str* ML ^st-s Blatt. Sonntag den 16*. Oktober 1SS1.
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Auftigr- null Amtsblatt für bkn Kreis Gießen.
•weei «chnlfirnße B. la. erscheint täglich mit »utnafrn« brt IRonUfll. Vre" eintrf|a»rfl4 1 Warf »0 V mit Bungtr^n.
Amtlicher Hheil. Bekanntnulchung.
Betreffend: Tie Reichstagswahlen.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daf; die Wahlen zu»» Reichstage im gan;en Reiche
Toiiitcrflaq den 27. Lctober 1H81, von Vormittags 10 Uhr an bis 2lbcnds (> Uhr, wo die Wahlhandlung geschlossen wird, staltfindeu werden und das; von Großherzogtlchem Staatvmimflerium zu Wahl (sornmissärcn ernannt worden sind für den 1. Wahlkreis: der Großh. Provinzial-Tirector Dr. Boek mann in (liegen, „ II. „ „ Kreisralh Braden in Friedberg,
,i UI. „ „ Kreisrath von 5kopp in Lauterbach,
„ IV. „ „ Provinzial-Tirector von Marquard in Darmstadt,
„ V. „ „ KrelSrach Rothe in Offenbach,
„ VI. „ „ Kreisrath 11 finger in Bensheim,
ii VU. „ „ Kreisrath Freiherr von Gagern in Worms,
„ VIII. „ „ Kreisrath Spam er in Bingen,
,, IX. „ „ Provinzial-Dlrector Küchlcr in Mainz.
Der I. Wahlkreis besteht aus:
1. Kreitz Gießen.
2. Aus dein Kreise Alsfeld die Gemarkungen:
1. Atz en Ham, 2. Bernsfeld, 3. Ermenrod, 4. Flensungen, 5. Alsdorf, 6. Kirschgarten, 7. Lehnheim, 8. Merlau, 9. Meder-Ohmen, 10. Lber-Lhmen, 11. Ruppertenrod, 12. Wcttsaasen, 13. Zeilbach.
3. Aus dem Kreise Schotten die Gemarkungen:
1. Eichelsdorf, 2. Gedern, 3. Glashütte», 4. Groß-Etchen, 5. Klein-Eichen, 0. Mittel-Seemen, 7. Rieder-Seemen, 8. Ober-Lai», 9. Ober- Seemen, 10. Ober-Schmitten, 11. Steinberg, 12. Unter-Seibertenrod, 13. Volkartshain.
4. Aus dem Kreise Büdingen die Okinarfungen:
I. Bellmuth, 2. Bergheim, 3. Berstadt, 4. Bingen beim, 5. Biffetz, 6. Bcrstädter-Markwald, 7. Bleichenbach, 8. Blofeld, 9. Reichelsheimer Antheil an Binaenheimcr Mark, 10. Bobenhauscn 1 Borsdorf, 12. Tauernheim, ^3. Dauernheimer Hof, 14. Schleiseld, 15' Echzell, io. Echzell?. Mattioald, 17. Eckärobl-orn, i«. tfföTo rbadj, *19. Fauerbach, 20. Gcitz-Ridda, 21./22. Gelnhaar seiend. Doman.), 23. Gettenau, 24. Heuchelheim, 25. Hirzenhain, 26. Kohden, 27. Harbwald, 28. Leidhecken, 29. Litzberg, 30. Michelnau, 31. Nidda, 32. Ober-Widdersheim, 33. Ortenberg, 34. Ranstadt, 35. Schwickartshausen, 36. Selters, 37. Eonradsdors, 38. Unter- Schmitten, 39. Unler-Widdersheim, 40. Grund-Schwalheim, 41. Usenborn, 42. Wallernhausen, 43. Wippenbach.
Gießen, am 15. Oct ob er 1881.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen. ___________________ Dr. Boekmann.
Betreffend: Tie Reichatagswahlen. ' GießHVam 15. October 1881.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die <^roßber;oglicben Bürgermeistereien des Greifes.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom Heutigen empfehlen wir Ihnen noch Folgendes zu genauester Beachtung:
1. Spätestens bis zum 18. V. Mts haben Sie in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lagen, daß die Wahlen zum Reichstage im ganten Reiche Donnerstag den 27. d. M. stattfinden und daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnt und um 6 Uhr Nachmittag« geschloffen wird.
Gleichzeitig wollen Sie unsere Bekanntmachung über die Bildung der Wahlbezirke, Ernennung der Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und Bezeichnung der WahUocale, vom 5. v. M. in dir. 208 des Gießener Anzeigers, soweit dieselbe Ihre Gemeinden betrifft, nochmals publieiren.
2. Bon den nach unserer Verfügung von demselben Tage in derselben diummer des Anzeiger« mit Tatum vom 18. October abzuschließenden Wählerlisten bat da» Hauptexemplar mit den dazu gehörigen Belegstücken der Gr. Bürgermeister bei den Bürgermeisterei-Acten sorgfältig aufzubcwahrcn, das zweite Exemplar dagegen da, wo er selbst Wahlvorsteher ist, zum Zweck der Benutzung bei der Wahl an sich zu nehmen, andernfalls dem Wahlvorsteher zuzuficllen.
3. Die Wahlvorsteher haben aus der Zahl der Wähler ihre« Wahlbezirks einen Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein unmittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, zu ernennen und dieselben spätestens am 24. Cftobcr L Z. einzuladen, am Wahltage zur Bildung de« Wahlvorstandes so zeitig im Wahllocal zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnen kann.
4. Bei der Wahlhandlung selbst ist nach den §§ 11—21 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275) zu verfahren und über die Wahlhandlung ein Protokoll nach dem Ihnen bereit« mitgetheilten Formular, welches den Wahlvorstehern mitzutheilen ist, auszunehmen.
5. Diese« Wahlprotokoll mit sammtlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste (§ 18 des Reglements), der Wählerliste, welche beide von dem gefammten Wahlvorstande zu unterschreiben find, und denjenigen Stimmzetteln, in Betreff deren es einer Beschlußfassung de« Wahlvorstandes bedurft batte (5 13 des Gesetze« vom 31. Mai 1869), ist ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig an den unterzeichneten Wahl-Eommissär einzusenden, daß dasselbe spätestens im Lause des 30. October l. I in beffen Hände gelangt.
Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich und darauf von Ihnen ganz besonders aufmerksam zu machen. Ueberhaupt werden Sie
6. die Wahlvorsteher nach vorstehenden Bestimmungen genau bedeuten und denselben eine Wahlurne, sowie mindesten« drei Tage vor der Wahl ein Exemplar de« Wahlgesetze« (Bundesgesetzblatt Nr. 17 von 1869) und des Wahlreglements (Bundesgesetzblatt Nr. 17 von 1870i zum Gebrauche und zur Auslegung im Wahllocal zustellen.
7. Unfehlbar bis zum 20. dieses Monats erwarten wir Ihren Bericht, daß Sie die vorstehenden Anordnungen befolgt, insbesondere die Publikation des Wahltermin« vollzogen haben.
Dr. Boekmann.
' Gießen, am 14. October 1881.
Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Fall einer Mobilmachung.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Sie wollen die Lehrer oder Schulverwafter Ihrer Gemeinden, welche militärpflichtig find, darauf aufmerksam machen, daß Gesuche um Zurückstellung m Falle einer Mobilmachung innerhalb 14 Tagen bei uns einzureichen find. Später einlaufevde Gesuche tonnen nicht berücksichtigt werden.


