um
enlgegenzutreten. Ein solches Auftreten in diesen Körperschaften würde den Katholiken auch zugleich eine gute Vorbereitung sein für ihr eventuelles Eintreten in die parlamentarischen Kreise, wo ihrer in diesem Falle noch wichtigere Kämpfe warten würden.
London, 25. April. Unterhaus. Schatzsecrrtär Grosvenor kündigte im Namen des Premier Gladstone für den 9. Mai einen Antrag aus Errichtung eines Monumentes zu Ehren Lord Beaconsfield'S in der Nähe deL Westminster an. (Beifall). Ferner erklärte derselbe, er beantrage, daß daS HauS sich nach dem Schluffe der heutigen Sitzung bis morgen Abend 8 Uhr vertage. UnterstaatSsecretär Düke erwiderte auf eine Anfrage Mac Joer's, die formellen Unterhandlungen wegen des Handelsvertrages mit Frankreich hätten noch nicht begonnen. Hierauf begann das Haus die zweite Lesung der irischen Landbill. Gtbson bekämpfte die Vorlage auf's Heftigste.
Petersburg, 25. April. Dem Vernehmen nach wird Großfürst Con- stanttn das Präsidium des Retchsraths niederlegen und sich auch von der 93er» waltung der Marine zurückziehen. Das Präsidium des Retchsraths wird Großfürst Michael übernehmen. Wer diesen in der Verwaltung des Kaukasus ersetzen wird, darüber verlautet noch nichts.
Braunschweig, 25. April. Die zum Regierungsjublläum des Herzogs angemeldeten Fürstlichkeiten sind gestern sämmtlich hier etngetroffen, ebenso die Botschafter Lord Amphill, Graf Szechenyt, Graf Launay, der russische Ministerpräsident Baron Mengden und dte Abgesandten tu außer- ordentlicher Mission von Belgien, Baden, Mecklenburg.Schwerin, Oldenburg, Coburg, Anhalt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß und Hamburg'. Die Festlichkeiten begannen unter Bethetllgung einer sehr großen Menschen» menge gestern Abend 9 Uhr mit einem Zapfenstreich und Fackelzug des Kreis» Landwehrvereins, an dem mehrere tausend Personen mit Fackeln und Lampions theilnahmen. Heute früh 6 Uhr wurde dte Feier durch sämmtliche Glocken der Stadt etngeläutet und gleichzeitig wurden 101 Kanonenschüsse abgefeuert. Um 7 Uhr fand Revetlle statt, aus welche Vorträge der hiesigen Gesangvereine (etwa 700 Sänger) unter Leitung Abt's vor dem Restdenzschloffe folgten. Die Stadt ist in allen Thetlen aus das Festlichste geschmückt. Das Wetter ist prachtvoll. '
— Nach dem Gottesdienste nahm der Herzog im Restdenzschloffe dte Glückwünsche des Ministeriums, des Hofstaats, der fremden Abgesandten und verschiedener Militär-Deputationen entgegen. Sodann fand im Thronsaal der Empfang des Landtages statt, deffen Präsident, v. Veltheim, eine Ansprache an den Herzog richtete, in welcher er demselben den Vorschlag unterbreitete durch Gründung eines Asyls für htlfsbedürfktge Blinde aus dem ganzen Lande ein dauerndes Andenken an den heutigen Festtag zu stiften. Der Herzog erwiderte darauf zustimmend. Hiernach fand dte Cour der Landes-Deputattonen statt Ihn IO1/2 Uhr unternahm der Herzog, nachdem er von dem Obelbürgermetster PockelS mtt einer Ansprache begrüßt worden war, unter dem Geläute der Glocken in einer sechsspännigen Gala-Equtpage dte Umfahrt durch dte festlich geschmückten Straßen der Stadt, in welchem dte Corporattonen, Schulen und Gewerke Aufstellung genommen hatten. Der Herzog wurde von der Bevölkerung überall mtt enthusiastischen Kundgebungen empfangen. Die einzelnen Corporattonen und Gruppen, welche der Herzog passtrt hatte, schloffen sich dem Zuge an. Der Umzug dauerte etwa 1% Stunden und nahm einen sehr glänzenden Verlauf; die Witterung war im Ganzen günstig, erst zum Schluß deS Umzuges fiel etwas Regen. Nach Beendigung der Umfahrt nahm der Herzog in Anwesenheit der fürstlichen Gäste auf dem SchloßpUtze die Parade ab. Um 4 Uhr findet in dem Restdenzschloffe ein Galadiner statt.
