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Nr. 2S1 Freitag den 28. Oktober L88I.

Gießener Anzeiger

Anieige- nnh Amtsblatt für den Kreis Gießen.

Ttircnu - Schul ftrafte B. 18. Erscheint täglich mit Ausnabme btd TNontagS. Vr#ie vietteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit 9ringerlo»>t

Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Betreffend: Ortstafeln. Gießen, am 26. Oktober 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Vrroßherzoglichen Bürgermeistereien des Greises.

Nach einer Mittheilung Großberzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sind die Gebrüder BuderuS in Hirzenhain ausgefordert worden, die Seiten- der Gemeinden gemachten Bestellungen von Annextafeln und ganzen Ortstafeln nunmehr zur Ausführung zu bringen und den Sendungen für die Großherzoalichen Bürgermeistereien bie Anforderungszettel über bcR zu zahlenden Preis beizulegen.

Wir sehen Diejenigen, bie Bestellungen bei den Gebrüdern BuderuS gemacht haben, hiervon in Kenntniß.

Dr. Boekmann.

Deutschland.

Darmstadt, 26. Oktbr. Se. König!. Hoheit der Großherzog nahmen deute iluärische Meldungen entgegen und empfingen den Oberst v. TreSkow. deu Obcrstlleutenant von der Ärnue Frhrn. v. Esebeck, den Major o. Mohl vom Großh. Ftld-Arttllerie-Reaimem Nr. 25 (Grvßh. Artillerie-Co.pS), den Kammerherrn F»hrn. v. Löw, Kreisaffeffor zu Heppenheim, den StaatSanwalt Dr. Lahr von Gtkßen, den Pfarrer Müller von WormS, den König!. Elfen- bahn-Stativ'-'Vorsteher 1. Ähfle Heydt von Frankfurt; zum Vortrag den Staatsminister Frhrn v. Starck und den Mwisterlalpräsidenten

m. Larmftadt, 26. Oktober Eine Berliner Eorreipondenz derDarmftäoter Ztg." vom 22. Oktober jdirtibt: ^In dem ReicksgeiundheltSamte sollen, da wieder Moffinpetitonen für Aufhebung tre Impf-«vangS an den Rrtch-tag ooxbncitft werden, Unteriucbungen über cw 8Tafl< ungestillt werden, ob die Impfung mit thierUkber Lymvbe im deutschen Reich allgemein zur Auksübrung gebracht werden fönnr. ES ist taium rie Nachricht von besonderem Interesse gewesen, daß die Mrdlcinatdehürde im Großderzo-tbum Hessen auch in dieser Richtung bereits vorangegangen ist und die Mittet zur ausschließlichen unv obligatorischen Verwendung von Kätderimpfftoff bet den öffentlichen Jmpfterminin auf den Etat für die nächste EtatSperiode gebracht hat nachdem die in Fachzeitschriften tublicincn Versuche dcS LandeSimpfinftitutc« die Ausführbarkeit jrner Maßregel ergeben haben." Im Anschluß hieran theilen wir im folgenden daS Wesentliche au- demjenigen Tbeil deS Hauptvoranschlags der StaatSauSgaben für 1882/85 mit, welcher sich auf da- Impfwesen bezieht.

Eine Vorbemerkung zu den Erläuterungen der einzelnen Budgetansätze führt auS, wie der allgemeinen Anwendung üchter Kuhlympbe b>Sber deßbaib große Schwierigkeiten entgegen» standen, weit dieser Stoff im eAegensatz zur Ainderlymphe eine nur äußerst geringe Ha tdarkeit besaß, so daß auf cme grnügerde Wirksamkeit nur bei Verwendung unmittelbar vom Kalbe gerechnet werden konnte, jeder Transport und jede Ze'.toersäumniß aber daS Resultat unsicher machte. Zur Verwendung im größeren Maßstabe, bei öffentlichen Terminimpfungen sei die Vaccine daher kaum geeignet gewesen. D'efe Schwierigkeiten seien fortqesallcn, s'it e- der Leitung deS Lande-tmpfinstitutes gelungen sei, durch Ausbildung einer einfachen Methode der Vaccine eine längere, sich auf mehrere Wochen, selbst auf Monate erstreckende Haltbarkeit zu verleihen. Die Methode sei während der öffentlichen Impfung de- Jahres 1881 im -reise Darmstadt bet etwa 70b Erst und mehr als 1< 00 Wiederimpfungen genügend erprobt worden. SS besteben daher keine technischen t-ründc medr dagkgen, die Anwendung der Vaccine bet der öffentlichen Impfung deS getammten Großberzogtbums ganz allgemein und für die öffentlichen Impfärzte obligatorisch einzufühien. Auf diese Weise würdin alle Beschwerden und Bedenken, welche sich gegen die Verwendung von Kinderlvmpbe bezüglich der Möglichkeit einer Ueber- tragung von ansteckenden Kankbeiten erhoben haben, auf daS Gründlichste beseitigt werden Zur näheren Bearündung des RvtzenS der voigeschlagenen Maßregel und der Akt und Weise wie il.re praktische Durchführung beabsichtigt wird, ist dem Hauptvorscklag eine eingehende Denkschrift beigefügt.

