Nr. SL Mittwoch den I. März 1882.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
1 Schul straße 8. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mar! 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch di- Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Nr. 6 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 23. I. M., enthält:
(Nr. 1461.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1882/83. Vom 15. Februar 1882.
(Nr. 1462.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur Erhöhung der Betriebsfonds der Neichskaffe. Vom 15. Februar 1882.
Gießen, am 27. Februar 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Bekanntm a ch u n g.
Betreffend: Den Gewerbebetrieb der Gesindcverdinger.
Wir sehen uns veranlaßt, znr öffentlichen Keuntniß zu bringen, daß o betrieb der Gesindeverdinger betreffend, die sämmtlichen hiesigen Gesindeverdinger
I. Gebühren von den Stelle suchenden Dienstboten:
1) Einschreibgebühr.......—.50
2) Gebühren für einen Auszug aus dein Gesinde-Register „ —.20
3) Für einen Gang mit dem Dienstboten zur Herrschaft „ —.30
4) Für Besorgung einer Herrschaft...... 1.—
uf Grund des § 6 des Localreglements vom 28. Januar 1882, den Gewerbe- den nachstehenden Gebührentarif festgesetzt haben:
II. Gebühren von den Dienstboten suchenden Herrschaften:
1) Einschreibgebühr.......je —.50
2) Für Vermittelung und Abschluß eines Dienstvertrags, sowie Gänge u. s. w.......„ 2.—
Wir machen hierbei daraus aufmerksam, daß die Gesindevcrdinger die in diesem in ihren Geschäftslocalen an einer leicht in die Augen fallenden Stelle aufzuhängenden bezw. anzuschlagenden Tarise bestiminten Sätze nicht überschreiten dürfen.
Gießen, am 27. Februar 1882. Großherzogliche Polizeiocrwaltung Gießen.
____Fresenius.
Betreffendl Die Aufstellung der Jmpflisten für 1882. ...... " Gießen, den 26. Februar 1882.
Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen
an die Großherzvglichcn Standesämter. Bürgermeistereien und Schulvorstände deS Kreises.
Nachdem die Listen für die diesjährige Impfung nun an Sie abgegangen sind, bemerken wir Ihnen bezüglich der Aufstellung derselben Folgendes:
•- In die Listen für «Ärst-Impfung werden von den Standesümten, unter B alle Kinder eingetragen, welche in der betreffenden Gemeinde während Zes wahres 1881 geboren sind und am Ende des Jahres noch am V»'1 ii waren, auch solche, welche etwa mit ihren Eltern weggezogen oder an einen anderen Ort m Pflege gegeben sind. Solche Kinder aber, welche bereits im Jahre 1881 gestorben sind, werden nicht in den Listen anqesührt Rach vollendetem Eintrag wird sodann die Liste von dem Standcsamte mit Datuin und Unterschrift versehen.
Hierauf sind unter 0 von der Bürgermeisterei die bi» jetzt zugezogenen Impspflichtigen einzutragen, oder es ist, wenn solche nicht vorhanden, dies mit dem Vermerk anzugeben: C. Zugezogen: Niemand. Erst dann i|t die Liste mit dem Namen der Bürgermeisterei und deni Datum der Ausstellung zu unterzeichnen.
Die wpalte i|t freizulassen und sind alle etwa nöthig scheinenden Bemerkungen (also auch die Angabe der Orte, wohin einzelne Pflichtige verzogen ffnd oder die Todestage der in 1882 bis jetzt gestorbenen Kinder) nur mit Bleistift einzuschreiben.
ll. In die Listen für Wieder-Impfung sind unter B. die Namen derjenigen Schüler aufzunehmen, welche in 1882 das zwölfte Lebensjahr erreichen und zwar haben diese Einträge nach dem Schülerverzeichniffe, aber nicht nach dem Kirchenbuche zu geschehen. Die Gestorbenen und Weg- gezogenen, sowie Kinder, welche nicht in ihrer Hcimath, sondern an anderen Orten Schicken besuchen, sind in die Listen ihrer Heimachsorte nicht einzutragen. ■>Jn größeren schulen empfiehlt es sich, die Namen der Knaben und Mädchen in getrennter Reihenfolge aufzuführen.
