„Btlleisle" von Kingstomn nack der Nordwestküste von Irland, um ein von Amerika kommendes Sch ff mit Waffen und Munition für Irland abzufangen.
Rußland.
Petersburg, 22 Januar. Die Regierung hat den Vorschlag einer Conferenz in Konstantinopel accept rt.
Lokales.
Gießen, 24. Januar. Am Samstag Abend wurde ein Officier auf dem Seltersweg von einer Droschke oder Landauer überfahren. Mit einer leichten Schramme im Gesicht kam der Ueberfahrene davon. Der Kutscher ist noch nicht ermittelt, dahingegen ist die Schutzmannschaft angewiesen, gegen jeden Kutscher, welcher in engen Straßen zu rasch fährt, Anzeige zu erstatten.
— In der Nacht von Samstag zum Sonntag wurden zwei Studenten abgefaßk, welche sich mit dem Studium deS Laternenetnscklagens befaßten.
— Heute Nacht entstand zum wiederholten Male im „Gamirinus" eine Keilerei. Einige Excedenten wurden notirt.
— Am Samstag Abend feierte die Gießener Rudergesellschaft im festlichst mit Ruder- Emblemen geschmückten Palmen-Saale des Wenzel'schen Gartens ihr 4 Stiftungsfest- Den ersten Theil bildete ein sauber gespieltes Programm der diesigen Regimentsmusik, an welches sich dann ein sollener Ball anschloß. Gaste waren von Offenbach, Mainz und Wetzlar erschienen und waren diese sichtlich über die schöne Frier erfreut. Den Glanzpunkt des Festes bildete eine von 8 Paaren in Costüm ausgeführte Quadrille, welche von Herrn Umv.-Tanzlehrer Rose etnstudtrt und ganz brillant getanzt wurde. Früh am Sonntag Morgen endete die frohe Feier, welche gezeigt hat, daß die Rudergesellschaft im Arrangement schöner Feste wohl bewandert ist.
— Gestern Abend fand vor gut besetztem Hause die erste Theatervorstellung der diesjährigen Saison statt. Das Lustspiei „Die Tochter Belials" wurde recht gut gegeben und ernteten die Darsteller vom äußerst animirten Publikum den lebhaftesten Beifall.
Oesfentliche Sitzung deS Provtnzial-AuSschufses der Provinz Oberhessen vo» 20. December v. I. (Fortsetzung.)
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung betraf die Reclamation der Freiherrn v. Riedesel wegen Zuziehung zur Kirchensteuer. Der Kreisausschuß des Kreises Lauterbach hatte in dieser Angelegenheit unterm 14. December 1876 nachstehendes Urtheil erlassen:
In Betreff der von mehreren Mitgliedern der Fretherrlich von Rievesel'scken Familie gegen Zuziehung zur allgemeinen evangelischen Kirchensteuer erhobenen Reclamation hat nach mündlicher Verhandlung in öffentlicher Sitzung der Kreisausschuß des Kreises Lauterbach in Erwägung,
1. daß nach Art. 5 und 6 des Gesetzes vom 23. August 1875, das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften betreffend, die zur Bestreitung der Bedürfnisse der Gesammtheit der evangelischen Kirche des Großherzogthums erforderlichen Umlagen nur auf die Angehörigen dieser Kirche ausgeschlagen werden können;
2. daß diese Angehörigkeit nach § 9 des Ebicts vom 6. Januar 1874 die Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend, durch ven Wohnsitz inneihalb eines Kirchspiels des Großherzogthums bedingt ist;
3. daß Officiere ihren Wohnsitz an ihrem Garnisonsorte haben, weßhalb bezüglich ocs Herrn Friedrich Rtedesel, Freiherrn zu Eisenbach und Ludwigseck, welcher als Premter- lteutenant in Halberstadt in Garnison steht, eine Zuziehung zur allgemeinen Kirchensteuer nicht gerechtfertigt erscheint;
4. daß dasselbe auch bezüglich des Herrn Wilhelm Riedesel, Freiherrn zu Eisenbach und LudwigSeck der Fall ist, welcher durch die Bestellung zum Königlich Preußischen Referendar nach Art. 3 der deutschen ReichSverfaffung und nach § 2, pos. 4, und § 9 des Reicksgesetzes vom 1. Juni 1876 über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit Preußischer Staatsangehöriger geworden ist und factisch seinen Wohnsitz im Königreiche Preußen auch hat;
