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Nr 66. Samstag den 19. Mörz 1S8L

Gießener ^inreiger

AWSe- unh IniBbliitt für iti Kreis Gießen.

Ä,x un IU . <_ . . Prei» vierteljährlich 2 Warf 20 Pf mit vrmgerlohn.

Bwrrau: Echulstraße B. 18. ®rf$nnt täglich mit Ausnahme bei Montags. Durch bie Post bezogen viertel führ! ich 2 Mark 50 Pj.

Amtlicher Iyeil. Bekanntmachung.

Betreffend: Anlage von Feldwegen und Eiilwässerung-gräben, sowie Zusammenlegung der Grundstücke in Flut 111, IV, und \ der Gemarkung Gießen.

Bei der gemäß unserer Bekanntmachung vom 29. Januar l. I. Anzeiger Nr. 27 gestern erfolgten Abstimmung haben 69 Personen gegen die Su-führung des beabsichtigten Unternehmen- gestimmt, deren hier in Betracht kommender Grundbesitz einen Flächengehalt von 166 327 qn und ein Steun - kapital von 301 fi. 42 kr. hat, während 211 Personen mit timm Flächengehalt von 789 916 qm und einem Steuerkapital von 1634 fl. 2 kr. alß.dasur Limmend anzusehen find.

Die Ausführung des Unternehmens ist hiernach beschlossen worden.

Las Abstlmmunq-plvtokoll samml der Zähiliste und dem Verzeichn,ß der Stimmberechtigten liegen vom 19. März bis zum 2. April l. I aus dem Bureau der Großberzoglichen Bürgermeisterei Gießen zur Einsicht der Betheiligten offen und muß eine etwa beabsichtigte Anfechtung der Zulässigkeit, oder ßtecht-bepändigkeit der Abstimmung, oder des vorstehend fcihnnt gemachlen Resultate- derselben, binnen der genannten Frist bei Meldung des Ausschlusses mittelst Recurse- an den Kre,-.Ausschuß des KreffeS Gießen geltend gemacht werden.

Gießen, am 17. März 1881. Großherzogliche- Srei-amt Gießen.

Dr. Boekm ann.

Bekanntmachung.

Die Iaht Märkte zu Herchenhain werden im Jadre 1881 nicht, wie im Kal über angeaeben. sondei n wie folgt abgehalten:

1) Walpurgismarkt: Dienstag den 17. und Mittwoch den 18. Mai l. I. und

2) Jobannlmarkt: Montag den 20., Dienstag den 21. und Mittwoch den 22. Juni I. 3-,

wa- man hiermit zur allgemeinen Kemttmß bringt.

Schotten, den 9. März 1881. Großherzogliches jdre'sam: Schotten.

Dr. Dietzsch ____________

Fcutlchland.

Darmstadt, 15. März. Da- Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 4 enthält:

1. Allerhöchste Verordnung, die Ausführung de- Reich-gesetze- über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend.

2. Bekanntmachung G'vßhrrzoglichen Ministeriums de- Innern und der Justiz, die Zutbeilung der Gemeinde Stangenrod zu dem Stande-amt-bezirke Grünberg b«treffend.

m. Darmstadt, 17. März (Erste Kammer der Ltande. 19. Sitzung.) Der Präsibcnt Graf Gör - eröffnet btc Sitzung um 10 Ubr mit folgender Ansprache:Die Kammer tritt beute zusammen unter dem erschütternden Eindruck deS entsetzlichen (£r- egnificO welches den Xeb Er. Majestät des Kaisers von Rußland zur Folge gehabt dat. Unsere Xbeilnabmt an diesem Lrauersalle kann nur erhöht werden durch den mbanlen an die naben verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen, welche mfer Großherzogl chetz Hans an den erhabenen Verblichenen fetten. Gerade diese vieliähr'gen und vieltachm Beziedungen hoben uns n diesem Vanbe und in dieser Stadt vor Allem die Gelegenheit gegeben, die hoben, edlen und lieb<nswertden Eigen- schasten de- dahingeschiedenen Monarchen zu erkennen und zu verehren Ich bin über­zeugt daß btc Hammer den Ausdruck her tiefen Ibcdnabme an diesem Erergmtz. welche ich hier au-spreche. therlt und^ute ich zum Ausdruck dessen die Herren Mitglieder, sich ö»n ihren Sitzen erbeben w wollen ^Geschrebt)

Der Präsitzevt theilt mit, daß in einer vor Begum der Sitzung siattgebadten Audienz des BmeauS bir Äarnmer bei Sr ÄöniflL Hobest bem Großherzog Allerdochst- derselhe ibn beauftragt Habe, der Kammer sein Bebauern darüber autzzuiprechen, daß er verhindert sei, den Schluß des Landtags, wie beabsichtigt geweien, persönlich vor- ZuneHmen. ...

