wo dieselbe bewegende Kraft von verschiedenen Unternehmern selbstständig benutzt wird, müßen Einrichtungen getroffen sein, welche jeden der gedachten Betrtebslhetle unabhängig von dem Gesammtbetriebe möglichst rasch und sicher in Ruhe zu versetzen geeignet sind. Auch sonst müffen, soweit die Art des Betriebes solche- zuläßt, die Transmissionen in den einzelnen ArbettLräumen unabhängig von einander und von der Kraftmaschine und die Arbettsmaschinen, deren Ausrückung nicht ohne Gefahr durch Abschlagen des Treibriemens bewirkt werden kann, unabhängig von der Transmission in Ruhe gesetzt werden können. Soweit dies nicht thunltch ist, sind Einrichtungen zu treffen, welche eS ermöglichen, von jedem Arbettsraume aus sofort das Signal zum Stillstände der Kraftmaschine zu geben. Abweichungen von diesen Bestimmungen, welche ungefährlich erscheinen, können von der Aufsichtsbehörde zugeUsslN werden. Alle Vorrichtungen, welche dazu dienen, um Kraftmaschinen, Trans- Missionen und Arbettsmaschinen in Ruhe zu setzen, müßen leicht erreichbar und bequem zu handhaben und so beschaffen sein, daß sie möglichst rasch und sicher wirken.
Werkzeuge und Arbettsmaschinen mit raschlaufendem Schneidezeug (z. B. Säge-, Fräse-, Hobel-, Raspel-, Schnitzelmaschinen, Häckselmeffer, Scheer- meffer, Lumpenschnetder und dergl.) muffen mit Ausrückern versehen uno so eingerichtet sein, daß die Arbeiter sowohl an diesen Maschinen, als auch in deren nächsten Umgebung gegen Beschädigungen thunlichst geschützt sind. Das Reinigen, Schmieren und Repariren der Maschinen und Transmissionen während der Bewegung, das Anlegen von Leitern an bewegte Wellen, das Auflegen von Riemen auf bewegte Scheiben darf nur geduldet werden, wenn bet gewöhnlicher Vorsicht eine Gefahr für den Arbeiter nicht damit verbunden oder durch Benutzung geeigneter Vorrichtungen ausgeschlossen ist.
Bei bestehenden Anlagen ist für dte Durchführung obiger Vorschriften, insofern dieselben wesentliche bauliche oder maschinelle Neueinrichtungen bedingen, eine Frist von 5 Jahren zu gewähren; ist deren Durchsürung daselbst untbunltch oder mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft, so können dte Gewerbe- Unternchmer hiervon durch dte höhere Verwaltungsbehörde auch ganz dispen- sirt werden. Außer diesen Sicherhettsvorschrtsten hat dte Commission folgende Resolution beschlossen: „Bet der Unmögltchkett, für alle Fälle zweifellos klare, keiner Deutung unterliegende Bestimmungen zu treffen, ist die Commission der Ansicht, daß es sich empsiehlt, zur Abstellung bestehender Härten und zur raschen sachgemäßen Erledigung vorauszusehender Differenzen hinsichtlich der Handhabung und Ausführung der berathenen Vorschriften eine Recurs- instanz durch Berufung von Sachverständigen ad hoc zu schaffen."