. Unterzeichnung dieser Listen geschieht durch den Schulvorstand unter Beifiigung de» Datuins der Ausfertigung.
Unter C. hat dann ebenfalls durch die Großh. Bürgermeistereien Eintrag der Zugezogenen zu geschehen, oder es ist, wenn solche nicht vorhanden, die Bescheinigung anzufügen: C. zugezogen: Niemand.
®te «palte 28 i|t freizulassen oder sind Bemerkungen in dieselbe doch nur mit Bleistift einzutragen.
werden ersucht, die Listen alsbald auszustellen und längstens bis zum 3t. März einzusenden. Aus denjenigen Orten, in welchen die Impfung dem Großh. Kreisassistenzarzte l>r. Ihring zu Lich übertragen ist, hat die Zusendung direct an diesen, aus den übrigen Orten aber an uns zu geschehen.
________ _________________________Dr. G lasor.__________
Deutschland.
Darmstadt. 27. Februar. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 4, aus- gegebcn am Heutigen, enthält die Verordnung, das Gewerbe der Pfandleiher und Trödler betreffend.
w. Darmstadt, 25. gebiuar. fZwette Kammer der Stände 10. Sitzung.1 Beraihung des Etats d-S Gymnasiums zu Darmstadt. (Schliß.) - Aba Metz spricht für die Dm schule und weist -ing.hend die Rothwendigkeit cin-s Neubaues in Taimstadt nach. — Abg. Freiherr von Nor dcck zur Na den au motivirt seine Abstimmung allgemein und insbesondere zu diesem Posten dahin, daß nach seiner Ansicht die Auszehrung der nach der sog. Frankenstein'schcn Klausel aus dem Er trag- der neuen Reichssteuern an Hessen überwiesenen und zu überweisenden Gcid- ium neu im lausenden Budget anders als zu Steucrerleichierungen unzulässig erscheine, da nach den von dem Fürsten Reichskanzler an Reichstage Namens des BundeSrath-S abgegebenen Erklärungen diese Betiäge zur Stcuereniiastung der ärmeren und de- dürstigeren Klassen in den Einzelstaaten verwendet werden sollen. Er unterlasse die Stellung eines diesbezüglichen Antrages nur wegen dessen völliger Aussichtslosigkeit aus Erfolg. Geh Staatsrath Knorr bittet den Borredner, in Eonscguenz dieser Ausführungen demnächst, wenn es sich um die Errichlun» einer landwirthfchastliche» Versuchsstation handele, auch gegen diesen Posten zu stimmen. — Abg. Franck ist gegen die Borschule mit Rücksicht auf die finanziellen Eonfequcnzen, Abg. Böhm au4 der Erwägung, daß nur die Berbindung der Vorschule mit dem Gymnasium einen Neubau ersorderlich mache, Letzt-re Bemerkung veranlahie den Geh. Obe, schul, all, Becker zu wiederholter detailirter Darlegung der sactischen Naumoeihältnisse de» der maligen Gymnasiums — Ein Antrag aus Schlus, der Debatte wird angenommen. Als bereits eingeschriebener Redner eihält noch da« Wort Abg. Osann, der den Bestand einer Boi schule an dem Gymnasium al« eine pädagogische Noihwcndigkeii bezeichnet. — Rach einem Sedlus,Worte des Berichterstatter« Eil enbcrger, welcher die den Vorschulen semdlichc Minorität deS Ausschusses verlritr, worin derselbe die in dem Berichte bereits entwickelten Glünde für Aufhebung der Vorschulen recapitultrt, erklärt Abg. Freiherr v. Rabenau persönlich, gegen die vonr RegierungStifch nufl- gesprochene Voßlf, das, er in Folge seiner heutigen Erklärung auch gegen die für die Landwlrihschast vorgcschlagenen Ei Höhungen stimmen müsse, lege er Beiwabrung ein und weise die gezogene Eonscqu-nz aus Gründen der Logik zurück — DK Abstimmung ergibt Ablehnung der RegterungSrrorlag e mit 26 gegen 20 Stimmen und Annahme deS MinorstäisantrageS, sür da« Gymnasium zu Darmstadt, unter iftblibnunn b(r Errichtung, resp. Fortsührung der Vorschule aus Staatskosten einen um 4954
