Ausgabe 
27.2.1881 Erstes Blatt
 
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Localreglement.

Aus Grund der §§ 73 und 74 der Gewerbeordnung, Art. 184-187 des Polizeistrasgesetzes und Art. 56 der Städtcordnrmg wird nach Anhmm.gder Stadtverordnetenversammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. November 1880 zu Nr. M- I. 24776 fir die Provinzialhauptstadt Gießen verordnet wie folgt:

Von den Bäckern und Brodhänvlern darf das Brod nur in Laiben von 1, 2 und 3 Kilogramm (2, 4 und 6 Pfund) zum Verkauf ausgeboten werden.

§ 2-

Das von den Bäckern und Brodhändlern zum Verkaufe ausgebotene Brod muß stets mit dem wohl ausgedrückten Namenszeichen des betreffenden BäckerS versehen sein.

§ 3.

Die Bäcker und Brodhändler sind verpflichtet die Preise und das Ge­wicht, zu welchen sie das Brod verkaufen wollen, von 14 Tagen zu 14 Tagen, Freitags spätestens bis Vormittags 9 Uhr der Großherzoglichen Polizet- verwaltung dahier auf einer mit Tinte geschriebenen und mit Namen unter­zeichneten Anzeige in zwei Exemplaren einzusenden. Die eine dieser Anzeigen wird ihnen mit dem Stempel der Großherzoglichen Polizeiverwaltung versehen sofort zurückgegeben. Diese Auzetgen werden amtlich in den am Samstag Abend dahier erscheinenden Blättern veröffentlicht und treten dann für die nächsten 14 Tagen von Sonntag Morgen bis Sonntag Morgen in Kraft.

S 4.

Die Bäcker und Brodhändler sind verpflichtet, das ihnen zurückgegebene Exemplar der Anzeige an ihrem Verkaufslocale an einer von Außen sichtbaren Stelle täglich während der Verkaufszeit auszuhängen. Nur nach den io fest, gesetzten Preisen und Gewichten dürfen die Bäcker und Brodhändler verkaufen.

8.5.

Die Bäcker und Brodhändler sind gehalten im Verkaufslocale eine gesetz. lich gestempelte Waage mit den erforderlichen geeichten Gewichten an einem leicht zugänglichen Orte aufzustellen und die Benutzung derselben zum Nach­wiegen des verkauften Brodes zu gestatten.

Das etwa am festgesetzten Gewichte Fehlende sind die Bäcker und Brod- Händler auf Verlangen zu ergänzen verbunden.

S 6.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen unterliegen den in den Artikeln 184 bis 187 des Polizeistrasgesetzes angeorohten Strafen.

Gießen, den 8. Februar 1881.

Großherzogltche Poltzeiverwaltung Gießen. Fresenius.

Bekanntmachung.

Gefunden: 1 Maßstab, 1 Knaben-Paletot, 1 weißes Taschentuch, 1 goldenes Hemdenknöpschen, 1 kleiner silberner Ring, 1 Taschenmesser, 1 Fried­berger PferdemarkttLoos, 1 goldener Ohrring, 1 Portemonnaie, 1 Notizbuch, 1 Paar Glacehandschuhe, 1 Uhrkette.

Zugelaufen: 1 großer Metzgerhund.

Gießen, den 26. Februar 1881. Großherzogltche Poltzeiverwaltung Gießen.

Aus den Genoffenschaften.

Unter den auf Selbsthülfe beruhenden, dem Wirthschafts- und Erwerbs­leben dienenden Einrichtungen nehmen die Genoffenschaften, wie sie aus der Initiative von Schulze-Delitzsch nach dem Gesetz vom 7. Juli 1868 hervor- gegangen sind, wohl unstreitig die erste Stelle ein. Die großartigen Erfolg-, welche Schulze-Delitzsch in den unter seiner Anwaltschaft stehenden Erwerbs- und Wirthschasts-Genoffenschasttn erzielt hat, haben es bewirkt, daß fast alle europäischen Länder mit Bewunderung auf diese Schöpfungen des deutschen Volkes Hinblicken, und es erscheint deshalb wohl gerechtfertigt, daß Deutsch­land seine Genoffenschaften nicht blos als eine besondere wirtschaftliche Ein­richtung anstcht, sondern daß es dieselben als ein nationales Werk anerkennt, dessen einheitliche Entwickelung die nationale Ehre erfordert.