5. daß Herr Volprecht Riedesel, Freiherr zu Eisenbach und Altenburg, notorisch schon seit einer langen Reihe von Jahren seinen ständigen Wohnsitz außerhalb des Großherzogthums hat, also ebenfalls zur allgemeinen Kirchensteuer nicht zugezogen werdcn kann;
6. daß die Antheile der unter 3, 4 und 5 erwähnten Herren Reclamantcn an dem Freiherrlich Rtedesel'schen Gesammtvermögen, resp. an den gemeinschaftlichen Grundsteuer- kapitalten und Gewerbsteuerkapitalien innerhalb des Steuercommiffariatsbezirks Lauterbach, sowie der unter pos. 3 und 4 gedachten Herrn Reclamanten an dem Gewerbesteuerkapitai der Branntweinbrennerei zu Eisenbach in den Reclamationen nach dem Zeugnisse Großh. Steuer- commiffariats richtig angegeben und daher zu diesen Anthetlen von der der Gffammtfamilie, resp. Gutsverwaltung zu Eisenbach angesetzten allgemeinen Kirchensteuer freizugeben sind;
7. daß dagegen bezüglich der Herren August und Albrecht Riedescl, Freiherrn zu Eiscnbach in Stockhausen, kein genügender Grund vorliegt, welcker zu der Annahme berechtigt, daß ihr väterlicher Famtltenwohnsitz zu Stockhausen, woselbst sie eine vollständig ausgestattete Wohnung nebst Beschließerin, resp. Köchin beibehalten und jährlich auch in Gemeinschaft mit ihrer Frau Mutter, unter deren Vormundschaft sie standen, resp. noch strhcn, längere Zeit gewohnt haben, durch ihren außerhalb des Großherzogthums zum Behufe ihrer Ausbildung genommenen Aufenthalt aufgegeben worden sei, in dieser Beziehung auch von einem von ihrer Frau Mutier etwa anderswo erworbenen Unterstützungswohnsitz eine entgegenstehcnde Folgerung nicht abgeleitet werden kann, weil dieser Unterstützungswohnsitz auch jetzt noch fortbestehen würde, nachdem Freifrau Martha von Rtedesel ihrer eigenen Erklärung nach ihren ständigen Wohnsitz letzt wieder in Stockhausen genommen hat, überdies auch die Annahme eines doppelten Wohnsitze« gesetzlich zulässig, eine auswäris bereits stattgefundene Zuziehung zur Kirchensteuer mit den hier in Frage stehenden Steuerkapitalien (Doppeltbesteuerung) aber nicht behauptet worde» ist,
zu Recht erkannt,
1. daß die Reclamation der Herren Volprecht Riedesel, Freiherr zu Eisenbach und Altenburg, Friedrich Rtedesel, Freiherr zu Eisenbach und Ludwigseck, und Wilhelm Riedesel, Freiherr zu Eisenbach und Ludwigseck, für begründet zu erachten uud demgemäß von der Beitragspflicht zu der pro 1876 angesetzten allgemeinen Kirchensteuer zn entbinden seien:
*) bezüglich der der Gesammtfamilie von Riede sei in den Gemarkungen Lauterbach, Angersbach, Allmenrod, Altenschlirf, Bannerov Blitzenrod, Cratnfelb, Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Fleschenbach, Freiensteinau, Frisckborn, Gunzenau Heblos, Heisters, Herbstein, Hörgcnau, Holzmühl, Hopfmannsfeiv, Landenhausen, Lanzenhain, Maar, Metzlos, Metzlos-Geha ag, Nieder-Moos Nösberts, Ober.Moos, Radmübl, Reichlos, Reuters, Rimlos, Rixfeld, Rudlos, Salz, Sckadges, Schlechtenwegen, Sickendorf, Steinfurt, Vaitshain, Wallenrod, Weid Moos, Wernges. Wünschen MooS und Zabmen zustebenden Grundsteuerkapttalien und in den Gemarkungen Lauter- back und Angersbach zustchenden Gewerbsteuerkapitalien,
a*) Herr Volprcckt Rtedesel, Freiherr zu Etsenbach und Altenburg zu Lauterbach bet Mühla mit 3/w,
bb) Herr Friedrich R iedesel, Freiherr zu Eiscnbach und Ludwigseck zu Halberstadt mit 9/12m
cc) Herr Wilhelm R i edesel, Freiherr zu Etsenbach und LudwigSeck, in Gaffel mit 9/1M,
b) bezüglich des Gewcrbsteuerkapitals für die Freiherrlicy von Rtedcsel'sche« Branntweinbrennerei zu Eisenbach
aa) Herr Friedrich Rtedesel, Freiherr zu Eisenbach und Ludwigseck, zu Halberstadt mit 1/z,
bb) Herr Wilhelm Riedesel, Freiherr zu Etsenbach und Luvwigseck, zu Cassel mit
2 die Reclamation der Herren August und Albrecht Rtedesel, Freiherrn zu Etsenbach und Stockhausen, dagegen als unbegründet zu verwerfen fei, unter Verurteilung derselben in die Kosten deS Verfahrens und der heutigen mündlichen Verhandlung.