. ®*n? W«wnflratton läßt die Kreisordnung nur im Falle de« Art. 70 gegen die von
dem Kreisausschuffe durch besondere Verfügung au erlassende Festsetzung des Averstonalbetrages eTflettenb'r SuSlagcn zu. Unter dieser Festsetzung kann aber nicht d e Entscheidung über die Frage, welcke Partei die Kosten zu tragen hat, verstanden sein — da $ nütfr selbstverständlich nur in dem Urtbelle selbst entschieden werben kann — sondern nur 17 "9 bCT H°^. btT 'inanen Ansätze. Diese Festsetzung ist dem Wesen nach ehr
roiK, ? h??,ma-aUf b‘e Entscheidung 'n der Hauptsache gegründeten Separatprozeß. D.e Richtigkeit d'eser Trennung der principiellen Entscheidung Über die Kostenbelastung ergibt sich auch aus dem Kgl. Preuß. Gesetze betr. die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstrettverfahren in welchem §. 72 von der Kostenbelastiing unb §77 vor. d-2 Festsetzung der «us.agen bandelt, während die Gr. Hess. Kreisordnung die erstere Bestimmung in dem ersten Absatz und die zweite in dem dritten Absatz des Art. 70 aufführt. 9
... «Die Richtigkeit obiger Darlegung der Folgen der Rechtskraft hat der Anwalt deS lQrUka b". Recursrechtfertigung anerkannt, indem er gestützt auf bk;
( bn-<nkr J?<8 3hotoinata(au6^uffe8 bestritten hat; er hat nur vergeffen di- sich «m- a8f ^bstverstandlich ergebende weitere Consequenz zu ziehen, daß auch der KreiSausschuß zur Erlaffung seines UrtheileS nicht competent war.
k. o n4, boJ ~ hiervon abgesehen — daS Urtheil deS verwaltungSaerichtsbosS
die Kosten dritter Instanz offenbar gar nicht übergeht, sondern die Entscheidung^ über buk fiftie^auieablV^""8?*" b? S°^n e.ster Instanz von ber endlichen Entscheidung uver die Hauptsache abhängig machen will, inbem °
c ... a* n^1 wohl unterstellt werden kann, daß der Verwaltungsgerichtshof an die Kotten —ubcTÄaubt "icht gedacht hat, zumal er ja doch die Kosten zweiter Instanz ettoätmT bie Entscheidung zur Hauptsache nichts mehr releviren konnte — fpecieÜ ■ n J; eine abstchtliche Compensation der Kosten dritter Instanz nicht zu vermutbcn ifl, weil diese jedenfalls m den Entscheidungsgründen spcciell gerechtfertigt worden trän beS stch nicht damit begnügte, die einfache Bestätigung
deS erstinstanzlichen UrtheilS auSzusprechen, sondern die Worte des erstinstanzlichen Deck stvums, insbesondere den Passus: „unter Aussetzung der Entscheidung über bk Kostet in bem Decisivum seines UrtheilS vollständig wiederholte; 9 ‘
. . d- bitf.e Wiederholung nicht nur ein Referat au6 bem erstinstanzlichen Urtkeil be- e^ktt^'nttanr^ü nntnfrRH b'8 DerwaltungSgerichtshofs erkennen läßt, die Entscheidung erster Instanz tu allen Theilen, also namentlich auch in dem Kostenpunkt,' zu ber seiniaea zu machen; °
U. .4 s5;?°6 hernach bas rechtskräftige Urtheil des KreisauSschusseS vom 28. Februar 1880 h)cl$e8 über alleKosten, über welche noch nicht entschieden war, entschieden hat, bei ber Kostern becretur mit Recht auch auf die Kosten dritter Instanz bezogen worden ist;
6) daß ein Elnwar.d gegen die Höhe der festgesetzten Kosten nicht vorgebracht worden ist zu Recht,
21 gegen den Kost-nfests-tzungibeschluß »om
?*• 3“1 3- Q*6 unbegründet abzuweisen und der Herr Beklagte zur Tragung der
durch die Remonstration erwachsenen Kosten, sowie zur Zahlung eineS Avetsionai betrags von 10 in die Kreiskasse zu verurtheilen sei. »ver,tonal.
Gegen dieses Erkenntniß verfolgte der Anwalt deS Herrn Beklagten rechtzeitig den RecurS an den Provinzialausschuß unter Hervorhebung der früheren Gründe.
