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Donnerstag den 24. Februar
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Amtlicher Hl) ei L
Gießen, den 23. Februar 1881.
Betresfend: Das Landgestüt, hier den Abgrng der Landgestütsbrschäler aus die LandgestütSstationen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die (Nrofiberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, taß die LandgestütSbeschäler für die Landgestütsstationen Berstadt unb Grüaberg abgegangen sind.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit deS $ 9 deS Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktprelse vom Monat Januar 1881 veröffentlicht:
Hafer JL 15,66, Heu JL 7,60, Stroh JL 7,60 per 100 Kilogramm.
Gießen, am 22. Februar 1881. Oroßherzogliches KreiS amt Gießen.
Deutschland.
w. Darmstadt, 21 Februar. Der von der zweiten Kammer niedergesetzte be- jonbcrt Ausschuß für die Weggesetzvorlage hat sich über d'e Recornmunication der ersten stammet in dieser Materie schlüssig gemacht und liegt der von dem Abg. Stephan zHeßloch) bestall- erstattete Bericht nunmehr vor. Die zu den Art. 5, 7, 12, 13 unt> 14 zwischen beiden Kammern besicdenden Disierenzen werden dadurch erledigt, daß v.r Ausschuß Beitritt zu den Beschlüssen deS anderen HauseS beantragt. D'e erste Kammer hat poe. 2 des Art 15, in welcher bestimmt ist, daß größere Gewerdsunter- r.edmungrn besondere Beiträge zu den Unterhaltungskosten der KreiSstraßen den Kreis- ssasscn zu leisten haben, wie diese Positon auS der Berathung ,werter Kammer hervor, gegangen ist, nicht angenommen, sondern mit 17 gegen 10 Stimmen verworfen. Dagegen bat dieselbe mit 23 gegen 4 Stimmen folgenden Zusah zu Art. 15 beschlosst . .Die Regelung der Zuziehung von größeren r^ew rbtzunter nehmungen oder größ rem Olrunddesitz zu den Kosten der Unterhaltung der Kreis- und Staatsstraßen bleibt be- ondeicn gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten." Die von der zweiten Kammer drschloffene bezügliche Bestimmurig geht dahm, daß Eigenthümer oder Inhaber von größeren Gewerbtzunternehmungen, für welche eine Straße rn besonderem Maße regel utäßig abgenutzt wird, sowie Gemarkungsinhaber, für welche eine Straße von wesentlichem Bortheil ist, einen descndercn Brittog zu den Unterhaltungskosten der KretSkosse zu leisten hoben, dessen Höhe, falls sic n'ch» vereinbart weiden fnnn, von dem Ptovinztalausschuß auf Antrag deS KrciSraths nach contradictorischer Per: Handlung endgültig festgesetzt wird. Wod) bin Ausführungen beS neuesten Ausfchuß- derichtS zweiter Kammer kann sich der Ausschuß nrt der Zuziehung des größeren Grundbesitzes alS beitragspflichtig nicht einverstanden erklären Es wirb erwähnt, daß die Absicht, die bei po*. 2 des Art. 15 zu (Arunde gelegen, eine andere gewesen sei als den Gewerbsinhaber, der eine Straße außergewöhnl ch abnutzt, mit einem Beitrag zu den UnterhaltungSkofien zu treffen, die er selbst durch seine ü-ermäßige Benutzung veranlaßt hat Beiträge für eine gewöhnliche Benutzung sollten hiernach nicht geleistet werden. Der Bericht sagt: „IBenn wir den Umstand einer außergewöhnlichen Abnutzung zur Beilropspflichtigkeit uns vor Augen halten, weiden wir zu der E nsicht gelangen, daß der größere Grundbesitz als solcher hierzu nie Veranlassung geben kann, da bei dm nur ein gewöhnlichci Gebrauch vorausgesetzt werden kann, wie ihn auch der kleinere Besitzer im Vcrbältniß seines Besitzes ausübt. Wenn der gr ößere Grundbesitzer nebenbei Gewerbsuntertrehmer ist und auS diesem Grunde eine Straße stä'ker benutzt, io muß er rote jeder andere Gewerbsunternehmer behandelt werben; seine Qualität als Grundbesitzer hat hiermit nichts gemein Aber noch viel weniger vermag sich der Anschuß dafür auszusprechen, daß für die Unterhaltung, resp. Benutzung der Staatsstraßen ähnliche Zustände geschasien werden sollen." Aus diesen Gründen beantragt der Aus- ichuß Beitritt -u dem Beschlüsse erster Kammer, jedoch mit dem Vorbehalte, daß noch dem Worte „Gewerdsunteinehmungen- bie Worte „ober größerem Grundbesitz" unb i-.ach dem Worte „Kreis- die