Neben dem durch Schulze-Delitzsch vertretenen Genoffenschastswesen hatte sich nun bisher, vielfach abweichend von letzterem, eine andere, enger begrenzte genossenschaftliche Bewegung geltend gemacht, welche aus den von Bürger­meister Raiffeisen geschaff nen sog. landwirthschaftlichm Darlehenskassen hervor- gegangen war und welche sich hauptsächlich zunächst in der Provinz Rhein­preußen ausbrettete. Seit 1873 verpflanzte sich diese Bewegung tu sehr hervorragender Weise auf das Großherzogthum Heffen und gelangte hier lehr bald zu einer außerordentlich umfangreichen Entwickelung. Die Unterschiede zwischen den unter Schulze-Delitzsch stehenden und den hier genannten la d- wirtbschastltchen Genoffenschaften verhinderten bisher aber nicht nur ein Zu­sammengehen derselben, sondern verursachten sogar eine sehr bedau^rnswerthe Gegnerschaft und Eisersucht zwischen beiden Bestrebungen, während ihre letzten Ziele und wichtigsten Principien nach und nach doch eigentlich ganz dieselben geworden wären. Schulze-Delitzsch unternahm cs daher in sehr dankenswerther Weise, eine Einigung zwischen den beiden Genossenschafts-Lagern herbetzusühren und wandte sich zu diesem Zwecke, da er nach Lage der Sache nicht füglich an Herrn Raiffeisen herantreten konnte, an den Generalfecretär Dr. Weiden­hammer in Darmstadt, der in der Oeffentlichkeit, und besonders in Heffen, vorzugsweise für die bezügliche landwirthschastliche Genoffenschafts-Bewegung eingetreten war. Unter Zuziehung der Herren Dtrector Knecht-Neustadt und Director Bernhardt-Darmstadt einerseits, der Herren Polizeirath Haas- Darmstadt und Oeconomierath MärkN-Karlsruhe andererseits, sowie des Reichstags-Abgeordneten Dr. Schröder-Worms gelang es am 14. Juli 1880 in einer Conftrenz zu Darmstadt sich über die für die Zukunft in den beider­seitigen Genoffenschaften zu pflegenden wichtigsten Grundsätze und Emrichtungm zu einigen und da in dieser Einigung alle Wünsche erfüllt sind, deren Befrie­digung Herr Raiffeisen btlltgerweise für seine Genoffenschaften nur Irgend erwarten konnte, so könnte damit der ganze leidige Streit, welcher die Bestre­bungen im deutschen Genoffenschastswesen bisher noch trübte, als erledigt an­gesehen werden. Leider aber verfolgt Herr Raiffeisen unverändert seine eigenen Sonderbestrebungen, perhorrescirt die erreichte Einigkeit und bringt in seinen Genoffenschaften mit Ostentatton kirchlich-religiöse Tendenzen zum Ausdruck, welche letztere Richtung übrigens schon früher von den Vertretern der land- wirthschaftlichen Genoffenschaften in Heffen und Baden energisch bekämpft wor­den ist. Indem aber Herr Raiffeisen das mit Herrn Schulze-Delitzsch gütlich vollzogene und dem deutschen Genoffenschastswesen entschieden zur Ehre gerei­chende Etnigungswerk fortgesetzt verleugnet, ja sogar feindlich gegen die Ent­wicklungs-Bestrebungen der landwirthschaftlichen Genoffenschaften in Heffen, Baden rc. auftritt und seine kirchlich-religiösen Zwecke in die Genoffenschafts. Bewegung überträgt, isolirt er sich mit seinen Genoffenschaften nothwendig mehr und mehr von der großen nationalen deutschen Genoffenschafts-Bewegung, wenn er auch dafür den Beifall gewiffer einzelner KrUse von eigenartiger politisch-religiöser Färbung gewinnen mag. Die landwirthschaftlichen Genossen­schaften können es Herrn Raiffeisen nicht Dank wtffen, daß er seiner kirchlichen Neigung und seiner persönlichen Autorität zu Ltebe den Zwiespalt unter den Genoffenschaften nährt und die landwirthschaftlichen Genoffcnschasten in Heffen und Baden, sowie auch viele andere (z. B. Westfalen) haben sich daher bereits schon genöthtgt gesehen, sich ganz entschieden von Raiffeisen loszusagen. Die Verhältntffe werden es nothwendig mit sich bringen, daß sich die große Mehr­zahl der landwirthschaftlichen Genoffenschaften, in dem Bewußtsein der Etnig- keit mit den nationalen Bestrebungen von Schulze-Delttzsch, auch mit den genoffenschastlichen Institutionen des letzteren in Verbindung setzt, um so mehr, I

da es sich heute schon Vertreter Schulze)cher Vorschußveretne mnelegm sein kaffen, für die Bildung ländlicher Anlehenskaffen und Consumveretne rc. zu wirken. Es bleibt unter solchen Umstä'.den, so sehr auch die ursprünglichen Verdienste Raiffeisen's anerkannt werden sollen, doch nichts Anderes mehr übrig, als die landwirthschaftlichen Genoffenschaften aufzufordern, sich im eigenen Interesse von den Souder Bestrebungen Raiffeisens, in denen wirth- schaftliche Zwecke mit religiösen ve. mengt werden, fern zu halten und sich der gemeinsamen nationalen Genossenschafts-Bewegung anzuschl'eßen, wozu man tu Heffen durch die erzielte Einigung mit Herrn Dr. Schulze-Delitzsch das Signal gegeben har.

