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Telegraphische Depeschen.

Wolff'» telegr. Esrrespoirtzeuz-Borrau.

L,?^entliche Litzung deS ProvinzialauSschuffeS der Provinz Oberheffe» vom 28. Februar und 1. März l. I.

I eTfteT Gegenstand der Tagesordnung kam zur Verhandlung die Klage deS Oits-

Armenverbandes Ober Breidenbach gegen den Land-Armenverband Alsfeld wegen Unterstützung deS Heinrich Lach mann und Theodor Wölke. K'.äger war vertreten durch Herrn Gerichts- Accessisten Sander, Beklagter durch Herrn KreiSaffessor Dr. Melior. Dal in mehrfacher , Beziehung interessante Sachverhältniß ergibt sich aus den Entscheidungsgründen.

Der Provinzialausschuß erkannte dahin, vaß der Beklagte schuldig sei, an den Kläger die eingeklagten Kosten im Gesammtbetrage von «X 150,10 zu ersetzen, die Kosten deS Der- fahrens zu tragen und an die Provinzialkasse den Aversionalbetrag von JL 20 zu zahlen.

Die Lntscheidungsgrünbe lauten wie folgt:

: _ Der primäre Emwand des Vertreter« ves Beklagten, daß diese Angelegenheit dem Kreisausschusse noch nicht zur Entscheidung unterbreitet worden sei, wie e« nach 9ht. 31,12 unb 48,1V der Kreisordnung geschehen solle, kann nicht in Betracht kommen, da es lediglich von dem Vertreter des Beklagten abhing, diese Vernehmung zu veranlassen, und zudem im Falle diese Vernehmung innerhalb der laufenden Frist nicht zu ermöglichen war, der Vertreter ent , weder um Erstreckung der Frist nachsuchen oder in Gemäßheit ves Art. 52 pos. 3 der Kreis- Adlung Namens des Kreisausschusies die auferlegte Erklärung abgeben konnte.

Als ebenso wenig begründet erweist sich die eventuelle Beanstandung der Landarmen« ; qualität und des Kostenansatzes.

Nach dem Inhalte der Acten ergibt sich als unzweifelhaft, daß der für Heinrich Lach mann zu Langenschwarz und für Theodor Wölke zu Klein Breitenbach früher be­standene Unterstützungswohnsitz durch langjährige Abwesenheit verloren gegangen ist. Wenn auch nicht positiv nachgewtesen ist, daß biefe Beiden seit ihrer Entfernung au« ihrem ursprüng­lichen H-imathsorte, beziehungsweise seit der Geltung des ReichSgesetze« vom 1. Juli 1871 nlrgends ununterbrochen zwei Jahre lang ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt und hierdurch emen Unterstützungswobnsitz n-u begründet haben so ergibt sich doch tn Bezug auf Lachmann durch die Aeußerung des Bürgermeisters Kirchner zu Langenschwarz vom 24. v. M. und tn Bezug auf Wölke durch die Aeußerung des Gemeindevorstandes Teute von Klein-Breitenbach von demselben Tage, daß Beide Umhertreiber waren. Diese Annahme findet in Betreff de« Ersteren ihre wettere Bestätigung durch die Bescheinigung der OrtSpolizeibehörven über den wechselnden Aufenthalt derselben innerhalb der letzten beiden Jahre vor der Unterstützung und 1 in Betreff des Letzteren durch Die Thatsache, daß nach den polizeilichen Bescheinigungen dle Aussteller der Zeugniffe nicht extstiren und diese deßhalb als gefälscht zu betrachten sind. Hätte sich aber Wölke an einem Orte ununterbrochen zwei Jahre lang aufgehalten, was nur bei Unterstellung eine« ordentlichen Lebenswandels wahrscheinlich sein konnte,' so hatte er an diesem Orte Zeugnisse erhalten können und batte c« deßhalb einer Fälschung nicht bedurft Zeuge Konrad Rockel gibt mit Bestimmtheit an, daß Beide auf ihn den Eindruck von Stromern gemacht hätten; diese Angabe wird in Bezug auf den Wölke Durch da« Zeugniß dr« Dr Koch bestätigt. Außerdem gibt Zeuge Rockel noch an, daß Wölke ihm erzählt habe, nach dem Erscheinen des Unterstützungswohnsitzgesetzes fei er nach Klein Brettenbach gebracht worden und dann fei er wieder fortgegangen und beständig umhergereist. Die Wahrscheinlichkeit speicht mit bin gegen die Begründung eine« Hülfsdomictls in den Jahren 1877 und 1878 wie gegen die Conservirung eines etwa früher neu begründeten HülfSdomicil« bi« zum Eintritte der Hülf« bedürftigkeit im December 1879.