I, wenn der-
Es folgt Berathung der Vorstellung und Bitte der Gem-»indcoorstände von Grob- Rohrhdm und Biblis wegen Verstärkung des Rhein Landdammes und des Wescknin' dammcs; der Beschwerde hessischer Gemeinden und Gutsbesitzer wegen der durch Loch- Wasser de- Rheine- hervorgerufenen Eigenthumsbeschädlgungen und des Antrages Men im ©mne der ersten Vorstellung. — Herr Geh. Commerzienrath H e y l beleuchtet den Einfluß der badischen Correction auf die hessische Rheinstrecke und befürwortet den Erlaß eines Wassergesetzes nach dem Muster Badens — Ministerialrath Fink constatirt die lebhafte Theilnahme der Regierung an diesem Gegenstände, bestreitet jedoch daß 1
selbe auch in tendenziöser Weise übertrieben worden sei- Vor Allem sei eine wasserfreie Zufuhr zur Brücke erforderlich nnd es sei nicht richtig, daß der größere Tbeil der Bewohner bereit fet, lieber zeitweise durch das Hochwasser sich zur Brücke zu begeben Eine wasserfreie Zufuhr sei nur durch eine bedeutende Erhöhung der Schloßstraße zu ermöglichen, deren großen Nachtheil weiter zu erörtern nicht erforderlich erscheine, -zudem sei die Schloßstraße für den Verkehr in der Zukunft zu schmal und besitze nur enge und winkelige Zugangsstraßen. Das Ufer sei an der Schiffbrücke das ungünstigste waS sich hnben lasse. Weiter sei die Ausführung des Projectes an der Schloßstraße wesentlich theuerer. Die einzig zweckmäßige Stelle für eine Brücke sei die Kaiserstraße, eine der schönsten und breitesten Straßen Offenbachs. Von 318 in das Handelsregister eingetragenen Firmen haben sich 200 in dem westlichen Theil Offenbachs niedergelassen der bei Vollendung der Canallsation des Maines und der Kettenschleppschifffahrt der Stapelplatz des ganzen Verkehrs zu werden verspreche. Offenbachs Interessen graoitiren nach Frankfurt und nicht nach Fechenheim. — Fürst zu Ysenburg-Birstein, Durch!., ist gegen die Brücke an der Kaiserstraße, wo bis jetzt noch sehr wenige Ge- baude existiren. Im ostl chen Theile der Stadl seien mindestens ebenso viele industrielle Ktablisscments als >m Westende, abgesehen davon, daß die Brücke hauptsächlich für die Marktbe,u»-r und bie Arbeiter von Bedeutung fei, welchen ein Umweg von circa 1» Minuten unangenehm fern müsse, - Erbprinz zu Nsenburg-Wächrersbach, Durch!, gibt zu bedenken, ob nicht an der Schlobstroße ein Kettensteg anzulegen und die Brücke an der Kaiserstraße zu erbauen sei, um beiden Interessen zu genügen, — Nach einem Schlußworte des Berichterstatters wird dem Beschlüsse zweiter Kammer eiw stimmig be,getreten. - Dasselbe ist der Fall bezüglich des Antrages der Adaa Osann und Baur auf Errichtung einer stehenden Brücke über den Main bei Kostheim - ®r“f = uba*- Erl,, empfiehlt bei dieser Gelegenheit, die Brücke als
Eisenbahnbrücke zu bauen, um die Bahnhöfe Casiel und Bischofsheim zu verbinden woraus Ministerialpräsideut Schleiermacher, Exe, erwidert daß bTefe?^©eaenflanb von der Regierung bereits in's Auge gesaßt sei. - Der Antrag Schröder und Genossen, die Erhöhung der Dotation für die Ackerbauschulen betreffend, wird in Ueber- emstimmung mit dem jenseitigen Beschlüsse abgelehnt. - Der in der zweiten Kammer zur Annahme gelangte Antrag Schröder und Genossen auf Aufhebung des Gefekes vom 3. Mal 1858, die Bildung der Ortsoorstände betr., und eines Theils des Ge etzes
^2 über Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung des Geme.ndevoran- schlags wird nach kurzer Debatte, an welcher sick Herr Wernher der P r ä s i d e n t und 5reiberr i e d c fei zuEisenbach bethelligen, einstimmig abgelehnt- — Der
Muhl auf Vor age eines den Art. 11 des Jagdgesetzes von 1848 mod,sichenden Gesetzesentwurfes wird für erledigt erklärt und weiter dem Beschlüsse des anderen Dauses bezüglich des Antrages Büchner, die Erbauung einer Zweigbahn nach Pfungstadt betreffend, beigetreten. B
