aus Berlin 11881,
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' von Beethorea t> Field.
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» Schubert.
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des Herrn Rudolph.
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: Nachricht, daß sich ld Flaschenbier- :nem Hause neben :8) befindet.
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dkr Donnerstag den 25. August UiSi.
Hieße iier Anzeiger
iBjtijt« ui Amtsblatt fit iri Kreiß Kießei.
TN*wh e*w<>xe%t K >•. Erschnnt täglich mit «u«mchmk bei Montag». VTrt1 virrteljLhrNch 1 »ad tO Pf mit «rmgerlohn.
____ Durch bit Post bczoge* virddjährlich S Wad 50 Pt.
Amtlicher dh «il.
Betreffend-. Die Bestellung elnes WiegerS für die Märkte in Sießen.
Bekanntmachung.
®*,b ^5™“ 8ur lkmntniß gebracht, daß Theodor Ltoffer aus Gießen für den Dienst al« Wieger auf den Gießener Märkten eidlich verpflichtet worden 1fr.
Gießen, am 23. August 1881. Großherzogliche- Krei-amt Gießen.
____________________________ __ Dr. Boekm a n n.
Betreffend: Räude unter den Schafen.
Bekannt in a ch u n g.
®rlu*tn.r'8 königlichen Landrathsamt« Marburg bringen wir da« für den dortigen ikrei« erlassene nachstehend abgedruckte Polizei.Reglement zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, am 23. August 1881. GroßherzogltcheS KreiSamt Gießen.
Dr. Boekmann.
,, .. .... _, „ u . Marburg, den 18. August 1881.
A . Umf*’e raudefrelen Schafheerden de- Kreise- vor Uebertragung der Räude au- den im Kreise und den Gemeinden anderer Kreise gehaltenen räudigen Heer den zu schützen, sehe ich mich veranlaßt, auf Grund de- Reichsgesetze- vom 23. Juni 1880, betreffend Abwehr und Unterdrückung von Vieheuchen, für den KrelS Marburg folgende Anordnung zu treffen:
1) Der Transport von räudigen Schafen (Schmiervieh) im Kreise ist nur auf Grund einer von mir etnzuholenden besonderen Erlaubntß und dann unter strenger Innehaltung der von mir dabet gestellten Bedingungen zulässig.
. _ ,2J 3kve Person, die Schafe von einem Ort zum andern bringen will, hat einen Gesundheit-schein bet sich zu führen, welcher genaue Angaben über
do- Ziel de- Transporte-, der Anzahl der Schafe und eine Beschreibung derselben (Angabe de- Geschlechts, besondere Zeichen k.) enthalten und bescheinigen muß, daß sie aus einer Gemeinde (lammen, in der kein Schmiervteh gehalten wird.
Den Schein hat der Bürgermelster deS Orts, von wo die Schafe kommen, au-zustellen.
Tie Gesundheil-schelne, welche nur 6 Tage Gültigkeit haben, sind während des Tran-portes den Organen der Polizeiverwaltung, Gendarmen,
Bürgermeistern, aus Verlangen vorzuzetgen und auf der Endstation stet- beim Bürgermeister abzugeben.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach dem § 66 des Diehseuchengesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 JL oder entsprechender Haft
bestraft, sofern nicht nach dem Strafgesetzbuch eine höhere Strafe verwirkt ist.
Der Landrath.
_____________________________________ ___Schreibe r.
B cf an n t m achu n g.
Zum Zweck eine- durch den landw. Verein von Oberheffen zu vermittelnden gemeinschaftlichen Ankaufs von jungen Obstbaumstämmchen erkläre ich mich bereit. Bestellungen entgegen zu nehmen, welche jedoch längstens bis zum 10. September l. I. in meinen Händen sein müßten.
Gießen, den 23. August 1881. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.
_________________________ Dr. Boekmann.
Die irifcbe Landbill.
Unverkennbar ist das Cablnet Gladstone mehr als irgend eine frühere britische Regierung bemüht, Irland durch einen großen „Act der Gerechtigkeit uvd Versöhnung" zufrieden zu stellen. Der vom leitenden Minister entworfene und eingebrachte Gesetzentwurf, die irische Landbill, macht sowohl seinem men» schenfreundlichen Sinne, wie feinem staatsmännischen Geschicke und Muthe olle Ehre. Dennoch wird schwerlich die Bill, wenn sie jemals Gesetzeskraft erlangen sollte, die irische Nation befriedigen. Die Landliga, von deren blutigen Greueln die Blätter schon so viel berichteten, verwahrt sich feierlich dagegen, mrd die Fenier bleiben dabei, „der Mörder Gladstone muß hingerichtet" (d. h. vom irischen Volke ermordet) werden.
Die Landbill bezweckt nichts Geringeres, als einen großen Theil der Pächter Irlands durch allmälige Grur.dentlostungen in selbstständige Besitzer lunzuwandeln.
