern auch dem, der bei der neueren deutschen, seit 6 bis 7 Jahren bestehenden Ordnung sich ganz wohl befunden hat. Diese Alle können sich doch jetzt nicht wohl von einigen Eiferern wider unsere Civilehe- Ordnung als gewissenlose Leute darstellen lassen und fassen es nicht, wenn ihnen gesagt wird, die kirchliche Trauung habe ihre eigene Bedeutung in der äußeren Rechtsbegründung des ehelichen Verhältnisses vor dem Staat, sie sei eigentlich nichts mehr, wenn ihr diese genommen werde.
Deutschland.
Darmstadt, 30. December. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen heute eine Deputation aus Oberhessen, bestehend aus den Herren Bürgermeister Pracht von Grünberg, Faulstich von Weitershain, Roth von Rüdings- hausen und Gemeinderath Musch von Ermenrod.
Darmstadt, 31. December. Se. Königl. Hoheit der Großherzog nahmen heute militärische Meldungen entgegen und empfingen den Generallieutenant v. Woyna, Gouverneur von Mainz, den Gouverneur und Abtheilungs- Commandeur v. Mohl, den Kammerherrn Baron v. Gemmingen, den Hofjunker Frhrn. v. Gagern aus Molsheim im Elsaß; zum Vortrag den Staatsminister Frhrn. v. Starck und den Ministerpräsidenten Schleiermacher.
— Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben in Folge eingetretener Organisations-Veränderungen Allergnädigst geruht: am 27. Decbr. den Rath bei dem Hofmarstallamt, Rechnungsrath Eduard Wämser, unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste und gleichzeitiger Verleihung des Ritterkreuzes 2. Klasse des Ludewi^s-Ordens in den Ruhestand zu versetzen.
m. Darmstadt, 1. Januar. In der in den Erläuterungen zum Staatsbudget von Seiten der Regierung ausgesprochenen Absicht, eventuell die Anschaffung eines oder mehrerer Thomas'scher Wagen an Stelle kleinerer Locomotiven für die Ober- hessischen Bahnen in's Auge zu fassen, erblicken die Motive des Antrags Kugler aus alsbaldige Einführung des Secundärbetriebs aus jenen Bahnen nur eine scheinbare Concession an das Verlangen nach Secundärbetrteb. Die Thomas'schen Wagen mögen — so wird ausgeführt — unter gewissen Verhältnissen, namentlich bei kurzen und graben Bahnen, welche überdies eine gleichmäßige geringe Frequenz haben und dort in den Vollbetrieb der Bahnen einaeschoben werden, ihre Vorzüge besitzen. Für Bahnen aber in der Ausdehnung der Oberhessischen Bahnen, welche sehr starke und
zahlreiche Krümmungen haben und auf denen die Frequenz streckenweise sehr verschieden ist, dürsten nach Ansicht des Antragstellers diese Wagen im Vergleich zu anderen leichten Locomotiven gewiß mehr Nachtheile als Vortheile ergeben. Als Nachtheile werden in der Hauptsache die folgenden aufgesührt: Der Thomas'sche Wagen, in welchem die Maschine mit dem Personenwagen vereinigt ist, sei dadurch naturgemäß ein langer Wagen aus drei Achsen, welch' letztere sich in den Curven der Bahn nicht radial stellen. Deßhalb bieten die Räder in den Krümmungen einen viel stärkeren Widerstand, als kurze Locomotiven oder Personenwagen, und schneiden viel stärker gegen die Schienen ein, wodurch eine bedeutende Abnutzung an den Radreifen und Achsenanlagen des Wagens sowohl, als auch am Bahnoberbau entstehe, so daß dieser Wagen unter den vorliegenden Verhältnissen der Oberhessischen Bahnen voraussichtlich mindestens so viel Reparaturkosten verursachen würde, als die jetzigen Betriebsmittel für Vollbetrieb. Die Ersparnisse an Brennmaterial gegen letztere werden bei der dafür angenommenen Fahrgeschwindigkeit (40—50 Kilometer) höchst unbedeutend sein, während leichte Tenderlocomotiven, wie sie im Secundärbetrieb verwendet werden, mindestens gleiche Ersparmß an Heizmaterial erzielen, ohne die genannten Mißstände zu bieten. Ferner können die Thomas'schen Wagen nur in einer Richtung fahren, müssen daher an den Endstationen mittelst Drehscheiben gedreht werden, während Tenderlocomotiven dies nicht nöthig haben, sondern ebensogut rückwärts als vorwärts fahren. Dadurch ferner, daß bei dem Thomas'schen Wagen der Personenraum mit der Zugmaschine vereinigt sei, könne man den verschiedenen Bedürfnissen der Frequenz durch Anhängen und Ausschalten von Personenwagen nicht so leicht genügen. Aus den den Jahresberichten beiliegenden Frequenzkarten ersehe man, daß auf einzelnen Theilstrecken der Bahn in der Regel ein Personenwagen genügen werde, während auf anderen Theilstrecken vielleicht 2—3 Peisonenwagen regelmäßiges Bedürfniß seien. Auch in d'eser Beziehung seien daher gewöhnliche Tenderlocomotiven zweckmäßiger. Da schließlich in Aussicht genommen sei, die Thomas'schen Wagen mit 40 Kilometer Fahrgeschwindigkeit laufen fzu lassen, so verschwmden namentlich alle die Vortheile, die durch den Secundärbetrieb erzielt werden sollen.