Unter solchen Umständen bat aber das Bundesamt für das Heimathwesen in einer Reih, von ähnlichen Fällen - z. B. in Sachen des Orls-Armenverbandc« Gedern gegen len Land Armenverband Schotten wegen Unterstützung des Maurus Auth niemals Bedenken ge­tragen, den Beweis der Landarmenqualität als geführt zu erachten. (58 hat ausdrücklich an. erkannt, daß die Beweispflicht de« vorläufig unterstützenden Armenverbandes gegenüber dem in Anspruch genommenen Land-Armenverbande sich nicht so wett erstrecke daß jede auch ferne Mög­lichkeit der Begründung eines neuen oder der Beibehaltung des letzten nachgcwtesenen Unter stützungswohnsitzeß durch Bewei« ausgeschloffen werden muß, bevor die Landarmenqualität als erbracht anzunehmen ist. Vielmehr genügt e«, wenn im einzelnen Falle al« feststehend ange nommen werden muß daß der Unterstützte den Ort seines letzten bekannten HülfSdomicil« vor mehr als zwei Jnhren verloffen hat, ohne zu längerem Aufenthalte zurückzukehren, und wenn er in der Zwischenzeit bezüglich in den letzten zwei Jahren, erweislich ein Leben geführt bot welches die Begründung eines neuen HülfSdomicil« unwahrscheinlich macht.

Die in der Erklärung auf die Klage enthaltene Angabe, es werde bestritten, daß die Kosten richtig seien ist auch in.der mündlichen Verhandlung von dem Vertreter de« Beklagten in keiner Weise näher begründet worden. Zu einer Beanstandung ex officio liegt um so weniger Veranlaffung vor, al« die mündliche Verhandlung ergeben hat, daß die beiden Unter- stützten an febris recurrens litten und daß der Derpfl.ger wie seine Familie lediglich in Folge der Ansteckung an bemielbcn Leiden erkrankte und deßbalb mit Rücksicht auf die besondere Ge fahr und Ansteckungsfäbigkeit dieser Krankheit der außergewöhnliche Ansatz von 2 JL pro Tua al« ein noch überaus gering gegriff-ner erscheinen muß.

In der Klagesache dcs Orts Armenvervande« Gettenbach gegen den OrtS.-Armenverband Mittel-Gründau wegen Unterstützung der Margarethe Katharine Adrian war Kläger vertreten durch Herrn Bürgermeister Bader, Beklagter durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Muhl

Der Provinzialaussckuß entschied dahin, daß die Klage als unbegründet abzuweisen sei unter Verurthcilung de« Klägers in die Kosten des Verfahrens, sowie zur Zahlung eine« Aversionalbetrages von 20 in die Provinzialkaffe und zwar au« folgenden Entscheidung^, gründen:

Die im Jahre 1849 zu Gettenbach geborene Marg. flat b. Adrian konnte in Folge des im Jahre 1876 vorgenommenen Ueberzuge« ihrer Mutter nach Mittel-Gründau den Unter; stützungswobnsitz daselbst nur in Dem Falle erwerben und behalten, wenn ihre Mutter sich da­selbst zwei Jahre ununterbrochen aufhielt und wenn sie selbst nicht durch zweijährige ununter­brochene Abwesenheit nach zurückgelegtem vierundzwanzigsten Lebensjahre den fraglichen accefforiscken UnterstützungSwohnsitz in Gemäßhetr der 18, 19 und 22 pos. 2 de« Unter­stützungswohnsitz Gesetze« verlor. Erstere Thatsache erscheint nach dem Ergebniffe der Derhand« lungen al« zweifelhaft, allein dieser UmftanD kann nicht mehr tn Betracht kommen, nachdem durch die Aussage der Kath Adrian und ihres Stiefvaters Heinrich Dietrich nach gewiesen ist, daß Erstere durch ununterbrochene zweijährige Abwesenoeit nach zurückgelegtcm 24. Lebensjahre einen etwaigen accessorischen UnterstützungSwohnsitz zu Mittel-Gründau jeden­falls verloren haben würde.

