Ausgabe 
20.7.1881
 
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NA. 164. Mittwoch den 20. Juli L88Z.

Anseizk- unb AmtsiiKli für den Kreis Gießen.

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Erscheint iüglich mit Au-nahrne de» Montag-.

Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Brinqerl.dn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 ;

Amtlicher Iyeil.

Gießen, am 15. Juli 188t.

Betreffend: Statistische Ermittelung der landwirthschastlichen Bodenbenutzung unv des Ernteertrags im Jahr 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die (^roßkerzoglicben Bürgermeistereien des Kreises.

Behufs Ermittelung der landwirthschastlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrag« in 1881 lassen wir Ihnen je 2 Exemplare der nöthigen Formu- larien mit dem Auftrage zugehen, alSbald die Commissionen zu bilden und ihre Tbättgkeit beginnen zu lasien. Wo dieS möglich und räthlich erscheint, wird es gut sein, dieselben Personen in die Commissionen zu wählen, welche bereits früher bei der Ernteaufnahme thätia waren.

Indem wir Sie auf unsere Verfügungen vom 18. Mai 1878 Anzeiger Nr. 118 vom 12. Juli 1879 Anzeiger Nr. 162 und vom 14. October 1879 Anzeiger Nr. 242 verweisen und die genaue Beachtung der hierin enthaltenen Bestimmungen erwarten, bemerken wir noch, daß von jetzt an die seither bestandenen Formularten A und B vereinigt worden sind, wodurch eine wesentliche Vereinfachung eingetreten ist.

Dir Reinschristen der Urbersichten find uns längstens bis zum 1. November d. I. vorzulegen, welcher Termin, bet Meldung der Zusendung von Wartboten, strenge etnzuhalten ist. Am 30. August c. wollen Sie Anzeige erstatten, wieweit Sie mit den Aufnahmen gekommen find.

Dr. Boe kmann.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst nn Herbst 1881.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst 1881 stattstndenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch ausgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulasiung bei Meldung des Ausschlusies von dieser Prüfung

spätestens bis ;unr 1. August 1881

bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen.

Hinsichtlich Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur bann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großher- zogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulasiung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem i 7. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sem. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburts'Zeugniß;

b) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Frei­willigen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

c) ein Unbescholtenhettszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;

d) einen selbstgeschriebenen Lebenslauf.

Zu pos. b. wird noch besonders darauf blngewiesen, daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes umerhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich

6.

Meldende geprüft sein will.

Ist bereits früher ein Gesuch um Zulaffung zur Prüfung einzereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten«

heitszeugniß beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Ersatz-Ord. I. Thetl der Wehr- Ord. vom 28. September 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; aus specielle Ladung kann nicht gerech ne: werden.

Darmstadt, den 5. Juli 1881.

Großherzogliche Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Rothe.

Deutschland.

Berlin, 15. Juli. Kaiser Wilhelm ist wohlbehalten und bei bestem Befinden in Gastein angekommen. DaS herrliche Wetter wirb, ihm den ge­wohnten Sommeraufenthalt doppelt förderlich sein lasien. Fürst Bismarck, dem die Kissinger Kur nicht minder gut anschlägt, hat heute den neuen Lt.als« secretär des Auswärtigen, Grafen Hatzseldt, zu Besuch, der von Konstantmopel aus der Reise nach Berlin begriffen ist. Da der Himmel der auswärtigen Politik zur Zett klar ist, jo werden die Besprechungen B'smarck's und Hatz« scldl's sich gewiß nur auf die laufenden Angelegenheiten beziehen und wenig Grund zu langen Erörterungen in den politischen Tageeblältern abgeben. So bleibt denn die öffentliche Ausmecksamkeit fortwährend dem Wahlgetriebe un­verrückt zugewandt, so unerquicklich sich daffelbe auch gestaltet. Hoffen wir wenigstens, daß solche Ausschreitungen des blindesten Partei- und Raffenhaffes, wie die Hauptstadt sie :äglich erlebt, in die Provinzen nicht übertragen wer« den und daß, wie in manchem, so auch in der Art der Wahlbewegung Berlin dem Lande nicht als nachahmenSwerthes Muster erscheinen wird. Neben Berlin find es zunächst die Reichslande, welche eine lebhafte Wahlbewegung auf« weisen. Auch was auS den Re chslanden verlautet, ist nicht erfteulich. Die einst so laute und versprechungsre.che Partei der Autovomisten hat sich beiseite gedrückt und überläßt das Feld Protestlern und Ultramontanen, ohne selber den Muth zu haben, auch nur eigene Candtdaten aufzustellen.

Bei dem Einziehen der Ersatzreservistcn erster Klaffe dürste die jüngst über die Marschvergütungen erlassene Anordnung des KriegSmintsteriums von

Interesse sein. Darnach find die zur ersten Uebung Einberufenen für den Marsch vom Aufenthaltsorte zum Stabsquartier deS Landwehr-Bataillons bezw. Sammelort gleich den Rekruren mit Meilengeldern abzufinden. Dasselbe gilt von dem Rückmarsch zum Aufenthaltsort, wenn fie überschüsfig verbleiben oder nicht emstellungsfähig befunden worden sind. Bei ferneren Einberufungen, Weitersendungen vom Stabsquartier u. s. w. zum Truppentheil, sowie bei Entlassungen von diesem haben die Ersatzreservisten auf Marschgeld und, wenn Eisei bahnbenutzung zugelaffen, auch auf letztere Anspruch. Ob das Meilen­oder Marschgild von Gemeindebehörden, beziehentlich Steuerempfängern, zu zahlen ist, ist vom Landwehr-Bezirkscommando auf den Gcstellungsordres zu vermerken. Uebungspflichtige Ersatzreservisten, welchen die Berechtigung zur Wahl eines TruppentheUs für die erste Urbung ertheilt worden ist, haben für die Reise zum Truppentheil und bei der Entlassung auf Marschgebühren keinen Anspruch. A

Berlin, 18. Juli. DieNat.-Ztg." meldet aus Neu-Stettin: Gestern Nacht sand hier ein bedeutender Juden-Krawall statt. Eine erregte Menge bewegte sich während der ganzen Nacht in den Straßen. Mehrere Läden und die Druckerei derNeu-Ztettiner ZeUurg" find bemoltrt worden. Ueber 30 Verhaftungen wurden vorgenommen. Der Krawall ist aus antisemitische Agi- tat'vnen zurückzuführen.

Aesterreich.

Wien, 16. Juli. Die Behörden der Prager Univerfitäten find mit dankenswerther Entschiedenheit gegen jene czechlschrn Studenten vorgegangen, welche fick an den pöbelhaften Ausschreitungen in Kuchelbad betheiligt hatten.