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Sonntag den 27. Februar
Erstes Blatt.
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Erscheint tÄglid) mit Ausnahme brtf Montago.
Gießen, den 22. Februar 1881.
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Prei» vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch bit Post bezogen vierteljährlich 2 Marl LO
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Koutrol-Verfammlungen auf dem Dienstwege eingcreicht werden.
Die ohne Entschuldigung feblenden Mannschaften haben sich der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen. .,.n unk „or dem
Es wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Attest versehen., in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen haben und vor
Beginn der Conttol-Versammlung Schirme. Stöcke, Pfeifen rc. fortzulegen si-.d. Lbcrstlieutenant z. D^ unbBezirks - Commandeur.
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Betreffend: Den im März 1881 vorzunehmenden Wiesengang. Gießen, den 26. Februar 1881.
Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großberzoglicben Bürgermeistereien des ÄreifeS.
Nach Artikel 7 der Wiesmpollzei. Ordnung ist im Monat Mär; der Wtesengang von den Wiesenvvrständen unter Zuziehung der Feldschutzen und WiesenwäUer °°^miehmen.^ fceg^al6 b(tfeIbtn hj„zn baldigst aufzusordern und die über den Wtesengang aufzunehmenden Protokolle bis längsten« zu» «»de k. M mcher ^i^egem fc(e Wj,s,^„stände, was Sie denselben not besonder« eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte auszunehmen.
1) ob die Anordnungen, welcke Sie bei dem im October v I. vorgcnomrmnen Wlesengang getroffen hoben, befolgt worden sind und welche nicht, 2) welche Anordnungen von den Wtesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmalig«« Wtesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen worden find oder vorgescklagen werden; hierbei wird den Wtesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch aus die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc.; aus die Entfernung der Herbstzeitlosen, des ErdauSwurfS aus. den Befund Entwässerung-- gräben, auf die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und aus die Unterhaltung der Bl- und Entwässerungsgraben zu richten und biet bet nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren. - — . ,
3) VerbefferungSvorschläge in Bezug aus größere Wtesenfluren, namentlich solche, zu deren Aussuhrung das Wtesenculturgesetz vom 7. October loJU, Regierungs-Blatt Seite 365, Anwendung findet. , r. ,
Qu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein befonderer Anstard vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wieslnvorstand zu bcRitn^^n 5T beseitigen wären, als sonst die röthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet wurden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist wollen ^e nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedensalls find die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendenden Protokoll^^eilMnlen^zi^b^ von allen Theilnehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundzange
Theil zu nehmen, so ist biet am Schluffe des Protokolls zu bemerken. . - 1Ä .
3 Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwe ^^inwohnern, we ch Wiesen besitzen, oder solche zu benutzen ober zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Erg z z des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge deS Gemeinderatbes in besonderer Verhandlung vorlegen.
Dr. Boekmann.____________
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Ailieizr- nnb Amtsblatt fit bro frris Gich«.
Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen werden im Kreise Gießen, wie folgt, abgehalten werden:
1. Im Bezirke der 1. Eompastüie (Gießen).
1. Zu Gießen am 2. April 1881, Vorunttags, im Oswald'fchen Garten ™
unb zwar um 7'/. Uhr für sämmtliche Reservisten der Jnsamerie, sowie sämmtliche zur Disposition der Truppentheile und d» Ersatz-B-Horden entlaffenen Mann- sldasten aller Waffen, um 8-/, Uhr für sammtliche Wehrleute der Infanterie, um 10 Uhr für sämmilichc Reservisten und Wehrleuie der übrigen Waffm.
Hierzu' gehören die Orte:
Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg, Heuchelbeim. Klein-Linden, Oppenrod.
2. Zu Lollar am -L April 1881, Nachmittags, neben dem neuen Bahnhofsgebäude zwar um 12Uhr für sämm.Uche Rejervisten sowie zur Disposition der TruppentheUe und der Ersatz-Behölden entiaffenen Icannschas en a ff , V/3 Uhr für sämmtliche Wehrleute aller Waffen.
Hierzu Schoren ^Uen - Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Hof Heibertshausen , Großen - Buseck, Lollar, Mamzlar,
Rödgen, RutterSbausen mit Krrckberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck.
3. Zu Grünberg am 5. April 1881, Bormittags, am Bahnhose
jwar um 8*/, Uhr für sämmtliche Rcservtstea, sowie zur Disposition der Trupper.thküe und der Ersatz-Brhöiden entlaffenea Mannsch^f en e ff ., 9i/8 Uhr für sämmtliche Wehrleutr aller Waffen.
Hierzu S'^'n^dw ^rle^^^^ Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Hattenrod, Harbach, «effelbach, Lauter, Lmdensttrnih Londorf Lumda, Od-nhausen mit Appenborn, Oucckborn, Remhardshain, Reiskirchen, Rütdmgshauscn, Laasen mit Bollnbach, Veilsberg und Wirberz, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain, Winnerod.
11. Im Bezirke der 11. Compagnie (Lich).^
1. Zu Hungen am 12. April 1881, Nachmittags 12*/* Uhr, am Ariedhose,
für sämmtliche Reservisten und Wehrleute, sowie zur Disposition der Truppentheile und der Gisatz Bchöiben enilaffenen Aiannichasien aller ff .
Hierzu ^ungen, Inbeiden, Langd, Langsdorf, Musebenheim, Nonn.nroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringel-Hausen,
Rodbeim mit Hof Graß, Rötbges, Stemheim, Trais-Horloff, Utphe, Villmgen.
2. Zu Lich am 13. April 1881, Vormittags, am Bahnhöfe
zwar um 9 Uhr für särnmll che Reservisten, sowie zur Dtipofition der Truppenttzelle und der S-satz. Behörden entlaffenea Manr sch 1
10 Uhr für sammtliche W-Hrleute aller Waffen.
Hierzu a b. Lahn, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Emngshewsen, G-rbenteich, Gr°ß-n-Lindm,^Gnmm^n,^usen,
Holzheim, Lang-Göns, Leihgestern, Lich mit Albalber Hof, stvlnhausen und Mühlsaibsen, Munster, Hof-G>ll, Riede is g ,
Es habe/au's 'd^g^nar men ON-n zur bestimmten Stunde sämmili-b- im betrchenden Bezirke wohnenden ^der TruppentheUe
standes aller Waffen d.s D-etsch'n Re chs zu ers-b-in-n, «el-be zur Reserve und Landwehr gehören, zur Dtspofition der Lruppentyei.e beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz-Behörden entlaffen sind.
Disp^nsaüonenen^nur in ganz dringenden Fällen eintreten und muffen darauf bezügliche Gesuche spätestens 8 Tage vor den betreffenden
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