Samstag den SS Oktober
1881
Är. 246
;diener Anzeiger
AllM- nnli Amtsblatt für des Kreis Gieße«
Erscheint tLglich mit Abnahme bei Montags.
UNttmi Schvlstraße B. IV
30.
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Acutschland.
Darmstadt, 20. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Grcßberzog nahmen gestern Abend ein halb 7 Uhr im Grobherzoglichen Schlosse die Adrefie der ersten Kammer der Stände entgegen. Die zur Urberreichung der Adresse auserwählte Gommtffion bestand aus Sr. 8$(L dem Grases v. Schlitz, gen. v. Görtz, als erstem Präsidentetl, Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Isenburg- vüdmgen, als zweltem Präsidenten, Sr. Erl. dem Grafen zu Stolberg- Derr.igerode, Sr. Erl. dem Grafen zu Eibach-Schönberg, dem Kanzler der Lande--Universität Eebeimeraih Dr. Wascherjchleben und dem Geheimerath i- P. Willich, gen. v- Pöllmtz. Se. E;c. Graf Görtz hatte die Sgre, die ildresie zu verlesen.
Darauf empfingen Seine Kön'gliche Hoheit da- Bureau der zweiten Lämmer der LandstLr.de: die Herrei. Kugler, Muhl, Hewzeiling und Wolsskchl.
Die Hoftasel sand um 7 Uhr im Sailersaal statt. Dor Beginn derselben hatte der Präsident Kugler die Ebre, die noch nicht vorgestellt n Mitglieder der zweiten Ständekammer Sr. König!. Hcheit dem Großberivg ror- justellen; es waren dies die Herren Böhm, Arnold, Troer, Matthai, Schade, Tecklenburg.
Bei der Tafel brachten Seine Königliche Hoheit der Großherioz den ersten Toast auf seine getreuen Stände aus und darauf, daß ihre Arbeiten für das Wohl des Vaterlandes gedeihlich fern möchten. Se. Erlaucht Graf Görtz dankte im Namen der 1. Kammer m d schloß mit einem Hoch auf Se. Kgl. Hoheit den Großherzoz. Präsident Kugler toastete Namens der 2. Kammer auf das Großherzogliche Haus. Während der Tafel concertirte d'.e Kapelle hß 1. Eroßb. Jnfanterie.(Leibgarde-)Regime^ts Nr. 115.
m Darmstadt, 20. Oktober. In der heul gen Sitzung der zweiten Kammer, in welcher zunächst der neu eingetretene Abg. Möhn vereidigt wrrd. erfolgt die Vorige des Staatsbudgets für die Finanzperiode 1882 85 durch Herrn Min.sterialprändentcn L chleiermacher, Exc, mit einem erläuternden Dortrag, welcher bannt schließt, daß nen aus der eingehenden Darlegung der Lage unserer Finanzen die Ueberzeugung werde gewonnen haben, daß dieselbe e.ne ungetrübte sei. denn es werd.' möglich werden, ofrne neue Belastung der Staatsavgebörigen und trotz erheblicher Ausfälle in den Ein- n»hmen manche nöthige Zwecke und Einrichtungen des Staates m höherem Maße als seäther zu fördern. Ferner legte HerrMinisterialvrästdent Schleiermacher die Nach- wrisungen über die definitiven Ergebnifie der Staats-E'.nnahmen und -Ausgaben während der Finanzperiode 1876/78 und des ersten Quartals 1879, sowie die Nachweisungen ucer b:< definitiven Ergebnisse der Verwaltung der Staatsschuld während beneidenZenraums^
sowie fämmtlid- N zeigt an ymann.
Da» nachstehende Lc kal. Reglement 6ringen wir hiermit zur öffentlichen stenntniß.
Gießen, den 19. Oktober 1881. GroßherzozlicheS Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Vüfal Reglement,
die Verhütung der Lvuderei betreffend
Unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen und mit Genehmigung Eroßherzogltchen Ministeriums des Innern und der Justiz vom
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September d. I. zu 9tr. 20669 wird hiermit bestimmt:
Jeder, welcher Roth-, Damm- oder Rehwild sowie Hasen in die Ortschaften rtnbrtngt oder außerhalb der Ortschaften ttan-portirt, muß. insofern er vtcht in Diensten deS Jagdberechtigten steht oder in nnmittelbarem Auftrag desselben handelt und die- auf Erfordern nackweist, bet Abwesenhett de- Iagdberechtigten mit einer glaubhaften Bescheinigung deS Letzteren oder beffen Jagdaufsehers versehen sein, worin der Name de- ^.ransportanten, der Bezirk, aus welchem das Wild stammt und der Tag der Uebergabe genannt sind.
§ 2
Die In § 1 erwähnte Bescheinigung muß der Großherzoglichen Gendarmerie, den Polizei-, Steuer- und Dchoi6eamten, sowie allen auf den yorst-, Jagd- und Feldschutz verpfltchleten Personen auf Derlangeu vorgezeigt werden.
Auf den Transport der genannten Wtldzattungen durch die Eisenbahnen und die Post und durch die Beamten der genannten Berkehrsanstalten findet
diese Vorschrift keine Anwendung.