WaS den Etat des Landes-Jrnpfinstituts betrifft, so sind alS Gehalt des Vor­standes 2000 vorgesehen. Die Regierung glaubt, daß es fick empfehle, einem höheren Medicinalbcamten nur die Oberleitung des Institut- zu übertragen, ntjpen und unter diesem aber mit den lausenden Ge chaften einen Techniker zu betrauen, für welchen der Nachweis einer vollen akademischen Vorbildung nickt erforderlich ist. Als sachliche Ausgaben, zunächst als Kosten der Erzeugung und Beschaffung, sowie der Versendung von Schutzpeckenlvmphe er­scheinen 700 JC für Stallrmerhe und 14,000 JL für Ermiethung und Ernährung von 400 Kälbern a 35 je. Bezüglich des letzteren Postens sagen die Erläuterun> en, die Frage, wie viel Kalber eingestellt werden sollen, richte fich allein danack, wie viel Menschenimpfungen mit dem Impfstoffe einis Kalbes im Durchschnitt ausgefübrt werden können. Ueber dielen Punkt liege noch sehr wenig fremdes Material vor und auch die eigenen Erfahrungen des JnstilulS berechtigen noch zu^ keinem sicheren Schluffe. Jndiffen habe in der letzten Zeit die Zahl der Kälber, welche Jmpsstcff sür mehr als 100, selbst mehr alS 200 Perlenen lieferten, wesentlich zugenommen. Je größer der Betrieb sei, desto größer werde verhältnismäßig die durchschnittliche Ausbeute sein, weil dann die Kälber immer mit möglichst frischer Kälberlympbe geimpft werden können, während derzeit bei einem sehr unregelmäßigen Derbäliniß zwischen Production und Verbrauch, bei einem plötzlichen Anschwellen des letzteren, für die Impfung der Kälber unter Umständen zu älteren Beständen vcn zweifelbaftrm Werth gegriffen werden muffe. Die Methode der Production sei noch wesentlicher Verbefferungen fähig, an deren Studium es die Leitung des Instituts nickt fehlen laffen werde. Als Maximum wirk, unter Berücksich­tigung der für die Fortpflanzung des Impfstoffes erforderlichen Tbiere, die Zahl von 400 Kälbern in Aussicht genommen. Für Ermiethung von Kälbern find bisher 23 JL pro Stück zu zahlen gewesen. Die Regierung glaubt, auf dem Wege der Submission werde fick vielleicht eine Ermäßigung erzielen laffen, dock sei die Eoncurrenz nur auf wenige große Lieferanten beschränkt, da das Institut nur ^ntwöbnte Kälber brauchen könne, die meistens aus Nord­deutschland eingeführt werden müffen. Weiter find vorgeiehen: für niedere Dienstleistungen bei den Operationen und der Versendung der Lvmphe 1000 jt. für Entschädigung wegen etwa zu Grunde gegangener Kälber 400 JL. für Ergänzung und Erneurrung des Inventars 200 JL und als einmalige Ausgabe für bauliche Herstellungen im Jmpfstall 1800 JL (jährlich 600 Der Gesammtbedarf des Landes-Jmpfinstituts bezifferte fich sonach auf 18,900.x (mehr gegen das vorige Staatsbudget 15,950 JL).

Berlin, 26. Oktober. DerReichsAnz." melbet bie Drrhänzung beS kleinen Belagerungszustanbes über Altona, Lauenburg unb Harburg:

Auf Grunb bes § 28 bes Gesrtz-s gegen bie gemeingefährlichen Bestre­bungen ber Socialbemokratie vom 21. Oktober 1878 wirb mit Genehmigung des Bunbesrathes für bie Dauer eines Jahres angeordnet, was folgt:

§ 1. Personen, von denen eine Gefährbung ber öffentlichrn Sicherheit ober Orbnung zu besorgen ist, kann ber Aufenthalt in dem btn Stadtkreis Altona, bie Kirchspiel-Vogteibeztrke Blankenese unb Pinneberg unb die Städte Pinneberg unb Wedel veS Kr.ises Pinneberg, die Kirchsptel-Vogteibezirke Rein- beck unb Barateheide, bie gutsobrtgkütlichen Bezirke AhrenSberg, Tangstebr, Holsbüttel, Wellingsbüttel, Wulksfelbe unb Silk, sowie bie Stabt Wandsbcck des Kreises Stormarn, bte Landvogteibezirke Scbwarzenbeck unb Lauenburg, bie gutsobligkeltlicken Bnirke B sthorst, Lanken, Wotersen, Müßen, Güllzow unb Dalborf, bie Stabt Lauenbur^ bes Kreises Herzogthum Lauenburg die Stabt unb bas Amt Larburg umfaffenben Bezirke von ber Landespolizelbeböibe ver­sagt werben. § 2. Vorstehenbe Anordnung tritt mit btm 29. Oktober b. I. in Kraft. Berlin, 25. Oktober 1881.

