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Sweitte Blatt. Sonntag den 20. Februar
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• ( Schulstraße B. 18. scheint täglich mit Ausnahme des Montag». $r,i* vierteljährlich 9 Mark 20 Pf. mit Bringe: M.
t 3 ,i,____ || ,|,||||, ■____ Durch die Post bezöge» vierteljLhriich 2 Mark M I».
Amtlicher Hheil.
Loeerlreglement.
«uf Grund der SS 73 und 74 der Gewerbeordnung, Art. 184—187 des Pollzelstrafgefetze- und Ar». 56 der Etädtrordnungl wird nach Anhörung der Stadtverordneten Versammlung und mit Genehmigung Großherzoglicheu Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. November 1880 in Nr. M- 24776 für die Proviozialhauptstadt Gießen verordnet wie folgt:
S 1.
Von den Bäckern und Brodhändlern darf daS Brod nur in Laiben von I, 2 und 3 Kilogramm (2 4 und 6 Pfund) zum Verkauf au-geboten werden.
S 2.
Da- von den Bäckern und Brodhändlern zum Verkaufe ausgebotene Brod muß stets mit drm wohl au-gedrückten Namen-zeichen des betreffenden Bäcker- versehen sein.
S 4.
Die Bäcker und Brodhändler find verpflichtet, das ihnen zurückgegebene Exemplar der Anzeige an ihrem V<rkaufSlocale an einer von Außen sichtbaren Stelle täglich während der Verkauf-zett auSzuhängen. Nur nach den lo fest« gesetzten Preisen und Gewichten dürfen die Bäcker und Brodhändler verkaufen.
S S.
Die Bäcker und Brodhändler find gehalten im Verkausslocale eine gesetz- lich gestempelte Waage mit den erforderlichen geeichten Gewichten^an einem leicht zugänglichen Orte aufzustellen und die Benutzung derselben zum Nachwiegen des verkauften BrodeS zu gestatten.
DaS etwa am festgesetzten Gewichte Fehlende find die Bäcker und Brod- Händler aus Verlangen zu ergänzen verbunden.
S 3
Die Bäcker und Brodhändler sind verpflichtet die Preise und da- Ge- vikbt. zu welchen sie dos Brod veikaufen wollen, von 14 Tagen zu 14 Tagen, Mittag- spätesten- bis $orndttifl6 9 Ubr der Großherzoglichen Polizei- rerualtung dadier auf em<-r mit Tmt« geschriebenen und mit Namen unter» zrickneten Anzeige in zwei Exemplaren etnzusenden. Die eine dieser Anzeigen wird ihnen mit dem Stempel der Großherzoglichen Poltzeiverwaltur g versehen soton zurückgegebei. Diese Arteigen werden amtlich in den am Samstag Lbend bnbier erscheine!.den Blä tern veröffentlicht und treten dann für die rächsteu 14 Tagen ton Sonntag Morgen bis Sonntag Morgen in Kraft.
S 6.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen unterliegen den in den Artikeln 184 biö 187 des Poltzeistrafgesetzes angedrohten Strafen.
Gießen, den 8. Februar 1881.
Großherzogltche Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius.
Das Consularwtfen des deutschen Reiches.
Die Thronrede, mit welchir am 15. d. M. der Reichstag eröffnet worden ist, kündigt unter Anderem bie Vorlage von neuen Consular Eonoentionen des deutfchen RcickeS nut Giiech.nland und Brasilien an. Es ist die- ein Beweis, daß unsere Reichsregterung bestrebt »st, auf dem Gebiete deS EonsularmesenS nfonr.utonf* vorzuaehen. Wie vfficiös verlautet, wird auch in nächster Zeit o®ni a Swärtigen Amte em neue- Verzeichniß der deutsche.-. Eonsulate herau-zugeben, iislches im Vergleiche zu dem vorjährigen nicht allein einen Wech el in den Peisoven, sindern auch zahlreiche andere Modlficationen, wie solche durch die Beoürfniffe des Verkehrs veranlaßt werden, nachwelst. Derartige Veränderungen lösten fich von Jahr zu Jahr verfolgen, sie find besonders häufig in den letzten Iah- i ien gewesen und sie muffen als nothwendig bezrichnet werden, wenn da- Con- iulatswesen die tbm obliegenken Ausgaben erfüllen soll. Daß übrigens im bau sc de- letzten Decenmu's daS Bedürfniß einer bedeutenden Verrnehrun) der Zahl der Eonsulate ausgetreten ist, beweist wie sehr Deuischland in seiner Stellung zum Weltverkehr an W chtigkeit gewonnen bat. Damit ist aber such die ailmälige Reform des gesammten Lonsularwesens bedingt.