Für alle Genossenschaften, sowie für Die, welche der bisherigen E.it. Wickelung der Geiivffenschaften nahe stehen, ist es heute doppelt nothwendig, fest zusammeuzuhalten, da dem Ge wffenschaftsweseu von der hochconseroattvrn Seile, die sich niemals ntt den Schöpfungen von Schulze-Delrtzsch recht be­freunden konnte, neue Gefahren drohen, indem man an Oer wichtigsten Grund- säule der Genoffenschaften, nämlich an der unbeschränkten Soltdarhaft zu rütteln trachtet. Es ist zwar unbegreiflich, wie man vergeffeu kann, d^ß der wichtigste allgemeine Rechtsgrundsatz, welcher das gejammte wirthschaftliche Leben der Nation stützt, in der vollen Aufrechterhaltung der persönlich?n Ver­antwortlichkeit zu suchen ist und daß das fast gänzliche Aufgeben dieses Grund­satzes tri unferer gegenwärtigen demschm Actien Gesetzgebung die hauptsächlichste Ursache für den Giünderschwtnvel gewesen ist, während man die Bildung von Actien-Gssellschaft-n nur in dem Falle gestatten sollte, wenn damit ein deson- derer, auf andere Weise nicht gut erreichbarer gemünnütziger Zweck erzielt werden kann; dennoch ist es Tyatsache, daß im Reichstage von dem Abg. v. Mirback in nächster Zeit die Einbringung eines Grsetzentwurfo zur Einfüh­rung dcr beschränkten .yaft bei den deutschen Erwerbs- urfb Wiithschafts- Genoffenschaften in Aussicht steht, welcher Antrag jedenfalls gleichzeitig mit der von Schulze-Delitzsch mehrfach beantragten Revision des Genoffenschafts- Gesetzes zur Verhandlung kommen wird. Gemeinsame Ausgabe aller Genossen­schaften ist, den Gefahren, welche dieser Angriff gegen den wichtigsten Giund- satz unseres bti?he!.tge.a Genoffenschaftswesms einschließt, möglichst zu begegnen, für welchen Zwtck der Anwalt ber deutschen Genoffenschaften in den Blättern für Geuofscnscha-tswesen auch bereits Vorschläge gemacht hat. Unterstützen die landwirthschaftlichen Genoffenschaften in dieser Lage der Sache nicht die Bestrebungen von Schulze'Delitzsch, so können alle die gesunden Unterlagen, welche wir zur Zeit für unsere Genoffenschaften und deren Eredit besitzen, auf lange Zett verloren gehen. Jede, falls haben die landwirthschaftlichen Ge­noffenschaften alle Ursache, sich auch in ihrer öffentlichen Stellung zu dem bewährtesten Vorkämpfer des deutschen Gniossenschastswesens, Herrn Schulze- Delitzsch, des alten Grundsatzes zu erini ern: Einigkeit macht stark l (F. I.)

Deutschland.

Darmstadt, 25. Februar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog sind heute Vormittag 11 Uhr 15 Min. nach Berlin abgereist. Im Gefolgt befinden sich der functiontrenbe G'neral Aojatant und Hofmarschall Oberst v. Westerweller, bir Flügeladjutant Major Wernher, sowie der Oberstallmeister Freiherr v. Nordeck zur Rabenau.

Die Auvtenzen cefsicen bis zur Rückkehr Sr. König!. Hoheit.

Irankreich.

Paris, 24. Februar. Senat. Der Herzog von Broglie interpelltrt die Regierung über das Ungenügende ihrer Mitthetlungen in der griechischen Frage und über die Noth wendigkeit, dicselben zu vervollständigen. Die jüng­sten Erklärungen des Min.sters des Auswärtigen, Barthelemy St. Hilaire, hätien zwar die Beunruhigungen zerstreut, aber die Absendung von Gewehren und Munition nach Griechenland führe zu dem Glauben, daß die vordem Griechenland gewährte offene Unterstützung in eine geheime Unterstützung um- gewaudelt worden sei und daß verborgene und versteckte Maßregeln unter dem Schutze eines hohen Etnfluffes wider den Willen des CabinetS ergriffen wor­den seien. Die Sendung dts Generals Thomasstn und das Versprechen von Gewehren, wovon in den Depeschen deö englischen G-sandten Sorbett die Rede sei, bildeten eine Politik, deren Eingeber er kennen zu lernen wünsche. Er verlange (5TH5runaen über den Beginn und die Ausführung der G?wchrsen- dung. Ministerpräsident Ferry erklärt, üb:r die Sendung des Generals Tho-

dein lebten unb norm il durch die Wifterpra zöslsche" nach der Ti £cr Mist- -relche die J nicht erlläri Artillerie o Maieriale 6 M Waffen vollstäubft n K-orben. In teötu. Nach Jnterpellatioi T^ksordiW

Bcrlii ,o;t. Der N öer Vorlage Meriässige 2 Stelle der frü .^Üpolitif, Hi anscheinende $ Politik habe n Messenkam! Äg. r> fiarbi zwischen Expo Militärlast, di. iritfe und ihi Misse fei ni Arbeit trete; Kruden, aber Kn Reichstag .'n Lomdner. tiqtlne Theile ab beschließt ^tynlioürfe cenit unb de kwhfyn 3 genommen.

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