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Nr. 273.

Mittwoch den 23. November

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ießener Anzeiger

Axikizr- nah Amtsblatt str den Kreis Gießen.

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Bureau : Schul firaße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

PreiS vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Bringerloh, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi.

Amtlicher Hheil.

Bekanntmachung.

In Ueberrinflimmung mit der Gemeindebehörde werden hiermit auf Grund deS § 76 der Deutschen Gewerbeordnung nachstehende Bestimmungen getroffen:

1) Die Berechtigung bei entstandenem Eise daselbst zum An- und Ab- schnallen von Schlittschuhen, Kehren der Eisbahn ic., öffentlich seine Dienste anzubteten, steht nur demjenigen zu, welcher die in dem Polizei-Reglement vom 6. März 1877, die Regelung deS Gewerbes derjenigen Personen, welche auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ihre Dienste anbteten, insbesondere der Dienst- und Lohnmänner betreffend, vorgeschriebene polizeiliche Concession erholten hat. Für das Kehren der Eisbahn werden jährlich ein oder mehrere Unter­nehmer je nach Bedürfniß concesstonirt, welche fich für das nöthige HülsSpersonal zu sorgen haben.

3) AlS Taxe dürfen verlangt werden:

a) für daS An- und Abschnallen der Schlittschuhe pro Person 5 H b) für daS Bahnkehren:

von jeder männlichen, die Bahn mit Schlittschuhen benutzenden Person...........3

bei starkem Schnefall..........5

von jedem Schlitten...........10 w

Kinder unter 14 Jahren wib erwachsene Personen, welche daS Eis ohne Schlittschuhe besuchen, zahlen nicht-.

3) Für Begleitung auf dem Eise und für daS Schieben von Schotten gilt der Zetttaris für die Dienst- und Lohnmänner vom 6. März 1877, wonach

für eine halbe Stunde oder weniger ......40 H

für eine ganze Stunde...........60

zu zahlen sind.

4) Überschreitung dieser Tarifsätze werden mit Geldstrafe bis zu 50 Thaler (150 Mark) und un Unvermögensfalle mit Hast bis zu 4 Wochen bestraft.

5) Personen, welche ohne Concesfion fich zu Dienstleistungen gegen Ver­gütung anbieten, werden nach dem sub I erwähnten Reglement mit einer Geldstrafe von 18 Mark 57 Pfennige belegt.

Gießen, den 18. November 1881. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

FreseniuS._____________________

® eTä n n t machu n g.

DaS Bureau deS BczirkSfeldwebelS in Gießen befindet sich feit dem 12. November er. in dem Hause des AimmermeisterS Pitz Grünbergerstraße, Lit. B. 1665. .

Gießen, den 14. November 1881. Franck,

Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.

Deutschland.

m. Darmstadt, 21. November. Unter der RubrikEentralbauwesen im Ressort des Mmtsteriums der Finanzen" sind in dem neuen Staatsbudget für Einrichtung des vormaligen Provinzial ArrefthauseS zu Gießen als Niederlage für unverzollte ausländische Guter 8 8uo jl und für Erbauung eines Lagerhauses im Hose des Hauptsteueramts zu Gießen 12,000 JL in Ausgabe vorgesehen. Die Erläuterungen bemerken zu diesen beiden Posten:Nachdem das Großlurzogl. Hauptsieueramt Gießen in das Vorder- gebäude des vormaligen Provinztalarrestdauses daselbst verlegt worden ist, erscheint es dringend geboten, daS vormalige Arresthaus daselbst zu einer Niederlage für unver­zollte ausländische Waaren ein^urichten, wozu dasselbe bereits vorgesehen war. Die Herstellung des fraglichen Gebäudes u diesem Zwecke beschränkt sich aus die Einricht­ung größerer verschließbarer Lagerräume in dem .Keller und den vier Etagen und auf Anbringung emes Auszuges zur Verbringung von Waaren m die einzelnen Stockwerke. Nach dem cntworsenen Projekt wird es möglich fern. an Lagerraum zu gewinnen un Keller 149 Quadratmeter und in den drei Stockwerken und dem Dachraum 750 Quadratmeter. Hiernach würden etwa gelagert werden können: im Keller 6000 Kg. flüssige Waaren, in den drei Stockwerken und im Dachraum 375,000 Kg. trockene Waaren. Von der ersten Waarcnmenge würden sich an Lagergeld bei dem seither üblichen Satze von 8 für 100 Kg. und Monat 576 JL und von der letztgenannten Waarenmenge bei Anwendung des seither üblichen Satzes von 6 H für 100 Kg. und Monat 2700 JL, im Ganzen 3276* erheben lasten. Als Minimaleinnahme an Lager­geld wird aus die öumme von 2400 JL gerechnet werden können.

Durch Einrichtung des Arrefthauses zur Niederlage wird jedoch dcm Bedürf­niß zur Unterbringung der zu lagernden Waaren nicht vollständig entsprochen werden, da der durchschnittliche jähr! che Lager-Bestand an trockenen Waaren auf der Niederlage zu Gießen 550,000 Kg beträgt. Um diesen Bedürfnissen zu ent­spreche, r und auch die Privatlager zu beseitigen, deren Ueberwachung vermehrte Auf- sichtskräste veranlaßt, empfiehlt es sich, tn dem Hosraum des Hauptsteueramts ein Lagerhaus zu erbauen, welches aus zwei Stockwerken bestehen und im Lichten 25 Mtr. lang und 10 Mtr. breit werden soll. Die Grundflächen der Lagerräume wurden hier­nach 2 X 25 X 10 500 Quadratmeter betragen und die nach den obigen Sätzen zur Erhebung gelangenden Lagergelder würden reichlich die Zinsen des Baukapitals decken. Bemerkt wird hierbei, daß nach Maßgabe der Bestimmung in $ 99 des Ver- einszollgtsitzes an Stelle der angegebenen Lagergeldsätze in maiimo für das Lagern von trockenen Waaren von 100 Kg monatlich 17 H und von flüssigen Waaren non 100 Kg 26 H erhoben werden können.