Es kann demnach der von dem Kläger selbst in der Gegenerklärung dargelegten Ansicht, daß die Kath. Adrian als landarm zu betrachten sei. nur zugestimmt werden. Die bean­tragte Dermtbeilung eines Landarmenverbandes kann aber selbstverständlich nicht erfolgen, ta gegen einen solchen keine Klage gestellt ist.

Bei dieser Sachlage ist nicht einmal weiter in Betracht zu ziehen, daß nach dem Ergeb niffe der Verhandlung die Hilfsbedürftigkeit der Adrian nicht zu Mittel-Gründau. sondern zu Gettenbach durch den dem Vertreter d<« Orts-Armenverbande« gegenüber erhobenen An- spruch auf Unterstützung hervorgetreten ist.

Härte nicht nach Vorstehendem die Nothwendigkeit Vorgelegen, die Klage definitiv al« unbegründet abzuweisen, so hätte doch der Antrag auf Kostenersatz dem Anträge de« Beklagten entsprechend wie angebracht abgewiescn werden muffen, weil in der Klage der Betrag der zu ersetzenden Kosten nickt einmal angegeben, geschweige denn speclficirt und dieser Fehler auch tn der weiteren Verhandlung nicht verbessert worden ist.

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Dresden, 27. März. Eine gegen 1500 Teilnehmer zählende Ver­sammlung des demokratischen Vereins für Sachsen wurde heute polizeilich auf- gelöst.

Petersburg, 27. März. DerRegter.-Anz." enthält folgendes kat- ' serltches Manifest: Wir haben nach Besteigung des Thrones Unserer Vor­fahren tn unablässiger Fürsorge für die Bewahrung und Befestigung der Ruhe und Wohlfahrt des Uns durch die göttliche Vorsehung anvertrauren russischen j Reiches und nach dem Beispiele Unserer unvergeßlichen Vorgänger gesegneten s Angedenkens Kaiser Nikolaus I. und Alexander II. eS für die heiligste Pflicht i gehalten, im Voraus für die Maßregeln Sorge zu tragen, welche tn außerge^ ! wöhnlichen Fällen ergriffen werden sollen. In Anbetracht deflen und in Er- i wägung der Minderjährigkeit Unseres Nachfolgers, des Großfüisten-Thronfolger - Nikolai Alexandrowitsch, verordnen Wir auf Grund der Reichsgesetze und der ! Familtengesetze des Kaiserhauses und thun kund und zu wissen, wie folgt: s 1) Für den Fall Unseres Ablebens vor der erreichten, durch die Gesetze für die ; Kaiser bestimmten Volljährigkeit Unseres vielgeliebten Sohnes und Nachfolgers \ ernennen Wir zum Verweser des Reichs und des untrennbar mit ihm verbun- 1 denen Czarenthirmes Polen und deS GroßsürstenthumS Finnland b s zu Unseres j Sohnes Volljährigkeit Unseren vielgeliebten Bruder Wladimir Alexandrowitsch. : 2) Wenn es dem Allmächtigen gefallen sollte, nach Unserem Abscheiven auch Unseren erstgeborenen Sohn vor Erreichung seiner Volljährigkeit abzurufen, so ' soll bet der Thronbesteigung Unseres, gemäß deS Erbfolgegesetzes ihm folgen- ! den anderen Sohne, Unser vielgeliebter Bruder, Großfürst Wladimir Alexan- drowttsch, Reichsverweser bleiben bis zur Volljährigkeit dieses Unseres anderen Sohnes. 3) In allen in Punkt 1 und 2 dieses Manifestes bestimmten Fällen soll Unsere vielgeliebte Gemahlin Kaiserin Maria Feodorowna die Vormund­schaft sowohl über Unseren erstgeborenen Sohn, wie üfccr Unsere Kinder bis zur Volljährigkeit jedes von ihnen führen, in dem Maße und Umfang, welche das Gesetz bestimmt. Durch die Bestimmung und Bekundung dieses Unse­res Willens und Unserer Absichten hinsichtlich der Verwaltung des Reiches lm Falle der Minderjährigkeit Unseres Nachfolgers wollen Wir im Voraus jedem Zweifel tn dieser Beziehung begegnen und bitten den Allmächtigen, Uns in Unserer unaufhörlichen Fürsorge für die Wohlfahrt, die Macht und das Glück deS Uns von Gott verliehenen Reiches zu segnen. Gegeben 14. (26.) März zu St. Petersburg im Jahre nach Christi 1881, Unserer Regierung im ersten.