Gegen diese Entscheidung verfolgten die Herren August und Albreckt Riede sel zu Effcnbach den Rccurs an den Provinzialausschuß. Nachdem die Erledigung durch Vergletchs- versuche verzögert worden war, erkannte der Provtnztalausschuß am 20. Dicimber
in Erwägung,
I- in formeller Beziehung:
baß nicht fistgestellt hat werden können, an welchen Tagen die Offenlegung der Hebregister für daß Jabr 1876 in den einzelnen hier in Betracht kommenden Gemeinden des Steuercommissarrats Lauterbach stattgefunden har und deßhalb auch nicht deurthetlt werden kann, ob die vierwöchentlicke Reclamattonßfrist in Gemäßheit des Art. 84 der Landgcm«mDe- Ordnung gewahrt ist,
2. daß jedoch zu Gunsten der Reclamanten angenommen werdcn muß, daß die Recla- mationsfrist eingrhalten worden sei, zumal weder von Groß§. Ober-Eonsistonum nock vor dem in erster Instanz zur Entscheidung berufen gewesenen Kretsausschuß des Kreises Lauterbach ei* Anstand in dieser Beziehung erhoben worden ist,
II. in materieller Hinsicht:
1. daß Die Richtigkeit der Behauptung in der an den Kreisausschuß des Kreises Lauterbach gerichteten Vorstellung des Vertreters der Reclamanten vom 26. Oktober 1876 : „daß Die Mutter der Freiherren August und Albrecht Riedesel zu Etsenbach mit ihren Söhnen in 1868 von Stockhausen nach Naumburg a. d. S. übergezogen sei und ihre gesammte Dienerschaft — Kammerjungfer, Köchin. Hausmädchen, Bedienten und Kuticher — sowie ihre Equipagen, Pferde, und Wagen dorthin mitgenommen habe" von den zur Aeußerung hierüber veranlaßten Behörden dem evangelischen Pfarramt Stockhausen und der Großh Bürgermeisterei Stockhausen — nicht widersprochen, resp. ausdrücklich bestätigt wird;
2 daß hieraus sowie aus dem Umstand, daß der Ueberzug der Freifrau von Ried- esel von Siockhausen nach Naumburg a. d. S. zu dem Zwecke Der Ausbildung ihrer Söhne auf dem dortigen Gymnasium erfolgt ist und der Aufeuthalt Der Mutter mit ihr.u Söynen tn Naumburg, ßresp. außerhalb des Großherzogthums Hcssen^zur Zeit des Ausschlags der Gemeinde-, resp. Kirchensteuer für daß Jahr 1876 in den in Frage stehenden Gemeindrn noch fortgedauert hat, hervorgeht, daß Freifrau von Rtedesel bei dem Wegzug von Stockhausen ihren Wohnsitz nach Naumturg an Der Saale zu verlegen beabsichtigt hat;
3. daß diese Annahme durch die Beibehaltung einer vollständigen häuslichen Einrichtung in bem.toäterlicben Stammschloß zu Stockhausen und durch Die Belassung einer Dttchlußerin resp. Köchin daselbst, sowie durch den alljährlichen Aufenthalt in Dem Schlosse während kürzerer oder längerer Zett, insbesondere während der Ferien des Gymnasiums zu Naumburg a. d. Saale nicht beeinträchtigt wird, indeiN dieser Aufenthalt stets ein vorübergehender gewesen ist, mit welchem die Absicht, den Wohnsitz nach Stockhausen zurückzuvcrlegen, in erkennbarer Weise nicht verbunden war.