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Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 und 2 ertheilten Vorschriften werden mit Geldbuße von 5 bis 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft und hat der Transportant, wenn Zweifel über die Rechtmäßigke t dis Erwerbes bestehen sollten, und Deposit'on des entsprechenden Werthes auf nächster Bürgermeisterei nicht bewirkt werden wollte, vorläufige EonfiStatron deS ohne Schein trarsportirtm WtldcS bis zu beigebrachter Bescheinigung über den Erwerb zu fiewärtigen — es wäre denn, daß der TranSportant seine Zusttmmung zur einstweiliaen Verwertbung des WtldeS für Rechnung der auf Grund des Art. 12 tt» Iaadstrafgesedrs gebildeten Jagdstrafenkasse »'heilen würde. Gleiche Siras« trifft Denjenigen, welcher zwar den vorgeschriebenen Transport,chrin besißr, »en Transport M W.ldeS jedoch erst nach »blaus von drei Tagen seit der Su-ste0--,g deffelben bewirkt, wenn nicht durch eine besondere Bescheinigung tle Unmöglichkeit des früheren Tran-portes nachgewiesen wird.
Gießen, am 19. Oktober 1881. Droßherzogltches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann. ________
mit den entsprechenden Vorträgen vor. — Ter Präsident oeifünbigt hieraus eine große Reche von neuen Einläufen, von denen wir die folgenden erwähnen: Interpellation des Abg. Metz, dte Regultrung deS Rhetnsttoms bett.; Antrag deS Abg. Me^, dahin gehend, die Großh. Regierttng um eine Gesetzesvorlage zu ersuchen wegen Abänderung deS Gesetzes vom 8. November 1872 über die Zusammensetzung der beiden Kammern b-r Stände ui d die Wahlen der Abgeordneten auf der Grundlage des Emkommen- sostems. — Ar.ttag des Abg. Freiherrn o. Rorbeck -ur Rabenau, die Regierung ru ersuchen, baldigst einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch welchen der Stempel am Immobilien und Hypotheken angemessen herabgesetzt wird. — Anttag des Abg. Bey, die Unterhaltung des GvmnasialgebäudeS zu Mainz und der dazu gehörigen Häuser bdr — Vorlage Großh. Mmntermms des Innern und der Iusti), GesetzeSentwun, die Entcig- ung von Grundeigentbum bett. — Vorlage besielben Ministeriums, Gesetzes- intwurf, die Bildung von Provivzialfonbs für bcn Neubau von Kreisstraßen bett. — Vorlage desselben M'N'steriums wegen Erhöbung der Pensionen der Wittwen und Waisen der Volksschullehrer durch Zuschüsse aus den Mitteln der Lchullehrer-Wittwen- foffen auf den Bettog von jäbrhd) — Vorlage desselben Ministeriums, Ge'etzeS- entrouif, die Ausführung bcs deutschen Gerichtskostengesetzes und der deutschen Gebührenordnung für dte Gerichtsvollueher un* sür Zeugen und Sachverständige bett. — Anttag des Abg. Schröder, bte Regierung um eine Gesetzesvorlage zu ersuchen, welche das durch eine Reihe von Gesetzen normale Cioildiener-Wittwentnstitut in einheitlicher Werfe neu regele, etwa unter Zugrundelegung der in dem aleichanigen Reichsgesetz vorn 2". Apnl 1881, bett, die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der E'vilverwaltung, angenommenen Principien. — Initiatioanttag der Abgg. Schröder und Genofien auf Aufbedung des Gesetzes vom 3. Mai 1858, die Bildung der OrtS- vorstände bett., und deS Abf. 3 des Art. 1 des Gesetzes vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei Ketzsefung des Gemetndevoranschlags bett. — Antrag deS Abg. Tittmar auf Errichtung einerBeschälstation in Butzbach. — Interpellation deS Abg. Haas, die Landes Eulrurgefetze bett. — Anttag der Abgg. Wasserburg, Frank und Pennrich, babu gehend: Die Regierung um Vorlage eines Gesetzesentwurfs zu ersuchen, in welch.nn unter Abänderung der einschlägigen Bestimmungen in der Verfassung, dem Wahlgesetz und dem Gefetz, betr. die Wablkreiseintheilung, die folgenden Grund ätze in das öfientliche Recht Hessens eingeführt werben: 1. Es mögen die Abgeordneten nicht mehr durch Wahlmänner, sondern direct von den Urwählern gewählt werden. 2. Tie Bestimmung, daß das Wahlrecht auch von der Bedingung abhängig gemacht w'.rd, baß ber Wähler mit Zahlung feiner Einkommensteuer nicht im Rückstand fei, möge in Wegfall kommen. 3 Ter Unterschieb zwischen Vertretern der Stände und des flachen Landes möge aufgehoben und das Land unter Zugrundelegung e ner bestimmten, für alle Bezirke möglichst gleichen Seelenzahl in fo viel Wahlbezirke einge heilt werden, als Abgeordnete zu wählen find, so zwar, daß auf jeden Wahlbezirk ein Abgeordneter kommt.
Sämmtliche Gegenstände werden an die entsprechenden Ausschüsse zur Berichterstattung verwiesen. — Hierauf genehmigt die Kammer nach desfallsigem mündlichen Berichte des Abg. Heinterling den von dem Bureau ooraelegten Voranschlag über die Canzleikosten und Diäten der 2. Kammer während des 24. Landtags im Gesammt> betrage von 90,000 jl. ,
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Brtrrsjrnb: lßi< obtu. am l®. Dftobtt 1881.
Das Grotzherzoglichc Kreisamt Gießen
dn die Groph. Bürczermeistereien, Großh. Polizeiverwaltung Gießcn und Großh. Polizeicommiffariat Arnsburg.
Das voistkhtndt Localrtglkmrnt, wollm Sir in Ihren Otmtinbtn auf ortsübliche Weise veröffentlichen, das Polizei, und Feldschukpersonal hiernach bfkuittn und selbst darüber wachen, daß die Loischrtsten strengstens b, folgt weiden.
Dr. Boekmann.
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