Ne. 14. Dienstag den 18 Januar 1881.
dritter Wütiger
Amtigk- Hüb Amtsblatt für brn Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheil. Bekanntmachung.
Nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern bringe» wir hiermit zur Kenntniß des handeltreibenden Publikums. Gießen, den 15. Januar 1881.
Großherzogliche Handelskammer Gießen.
Ed. Silbereisen.
Darmstadt am 31. December 1880.
Betreffend: Aendrrung des Eichstempels auf ten im Sptrttushandel gebrauchten Fässern.
Das Moßhcrzogiiche Jllmtflertum i)es 3imerii unh öer Justiz
an die Grofiherzoglichen Kreisamter.
In verschicderen Gegenden des Re chS ist es bet dem SpirltuShandel Gebrauch, daß der Käufer dem Breuneretbesitzer geeichte Fässer liefert, welche zur Empfangnahme und Abnahme des Spiritus bestimmt, gleichzeitig als amtlich festgestelltes Maaß für die Bestimmung der zu bezahlenden Sptritusmeuge dienen. Hierbei ferne t es nach den gemachten Beobachtungen N'cht selten vor, daß in den den Gebinden aufgebrannten Eichstempeln die letzte oder auch die beiden letzten Ziffern der Raumgehaltsangabe durch Abhobeln radirt und durch neue, niedrigere Ziffern ersetzt find, so daß der Käufer in jedem einzelnen Falle der Virwei bin g der Fässer mehr Waare erhält, als er vertragsmäßig zu beanspruchen hat und demnächst bezahlt.
Daß fast cll" derartigen Fällen der Aendeiung des Eichstempels eine rechtswidrige Absicht zu Grund liegt, ist nicht zweifelhaft, da der wirkliche Raumgehalt ter betreffe, den Gebinde stets giößer sich erweist, als die Inhaltsangabe, wogegen die auf zufällige Einwirkungen, namentlich aus Eintrocknen des Holz<s zuiückzufübrenden Veränderungen fast ausnahmslos eine Verringerung des Raumgehalts der Faßkörper zur Folge haben, nach welcher dann die durch der E'chsteupkl b-zetchnete Jnhalrsangcbe als zu hoch sich daistellt.
Eifahrur gtmäßig find die durch ein derartiges Verfahren benachtherligten Jntereffenten meist nicht in der Lage, sich selbst dagegen zu schützen; und eblnsoUkuig erschk'neii periodische allgemeine Revisionen der io. Verkehr befindlichen Fäffer ausführbar, um dadurch die fortdauernde Richtigkeit der den Fässern ausgebrannten Tara- oder JiHclis-Bezeichnui gen zu corpaiiren. Es bleibt daher nur übrig, die Organe der Polizei, sowie die Beamten der Zoll- und Steuerverwaltung, wie auch die Eichungsbelörden selbst, bei jeder sich ihnen darbietenden Gelegenheit die Controle in der oben bezeichneten Richtung ausüben zu laffen.
Wir b.austragen Se daher, die Organe der Lckalpolizei, wie auch die Gendarmerie anzuwetsen, wenn fie im öffentlichen Verkehre Fasse-: vorfinden, deren ursprüngliche B.ze chnung ohne eich m'liche Beglaubigung geändert ist, — wohin auch der Fall gehört, daß außer der etchamtltchen Bezeichnung eine davon abweichende Inhaltsangabe in der Nähe des Eichungsstempels oder an einer anderen Stelle des Faffes ausgebrannt ist, — und somit der Verdacht e nrr strosbaren Handlung begründet erscheint, solche Fälle zur gerichtlichen Untersuchung und Bestrafung zu bringen.
De Gioßherzogl chen EickungSäu ter sind angewiesen norden, von nun an bei einer nothwendig werdenden Aenderung der Inhaltsangaben der Fäffer solche niemals durch Rasuren und Correctursn der srüheren Jnhal.Sbezeichnungen, sondern in allen Fällen durch Ausbrennen einer völlig neuen Bezeichnung vorzunehmen.
v. S t a r ck. b, (Sägern.
Deutschland.
Darmstadt, 15. Januar. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergrädigst geruht:
Am 8. Januar 1881 den rortragenden Ralh bei der Abtheilung des Ministeriums der Finanzen sür Bauwesen, Geh. Oberbaurcth Dr. Fiiednch Müller, auf fein Rachsucken in den Ruhestand zu versetzen.
Darmstadt, 14. Januar. (Zur Stctist'k der landwirthschastlichen Vereine im Grohheizogthum Hessen). An der Förderung und Pflege der hessischen LantwirthsLaft haben d.e seit dem Jahre 1831 im G-oßherzogthum bestehenden landwiNhschastltchen Vereine einen nicht zu unterschätzenden Antheil. Der non ihnen auSgegangenen Anregung und Belehrung, ihrem unausgesetzt aus Verbesserung und Vervollkommnung des landwirthlchafilichen Betriebes gerichteten Bestreben ist tie hohe Stufe, aus welche sich unsere vaterländische Landw rthschaft befindet, mit zu verdanken. Die Zwecke dieser Vereine werden aber um so vollständiger erreicht, ihre Thäiigkeit wird um so ersprießlicher und fruchlbringender, je ausgedehnter die Theünahme an denselb n, je größer die Zahl ihrer Mitglieder und insbesondere derjenigen ist, welche die nöthige Begabung und die Eigenschaft besitzen, sich den Jntereffen der Landwirthschast nutzbar zu mcchen. Die letztere, d. h. die in den Vereinen gewirkt habende urd denselben noch innewohnende geistige Kraft ist in Zahlen nicht darstellbar; dagegen ober glauben mir ersichtlich machen zu sollen, m welchem Umfang sich die Mitgliederzahl im Laufe der Zeiten bewegt und wie fie im Allgemeinen, namenilich in btiben letzten Jahrzehnten, in erfreulicher We.se zugenon men hat.