Selbst unter der eigenen Partei, den Whigs, stieß Gladstone auf hestize Gegner.^ Don allen Seiten wurde er mit Vorwürfen überhäuft, er rufe nur krisch überschwengliche, unerfüllbare Hoffnungen hervor und steigere den Geist der Rebellion bis zur Glühhitze. Daß die Fenier immer wilder und blutdür- ftizer sich geberden, ist eine Thatsache, zu deren Bekräftigung eS der Dynamit- Verschwörung nicht einmal bedurft hätte. Diese scheint jedoch beizetra^en zu haben, im Unteihause, das sich bereits in etwa 50 Sitzungen unter leiden- Ichaftlichen Kämpfen damit beschäftigte, der Bill endlich eine bedeutende Mehrheit zu verschaffen.
Der Widerstand deS Oberhauses zeigte sich aber ernster und nachhaltiger, als allgemein angenommen wurde. Selbst Zeitungen, die sonst vorsichtig ur- lheilen, sprachen noch kürzlich über die Streitigkeiten zwischen beiden Häusern m leichtem Tone, die Lords beabsichtigten nur em Scheingefecht, man würde die Parteiführer zusammenrusen und^llles sich rafch ordnen. Es ist aber an» krS gekommen. Jene vom Unterhaufe verworfenen Amendements, welche einige Ächt unwesentliche Punkte berühren, hat das OberhauS mit starker Mehrheit virderhergestellt, trotz der Erklärung der Regierung, daß sie keinenfalls nachgeben werde, wofür auch fast die gesammte Preffe ist. Der radikale Theil derselben dringt und hofft aus eine Reform deS Oberhauses.
Am 15. ds. gab nun das Unterhaus in einigen Stücken nach und modi- ficirte sie im Sinne des Oberhauses, andere wurden festgehalten. DaS wich- ligste Zugeständniß ist, daß der Grundherr daS Recht haben soll, beim Gerichte die Feststellung der angemeffenen Pacht zu beantragen, wenn die Parteien über die Höhe uneins sind. Der Paragraph, nach dem gerichtliche Beitreibvi-g ge
stundet werden soll, wenn der Pächter gerichtliche Entscheidung über die Pacht- summe nacksucht, wurde nach sehr erregten Verhandlungen unter Zustimmung der Regierung gestrichen. So gelangte die Bill abermals an'S Oberhaus und dieses nahm am 17. nach kurzer Debatte die Bill in der Faffung an, in welcher dieselbe auS der Berathung deS Unterhauses hervorgegangen ist.
Den Gewaltthaten der Liga setzte die Regierung lange Zeit fast keinen Widerstand entgegen, bis endlich zum Schutze der Engländer, die auf der grünen Insel nirgends mehr ibreS LebenS sicher waren, ein Ausnahmegesetz in Kraft treten mußte, welches inbefien auch äußerst schonend gehandhabt wurde. Nicht so rücksichtsvoll verfahren die englischen LandlordS, die im vergangenen Halbjahr in Irland nicht weniger als 6958 Personen von Hau- und Hof vertrieben, weil diese mit dem Pachtzins rückständig waren. Diese einzige Zahl schon wirst ein Licht aus daS herrschende Elend.
Lehrreich find alle diese traurigen Vorgänge nach mancher Seite hin. Das Jnselreich hat offenbar viel zu lange gezögert mit dem Versuche, die älteste und bösartigste Wunde an seinem StaatSkörper der Heilung zuzuführen. Jetzt ,st die Erbitterung und Verzweiflung eines großen Theil- de- unzlückl chen Volkes so hoch gewachsen, daß auch die weitestgehenden Zuge- ständr.iffe nickt begütigen werden. Aus englischer Hand verschmähen die Un- zuftiedenen jede, auch die beste, reichste Gabe, auf ihrer Fahne steht: los von England um jeden PreiS und mit allen Mitteln!
Mit alledem ist nun freilich weder die Möglichkeit einer Trennung von England, noch deren Ersprießlichkeit für die Iren selbst bewiesen. Sie scheinen zu den Nationen zu gehören, welchen jene staatsbildende und staatserhaltende Kraft, die den Engländern, „den modernen Römern", in so hohem Maße inne- wohnt, versagt ist. Wieviel daran ihre seit Jahrhunderten schwer gedrückte Lage und wieviel ihr Naturell Ancheil hat mag hier unerörtert bleiben.
Z>nlt/chland.
Darmstadt, 23. August. Da- heute auszegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 18 enthält eine Allerhöchst? Bekanntmachung, die Verpachtung der Locclbahn ton Frankfurt a. M. nach Offenbach, sowie die Anlage einer Straßenbahn in Offenbach betreffend.
Dieselbe lautet:
Ludwig IV. von Gotte- Gnaden Großherzog von Heffen und bei Rhein k. k.
Nachdem der Rentner Ernst Donner von Paris die Absicht zu erkennen gegeben hat, im Anschluß an die Loca'bahn von Offenbach nach Frankfurt