Dieser Theil der Motive schließt mit den Worten: „Wenn daher Gr. Regierung nun, anstatt die Krau ß - Donn e r'sche Offerte anzunehmen, oder anstatt ihrerseits selbst definitiv zum Secundärbetrieb überzugehen, vorschlägt, sie wolle dies schrittweise thun, und als ersten Schritt die Anschaffung einiger Thomas'schen Wagen proponirt, so bin ich der Ansicht, daß wenn diese Proposition von den Ständen angenommen würde, dies nur dazu dienen könnte und würde, den Secundärbetrieb auf den Oberhessischen Bahnen ein für allemal zu discreditiren. Würde aber auch anstatt Thomas- scher Wagen solches Fahrmaterial angeschafft, wie es sich auf gut rentablen Secundär- bahnen bewährt hat, so würden dennoch bei dem von Gr. Regierung in Aussicht genommen gemischten Betrieb (Vollbetrieb und Secundärbetrieb auf gleichen Strecken) die Vortheile des Secundärbetriebs nur in außerordentlich geringem Betrag, und zwar nur in geringen Kohlenersparnissen erzielt. — Dagegen würden damit nicht erreicht: 1) die wesentlichen Ersparnisse durch Vereinfachung des Betriebs- und Beamtenpersonals im Allgemeinen; 2) die große Ersparniß durch Beseitigung von circa 2/3 der Bahnwärter; 3) die bedeutend geringere Abnutzung des fahrenden Materials und der Schienen wegen geringer Schwere und langsamer Fahrt; 4) die durchgehends große Ersparniß an Kohlen bei kleinen Locomotiven mit geringer Fahrgeschwindigkeit. Alle diese Vortheile können nur durch vollständige Einführung des Secundärbetriebs erzielt werden-
Berlin, 31. December. Wie die „Kreuz-Ztg." meldet, ist Generalmajor Waldersee zuni Generalquartiermeister beim Generalstabe ernannt. In dieser Stellung hat er den Chef des Generalstabes zu entlasten und in Behinderungs- sällen zu vertreten.
— Der „Reichs-Anz." schreibt: Der Fürsterzbischof von Prag, Kardinal Schwarzenberg, hat nach nachgesuchter, am 19. Decbr. ertheilter landesherrlicher Genehmigung den Pfarrer Ritschte in Rengersdorf zum Großdechanten und fürstbischöflichen Vicar in der Grafschaft Glatz ernannt. Derselbe ist als solcher zugleich Ehrendomherr von Breslau. — Das Staatsministerium hat unterm 22. Decbr. die Wiederaufnahme der eingestellten Staatsleistungen für den preußischen Antheil der Erzdiöcese Prag beschlossen.
Berlin. 31. December. Die Ankündigung, daß die drei liberalen Parteien im Reichstage einen Antrag aus Erweiterung des Haftpflichtgesetzes einzubringen beabsichtigen, scheint bei einer Anzahl schutzzöllnerischer Fabrikanten und Industriellen, namentlich der westlichen Provinzen und Schlesiens, einige Unruhe hervorgebracht zu haben. Es wird von dieser Seite jetzt eine neue Agitation ru Gunsten des Unfallgesetz-Entwurfes des Reichskanzlers inscenirt, wobei man die Mitwirkung der Arbeiter besonders in Anspnlch nehmen möchte. Dem liberalen Entwurf, dessen Inhalt ja noch Niemand genau kennt, wird der Vorwurf gemacht, daß er die Industrie über die Gebühr belaste und die Productions- kosten derart vertheuert, (nach den in die Oeffentlichkeit gedrungenen Nachrichten soll der Fabrikbesitzer bekanntlich allein die Prämien für die Arbeiter zahlen) daß die geplante Lohnerhöhung (!) im Falle der Annahme des liberalen Entwurfes unterbleiben müßte, während das von der 9kegierung intendirte Unfallgesetz den Bedürfnissen aller Theile Rechnung trage. (In der Regierungsvorlage sollte bekanntlich die Prämienzahlungen auf Arbeitgeber und Arvettnehmer vertheilt werden). Es wird beabfichtigt, von den betr. weiten Petitionen an den Bundesrath und Reichstag, die in erster Linie von Arbeitern unterzeichnet werden sollen, zu Gunsten des Unfallgesetzes zu richten.
Bonn, 31. December. Der Geh. Comnlercienrath Karl v. d. Heydt, ältester Chef des Bankhauses von der Heydt, Kersten und Söhne in Elberfeld, Bruder des früheren Ministers, ist heute Mittag in seiner Villa in Godesberg gestorben.