-,n 3" ber Erklärung auf die Reeursrechtfertigung behauptete der Anwalt deS Kläger« zunächst die Unzuständigkeit des ProvinzialauSschusses zur Entscheidung über den RecurS Die Kreisordnung kenne in den beiden Fällen des Art. 48 II. und III. nur einen RecurS in ber Hauptsache nicht aber in Betreff der Nebensache, als welche die Kosten erscheinen müßten In Bezug auf letztere könne bie Berufung nur in Verbinbung mit ber Berufung in Bezu. °u °»9-L tonerflben' ^bk?esehen hiervon sei aber auch bie Berufung gegen V-
Entsche.bung bes Kreisausschusses an den Provinzialausschuß ganz unstatthaft, weil bas Urthe.l des ersteren vom 28. Februar 1880 langst in Rechtskraft übergegangen gewesen sei, a!S d^- Remonstrat on erhoben wurde. Eine Declaration sei Überhaupt nicht statthaft gewesen, we i eine solche in der Reichseivilprozeßordnung nickt vorgesehen sei, jedenfalls hätte dieselbe aber innerhalb ber 9?ecur8frift «beten unb ber Rccurs wenigstens versorgl.ch eingelegt werben müssen. Wenn ber Kreisausschuß in seinem Beschlüsse vom 11. Decemder v. </etf(äre bafe baö rechtskräftige Urtheil vom 28. Februar v' I. Über alle Kosten entschieden habe Übe- mals wÄrlw^ ent^,tb<n fet' f° f<l nUt bet 2"h°lt ber rechtskräftigen Entscheidung noch^
ein,l9? Liir die Entscheidung maßgebende Frage erscheint diejenige, ob der KreisauSschuß zur Erlassung des Erkenntnisses vom 11 Tecember v I competent war In dieser Beziehung komme in Betracht, daß In dem Urtheile bes K^e.sauSschusses vom 28. Februar v.J. über dkj'nige Frage, in Betreff deren das Urtheil vom 11. Deccmbrr v SaiTAi«0" der Verbindlichkeit zur Tragung der Kosten, m jedem Falle schon
rechtskräftig entschieden war. Ob diese Rechtskraft eingetreten ist in Folge des Umttano.S daß wegen der Kosten allein ein RecurS nicht ergriffen werden kann, od.r der Tbatsacke daß die Frist zur Ergreifung des Rekurses versäumt worden ist, ist hierbei nicht näher zu prüfen da allein d,e Thatsacke der emgetretenen Rechtskraft für die Entscheidung maßgebend ist' Ebenso wenig kann die Frage in Betracht kommen, ob ber Gr. Vcrwaltungsgecichtshof bei ft.ner Entscheihung vom 24. Juli 1879 die Kosten der dritten Instanz comp7nfirm ode! die Entscheidung aussetzen wollte, ob der Kre,sausschuß berechtigt war, Über bie Kosten dritter Wanz zu entscheiden, ober ob er bet seinem Urthcü vom 28. Februar v. I. Überhaupt bea" sichtigte, eine Entscheidung über diese Kosten zu erlassen. 9 *
doi Uith.il »om 28. gebtua» ». I. r.d>18tiäfHg, [o tonnte feine HSbeie 2°Il°nz ein Urtheil in derselben angelegentuit ertaffen. Stn Ult^e ifl nidjt nur für Die Parteien, sondern auch für den Richter selbst unab- anhcrlick, auch wenn er sich sofort von ein m Irrthum überzeugen sollte. Ebenso ergibt sich n*8 b<T. ^^lskraft, daß ein Richter em von ihm erlassenes rechtskräftiges
Urtheil nicht durch em weiteres Urtheil bestätigen ober eine Zweideutigkeit desselben aufklären ten"M ^c. ®r\ H'st Kreisordnung kennt ebenso wenig wie die Kgl. Preuß. Kreisordnung und dte Reichseivilprozeßordnung eine Declaration des Tenors des UrtheileS. Letztere läßt ?mVin^£l$t,SUn9 nSchreib- und Rechnungsfehlern sowie offenbaren Unrichtigkeiten zu.
mj8 $ 9“' ”n taS «--waliungsstr.it»«sahren v'°r
®.CT(tu?ÄÄx Instand " 6l6U"6 3“"1 1880 «’M« um
Gegen diese Verfügung remonfhirte ber Anwalt beS Beklagten unterm 28 Sevtemb^ iMn
St^anoTuVm'SX"'“""1' Un“rm ,L °-’3- mündlich«
feinen Pnft™ $Ä,monflrallcn gegen die unterm 21. Juli l. I ÄU
Killen Lasten erfolgte Decretur der klagerischen Kosten dritter Inflam Nlik "
ftü&t, diese Kosten seien in dem Urtheil Großh. DerwaltungSgericktShof« vom 24. Juli v übergangen worden unb darum als stillschweigenb compenstrt zu betrachten;
- Den ,• ba& das gemeine Proceßrecht nur die in einem Endurtheile übergangenen Prozeß Un als compensirt etrachtet währenb „bet bloßen Interlocuten, welche bu Hauptsache^be- Tffffn, ^as Still chweigen bes Richters über ben Kostenpunkt einer Suspension bes ErkenntniffeS g°nan»bw-rdm7an"!°^"" b<6 ®"W' VnwaliungSgnIchiShos.S ein Sndarthni nich,
lokale-.