In die rage-ordnung eintretend, nimmt die Kammer zunächst über die Bor- neBung' her Gewerhedank zu Gießen unb einer Reihe anberer hessisch.n Oreb'tgenossen- schaftcn, beten Zuziehung zur Gewerbesteuer b<treffenb, den von bem GrtPrinzen r. Isenburg"Wächtersbach mündlich erstatteten Aus'chußderrcht entgegen. Der Ausschuß beantragt hurnach tn Ueberemsttmmung mit der -weiten Kammer, die Re­gierung zu ersuchen, dieienigen Erwerb-- und W'rth'cha'tsgenosienschasten, welche, un­beschadet der Freiheit, auch von Richlmitgliedem Kapitalien ober Spareinlagen gegen ^insenbezug entgegenzunehmen, -bre GeschäftStHLtigkest statutenmäßig auf die Bereins- LeMosien beschränken, zur Gewerdesteurr nicht zuzuziehen. Dagegen beantragt der Aus­guß N'.chtbeitriN zu dem jenseitigen Beschluß, die Regierung zu en'uchen, d-e vor­liegende Besteuerungssrage sobald tbunl'ch gesetzlich zu regeln. Die Kammer tritt ohne Debatte den Anttagen beS AussLusieS bei.

Bezüglich der Recommunieatton der zweiten Kammer m Betten des Geietzes- Sntwurir- wegen dctz Baues und der Uuterhaltuvg der Kunftstraßeu >m Großberzog- lvum wird nach den von dem Grafen zu Solms-Laubach, ChL, erstatteten nündlichen Bericht d-e zu Art- 14 noch beflebenbe Differenz durch Beitritt zu dem Be- schlusse der andern Kammer beseitigt. Zu Art- 15, welcher von der Beiztehung der Besitzer größerer Gewerbsuntemehmungen u- f- w. zu den Kosten dcr Unterbauung der Kreisstraßen bandelt, warnt der Berichterstatter vor einer Bedrückung der tn d.n enb l rgeueren Thcilen des Landes zum Nutzen der dortigen Bevölkerung bestehenden In- bvjftrie durch weitere nicht unbedeutende Lasten, welche dieselbe zwingen wurden ihre Heimstätte an schiffbare Flüsse ober Gisendabnen zu verlegen. Im Intereste des Zu- m^ndekommens des Gesetzes beantrage der Ausschuß nunmehr unter Aufrechterhaltung bar früher beschlossenen Streichung der pos. 2 des An 15 den Zusatz zu diesem Artikel: Edefonderer baldmöglichster gesetzlichen Regelung bleibt cs vo debalten, ob ifId welche Beiträge für besondere Abnutzung der Kreisstraßen erhoben werden kör nen.

, Herr Wern H e^r wünscht ebenfalls die Industrie gegen neue Belastung geichutzt ;it sehen, während Staatsminifter Freiherr v. Starck. Cqx., darauf Htnweilt, daß die brnnftanbete Bestimmung m Baden bereits seit den 60er fahren he siebe und dort auf z.-e GxisienzsäHigkeit der Industrie keineswegs einen nachtheiligen Einfluß grübt bare. Webner empfiehlt im Jutereiie des Zustandekommens des Gesetzes Beitritt zu dem Be­schlüsse zweiter Kammer, umsomehr, als im andern Haufe sich für Wegfall der pos. 2 Ztrt. 15 keine Stimme erhoben, vielmehr die Befürchtung Ausdruck gefunden habe, ch der von der ersten Kammer befcblopene Zusatz keine Gewähr für eine alsbaldige

Regelung der Angelegenheit biete. Der Berichterstatter, Gras zu Solms-Laub a ch, Er. iDctfl auf die großen Bedenken hin, welche in den jetzigen schlechten Zeiten der Einfühlung einer solchen Maßregel entgegenstehen. Dieselbe Gesetzgebung sei von dem Piovinzial-Londtag tn Gaffel abgelehnt worden. Fürst zu r)senbürg-vir- stetn, Duichl. bemerkt, daß das von vielen schifibaren Flüssen und Eisenbahnen durchzogene Land Baden n der ootliegenben Frage für Hessen nicht maßgebend fein fönne Nachdem her Präsident erklärt, sich in der zur Berhandluna stehenden Ang« legendeit de^ Abstimmung enthalten zu müsien, wird her Antrag des AuSschusses mit 16 gegen 4 Stimmen angenommen.