Um dem deutschen Reiche und dem deutschen Volke in fernen überseei- idjen Läntern das erforderliche Ansehen zu geben, zeigen sich unsere Kriegs, schiffe häufiger als früher tu den fremden Gewässern und ihr Auftreten ist iinpontrender, machtbrwußter. Aber dies allem genügt nicht, um den Völkern "rder,r Weittheile zum Bewußtsein zu bringen, daß das deutsche Reich einen z walkten Anlhril an der Beherrschung deS Erdbälle- bat. Es ist dazu Uich erfor erlich, daß wo möglich überall da, wo die deutsche Flagge am Top btr Hantelsfahrzeuge webt, würdige consularische Vertreter eine dauernde 'Snmiltlu! g zwischen der Lrndesberölkerung und unseren Jnte-.effen übernehmen, jn dieser Beziehung ist jedoch noch sehr viel zu thun, bevor wir den wün- sLenswerthen Zustmd erreicht haben, und es ist die brennende Frage keineswegs die bloße Vermehrung der Eonsulate, sondern es kommt auch auf vrin- Ikipiell wichtige Veränderungen an.
Vor allen Dmgen müßten auS dem deutschen Consularwesen die lleberreste der ehemaligen Zerrissenheit deS deutschen Volke-, die Lp-ren deS Ä^rtikulansmus und der Kleinstaaterei entfernt werden. Was soll eS he.ßen, Henn in v.eleu fremden Häsin in allen Theilen der Welt noch immer einzeln- swatliche Consuln f$i|liren. Schon r och der Versaffung deS Norddeutschen AvndcS und dann nach der deutschen Rcichsverlaffung soll es für das Gebiet ktt deutschen Reiches, dem sämmtliche Seeschifffahrt trübenden deutschen Be tölkerungen angrhören, nur noch Reichsco.suln geben. Man darf auch über. seugt sem, daß Fürst Bismarck jederzeit den ernsten Willen gehabt hat, diese LerfaffurgsbEstimmung durchzuführen, aber gelungen ist es ihm b s heute nicht icllstäiidig. Es giebt noch Plätze, wo keine deutschen Reichsconsulate errichtet int wo ältere einzelnstaatliche Eonsulate in Function geblieben sind, und da- tiibur giebt es Plätze, wo trotz der Errichtung von Reichsconsulaten die Eon- Hu einzelner deutscher Staaten weder ihr Schild eingezogen, noch ihr Archiv berausgegeben haben. Es zeigt sich auf diesem Gebiete eben, dry bei unserer ^eichsorganisation der Einfluß der Centralgewalt unter Umständen lediglich an dem passiven Widerstande der Einzelstaaten sch item kann.
Aber Deutschland muß noch einen anderen reformatorischen Schritt thun. Ne anderen größeren und besser geordneten Staaten haben das Svstem der Wahlconsuln längst verlassen und dasjenige der Fachconsuln angcnowmen, nur
Deutschland behilft sich noch überwiegend nut Wahlconiuln, die den Fachconsuln an Tüchtigkeit in der Regel weit nachstehen. Auch find die relativ weni- g n deutschen Fachconsuln keineswegs zweckmäßig verlheilt. Anerkannt muß jedoch werden, daß eine Aenderung hierin nicht leicht zu bewerkstelligen ist, sondern nach einem wohl durchdachten Plan? geschehen muß. Deswegen ist es schon ein erfreulicher Fortschr.tt, daß, wie verlautet, jetzt ein derartiger Plan in der Bearbetlunq begriffen ist.
lokale-.