WoNe „unb Staats- gestrichen werden. D,e Minorität des Ausschusses, die ebenfalls für den Strich dieser Worte ist, will an Stelle der Worte „ober größeren Grundbesitz" gesetzt baden „unb Besitzer größerer Waldungen-. Sie gebt habet von der Ansicht aus, daß durch die Holzabfuhr d'e Straßen so abgenutzt würden, daß von einer gewöhnlichen Benutzung feine Rede sein köi ne und der Waldbesiher deßhald mit einem entsprechenden Beitrag zu den Unterhaltungskosten der Straßen zugbzogen werden müßte. — Zu den Art. 20 unb 21 beantragt her Ausschuß Beitritt zu den jenseitigen Beschlüssen, namentlich auch bezüglich des Ersuchens an bie Regierung, dem nächsten Landtage eine Gesetzesvorlage zu machen, durch welche unter Bet ücksichtigung der vorliegenden Anttäge festgeftellt roerb', welche bisherigen Vicinal- ftraßcn in Zukunft in das Eigenthum des Staates übergeben sollen.
Berlin, 21. Februar. Der Bundesrath trat am 19. d. M. zu einer Vlcnar sitzung zusammen, in welcher der Königlich Baverssche Staatsminister Dr. v. Lutz kraft eubftitution des Reichskanzlers den Vorsitz führte. Es erfolgte zunächst die Mit- ttedung, haß von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Nhein für bie Dauer der bevorstehenden Beurlaubung des Großb. Gesandten, Staats- r tths Dr. 'Jleibbarbt, der Ministerialrath o Werner, zum stellverttetenden Bevoll- tnächtiaten zum Bundesrath ernannt worden sei. — Der Entwurf eines Gesetzes über s ie Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskoftengesetz-s und der Gebührenordnung mr Gerichtsvollzieher wurde dem Ausschüße für Justizwefen, ein Präsidialanttag, de- meffenb den Abschluß eines Uebereinkommens mit Dänemark wegen gegenseitiger Aus- li -ferung von Deserteuren her Hanhelsmarine, den Ausschüssen für Seewesen und für Eanbel unb Verkehr überwiesen. — Auf ben Bericht hes 1, 4. unb 5. Ausschusies er- b eiten mehrere vom Reichs - Eisenbahnamt vorgeschlagene Aenberungen her Best immungen bes EisenbaHnbetriebsrealement über her Transpon von Zünhhütchen unb Sprengkapseln hie Genehmigung; ebenso Anttäge des 3. unb 4 Ausschusses, welche sich a.uf bie Dispensation von ben Vorschriften über bie Zulassung von Destillir-Apporaten in Essigfabrikgebäuben unb auf bie Verwiegungs-Einrichwngen in ben Zuckerfabriken 3 izogen. — Eine Beschwerde sächsischer Gewerbetreibender über bie Besteuerung ihres (Sewerbebetriebe§ im Umherziehen mit selbftgesertigten Maaren soll an das Königlich fLchsische Finanzministerium zur ressortmäßigen Verfügung abgegeben werben. — Der
Brausteuer-Gesetzentwurf gelangte in zweiter Berathung zur Annahme mit einem Zusätze, demzufolge von bem in die Reichskasse fließenden Ertrage der Steuer einschließlich der l: Betracht kommenden Aversen bie Hälfte ben einzelnen an der Steuer de- theil'gten Bundesstaaten nach dem Matrikularfuße zu überweisen ist. — Ein Gesuch um Erlaß eine- Verbote- der Weinfabrikanon wurde dem Herrn Reich-kan-ler Üb wiesen; einer anderen Eingabe wegen zwangsweiser Einführung des Gewichts beim Handel mit Eiern, Gemüse rc. keine Folge gegeben — Bei her Beschlußfassung über die Frage, ob bie neue Ausgabe der phnrmMcupea germanica in lateinischer ober deutscher Sprache abzufassen sei, über welche der Ausschuß für Handel und Verkehr Bericht er- statttcte, entschied sich b.e Mehrheit für bie lateinische Sprache. — Der zu Var s am 3. November 1880 unterzeichneten Ueberernkunft über ben_ internationalen Austausch von Poftpacketen würbe die Genehmigung er theilt. — Anläßlich der Vor läge über die Betheiligung Deutschlands an dem internationalen Eongreß für Elccttiker und an der * Veranstaltung einer internationalen Ausstellung für Electncitäl zu Pans, beschloß die Versammlung, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, ben Bundesregierungen baldthun. lichst Do« ben näheren Bedingungen der Beschickung her Ausstellung Kenutniß zu gebe i. Den Schluß bildete die Ernennung von Eommissarien zur Berathung von Vor lagen im Reichstag und die Vorlegung von Eingaben, über deren geschäftliche Behandlung Bestimmung getroffen wurde.