Die bei dem Gesetzesentwurfe, die «uiübung und den Schutz der Fischerei be­treffend nach vorhandenen D'ssense werden nach mündlicher Berichterstattung des Fürsten' zu Isenburg Bir st ein. Durch!- durch Beitritt zu den jenseitigen Beschlüssen erledigt. - Die Kammer beharrt weiter auf ihrem ablehnenden Beschlüsse bezüglich des Antrags der Abgg. Schroeder und Genosten auf Aufhebung de» Gesetzes vom 3. Ma, 1858, die Bildung der Ortsvorftände und eine» TheilS deS Gesetzes vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forenseu bei der Festsetzung deS Gemeinde­voranschlags bettcfiend- Tas Gleiche gilt von der Vorstellung der Gemeindevorstände zu Groß-Rohrh<im und Biblis unb des W-schnitzdammes daselbst und der damit in Verbindung stehenden Beschwerde hessischer Gemeinden und Gutsbesitzer wegen der durch Hochwaser des Rheins hervorgerufenen Eigenthumtzbeschädigungen. Bezüglich deS Be'oldungsetats der Oberhessischen Eisenbahnen tritt die Kammer nunmehr dem jenseitigen Beschlüsse bei, wonach der MaHmalgehalt de» Direktors nur 6UOO X betragen soll. . , . t

Der Antrag der Abgg. Ellenberger und Genofien, den Aahrplau der Cbtr« hessischen Bahnen betreffend, gibt zu einer kurzen Debatte Anlaß. Fürst zu Isenburg und Büdingen, Durch!, ist für unbedingte Wiedereinstellung des eingeganaenen vierten ^uges. was Mimsterialpräsident Schlerermacher, Exc. 5tamens her Regie­rung wenigstens für den Sommerfahrplan jufaat Im Allgemeinen wird den in dieser Materie von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen bdgetreten und werter ein An­trag des Fürsten zuIsenburaBirsteln angenommen, dahin gehend, die Regierung zu ersuchen, wenigstens die beftebenben drei Züg^ so einzurichten, daß die Interesi'en der Bevölkerung Oberhesfens mehr derücksicht'gt werden, al» bisher. Die Bitte des S tadkvorstandes zu Heppenheim a. d- B . d-e Erbauung einer eerundardahu von Rein, heim über Fürth und' von da nach Heppenheim betreffenb, sowie die Bitte des Eisen- dabncomiteS für das untere Mümlmgtdal um Erbauung einer Lecuudärbahn durch das untere Mümlingthol zur Verbindung mit der Bäurischen Mainthal- und Hessischen Cbenroalbbabn werden her Regierung in Uebereinstimmung mit bet zweiten Kammer »ur Prüfung empfohlen. Bezüglich bes Anttags bes Adg. Dittrnar, die Orgaui- sation deS niederen ForftdienfteS betreffenb, beharrt bie erste Kammer auf ihrem frühe­ren Beschluß Schließlich wird nach mündlicher Berichterstattung deS Präsidenten das Gesuch des Kammerstenographen Earl H. Meis um Befürwortung definitiver Anstellung ohne Debatte e-nstrmmig in Uebereinstimmung mit bem bessallsigen Beschlüsse zweiter Kammer der Regierung zur Berücksichttgung empfohlen. Der Präsibent schließt die Livung unter Anberaumung einer eventuellen Sitzung auf morgen früh 11», Ubr zur Erledigung etwaiger weiterer Recommunicafionen der zweiten Kammer.

Berlin, 15. März. Der Gesetzentwurf über die Bestrafung der Trun. kenheit gelangt noch folgender Fassung deS Iustizau-schusse- an den Dunde-rath:

S 1. Mit Geldstrafe bi- zu 100 JL oder mit Haft bi- zu 2 Wochen wird bestraft, wer in einem nicht unverschuldeten Zustande Aergerniß erregen, der Trunkenheit an öffentlichen Orten betroffen wird. Ist der Beschuldigte in den letzten 3 Jahren wegen dieser Uebertretuvg mehrmals rechtskräftig t>m urthellt worden, oder ist derselbe dem Trünke gewohnheitsmäß g ergeben, so Mtt Haft ein. Tie der MilitärzeriLtsbarkeit unterworfenen Militärpersonen find in den Fällen deS Absatzes 1 und 2 mit Arrest b s zur gesetzlich zulässi­gen Tauer zu bchrafen. Die Bestrafung kann im Dikciplinarwege nach Maß. gäbe deS $ 3 des EinführungsaesetzcS zum MUttär-Strafgesetzbuch* da- deutsche Reich rom 20. Juni 1872 erfolgen. § 2 Wer sich in einen bi- zur Ausschließung der freien WillenSbestir mung gesteigerten Zustand von Trun. kenheit versetzt und in demselben eine Handlung begeht, welche, in freier Willens-