Petersburg, 27. März. Arttlleriesalven und der Donner der Ge­schütze der Peter-Paulsfestung verkündeten die erfolgte Beisetzung der Leiche des Kaiser- Alexander II. Die Kirche der Peter-Paulsfestung war während der Feierlichkeit überfüllt von Andächtigen. Besonders stark war der Andrang deS Publikums bet dem letzten Gebet. Der Katafalk war buchstäblich mit Blumen und Kränzen übersät. Der Ehrendienst in der Kirche functtonirt bis das Grabgewölbe geschloffen sein wird. Die kaiserlichen Insignien wurden von Kammerherrn tn Hoswagen unter Vortritt eines Detachements Gardcs-ä-cheval in das Winterpalais zurückgebracht.

sei völlig unrichtig; die Circular-Depesche habe überhaupt keine Modification erlitten.

Die verhaftete Sophie Perowsky soll, wie es heißt, aus guter Familie und die Tochtcr eines Senators sein; dieselbe wird beschuldigt, Ruffakoff die Sprengbombe überbracht und denselben zum Werfen derselben unter den Wagen des Kaisers aufgefordert zu haben.

Hriechenland.

Athen, 26. März. Bei der Truppenreoue am 6. April wird der König den neugebtlderen Bataillonen die Fahnen verlechen; 12,000 Mann werden an der Revue theilnehmen. Ein österreichischer Dampfer hat gestern hier 150 Kisten mit Waffen und Torpedos gelandet; der DampferFraissinet" 200 Maulthiere, ein englischer Dampfer zwei Batterien Armstrong-Geschütze und viel anderes Kriegsmaterial. Das neue KanonenbootSpezia", das TorpedoschiffJpsara" und andere Torpedoboote werden demnächst im PiräuS erwartet. Der Marineminister hat außer der Einziehung von 3000 Matrosen, welche die Effectivstärke bilden, die Anwerbung von weiteren 2000 freiwilligen Matrosen angeordnet. Der Kriegsminister hat die Bildung neuer Bataillone befohlen.

Frankfurt, 25. März. ImJntell.-Bl." lesen wir:Wie bedeutend die Arbeit de« Untersuckunqsrickters in der Sache geqen die Gebrüder Sach« gewesen ist, geht wohl darau« hervor, daß die Uebersetzung der nach Santiago gesandten Schriftstücke, welche doch nur Aus. züge der Acten find, ganze drei Monate in Anspruck nahm. Die Arbeit wurde kurz vor Beginn der ckilenischen Gerichtsferien (vom 15. Januar bi« 2. März) dem höchsten GettchiLhofe in Chile überreicki. Dieser setzte indeß die Fortsetzung der Verhandlungen bis nach Schluß der Ferien au«. Dielleickt ist jetzt sckon die Entscheidung gefallen, von der man diesseits viel­leicht erst tn etwa sechs Wocken Nachricht erhalten dürfte. Das gestern in der Stadt circu- lirende Gerückt, daß dte Gebrüder Sack« von der chtlenischen Regi,rung bereits ausgelief rt waren, und sich sckon auf bei Reise nach Europa befänben, soll, wie bestimmt verlautet, ebenso der Begründung entbehren, wie da« weitere damit in Verbindung stehende Gerücht, Der eine der Gebrüder Sach« hätte sich unterwegs das Leben genommen."

®Qr?J1T3' 251 März DaS in vergangener Nacht zum sechstenmal in diesem Winter tnfclge des L-chnee- und Regenwetter« eingetretene Hochwasser der Lahn hat wieder einen T^cil der "rbetten am Mühlenwehr, am sog. Woog, zerstört Fünf Personen waren heute früh auf "nem besonderen Flosse hter beschäfttgt. Trotz be8 wiederholten Zurufs des leitenden Bau. fuhrers, sich nicht zusammen auf einen Fleck an die Kante des Floffes zu stellen, geschah dies

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Lokales.

