Ausgabe 
21.1.1881
 
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Freitag den 21. Januar

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Kießener Miyeiger

AiUige- nib AnKbleit für brn Kreis Gießen.

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Schul st raße B. 18.

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Regelung des Jnnungswesens.

Je weu'ger die gewerblichen Zustände der Gegenwart den Handwerker- stand befriedigen können, um so erklärlicher ist eS, daß sich derselbe nach einer principiellen Aenderung der Verhältnisse sehnt. ES läßt sich nicht leugnen, daß der fleißige, gediegene Handwerker heute oftmals mit schwerer Sorge zu kämpfe»» hat, während neben ihm der leichtfertige Pfuscher, der werthlose Schleuderarbeit liefert, ganz gut besieht und während namentlich der Händler, der nicht selbst producirt, aber zu Schleuderpreisen verkauft, tm Wohlstände lebt. Der solide Handwerker leidet schwer unter der unsoliden Concurrenz und wünscht deswegen die Wiederherstellung des alten JnnungSzwangeS; er hofft, daß sich mit den strengen Gesetzen der Zunft den Schleuderern und Pfuschern die Existenz abschneiden und der reelle Geschäftsbetrieb zur gebüh­renden Anerkennung bringen laffen werde. Der Gedanke ist eigentlich nahe- liegend und er hat daher auch sehr viele Anhänger sowohl innerhalb, wie außerhalb des Handwerkerstandes. Immer und immer wieder werden Klagen über dieschrankenlose" Gewerbefreiheit laut und von Jahr zu Jahr wird die Forderung nach Regelung des JnnungSwesens wiederholt. ES »st dies, wie bimerkt, ganz begreiflich, aber bte Voraussetzungen, von denen man dabet ausgeht, sind doch meisten- vollständig irrige.

Von den Gegnern der gegenwärtigen Gewerbesreihett sind jedenfalls die- jenigen über die Mittel zur B.fferung der Lage deS Handwerks am wenigsten klar, denen einfach eine Umkehr zum mittelalterlichen Zunstzwange vorschwebt Es ist dies ein solcher Anachronismus, daß jeder, auch der geringste Versuch zur Verwirklichung des Gedankens unbedingt an den bestehenden socialen und wirthschaftltchen Zuständen scheitern mühte. Jndeffen die Zahl der dafür Schwärmenden ist auch faktisch nur äußerst gering und hat nie Aufsicht, größer zu werden, so daß die öffentliche Dtscusston diese ganze Richtung eigentlich stillschweigend übergehen kann. Dagegen findet eine andere, gemäßigtere Auf- fafsang viele Anhänger und dt»se letztere wird allem Anscheine nach auch die Gesetzgebung in nächster Zett beschäftigen.

Berettö tn der letzt«u Rucbstagssesston hatte der conservatioe Abgeord­nete v. Stydtwitz tm Vereine mit einer Anzahl Gesinnungsgenossen einen Au- trag aus Regelung deS Jnnungswesens gestellt, in welchem gewiss- Grundsätze angegeben waren, die im Reichstage die Billigung der Majorität sanden. Wie jetzt verlautet, wird im Anschlüsse hieran und unter Berücksichtigung jener Grundsätze dem VolkSwirthschaftsrath unmittelbar nach seinem Zusam­mentritte ein die Materie betnffenber Gesetzentwurf irizehen, der jeoeufallS später auch dem ReickStoge vorgelegt werden wird. Utier den Inhalt dieses Entwurfes werden folgende Miltheilungen gemacht: Personen, die gleiche oder verwandte Gewerbe filbstständig betreiben, sollen zu einer Innung zusammen« treten können, ohne daß ein JnnungSzwang beabsichtigt wird; die Thulnahme an den Innungen kann von statutarisch festgestellten Voraussetzungen abhängig gemocht werden, z. B. von der Zurücklegung einer bestimmten Lehrlings- und Gesellenzeit, von der Ablegung von Gesellen, und Meisterprüfungen, von der Zahlung eines Eintrittsgeldes rc.; die Thätigkeir kann sich auch auf die Beaus, sichtigung sämmtlicher Jnnungsmitglieder, sowie der etwaigen Fachschulen auS- dehnen; selbst die Beaufsichtigung sämmtlicher dem betreffrnden Gewerbe ange. hörigen Lehrlinge deS Ortes, wo die Innung besteht, soll der letzteren durch höhere Ortsbehörden übertragen werden können u. s. f.