Gießen, 26 April. Tagesordnung für die Stadtverordneten-Sitzuna Donnerstag, den 28. April 1881, $tad)mittaa& 4 Uhr: 8 0
1. Das Tonnensystem
2. Die Erbauung einer neuen Caserne betr.
3. Brandausbruch im Gießener Stadtwald am 28. März d. I.
mV ^"st'stung eines Lehrer« an ber höheren unb erweiterten Mäbchenschule
5. Ge uch be« Dr. Kubel um Erlaubniß zur Anlegung einer Einfriedigung.
6. Gesuch beS Fabrikanten Heinrich MyliuS um Erlaubniß zur Erbauung eines HintergebaubeS. a
. Ä _ 77. Di- imSaale des Einhorn" ausgestellte Kunstuhr erfreut sich eineS regen Besuches des Publikums. Sie verdient aber auch, das man sie des öfteren besucht. Die Mannia faltigkelt her Werke und die sinnreiche Construktion erregen das Staunen und die Bewunderuna der Zuschauer Es muß ein kluger Kopf gewesen sein, welcher dieses Werk ausgesonnen und hergesiellt bat.
™ n urk®?ernJ,?a$mltta9 ,p?n„qen .clnfm Kneckte zwei Pferde mit dem Wagen in der SReuPabt burch. Ein Kind welches auf dem Wagen saß, fiel herunttr wurde überfahren und verletzt, aber doch nicht lebensgefahrlick. 9
... , ~ 3" Nr. 91 brachten wir eine Notiz wonach ein Handwerksbursche eine gestohlene Uh* in der Herberge zu Groß-L.nden versetzt haben sollte. Näherer Erkundigung zufolge ist die Uhr nicht dort sondern in Lang-Gönö versetzt worden, was wir auf Ansuchen hiermit berichtigen. ' '
.. . - ®a_8 Schöff-ng-riü! »-rhand-Ii- h,ui- Morg.n über eine Schlägerei zwischen Sin- illr1mienan°'2 S°N"°chtd,.nst°g Abend 68 erhielten di- drei Angreifer je 4 Wochen 3 Wochen unb 2 Wochen Host und oußerdem 10 Polizeistrise wegen Ruhestörung.
O'ff'ntticho «Hunbd-s Provinzial - Ausschusses der Provinz «brr- Hessen vom 28. und 29. Marz. (Fortsetzung.) ' cr'
«18 l-hte G-g-nstände der Tagesordnung vom 28. Mär, wurden de,handel! di- beiden R-mrs. gegendie Entschechungen des Kreisausschusses d,8 streises Gießen oom 11 D-eemb-r « "'"be g-g-n den Herrn Grafen zu SolmS,
Laubach wegen Ablösung einer Erbieihe und in Sachen des I. W. Hochstein iu Uinbe gegen denselben Beklag,,n in gleicher «ngel-g-nb-U. Kläger war oerlreten durch d?n HerM Rechtsanwalt Diery, Beklagter durch Herrn Rechtsanwalt Dr Muhl. Das Sacbverhäliniü welches mit Rücksicht auf die in Betracht kommenden schwierigen Fragen dis givilpro ss S in besonderes Interesse beansprucht, ist in ben EntschctbungsgrÜndcn eingebenb dargelegt " «IS b€lbc" ®ad)en «"schied der Provmzialausschuß dahin, daß das ar.grfotbtcne Urtheil aI8 nichtig aufzuheben und Klager in bie Kosten des Verfahrens, sowie zur Qabluna eines »versionaldetrages von 20 Jt in die Provinzialkasse zu verurtheilen sei. ° 9 9 8
Dte Entscheidungßg'ünde lauten wie folgt:
«18 für die Entscheidung bedeutungsvoll erweisen sich nur folgende Tbatsacken:
Auf den gegen das Urtheil des ProvinzialauSsckusscS der Provin, S^berhrfTon
16 November 1878 von Seiten ^ Klägers verfolgten RecurS erkannte der Großh Per- waltungsgcrichtshof unterm 24. Juli 1879 dabin, daß vaS Urtheil des Kreisauss^»U,s
3-wb" ‘ a,n" t,,,ut’r'n
urtheil, dahin gehend, daß dem Antrag des K-agers in der Hauptsache ftattxuaeben unb fiagter in die Kosten des Verfahrens zu verurtheilen sei. llattzugeven und Be
Diese« Urtheil wurde am 24. März desselben Jahres rechtskräftig
«m 31. Mai beffelben Jahres reich!, der Anwatt des Klägers bei bm KreiSwusschnffe ,ln K°st-n»-r,-ichniß -in, In welches auch bie Kosten der dritten Instanz ausgenommen wa-en
4) Ser 8.1 Dr.
Die ein ttod) den 27. i Hchloffes In A Darms Zeit au8 dem b Lor einigen Taz dloidimm Äufna!
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