Gießen, 28. März. ^DaS Concert vorn 27. März.j Da« gestrige letzte Concert der Wmtersaiion war nicht das unbedeutendste last, not least! Wir erfreuten uns zunäckst der vortrefflicken, wieder durch auswärtige Künstler unterstützten Ausführung der Mendelssobn'schen Svmphonie Nr. 3 in A-moll Die beiden ersten Sätze, die in ihrer Auffassung theilweise den fireundl'ch-gefälligen Spuren Haydn's und Mozarfs folgen, waren vorzüglich Wiedergegeben. Da« Adagio will un« etwas gedehnt erscheinen. Da« Allegro und Finale entwickelt Kraft und reiche Fülle des KlangWesen«. Fräulein Anna Schauenburg au« Crefeld bereitete uns den seltenen Genuß einer sonoren bis in die tiefstmögttche Tonlage hinabsteigenden Alt stimme^ Zu der hcirlicken Arie aus Gluck'«Orpheus",Ach ich habe sie verloren" brachte die Sanger,n edelsten Sttmmklang und svmpathiiche Wärme des Ausdrucks mit, zu Dem töteitatiu war sie noch wesentlich begünstigt durch außerordentlich reine und verständliche Intonation und Sprache. IhrO santissima rergine Maria fesselte durch seinen Gehalt und durch meisterhaften Vortrag. Auch die andern Lieder, von denen sie ein« ertra spendete verdienten den rauschenden Beifall und Da« mehrmalige Hervorrufen der Sängerin. Spohr'« Larghetto au« einer Symphonie in C-moll und Beethoven'« Ouvertüre zu Göthe s Eqmont"

®Lcnb Einen würdigen und kiassiichen Abschluß. Zu Dank sind wir dem verehr!. Vorstand de« Concert-Dercins verpflichtet, daß er diesmal den Text zu den GesangeSvorträgen m liberaler Weise gewährte. 9 __erö

M t. lyießen, 28. März. Schwurgerichtsverhandlung am 26. März d. I. gegen Valentin Ruhl von Kölzenhain, wegen Brandstiftung.

c Die Hofraithe dcs Valentin Rühl von Kölzenhain bestand aus zwei im rechten Winkel aufeinanderstoßenden, zusammenhängenden Gebäuden, einem einstöckigen Wohnhause und einem «maß höheren «nbau, welcher zwei Abtbeilungcn, nämlich etn sog. Scheuerviertel und einen Stall enthielt. Das Scheuerviertel grentte unmittelbar an das Wobnbau«. In dieser Los- raithe brach °m 8 Dc«mb-r v I , Avcnb« geg-n8Udr, F«uer au8, w.Ich-8 atsb«,d Schrun' vicrtk! und Stall bifi auf b.r Grundmaarrn ,n Asch- legte, während das Wahnhau« s-ibll abgesehen vom Strohdach-, welches beim Loschen -mgerissen wurde, nur gertnae B-Ickäd ' gungen erlitt. ö

6s lentte sick alsbald der Verdacht der Brandstiftung auf den Eigenthümer fr bst fluf erhobene Anzeige wurde das Vorversahien eingelettet, und da sich eabei weitere Verdachis- gründe gegen denselben ergaben, wurde die Voruntersuchung eröffnet.

Der Angeschuldigie leugnete bei seiner Vernehmung da« ihm zur Last gelegte Derbrecken unb äußerte, e« sei ihm unerklärlich, auf welche Weise das Feuer entstanden sei

Nach den negativen Resultaten Der Beweiserhebungen bleibt allein die Annahme, daß da« Feuer von einem Hausbewohner vorsätzlich angelegt Werben sei und es hat speciell gegen den Angeschulbigten die Voruntersuchung große Derbachtsgründe ergeben. t

: Die Geschworenen hielten sich jedoch von der Schuld de« Angeschuldigten nicht für

) überzeugt unb sprachen daher da«Richischulkig" aus, worauf der Gerichtshof denselb7n von l Strafe unb Kosten freisprach uno ihn sofort auf freien Fuß setzte.