Ausgabe 
16.11.1881
 
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Nr. 267. Mittwoch dm 16. November 1881.

Kichener "Anzeiger Amigk- nnh Amtsblatt für brn Kreis Gießen. ' Ä ~ L K . . Preis vlcrtelfäbrNch 2 Mart 20 Pf. mit 8ringer(ofcr.

Bureau: Schulfiraße B. 18. Arsche,nt täglich mit Ausnahme bet MontagS. bic bCiOgen ,«^j^lich 2 Äar! 50 Pi.

Aeutschland.

Darmstadt, 14. Noober. Se. Königs. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 9. Novbr. dem Bankier Emil WolfS kehl zu Darmstadt den Charakter alsCommerztenratb" zu verleiben.

Aus dem Großherzogthum Hessen, 13. Novbr. (Schulange- legenhrtten). Im Frühjahre 1881 (Itfcle Zählung) befanden sich im ganzen Großherzogtbum 983 Volksschulen, und zwar 868 gemeinsame, 56 evangelische, 56 katholische und 3 israelitische Volksschulen; von diesen Schulen sind 450 mit und 533 ohne Schulgeld. Das Lehrerpersonal besteht auS 2007 Mit- gliedern, und zwar 1876 Lehrern und 131 Lehrerinnen. Besucht werden bic Schulen von 150,821 Schulkindern und zwar 74 945 Knaben und 75,876 Mädchen ; von diesen Kindern gehören 102 696 der evangelischen, 43,942 der katholischen, 2925 der israelitischen udd 1258 anderen Consesfionen an. Fort­bildungsschulen bestehen in Hessen 770 mit 22,772 Schülern, und zwar 15,908 evangeli'chkn, 6337 katholischen, 331 israelitischen und 196 anderer Confessio- nen. Privatunterrichts-Astalten gitbt es im Großherzogthum 65 und zwar 48 gemeinsame, 3 evangelische, 8 katholische und 6 i-raelttische. Das Lehrer­personal besteht auS 162 Lehrern und 181 Lehrerinnen; die Anzahl der Schüler und Schülerinnen beläuft sich in sämmtlichen Privatanstalten aus 4936, und zwar 1350 Knaben und 3586 Mädchen; nach dem Bekenntniß theilen sich diese in 2076 Evangelische, 1888 Kathol ken, 916 Israeliten und 56 anderer Ev"fesflonen.

