Ausgabe 
26.6.1881 Zweites Blatt
 
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Sh?. I4S. 8w-tt-s Blatt. Sonntag den 26. Juni issi

Kichener -Anzeiger AUigk- nab Amtsblatt fit bcn Kreis Gießen.

«urcau: Echulstraße B. 1R. «rfcheint täglich mit Ausnahme be* Montag«. Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit »ring-rlohn

Durch die Post bezogen vierteljährlich L Mark 50 Pj.

Amtlicher Hheil.

B e k a n n t m a ch u n g.

Betreffend: Das Ober-^rfatz-Geschäft für 1881.

Da« OberErsatz-GeschLsl für 1881 wird im «reise Gießen

Montag den 4. Juli, im Rathhause zu Lich, Vormittags f>/2 Uhr, Dienstag den 5. Juli, in dem alten Rathhause zu Gießen, Vormittags 8 Ubr, Mittwoch den G. Juli, daselbst, Vormittags 8 llhr,

staiifinden Donnerstag den 7. Juli, im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Vormittags 9 Uhr, ,"a* Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Ober-Ersaß^Lommission im

Tkjirf der 49. Jnfatiterw-Brtqade tn fammtltcben Aushebungsorten zu gestellt»: ». die zur Ersatz-Reservc L «laste tn Borschlag gebrachten Militärpflichtigen; d. die von der Ersatzcommission als tauglich und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich derjenigen aus früheren Jahrgängen. c. die von den Truppenthetlen zur Disposition der Ersatz-Behörden esttlaffemn Soldaten;

ll. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen;

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. L». znaehen, welche den Betreffenden unveriüa- Um zuzustellen sind. Ter Vollzug der Ladungen ist innerhalb 14 Tagen anzuzeigen. Die Militärpflichtigen sind ausierdem anruweisen, ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen.

Die zur Deurtheilung von Neclamationen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon bcrichtlich amuzeigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen BZobnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.

Die Großherzoglichcn Bürgermeister haben bei dem Obcr-Ersatzgeschäfte selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Militärpflicht:, gen rechtzeitig zur Stelle sind.

Gießen, am 10. Juni 188L Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzcommission deS Kreises Gießen.

0r. Hoffmann, Regier ungSrath.

Politische Ueberstcht.

Der Rücktritt des Vice-KanzlerS deS Staatsministeriums Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode hat viel Staub aufgewirbelt. Allerdings fand Graf Stolberg nicht die geuünschte uu.fastende selbstständige Thätigkett, aber sie wäre ihm vom Reicht kanzler gern zugewiesen worden, wenn er nicht fest aus seinem Wunsche beharrt dätte, sich von der öffentlichen Thätigkeit zu- rückzuziehen. So reich auch Graf Stolberg sein mag, gilr er doch für einen guten Wirth, und er hat m Hannover und Wien, wie auch in Berlin seiner Stellung sehr standesgemäße materielle Opfer gebracht. Nun spielt dies aller- ding- bei diesem Magnetenfeine Rolle", aber nachdem der Graf für mehrere Millionen die bekannten Renard'schen Majorate erworben, erklärte er eS für nothwendtg, der Förderung diese- neuen großartigen Besitztums seine persön­liche Theilnahme zuzuwenden. Graf Stolberg geht zunächst zum Kaiser nach EmS, dann kurze Zeit nach Wernigerode und daraus längere Zeit nach Schlesien.

Die Wahlagitationen in Deutschland haben begonnen. Eigent­lich tritt hinter die Wichtigkeit dieser Wahlen da- großartigste auswärtige Ereigniß zurück. Solche Ereignlffe haben für Deutschland nur für die Stunde Bedeutung; die deutschen Reichstagswahlen aber entscheiden für lange Zeit, ob dir Reaction fisten Fuß zu saffen, ob sie die freiheitliche Entwickelung der elften Großmacht" aufzuhalten vermag, oder ob die Bahn frei wird für wei­tereErrungenschaften", welche nicht nur Deutschland stärken, sondern ihm auch die Sympathien der civilifirten Welterhalten" werden, sofern nicht leider behauptet werden muß, daß sie ^wieder zu gewinnen" find.

Gambetta hat endlich fein rätselhaftes Schweigen gebrochen. Er tritt hervor al- der schlaue Fuchs, dem die Trauben sauer find, weil sie der Senat zu hoch gehängt hat. Gambetta preist da- Glück der Republik, und das ist klüger, alS daß er über seinPech" schimpft; bei dem Freudentaumel über Tunis ist er nickt geneigt, von persönlichen Zänkereien zu sprechen. Garn- betta ist ein gefährlicher Jesuit, ein grcßer Schauspieler. und wie er zuweilen durch seine Reden zu electrißren vergeht, wie er als Bertheidiger de- Vater- landes ä outrance den Orlando furioso, alS Kammerpräsident den ruhigen erhabenen Olympier, alS Bürger den selbstsüchtigen Intriganten spielte, so gefällt er flch vor seinen Wählern zuweilen in der Rolle deS Biedermanns. In Belleville pries er die bisherigen Erfolge, freute sich der Theilnahme der Frauen, Töchter, ja selbst der WickcUmder, cls ob er auf alle Verwicklungen Verzicht geleistet habe. In acht Tagen giebt er ober vielleicht ein minder ,armloses Gastspiel auf der großen politischen Schaubühne an der Seine.

In Frankreich fängt man an, die Marseiller Vorgänge gerecht z beurteilen. DerNational" erklärt die Scenen für unwürdig einer civi- Enten Nation, indem er sagt:Diese Menschenjagd gegen harmlose und ahrlose Italiener war abscheulicher als LlleS, was die Shtumits zethan HHen." In der That war es kein Wunder, daß sich die wie wilde Thiete ce.etzten Italiener ihrer Haut wehrten.