Der jeweilige Stand
der Mitglieder in den
drei Provinzen und im
Großherzogthum
war der folgende:
Jahr. Starkenburg.
Oberheffen.
Rheinheffen. Großherzogthum.
1835:
600
606
445
1651
1840:
581
615
439
1635
1845;
650
807
454
1911
1850:
445
482
304
1231
1855:
497
687
286
1470
1860:
713
797
421
1931
1865:
1392
951
630
2973
1870:
1552
1040
780
3372
1875:
1417
1120
747
3274
1880/81:
1182
1162
1121
3465
Wird die
Mitgliederzahl des letzteren Jahres
mit de-jmigen von 1835
in Vergleich gebracht, so findet man, daß eine Vermehrung eingetreten ist bei
Starkem bürg von
582 =■ 97 pCt., bei Oberheffen von 556 = 92 pCt., bei
Rheinheffen von 676 — 152 pEt. und im Großherzogthum von 1814 ----- 109 pCt. Starkenburg hat m den jüngsten Jahren einen bedeutenben Rückgang in ber Zahl seiner Mitglieder erfahren, während Oberheffen, und mehr noch die Provinz Rhtinheffen, sich eines sehr beträchtlichen Zuwachses zu erfreuen hatten. Wie aus dem jüngsten Stand der Mitglieder weiterhin zu entnehmen, sind die landwirthschastlichen Jntereffen in den drei Provinzen ziemlich gleichmäßig vertreten, da auf Starkenburg 34.1, aus Oberheffen 33.5 und auf Rhemheffen 32.4 pEt. der Angehörigen der Vereine entfallen. Ein anderes Veihältmß aber findet mm, wenn die Zahl der Mitglieder mit der Bevölkerung in Relation gesetzt wird. Es kommt bann ein Mitglied in Rhe n- deffen auf 219, in Oberheffen auf 232, in Starkenburg auf 313 und iru Großherzogthum auf 255 Einwohner.
Wenn nun auch, wie aus Vorstehendem erhellt, die Thetlnahme an den landwirthschastlichen Vereinen des Großherzogthums seit dem Jahre 1835 sihr bedeutend gewachsen ist und fie mit der gegenwärtigen Zahl von nahezu 3500 Mitgliedern eine sehr respectable Corporation bilden, so ergibt doch ein Vergleich mit unteren deutschen Staaten, daß unser Land in dieser Beziehung eine hervorragende Stellung nicht gerade einnimmt, daß vielmehr die Betheiligung an diesen Instituten anderwärts eine weit ausgedehntere ist. In Preußen kam schon im Jahre 1873 — neuere Daten stehen uns leider nicht zur V^rsügung — bei 114,095 Miigliedem ein solches aus 216 E nwohr er. In den mit unseren Kultur» und sonstig«» Zuständen eher vergleichbaren Provinzen die eS Landes stellt sich der Durcbschnitt noch weit günstiger, intern in der Rheinprovlnz auf 178, in Schleswig Holstein auf 130, m Westfalen auf 107, in Hannover auf 80 und in Hohenzollern schon auf 44 Bewohner ein Mitglied trifft. Heff<r> Naffau steht dem Großherzogthum Hcffen ziemlich nahe; es zählt auf 260 Einwohn.r em Mitglied ter landwirthschaftlichen Vereine. Herabgedrückt wird die Durchschnittszahl des Land s durch die Provinzen Preußen, Posen und Pommern, in welchen ein Mitglied erst auf 495, 665 und 745 Bewohner kommt. Bayern besaß im Jahre 1879 nicht weniger als 50 482 Mitglieder, oder ein solches auf etwa 100 Einwohner; Baten 15,518 Mitglieder, »der e n solch s auf 97 Einwohner. Die Vertretung der landwirthschastl'.chen Jntereffen ist daher in Bayern und Baven eine ganz andere, weit mehr als doppelt so starke wie bei unS. Wenn hieraus auch jedensalls die Höhe der i» diesen Staaten an die landwirthschastlichen Vereine zu leistenden Beiträge, die sich unserer Kmntn ß entzieht, von Einfluß ist. so möchte doch eine fortgesetzte von den landwirthlckaftlichkn Organ n rc. ausgehende Äneiferung und Aufklärung der ferneren Landwirthe den he.fischen Ver-inen noch manches Mitglied zuführen können, wie denn auch in a> deren, nicht gerade landwirthschaftlichen Serufifreifen noch manche Männer zu gewinnen sein möchten, welche zur För-