m Darmstadt, 13. November. Den Ständen liegt ein Gesetzesentwurf in Betreff der Ausführung des Deutschen GcrichtSkosteu-GesetzeS und der Deutschen Gebührenordnung für Gerichtsvollneher und für Zeugen und Sachverständige wr Ertheilung der verfassungsmäßigen Zustimmung vor. Bei der landesrechtlichen Regelung dcS Kastenwesens m den ^ngetegenheUen, welche vor besondere Gerichte «böitn oder durch die Deutschen Proceßordnungen nicht betroften werden, sind im Großherzogthum Hessen vielfach Bestimmungen der Neich-sgcsehe (do Deutschen Gerichts- kosteu Gei tzeS, der Deutschen Gebührenordnungen für Ger.chtsvoUzieher und für Zeugen und Sachverständige und der Deutschen C'vüproc^ßordnunq) für anwendbar erklärt oder ist daraus verwiesen worden. In Folge btr durch die Novelle vom 29. Jun 1881 bewirkten Arnderungen deS Deutschen GerichtskostengesetzeS und der Deutschen Gebühren- ordnung für Gerichtsvollzieher bat sich nun der Zweifel ergeben, ob die durch die Novelle geglündeten alten oder die an ihre Stelle getretenen neuen Bestimmungen dieser derben NeichSgcsctze für bie lanbrsrechtl'chen Vorschriften, welche dieselben für anwendbar erklärt oder darauf verwiesen Haden, maßgebend erscheinen Die Großb. Negierung erachtet eS nach den dem vorliegenden Gesetzesentwurfe beigegebenen Motiven für angemefsen. diesen Zweifel im Wege der Gesetzgebung xu lösen. Der Entwurf beruht auf der schon früher von den Ständen deS Großherzogtoums gebilligten Tendenz daS landetzrechtl che Kastenwesen in thunlichstem Anschlüsse an die RcichSgcsetzgedung zu erhalten. Demgemäß bestimmt der An M 1 des Entwurfs in seinem ersten Absatz, daß die durch die Novelle vom 29. Juni 1881 getroffenen Abänderungen von Be- ftimmnngen de« GerichtskostengesetzeS und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher, insoweit diese Beirimmungen auf Angelegenheiten, welche vor besondere Gerichte ge­hören oder durch die Deutschen Procrßordnungen nicht betroffen werden, landcsrecht- ltch für anwendbar erklärt sind oder insoweit landetzrechtlich darauf verwiesen ist. ohne Weitere- auch landeSrechtl'ch an Stelle der abgeänderten Bestimmungen jener RetchS- gefetze treten sollen Dre gleiche Bestimmung trifft der Absatz 2 für künftige Aender- ungen und zwar nicht allein für solche des GerichtskostengesetzeS und der Gebühren­ordnung für Gerichtsvollzieher, sondern auch für Aendcrungen der Gebührenordnung für Zeu. en und Sachverständige und der Eivilproc ßordnung, insoweit die letzteren im Gebiete deS Kostenwesens landeSrechtlich Anwendung findet In Absatz 2 ist jedoch der Vorbehalt gemacht, daß nicht im einzelnen Falle besondere landesrcchtliche Be­stimmung getroffen werde, während nach den Motiven in dem Falle des Abs. 1 ein solcher Vorbehalt nicht angezeigt erscheint, weil in diesem Falle die rcichsgesetzliche Aenderung bereits vorhanden ist und gegenwärtig keinen Anlaß zu besonderer landes- rcchtl cher Bestimmung bietet.Indessen" sagen d e Motive zu dem Gesetzesentwurfe ,versteht es fich sowohl zu Absatz 1 alS .u Absatz 2 von selbst, daß dre landes- rechtlichen Vorschriften, welche reichsgesetzliche Bestimmungen im Gebiete des Landes­rechts für anwendbar erklären oder auf solche verweilen, aus dem nämlichen Wege, auf welchem sie entstanden sind (durch Gesetz oder Verordnung), dergestalt beseitigt oder geändert werden können, daß die Anwendbarkeit der reichsgesetzlichen Bestimmungen in Wegfall kommt oder mod'ficirt wird, und ist eine derartige Aenderung landesrecht- licher Vorschriften, namentlich für die in der Kürze bevorstehende verordnungsmäßige Abänderung von Bestimmungen d r Verordnung vom 30. August 1879 m Aus­ficht genommen. Nach Artikel 2 des Entwurfes soll das Gesetz sofort tn Kraft treten.

m Darmstadt, 13. November. Nach einer Meldung des .Täglichen Anzeigers bat Herr Rechtsanwalt Dr. Osann fein Mandat als Lai dtagsadgeordneter nieder­gelegt. Dci-selbe war auf diesem Landtage wiederholt Vertreter des 14. Wahlkreises der Provinz Starkenburg (Groß-Gerau-Langen) und Mitglied des Finanzausschusses zweiter Kammer.

Mainz, 13. November. Der Schriststeller Wilhelm Liebknecht von Leipzig, der sowohl bei den Stichwahlen in den Wahlkreisen Mam; Oppenheim als auch Offenbach-Dieburg mit Stimmenmehrzabl als Mitglied des deutschen Reichstags ge­wühlt wurde, bat dem hiesigen Wahlcommissär die Mtttheilung zugehen lauen, daß er sein Mandat für den Wahlkreis Mamz-Oppenheim annehmen werde. In Folge dieser Erklärung findet nunmehr im Wahlkreis Ossenbach-Dieburg eine Nachwahl statt.