In der österreichischen Armee ist der Generalstab nach preußischem NEer reformirt worden; Chef deffelben ist Feldmarschall-Liemenant Beck.

Eine neue nihilistische Kundgebung erregt in Petersburg Auf- i her Sie bringt eine Lossagung der Gemäßigten von der Terroristen-Partei,

eine Verwerfung deS EzarenmordS; die Terroristen aberarbeiten", wie die neuen Mmenfunde beroe fen, ruhig weiter.

Die i t a l i e n i s ck e K a m m e r hat das L i st e n s c r u t i n i u m verworfen. Das Cabinet hielt sich neutral.

Spanien bietet den in Rußland flüchtenden und auSgewiesenen Juden ein Asyl an und versucht damit daS mittelalterliche Unrecht zu sühnen, "welche- e- einst begangen hat.

ötutfdjcs iitschsgcricht.

lNachdruck verboten.) Sitzung vom 18. Juni.

III. Strafsenat. Präsident. Dr. v. Beyerle, Reichsanwalt: Stenglein. (Junge Leute iwtichen 14 und 16 Jahren dürfen tn Fabriken nickt länger alt zehn Stunden täglich beschäfngt werden $ 13, <1. 4 der Seweroeordnung für daß Deutsche Reich.)

K.-C. Der Fabrikbesitzer Hermann H. aus Mühlheim a. R, welcher in seiner Fabrik (H. & Comp.l neben arca 20U erwachienen Ürbeitem über 100 jugenbliche Arbeiter beschäst'gt. ist vor einiger Zeit auf Grund der SS 135, 136, 146 der Gewerbe­ordnung zu einer Geldstrafe von dreißig Mark, eventuell sechs Zöge Gesängniß ver- unhetll worben, weil er junge Leute zwischen 1416 Jahren länger altz täglich zehn Stunden beschä'tigl und ihnen mchl die gesetzlich oorgeschrreb nen Pausen von mmdeslens je 1 r Stunde Vor- und SkachmUtags und 1 Stunde Mittags gewähr! hatte. Von der Änkioge des gleichen Vergehens, verübt nach der Anschuldigung im Cctober 1880 er­folgte indeß unurm 15 März d. I. vom Landgericht zu DurSburg Freisprechung. Es ist für er wie. en angenommen worben, baß H., nachbem er bie erwähnte Bestrafung erlitten, sowohl feinen Obermeistern wie Untermeistern streng eingeschärsi habe, bei der Beschäftigung von jugenbl'chen Arbeitern genau den Bestimmungen der Gewerbeordnung gemäß zu verfahren. Dessen ungeachtet habe ein Fabrikmeister zwei m der Fabrik befchäitigte jugenblitbe Arbeiter unter 16 Jahren im Cctober v I auf ihr Bitten und weil sie, sich in bedürftigen Verhältnissen befindend, einen Mehrverdiens: alS den ge­wöhnlichen Lohn zu erwerben strebten, 14 Tage lang 12 Stunden täglich beschäftigt Der Angeklagte hat von dieser Tdatsache Kenntniß nicht gehaht- Er forbert Frei­sprechung unb beruft sich aus S 59 bes Strafgesetzbuchs, welcher lauiet.Wenn Jemand bei Begehung einer strafbaren Hanblung bas Vorhanbensein von ThaMmstänben nicht kannte, welche zum gesetzl-chen rhotdestande gehören ober bie Strafbarkeit erhöhen so sinb ihm bide Umstande nicht zuzurech en. Bei der Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als bie Unkenntniß selbst nicht burch Fahrlässigkeit verschulbet ift.* Ta bie Staatsanwaltschaft ben Beweis nicht gerührt habe, baß ber Angeklagte die Unkenntniß selbst durch Fahrlässigkett ver­schuldet hat, wurde der Angeklagte des Vergehens für nicht schuldig erachtet Die Kgl. Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Ur heil die Revision ergriffen mit ber Rüae bet Verletzung materieller Rechtsnormen.- Ter Fabrikdesi^er sei verpflichtet gewesen sich Kenntmß bavon zu verschaffen, ob seinen Anordnungen nachgekommen werde' umsomehr, als er über 100 jugendl che Arbeiter unter 16 Jahren beschäftige seine Vor' beftrafung hätte ihn zur größeren Aufmerksamkeit veranlassen müssen. Der Fabrik­besitzer sei für b;e m Frage stehende Zuwiderhandlung gegen die Gewerbeordnuna oer- antworil ch, da ber Untermenter, unter besten specteller Aufsicht die luaenblichen Arbeiter Hdmfttgt worben finb md)t als SteUoertreter bes Fabrikherrn angeschen werbm k°nne. Der Angeklagle beftrettet tn einer Gegenerklärung, daß feine Freisprechung mit Unrecht er,olgt fei; wenn 'einem Befehle zuwibergehanbelt worben fei, fo köiine nicht er batur verantwortlich gemacht werben, unb wenn bas Gesetz eine Lücke habe unb nicht ben betr. Meister hellrote, fo sei bas nicht bem Angeklagten aniuretfinen Tie rraßlidte Gesetzesbestimmung könne sich nicht auf bie Besitzer größerer Fabriken, fonbmi nur aut (Sewerbetreibenbe, welche tn ber Lage feien, bie Arbeiter selbst zu beaussichtigm beziehen, anbamtaUä bebeute btctelbe einetnbirecte Vernichtung aller größeren Grab' littementS*. Der Reichsanwalt hält bie Revision ber Staatsanwaltschaft n^cht begründet, da es sich tm oorli^enben gflOe um eine Uebertretunfl ber Gewerbeorbnunl gegen ben ausgesprochenen Willen bes Fabrikherm hanble. Wenn in ber Sfio®