Berlin, 20. Noodr. Laut amtlicher Mittheilung hat die russische Re­gierung die Einfuhr von Weintrauben aus dem Auslande über sämmtliche Häfen des Schwarzen und Asow'schen Meeres, sowie über die südwestliche Grenze bis einschließlich Wolotschisk zeitweilig bis zur neuen Weintrauben- Ernte verboten. Nach amtlichen Berichten auS Pernan buco waren 1880 von deutschen Manufacten hauptsächlich Hosenstoffe, ShawlS, Flanelle, Tuche, Kaschmire, Kleiderstoffe in Wolle, Baumwolle und gemischten Geweben und Strumpfwaaren gut gefragt, während die deutschen Prints den englischen gegenüber noch immer nicht Fuß fasten konnten. Deutsche Kurz- und Eisen- waaren fanden regelmäßigen Absatz. Die Aussichten für das Einfuhrgeschäft von 1881 waren günstig, falls nicht eine allzugroße vom Verbrauch nicht zu bewältigende Einfuhr lähmend wirkt.

Berlin, 21. Novbr. DieBerl. Polit. Nachr." melden: Mehrfach begegnet man in den Blättern dem Ausdrucke des Erstaunens, daß in der, die gegenwärtige Session deS deutschen Reichstages eröffnenden Allerhöchsten Bot­schaft mit keiner Silbe der Beendigung des Culturkampfes gedacht worden

sei. Es ist demgegenüber zu bemerken, daß eine derartige Hinweisung umso­weniger am Platze sein konnte, alS bekanntlich der Reichstag mit dem Cultur- kämpfe nichts zu thun hat. Wir glauben gut unterrichtet zu sein, wenn wir schon heute behaupten, daß das jetzt in gewtffen Kreisen zu Tage getretene Er­staunen gelegentlich der im Januar stattfindenden Eröffnung deS preußischen Landtages, einer besonderen Ueberraschung weichen wird, da die Eröffnungs- Rede keinen Zweifel darüber lasten dürfte, daß von beiden Theilen, sowohl von Rom, alS auch von der preußischen Regierung, Vorkehrungen getroffen worden sind, um den jahrelangen Streit gänzlich zu beseitigen.

Aus Einladung deS Marineministeriums hat sich, wie uns mitgethellr wird, Regfeiungsrath Dr. Koch aus dem ReichSgesundheits-Amte nach Kiel begeben, um daselbst in größeren Schiff, räumen nach der von ihm erfundenen Desinfections'Methode Versuche anzustellen. Die kaiserliche Marine hat ihm hierfür Schiffe zur Verfügung gestellt. Den hier von Dr. Koch gehaltenen Vorträgen über Desinfection hatten ferner Vertreter deS Kriegs- und Marine- MinisteriumS, sowie die Mitglieder d»r wiffenschaftlichen Deputation deS Um terrichts-Ministertums beigewohnt, und scheint es, daß sowohl die deutsche Reichs- wie die preußische Staatsregierung der Frage umsomehr Aufmerksam­keit zu schenken geneigt find, als d e Untersuchungen Koch'S von grundlegender Bedeutung für die prophylaktischen Maßregeln gegenüber den Jnfections- Krankheilen sein dürften.

Im vorigen Sommer berief der Reichskanzler in Folge einer vom Reichstage am 17. März 1880 gegebenen Anregung eme Eommisston von Sachverständigen, um die vielfachen Klagen, welche über den Zustand und die Corrrction des Rheins auf der Strecke von Mainz bis Dingen laut geworden waren, zu untersuchen und Vorschläge zur Abstellung der erhobenen Beschwer­den aufzustellen. An dieser Commisfion, wrlche tn den Tagen vom 4. bis 13. Oktober vorigen Jahres an Ort und Stelle unter dem Vorfitze deS Mini- sterial-DirectorS Marcard aus Berlin in Thätigkeit war, nahmen 18 Vertreter der Reichsbehörde und der betheiligten Rheinufer-Staaten und außerdem 42 Vertreter des Reichstags, sowie der Rheingau-Eingeseffenen, der Rhein- schifffahrts- und der Weinbau-Jntereffenten Theil. Durch daSCentralblatt der Bauverwaltung" werden nunmehr die bisher nicht bekannt gewordenen relchsamtlichen Actenstücke über die gepflogenen Verhandlungen veröffentlicht, und zwar der von den beiden Retchscommiffarien an den Reichskanzler erstat­tete Bericht und destm Anlag'n: 1) eine Denkschrift, welche den Mitgliedern der Commisfion vor Beginn der Verhandlungen übersandt war; 2) die auf Grund der örtlichen Untersuchungen erfolgte Aufnahme des Befundes über den Zustand drS Rheinstromes und seiner Ufer auf der Strecke Mainz-Bingen; 3) ein Schriftstück,Gesichtspunkte für die Stromregulirung auf der Strecke von Mainz bis Bingen und Vorschläge zur Abstellung der erhobenen Beschwer­den", in welchem sämmtliche Vorschläge der Commisfion präcifirt find; 4) eine UebersichtskaNe der Rheinstrecke Mainz-Bingen. Mit dieser Veröffentlichung wird einem in der diesjährigen Frühjahrsfitzung des Reichstages von mehreren Ab- geordnetrn ausgesprochenen dringlichen Wunsche Rechnung getragen, desten Er-