4 daß nach §. 9 des Edikts vom 6. Januar 1874, die Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend, der W o h n s i tz in Dem Ki'chspiel, Die Einpfarrung (Gemeindemitglicdschaft) und die hieraus entstehenden Rechte und Verpfl'chtungen für jeden evangelischen Glaubensgenossen begründet,
5. daß nach §. 6 des Gesetzes vom 23. April 1875 das BesteuerungSrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften betreffend, Die nach Den Art. 3, 4 und 5 dascidst zulässigen Um lagen noch Maßgabe der für die Comunalsteuern der politischen Gemeinden geltenden Grundsätze auf die Mitglieder der betreffenden Kirchen oder ReligionsgememDen ausgeschlagen werden sollen;
6. daß nach dcm unter II. 1, 2, 3 Bemrrkten die Reelamanten Freiherren August und Albrecht Rtedesel zu Eiscnbach zur Ze,t des Außscklogs der Gemeinden und Kirchensteuern in Den Gemeinden des Steuerkommiffariats Lauterbach für Daß Jahr 1876 ihren Wohnsitz in bet Gemeinde Stockhausen resp. innerhalb des Großherzogthums Hissen nicht gehabt haben UND deßhalb auch nicht Mitglieder der evangelischen Küche Des Großherzogthums gewesen sind;
7. Daß demnach Der erhobene Recuts begründet ist;
8. Daß die Kosten des Verfahrens nach Art. 71 erster Absatz der Kreiß- und Provin- zialordnung dem Central-Kirchenfond als unterliegender Tdeil zur Last fallen:
9. daß dagegen wegen Dir Eigentbümlichkeit deS Falles von Der Erhebung eines Aver- sionalbetrages auf Grund des zweiten Absatzes Des cittrten Art. 71 abzusehen ist;
dahin,
daß das Erkenntniß des Kreißausschufses des Kreises Lauterbach vom 14. December 1876, soweit es Die Reclamation des Freiherrlich R i ed e se l'schen SammtrathS Schaum Namens der Freiherren August und Albrecht Rtedesel zu Eisenbach als unbegründet verwirft, wieder aufzuheben, die Reklamation für begründet zu erklären und die genannten beiden Reclamanten von Beiträgen zur allgemeinen Kirchensteuer in den Gemeinden Des Steuer - Commiffariats Lauterbach, in welchen sie zu solchen herangezogen woroen sind, für das Jahr ‘876 zu entbinden seien, unter V.rurtheilung Des evangelischen Central - Kirchenfonds in Die baaren Auslagen des Verfahrens und der Reclamanten als obsiegenden Tbeils, jedoch unter Absebung von Erhebung eines Aversionalbetrages zur Vereinnahmung für tote Pro vinzialkoffe
Gegen Dieses Erkenntniß ist ein Rccurs nicht verfolgt worden.
Handel und ÖCRfeOt
Frankfurt, 22. Januar. >Marktberickt Der heutige Heu- und ©troLmarft war gut befahren. Heu kostete je nach Qualität der (Str. JL 3.00—4 00 Stroh JL 2.00 3 30 Butter das Pfd tm Großen 1. Qual, je 90 -1.00, 2 Qual JL 0.85-90, im Detail das Pf:. ,X 1.20-0 00 2. Qual. 1.10—00. Eier oas Hundert at 6 — 8 30. Och'enflcilck per Pfund 65—70 Kuh, Rind- und Farrenfletsch 45- 55 Kalbfleisch 50—55 Hammelfleisch 45—55 Dckweinelletsck 75-80 H, ein Hahn 1.50—2.00, ein Hubn JL 1.50—2, ein? Ente .X 2.50—3.00, eine Taube 60—00 Gans jtt 4.0" ioo, Hasen das Stück JL 3.00—3 50, Feldbubn JL 2.00-0.00, Rehbock das Pfd. 70-00 Kapaunen JL 0—0.00, Wälschcr Hadn 6—8.0 Kartoffeln 100 #o. 6.00—7.00, Kohlrabi 5— 8 H,
Blumenkohl 1 St. 3-'- 60 H, Wirsing 00-00 H, Gelberüben 1 Bund 12-15 H, Zwiebeln 1 Bund 0 H, Sellerie das Stück 0—00 Meerrettig 1 Stück 00— 00 Spargel dad Pfund 000-0 Romain-Salat 30—00 H, Endivien 10—0 H, Rothkraut 15—20 Weißkraut 15—25 Artückoken 50 H, Erbsen das Pfd. 00
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Allgemeiner Anzeiger. Volfisbildungs- und Gewerbeverein.
581) Eingetretener Hinderntffe halber wird der zweite Vortrag des Herrn Director Soldan nicht Dienstag den 25. Januar, sondern an einem späteren Tage abgehalten werden.
________________________________ Der Vorstand.
Vandivirthsch. L'ocalverein Gießen.
Gesellige Vereinigung
Mittwoch den 26. Januar, Nachmittags 6 Uhr,
569) im Cafo Schnell, Brandgaffe.
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