Indem man alle diese und ähnliche Einrichtungen schafft, wird man allerdings dem Handwerk wieder eine osficielle Organisation geben, die nament- lich, soweit es sich um das Fachschul- und LehrltngSwesen handelt, nützlich Wirken kann, allein daß man dadurch die Schäden deS gewerblichen Lebens an der Wurzel faßt, glauben wir nicht. Die ZwangStnnung ist eben nicht mög­lich und die freiwillige Innung bleibt naturgemäß ein Stückwerk; je größer die Stadt, desto größer wird absolut und relativ die Zahl derjenigen Handwerker sein, die sich der freiwilligen Innung nicht anschlußm. Ja, wollte man in der That einen Jnnungszwang für bte Hanbwerker schaffen, so würde man damit doch nicht den Beitritt aller Gewerbetreibenden erzwingen. Man erinnere sich doch, wie die Verhältnisse vor etwa 40 Jahren waren. Damals hatte auch bereits Gewerbefreiheit existirt und die Handwerker wünschten die Wiederbelebung dis Zunftwesens. Der Wunsch wurde ihnen erfüllt, aber ste hatten davon nicht den geringsten Vortheil. Wer sich dem Zwange nicht fügen wollte oder den Anforderungen der Innungen hm. sichtlich der Prüfungen nicht entsprechen konnte, trat tn die Kategorie der Fabrikanten, die von dem Gewerbe, welches sie betrieben, häufig wenig oder gar nichts verstanden, aber ihre Geschäfte von Personen leiten ließen, die als Handwerksgesellen weder von der Meisterprüfung, noch von der Innung zu- rückgewiesen werden konnten. Um solche nicht selbstständigenMeister", die eigentlich nur Werkführer waren, die aber den Schein der Selbstständigkeit der Innung gegenüber annahmen, war Niemand verlegen. Der Jnnungs. zwang half den Handwerkern also gar nichts, ja er wurde schließlich nur ein Htnderniß gegen die Bewegungsfreiheit derjenigen, die für fich davon Hülse erwartet hatten. . Wir glauben, daß es heute mit dem Zwange, wenn mau dächte, ihn einzuführen, ganz ebenso ergeben würde; seine Folge würde unseres Erachtens das bald allseitig auftauchende Verlangen sein, ihn wieder los zu werden.

Und nun die freiwilligen Innungen: können diese wohl die Pfuscher­

arbeit und die Schleuder.Concurrenz beseitigen? Man denkt, durch die Fach- schulen und deren Pflege, durch Festsetzung und Innehaltung bestimmter Lehr- l'ngs- und Gesellenjahre nebst den Gesellen- und Meisterprüfungen die gewerbliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Das ist ein gewiß lobenswerthe- Strebcn, deffen gute Früchte nicht ausbleiben werden, aber ehe man dieselben ernten kann, dürften Jahre vergehen; und allein hieraus kommt es nicht an. Es gibt leider Geschäftsleute genug, die mit schlauer Berechnung unsolide Arbeit liefern, scheinbar zu äuß.rst niedrigen Preisen, in der That aber immer noch theurer, als der reelle Werth ist. Nicht die Pfuscher wegen mangel­hafter gewerblicher Ausbildung, sondern vielmehr die Pfuscher aus Berechnung machen dem soliden Handwerk eine gefährliche Concurrenz und gegen diese letzteren ist die Wirkung von Fachschulen, Prüfungen rc. völlig gleich Null. Ebenso kann man der Schleuderei mit oll' diesen an sich guten Dingen absolut nicht beikommrn.

In einem Gewerbezwetge, der freilich nicht dem Handwerkerstande ange- hört, sondern zu den kaufmännischen Gewerben gehört, im Buchhandel, ist bte Schleuderet seit Jahren alS ein ganz besonders schwerer Uebelstand empfunden worden, und man hat durch Vereinbarungen, welche auf Creditentziehung, Ab- bruch der geschäftlichen Verbindung rc. hinauSlausen, dagegen Abhülfe zu schaffen gesucht. Ob man damit spectell im Buchhandel daS Richtige getroffen, mag dahingestellt bleiben, jedenfalls ist der Weg der freien Vereinbarung der einzige, der tn solchem Falle Erfolg haben kann, und wenn die freiwillige Innung zugleich die Stätte roeiben soll, wo die nach den lokalen Verhältnissen zeitweilig alS paffend erscheinenden Mittel zur Bekämpfung der Schleuderei vereinbart werden sollen, so mag es gelingen, diesen Krebsschaden am gewerb- lichen Leben geringer zu machen, indeffen ihn ganz zu beseitigen, wird nicht möglich sein, so lange die gegenwältigen oder ähnliche ConcurSgesetze tn Krast find.