königliches Staatsministecium: v. Putlkamer, v. Kameke, Maybach, Bitter, Lucius, Friedberg, v. Bötticher, v. Goßler.

Zu btm Gesetze, betr. ben Verkehr mit Nahrung-- unb Genußmlt- mitteln, fehlen bisher bie Aussührungs^Bestimmungen. Wie wir hören, nähern sich bte hierfür nothwenbtgen sehr mannigfaltigen unb umfangreichen Erhebun­gen ihrem Abschluffe, unb ist wohl m Bälbe ber Erlaß dieser Bestimmungen zu erwarten.

Man schreibt aus München vom 24. Oktober. 2)ie Ultramon­tanen weiden h^nbgreislich. Folgenber Antrag ist in ber Kammer eingebracht worden:

Die Kammer wolle beschließen:

An Se. Maj. den König sei die allerehrfurchtvollste Sitte zu stellen: Allerhöcdstdieselben wollen die bay?rischen Bevollmächtigten zum Bunoesrathe anwelsen, im BunbeSrathe mit allen Kräften bahtn za n?iifen, baß baS Reichsgesetz vom 6. Ftbruar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes unb bte Eheschließung wieder aufgehoben und die Ehegesetzg^bung auf die kirchlichen Grundsätze der Confesfionen zurückgeführt werde."

München, den 21. Oktober 1881.

Unterschriften: Dr. M x Tb. Mayer, Bonn, Bucher, Bürger, Dr. Daller, Freiherr v. H-fenb'ädl, Haus, Kopp, Lothardt, Dr. Rittler, Ruppert, Freiherr v. Soden, Walter.

Hellerreich.

Wien, 25. Oktober. D e Mission der türk schen Abgesandten nach Egypten, welche anfänglich in England und Frankreich so große Erregung verursachte, daß beide Mächte ihren eigenen Zwist beilegten unb fich zu ge­meinsamen Schritten verständigten, hat nun ihren Abschluß gefunden unb stellt fich schließlich als rccht unbebeuteno heraus. Nach ben neuesten berPolit. Corresp." auS Kairo zugehenben Mittyeilungen hat ber Sultan bem Khedioe auf telegrcphischem Wege seinen Dank für den zuvorkommenben Empfang seiner Abgesanbten ausgcdrückt. Ueber bie eigentliche Aufgabe ber letzteren schwebt stlbst jttzt noch in ben politischen Kreisen Kairos ein unaufgehellteö Dunkel. D'e Eommiffäre überbrachten dem Kbebive ein Veziral-Schreiben, das im Wesen nur eine Pharophrase jener Depesche bildet, welche die erfolgte Entsendung derselben a kündigte. Es wird darin das Vertrauen und Wohl­wollen betont, von dem der Sultan Tewfik Pascha gegenüber beseelt sei, und an den innige-. Ai.thkil erinnert, den er der Sultan an der Entwicke­lung und Prosperität Egypter.s, der wichtigsten Provinz seines Reiches, nehme. Schlirß.ick wird dem Khedive die Versicherung ertheilt, daß er auch in Zukunft auf den Schatz unb die Unterstützung bes Sultan- rechnen bürfe. Die Com- mtffäre der Pforte h btn während ihres ganzen Aufenthalte- in Kairo weder dem Kbebive noch Scherif Pascha gegenüber bestimmte Anbeutungen über ben Zweck ihrer M snon gemacht, sondern sich auf allgemeine Erörterungen der jüngsten Ereran.sse unb vorsichtige Sondirung des Terrains beschränkt. Die in mehreren Blättern aufgetauiitc Nachricht, betr. die Gewährung einer Con­stitution, wurde von chnen gleichfalls nur berührt, wobei sie allerdings nicht unklar durchölickeu ließen, daß fich bie Pforte einer solchen Maßregel an bie allerd nzs in gut verfirten Kairoer Kreisen entfernt nicht geglaubt wirb wibersrtzen würde. Die erfolgte Einberufung der Notablen-Kammer konnte von ihnen, da fie auf Grund des Gesetzes von 1867 erfolgte, nicht angefochten werden und erfuhr auch keinerlei Anfechtung. Der Abhaltung einer förmlichen