Gießen, 19. Februar. lSiKUng vrr Stadtverordneten vom 17. 66. IRt6.j Anwesend: Hl" Bürptimeister Bramm, Herr Beiqeordneter Keller; von Seiten der Stobtvttordnttcn, die Httren: Batst, (Soll, Grüneberq. Haustein, Hom berge r. Rauf, Lüdektng Noll, auj Noll Petri, Pfannmüller, Schec», Sebopbach, Doge, Denzel und Wortmann. — Der zwischen der Stadt und on Militärverwaltung aut« g-'Mbeitete Pachtvernag in Betreff der Erweiterung der Exercter- und Schießplätze ist vom ÄpL Preust xriegsministcrium ^urückguandt worben. Daffeld^ bat einige unwesentliche Aenderur^en in dem Pachtve-.t.oge vorflenommrn, der-n B ratdung einer juristischen Commission Übttwiesrn wurde, welche ermächtigt i»t die ttfintUüe Entlcheuung zu treffen. — Ja der Angelegenheit d?r Untnbrr.purg tcS Fufil.erba'aiLonb hi'ffgen Regiment- ist ltlhn6 btt Militärbehörde die <Sv k ärung emgegangen. daß für die in Privatbäutern vrterzui-rmgenden Untttvffikitte und Mann- schoflen re» gen. Bataillons die aleiche Lergätung gewährt weide, wie seither Da im ver-
bältntst iu d«m f üher von dtt Stadt geleisteten Seiv'-zuschuß fü: die Stadt eine jaürlichr L'.ebrrAl.sgabe von re. 90U(« JL entsteht, so wird teschlosiev, die Eivquartinungs Lommissic-a mit der Untersuchut-g und Berichterpottung übtt die Quardlrlrlstungsfäbtgkeit und die t n einzelnen QuorUerbefltz^n zu g wät-rende Verrüiung zu betrauen. — Die neulichen Uib<r- schkremmunprn des Neustädter gt.tee dmch dir Labn geb dtt Baadeputation Berontassung zur Eirsichtr.olme b troffenen E'biet^ Die von derselben rur Abdilfe der Mißstände gemachten Dorichläge, Auffübrung eines Damme-, Erhöbuag br6 Rrofborfer Wegs rc. re., wttden in Beiückfichi qung g'-open und beschlefirn. entiprecherde P öne und Rosienvoranschläge für diele Arden aubfertigen au laffen. — Tie durch die Lobnfluth v-ruricchten Beichädiaungen de- Wea- avf den städtischen B!e:ch<n iollen auf städtische Rcfttr au-gelefirrt we>den. — Im Anschluß an die 9en bm'gung zur Einstellung tirefe Betrag- in da- Aubpab,-Budget zur Herstellvna der Ederstroß, w:d der seitens t,6 Stadtbavamteb roraelegte Rivellirungsplan ornebmigt. — Tie durch Verlängerung der Ast«rwegstraße entstibenden Rosten mit 1150 je wttden genebmipl. — Eben'0 wttd«n die wegen Aniage eines Steinbruche m tu 9. Schne'ße von Großh. Ob-r- sörstern Gießen gemachten Lo.schläoe genebmlgt. — Daß Gesuch des MaurttmeisterS 6 t t. Ho ubach um Erlaube,ß »ur Herstellung eines (5cnaI6 und Abtragung eines städtischen Rai.-s wird glnebmigr, ebenso die Aufstellung emign Perroleumlaternen von der Neustadt nach dn Pivv' chkn Schanae — En rom Stadtbavamt aageferugttt Plan übtt die Baulinie in ter Reichrnsand Bobnbvfstraße wird g-nedmigt. — Die LinzeiLnung zweier Verdinbungsstraßen zwischen Stlterswea und Südantage in de« Plan, nämlich die eine der Löwengafie gegenübtt die ondtte durch dtt» Easttnrnbof/ soll vor destnitivtt Deschlußsaffuog über den Anttog dtt Baodepurotion wegen DuiLfübrung der Plcerftraße geschehen. — T,e Vornahme vttschiebener Reparaturen in d'm Schulbeule auf hm QSwaldsbng wird genehmigt desgl. die 440 Jt betragenden Rcibn zur Antrinaung der StraßenschUder. — Zur Einstellung in dos nächste Buhet sind felgende Vorlagen zu Straßenbauten, r-sp. Ersetzung von Ebauslrrrwgen durch Pflaster gemacht werden: Pflasterung der Fohrbabn on dtt Babnbefstrahe JL 3070, Götb<- straße JL 300 die Straße übtt die Pip p'sche Schanze JL 16*00, die Grünberger Straße <X 1390 Die Aufnob me in das Budget wird genebmigt, mit Ausnahme dtt Babnbcfstraße, da dort vorerst rur die LrottvirS httgefiellt werd.n sollen. — Auf das Gouch des Dtnbrautt- Anton Llostermann um käufl'che Urberlasiung städt. Geländes cm Seltttsweg zur Errichtung k n's Neubaues an Stelle des alten Dohn^ und WirthschafrsgebäudeS beschloß die Versammlung rorrrst res bell. Gelände in Aug.nlchem nebmen zu wollen. Dem Gesuche des Bouunte'nehmtts L. Kauf, welche- bereits früher genehmigt worden, aber Seite?s des AreisarnkkS eine B<anstondung ttfuhr, wird in seiner früheren Fassung befürwortend beiger triten. Tie femnen Baugesuche des Ehr. Plank (Neubau eines Hauses), Wirth Ehr. Roll III. (Errichtung eines Nebengebäudes am Aanzleiberg), Karl L ogt (Vornahme vrn Bauvttändttungkn in seinem Hause am Wallthor), Balth. Kann Wittwe (Herrichtung zweier Einfriediaungen) werden genehmigt. In Betreff des Gesuches deS Gärtnns Ioh Schaum um Erlaubniß zur Erbauung eines Wohnhauies tritt die Dttsammlung der Ansicht Großb. Pol'zeiverwaltung bei, welche den Bau als nicht dem $ 18 der Bauordnung (zu geringe Facade)