Die große gewerbliche Stockung, die mit dem Jahre 1873 begonnen hat, ist die Mutter einer neuen betrügerischen Geschäftsart geworden. DieseS Geschäst" heißt: Waarenverschleudern und Concursmachen. Nach dem Eon- cursgesetze ist das Verschleudern allerdings strafbar, allein nur In dem Falle, daß rachgewtesen werden kann, der Gemrinschuldner habe daS so zusammenge- scharrte Geld seinen Gläubigern ei tziehen wollen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden oder ist der Gemetnschuldner so glücklich, einen Accord zu Stande zu bringen, dann kann er nicht bestraft werden und wenn der Hand­werker, deffen Maaren er zu Schleuderpreisen verkauft, dadurch auch an den Bettelstab gebracht wäre. Der Ge chästsmann, der aus einem Concourse durch einen Accord hervorgegangen ist, kann sogar die Schleuberel ungehindert zum Schaden seiner Concurrenten und zum Nachtheil der producirenden Handwerker sofort weitertreiben. Es gab eine Zrit, in der ein Kaufmann nicht selten den sretwilltgen Tod dem Bankerott vorzog, jetzt ist es anders, jetzt kann man die Kaufleute, die seit den letzten 6 bis 8 Jahren einmalumgeworfen" haben, in jeder größeren Stadt nach Hunderten zählen und ganze H^ndwerker-Kate- gv'ten sind durch diese gewiff.-nlosen Menschen, die oft genug sich nicht scheuen, mit frecher Stirn zu erklären: e?st durch diePleite" werde der Kaufmann gut", mit den unsinnigsten Schleuderpteisen rutnirt worden-

Die Waarenoerschleuderung wird vollständig systematisch von zahlreichen Geschäftsleuten betrieben, ihr Centralpunkt ist Berlin. Wem es nur annähernd bekannt ist, welche unglaublichen W.-arenmaffen aller Art täglich iy Berlin zu Preisen, welche kaum oder nicht einmal den Werth cer dabei verwandten Roh­stoffe rep'.äsentlren, verschleu.ert oder von der Reichshauptstadt aus in die Provinzen, in die übrigen deutschen Staaten, selbst in daS Ausland zu gleichem Behüte versandt werden, der wird überzeugt fern, baß bte Schleuderet ben schlimmsten Druck aus das producirende Ha. dwerk ausübt und die nachtheilig- sten Wirkungen auf unser ganzes gewerbliches Leben übt. Wenn die Hand­werker sich vereinigen, um diesem M-ßstande coiporativ entgegenzuwirken, so ist ihnen daS wahrlich nicht zu verdenken; tm Gegentheil man sollte sie hierin allseitig kräftig unterstützen. Allein bei den Innungen, bet der Regelung des Jnnungswesens und auch bei den Nachrichten über den Entwurf, der dem Volkswirthschastsrathe zugehen soll, ist bis jetzt von Alledem nicht die Rede gewesen. Deswegen fürchten wir, daß das U bei, an dem der Handwerker- stand leidet, nicht an der rechten Stelle angegriffen werden und daß die Be- wegung für Wiedetherstellung der Innungen den Handwerkern selbst wenig Befriedigung bringen wird.

Darmstadt, 19. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog nah­men heute militärische Meldungen entgegen und empfingen den Major Rau vom 65. Infanterie-Regiment (Köln), sowie den Königlich Großbritannischen Geschäftsträger in Coburg Mr. Scott; zum Vortrag den Staatsminister Frhrn. v. Starck urb ben Ministerial-Präfidenten Schleiermacher.

Berlin, 18. Januar. Nach eingeforderter diesfälliger gulachtlichen Erklärung der wiffenschaftlichen Deputationen für das Medicinalwesen haben die Minister reg Innern und der Mevicinalangelegenheiten, unter Annahme der dort gegebenen Ausführungen, den Bezirksregierungen j'tzt eröffnet, daß sie eS im gesundheitspolizeilichen Jntereffe für geboten erachten", erstens für die Bierleitungs-Röhren keine Legirung, sondern möglichst bleifreies Zinn und zweitens für die Einschaltung kleiner Kautschuk-Röhren nur reines Kautschuk