erhöhten Staatszuschuh im Betrage von 52,254 X zu bewilligen. — Für das Gymnasium zu Bensheim werden ohne besondere Debatte die gerörterten 10100 X, nach Abzug von 200 X Besoldungdei Höhung für den Rechner, also 9,900 X bewilligt. — Bei Titel 3, „Gymnasium zu Gießen", glaubt Muhl, daß der vorhin bei dem Gnmnastum zu Darmstadt gefaßte Beschluß wohl nicht aus die durch ständische Beschlüsse mit dem Gymnasium zu Gicßeii bereits oiganisch verbundene Vorschule angewandt und auSgedrhnt werden könne. — Ged. Oberschulrath Becker wendet sich gegen die vorn Ausschuß beantragte provisorische Anstellung eines weiteren aeademisch gebildeten Lehrers, indem er die Nothwendigkeit eines definitiven Lehrers nachweist. — Geh. < taatSrath Knorr findet cs unerfindlich, wie man das Prineip soweit tre den könne, in Gießen eine fett Jahren bestehende Vorschule wieder hinaus zu treiben, obwohl man die Zweckmäßigkeit, wenn nicht das Bedürsniß der Vorschulen anerkenne. — Nachdem die Abgg. Schräder und Wolz, sowie der Berichterstatter Eilender ger gegen die Regierungsvorlage gesprochen, wird dieselbe gegen 14 Stimmen abgelehnt und der MmoritätSantrag angeltommeu, für da» Gymnasium zu Gießen anstatt der Ansordcrung von 29,000 x nur 26,060 JL, sowie weiter für einen provisorischen aeademisch gebildeten Lehrer 1700 X, im Ganzen also 27,760 X unter Ad- lebnung der Fortführung der dort bestehenden Vorschule, zu bewilligen. — Die für da« Gymnasium zu Büdingen angesorderten 22,900 X werden ohne Debatte bewilligt. — Bei Titel 5, „Gymnasium und Realschule zu Worms" glaubt Geh. StaatSratb Knorr, daß da« von der Minorität de« Ausschusses ausgestellte Prineip aus dies- Anstalt keine Anwendung finden könne, da dort die Gemeinde die Gebäulichkeiien zu stellen habe. - Abg. Reinhart schließt sich dieser AuSsübrung an. — Abg. Schröder silhrt au«, wie die gestern gepflogenen Eroit-rungen über die Zustände an den Gymnasien ihre ganz eoncrete Illustration in einem Theil von Vor- gängen an der Wormser Anstalt finden, welche in der e bat eilte Lernschule in dem gestern gerügten Sinne sei Redner weist aus einige Vorgänge Hin, woraus er eine nuSuahinSweise oder wenigstens mehr al« foult zu Tage tretende Härte der DiSciplin und einen Mangrl an Pädagogik dedueirt womit er übrigen« der Direction al« solcher keinen Votums machen will, und erinnert an zwei in kurzer Aufeinandersolge in der letzteren Zeit voigekomin.ne Selbstmorde von Schillern Er beantragt: Die Kammer wolle beschließen, Großh Regierung zu ersuchen, alle Gymnasien de« Landes, zunächst die höhere Lehranstalt zu Woims. durch eine Commission bald genau untersuchen zu lasse». Diese Eommission soll an« Fachmännern, die an keiner dieser Anstalten tbStig finb an« einem Arzte und einer den Interessen de« Schnlleben«, wie der Eltern nahe- stchenben Person gebildet werden und ihre Thäiigkeit aus die Untersuchung de« Wertde« der Leistungen dieser Aiistallen, besonder« aus die darin gehanbbabte DiSciplin und vor Allem auf die Berechtigung der gestern allgemein in der ersten Kammer erhobenen