Berlin, 12. November. (Die Stichwahlen). Man hatte vor den Stichwahlen im 4. und 6. Berliner Wahlkreise eine gewisse Angst, möchten wir sagen, weil man fürchtete, eS könnte zwischen den durch die noch in letzter Zeit in so scharfer Art auftretende Wahlagitation gegeneinander aufzereizten Wählern zu Exceffen kommen. So viel wir vernahmen, find die Wahlen jedoch äußerst ruhig verlaufen. Ja, eS drängt sich die Ueberzeugung auf, als ob das Jntereffe der Wählerschaft an der Ausübung ihres Wahlrechts durch die Länge der nun schon Monate dauernden Agitation abgeschwächt wäre. Wenn man bei den Wahlen des 27. Oktober Gruppen von Arbeitern nament­lich auf den Straßen stehen sah und die Vorzüge der gegenseitigen Cavdidaten

anpreisen hörte, so zeigten heute die Straßen ihr alte- Gesicht. Nicht einmal die Schutzleute hatten sich in den beiden genannten Wahlbezirken in ausfallen­der Weise eingefunden. Vor den Wahllocalen selbst sah man selten oder nie einen Schutzmann. Mit anzueikennendem Takt, dec ihr natürlich von Oben her anewpsohlen sein wird, überwachte die Polizeimannschaft die Eingänge zu den Wahllocalen auß respectabler Ferne und der ruhige Verlaus der heutigen Wahlen mag die Wächter deS Gesetzes überzeugen, daß sie in diesem Falle ein richtige- Verfahren eingeschlagen haben.

Wenn es sonst feststeht, daß die Wähler gewöhnlich vor der Wahl schwankend sind, welchem Eandtdatin sie ihre Stimme geben sollten, im 4. Wahlkreise hatte heute die Wahl selbst manchen Wähler schwankend ge­macht, denn, wie auch schon am 27. v. MtS., wurde heute am Biertische manch kräftige- Wörtlein über VolkSwohl und des Volke- Freiheit gesprochen und mit kräftigem Trünke besiegelt.

Es ließ sich auch heute mehr über Freiheit sprechen, al- am 27. v. MtS., denn heute standen sich nurEandidaten der Freiheit" gegenüber, gemäßigte und radikale, Fortschrittler und Socialdemokraten, Klotz und Hasenclever, Träger und Bebel.

Bride Parteien ließen es sich angelegen sein, auf alle mögliche Art ihren Eandidaten Stimmen zuzuführen. Zu bedauern war jedenfalls ein Herr, der sich zu dieser Partei bekannte und aus reiner Höst chkeit dem Socialdemo­kraten seine Stimme gab. Jedem ein Wahllokal Betretenden wurde, wie natürlich, eine Menge Zettel in die Hand gedrückt und so auch besagtem alten Herrn. Aus Höflichkeit, um keinen Zettelträger zu beleidigen, nahm er von Jedem einen Zettel und hatte somit zwei Zettel für Klotz, den einen mit dem Namen dieses Eandidaten geschmückten hatte er sich mitgebracht, und einen für Hasenclever. Als er auS dem Wahllocale wieder herauStrat und die ihm verbliebenen Zettel erbl'ckte, merkte er zu seinem Erstaunen, daß er d.e beiden fortschrittlichen Zettel behalten und in btr Verwirrung den socialdemokratischen abgegeben hatte.

Wenn wir sagten, eS machte sich heute nur geringe Erregung unter den Wählern bemerkbar, so wollen wir damit nicht gesagt haben, daß etwa die Bethiiligung am Wählen selbst eine schwache gewesen sei. Die Wähler wur­den von den Vertrauensmännern förmlich zur Wahlurne getrieben.

Die N chrichten, daß in einigen Ortschaften der spanischen Küste das gelbe Fieber besorgnißerregend ausgetreten sei, bestätigen sich, wie wir ver­sichern können, nicht. ES find einige leichte Erkrankungen, wie dies um die jetzige Jahreszeit alljährlich in Spanien vorkommt, verzeichnet worden, doch waren sie ohne jede Bedeutung. Zur Beruhigung ängstlicher Gemüther sei hinzu^esügt, daß die spanischen Behörden die nöthigen Maßregeln ergriffen h^ben, um selbst der Verbreitung dieser leichten Erkrankungen vorzubeugen. Nachrichten aus Rio de Janeiro besagen, daß noch selten um diese JahreSzeit der GesundheltSzvstand daselbst so günstig gewesen ist. Nichtsdestoweniger haben bic Sanitärebehörden fich veranlaßt gesehen, ihre Vorkehrungen gegen das Auftreten des gelben Fiebers zu treffen, das sich mit dem Eintritt der heißen Jahreszeit einzustellen pflegt.