— Lor etwa 7 Monaten haben die RegterungSbehörden allgemein auf eine stattgedabte Verfälschung von Kartoffeln, welche Mainzer Geschäftsleute aus Frankreich bezogen hatten, aufmerksam gemacht. Proben dec in Rede stehei den Kartoffeln sind nun durch Dcrmittelung der deutschen Botschaft in Paris der französischen Regierung vorgelegt unb auf Veranlassung her letzteren dner Untersuchung unterworfen worden. Die betr. Fachbehötde glaubt bie Kanoff In nicht als verfälscht erachten zu können. Letztere sollen nicht mit Oker künstlich gefärbt fein, sondern au- einem okerhaltigen Boden in Algier stammen unb deshalb einen okerfarb gen Ucberzug haben.
ArauLreich.
Pari-, 21. Februar. Deputirtenkammer. Devös (Linke) richtete fol* gerbe Ii terpellation an den Mir.istcr beS Auswärtigen. Barthelemy St. Hilaire, und ben Kriegsminister gatte. In bem englischen Blaubuch seien Depeschen veröffentlicht, in benen auf das Versprechen einer Sendung französischer Waffen angespielt werde. Er verlange Auskiä ungen von der Regierung, ob ein derartiges Versprechen gemacht worden sei und weshalb daffelbe tn bem Gelb» buche nicht erwähnt wurde; er frage ferner an, ob eine Waffenlieferung gemacht werben sei ober ob sie noch sortdauere; er verlange positive von der öffentlichen Meinung geforderte Erklärungen darüber, ob es .oahr sei, daß über Marseille und Havre Waffen cxpeditt worden seien, die für ein griechische- Schiff bestimmt gewesen wären; er verlange, daß, wenn bitfc Thcttsacheu n.chr wahr feien, sie richtig aestellt würden, um diese Frage endgiltig zu beseitigen. Ter Ministerpräsident Fcrry beantwortete die Interpellation de- Tepurlrren Derös: Weder der Kriegsminister noch überhaupt die französische Regierung hätten jemals Griechenland die Zusendung von 30,000 Gewehren versprochen. Wohl aber habe Griechenland um eine solche Sendung gebeten. Dtc Minister verliest die ben. Depesche der griechischen Regierung, in der diese Bitte ausgesprochen w.rd. Dieses Gesuch Griechenlands falle in bie Zeit, wo von der Mission bes General- Thomasstn bie Rebe war. Es wurde an den Minister des Au-wärt'gen gerichtet, von diesem dem Kriegsminister mitzetheilt, welcher darüber im Mimsterrathe referirte. Der Min.sterrath trat der Ansicht, aus die Angelegenheit nicht einzugehen. Eine Waffenlieferung durch dazwischenze- schobene Personen habe auch nicht stattgefurden. Wenn eine solche stattgehabt hätte, so würde es sich nicht um eine Interpellation, sondern um die Erhebung ei er Anklage handeln, welche man hätte anmelden müssen. Es sei Kriegsmaterial unter den gesetzlichen Bedingungen verkauft worden, daffelbe habe bestanden in Gewehren und Munition, die als unbrauchbar zurückgesetzt worden seien. Einigen Perionen sei es gelungen, eine Anzahl verbefferter Gewehre mit angepaßten Patronen zu erwerben. Sobald aber die Reg'erung Kennrniß von diesem Kaufe erlangt hätte, habe sie die Weiterbesöreerung der^Waffen verhindert und die betr. SPaggonä anhalten lassen. Er (Feny) hoffe, daß die Kammer die Loyalität des Verfahrens der Regierung anerkennen werde. Der Deputirte Pascal'Duprat erwähnte der umlaufenben Gerüchte über eine