Ueber conservative Wahlbeeinfluffungen in Ostpreußen bringt das Tilsiter Tagebl. fast unglaublich klingende Nachrichten, deren Verantwortung dem genannten Diatt überlassen bleiben muß. So soll in einem Wahlbezirke der W'llkischer Gegend der Vorsteher einen Dorfzettel herumgeschickt haben, worin er die Wähler zur Wahl am 27 Oktober einlabet unb ihnen bei 10 Ordnungsstrafe aufgiebt, fich vorher mit enem Zettel für UnterstaatSsecrelär v. Schli ckrnmn zu versehen In einem Wahlbezirke der Plaschker Gegend öffnete der Wahlvorsteher, ein Lehrer, die Wahlzettel, und wenn btr Wähler fich nicht bereu finden ließ, seinen liberalen Stimmzettel mit einem konserva­tiven tu vertauschen, so ließ er denselben sammt seinem Zettel hinauSwersen. Für diese Vorgänge find Zeugen namhaft gemacht, welche fich bereit erklärt haben, ihre W ibrnehmunaen vor Gericht zu beschwören.

Baden-Vaden, 12. November. Wir entnehmen derAllg. Z.: «Heute Morgen befand fich untere Stadt in großer Aufregung. Das Gerücht verbreitete fich schnell es war wegen deS großen Markttages viel Volk vom Land in der Stadt daß es droben im Schlöffe schlimm stehe. Alles eilte hinauf, um Erkundigungen einzuziehen; das aufgelegte Bulletin von früh 7 Uhr war auch wenig tröstlich. Nachdem der gestrige Tag bis Nachts 11 Uhr recht befriedigend verlaufen war, stellte sich beim Groß­herzog eine bedrohliche Herzschwäche mit Störungen in der Respiration ein- Der Puls war io schwach, die Athmung so gering, daß der Großh. Leibarzt Dr. Zenner, welcher die Nachtwache batte, sofort die andern beiden Aerzte Dr. Friedrich und Dr. Heiligen­thal herbeiruien ließ, da er die Verantwortung für das Kommende nicht allem über­nehmen wollte. Es gelang den vereinigten Anstrengungen der Aerzte wohl am Morgen gegen 6 Uhr. die gefährlichsten Erscheinungen zu beseitigen. Ter Großherzog war, trotz seiner Schwache, bei Bewußtsein unb verlangte nach feiner Familie. Die Groß- ber-ogin wich ohnedies nicht von seinem Krankenlager. Es wurde aber auch der Erd- großherzog, welcher, seitdem er die Regentschaft übernommen hatte, das Krankenzimmer nicht mehr betreten sollte, mit seinem Bruder Prinz Ludwig herbeigerufen. Früh um 4 Uhr ließ man auch die Deutsche Kaiserin durch ihren Leibarzt Dr. Lchliep wecken und dieselbe begab sich in Begleitung desselben sofort nach dem Schloß wo sie biS gegen 6 Ubr früh weilte. Ter Großherzog,foll schon von allen rührenden Abfch'ed genommen haben; vor Allem soll er seinen ältesten Sohn^ ermahnt haben, in seinem Sinn und Geiste we ter zu regieren unb die bisherigen Räthe der Krone auch zu den feinigen zu machen. Es sollen dies herzerschütternde Momente gewesen sein. Glück­licherweise wurde es am Morgen bester, Puls und Athmung hoben sich wieder: das Fieber und die übrigen Krankheitserscheinungen blieben im Wesentlichen unverändert. | Während der Nacht hatte man inzwischen bic Hofstaaten, welche, soweit sie nicht in I Function waren, bas Babener Schloß seit einigen Tagen verlassen hatten, telegraphisch