_ ,r “• Darmstadt, 12. Januar. sErste Kammer der Stände. 18. Sitzung. Schluß.j Weiteren Berathungsgegenstand bildet die Vorlage wegen Erbauung einer stehenden Brücke über den Main bei Offenbach. Der Berichterstatter, Herr Wernher, betont, wie man bei einem Brückenbau wesentlich auch die Zukunft im Auge haben müffc unb wie jetzt schon bcr größte Theil von Offenbach an dem Projekte an der Kaiserstraße interessirt sei; trotzdem empfehle er Beitritt zu dem Beschlüsse zweiter Kammer. Herr Geh. Commerzienrath Wecker: Da der Adg. Böhm in der zweiten Kammer die Stellung der Brücke zum Gegenstand einer Erörterung gemacht habe, welche den thatsächlichen Verhältnissen nicht ganz entspreche, sehe er sich zu einer Widerlegung veranlaßt: Ein großer Theil der Bürgerschaft habe sich von Kundgebungen ferngehalten, welchen eine sachgemäße Behandlung des Gegenstandes fernlag und erst nach den Vorkommnissen in der 2 Kammer habe sich die Gegenseite zu einer Eingabe an die Regierung entschlossen, deren 650 Unterschriften nicht auf dem Wege der Agitation zusammengebracht worden seien. Der Stadtvorstand habe sich allerdings unter dem Drucke der Agitation dahin ausgesprochen, daß die Brücke an der jetzigen Stelle, wenn thunlich verbleiben solle. Dieser Beschluß fei kurz vor den Stadtverordnetenwablen gefaßt worden und die Consequenzen, welche Herr Böhm an diesen Beschluß geknüpft habe, können deßhalb nicht gezogen werden. Redner beleuchtet die behauptete Verkehrs- verschiebung und führt aus, wie die Schloßstraße nicht mehr den Mittelpunkt der Stadt bilde und wie bei einer Verlegung ihres Verkehrs nach der Kaiserstraße die Bewohner von Fechenheim bis zum Markte nur einen Weg von 720 Meter mehr zu machen haben würden, was Niemand veranlassen werde, Offenbach fern zu bleiben Für die Arbeiter spiele die Stellung der Brücke überhaupt keine Rolle, abgesehen davon daß der größere Theil derselben im Westende beschäftigt sei. Für Fuhrwerke könne ein Mehr oder Weniger von einigen hundert Metern nicht in Betracht kommen. Den Häuferbesitzern der Schloßstraße erwachse bei der Verlegung ein Nachthell, selbe auch in tendenziöser Weise übertrieben worden sei. Vor Allem sei
die Verhältnisse nach dem badischen Wassergesetz für bie Gemeinden günstiger liegen, als dies jetzt vei uns der Fall ist. — Graf zu Erbach-Erbach, Erl., empfiehlt Herbeiziehung der Staatstechniker in die oorgeschlagene Eommifsion. — Fürst zu Ysenburg-Birstein, Durch!., glaubt, baß über ein System nicht Diejenigen endgültig entscheiden können, welche dieses System seither geschaffen und ausgebaut haben. Die Berathung wird abgebrochen, da über diesen Gegenstand zwei Ausschüsse berichteten, welche bis morgen sich über die zu stellenden Anträge einigen sollen
m. Darmstadt, 13. Januar. (Erste Kammer der Stände. 19. Sitzung.) In heutiger Sitzung referirte zunächst Freiherr von Wamdolt über einen Antrag, welchen der dritte und der viert- Ausschuß der Kammer gemeinschaftlich zu den das Hochwasser des Rheins betreffenden Eingaben stellen. Die Kammer schließt sich ohne erhebliche Debatte diesem Antrag an, wonach bie Regierung ersucht wird, schleunigst eine aus an bem Strombau nicht beteiligten Technikern, Großherzoglichen löaubeaniten, sachkundigen Landwirthen und Schiffsahrtsinteressenten bestehende Kommission zu berufen, welche unsere Stiombauverhältnifse zu untersuchen hat. Im Uebrigen wird den Beschlüssen zweiter Kommer in dieser Materie im Wesentlichen zugestimmt.— Bezüglich der Anträge Schröder und Stephan (Heßloch) aus Erhöhung der Staatsstraße zwischen Nierstein und Nackenheim beschließt die Kammer nach kurzer Debatte, in welcher die Herren Wernher und Lauteren die dringende Nothwen- digkeit der fraglichen Herstellung betonen, die Regierung zu ersuchen, bie bafür erfor- dciliche Summe in bas nächste Staatsbubget einzustellen. — Der Antrag bes Abg. Betz wegen einer Revision bes Einkommensteuergesetzes wird in Uebereinstimmung mit dem Beschlüsse des andern Hauses zur Zeit abgelehnt. — Die Kammer ertheilt weiter dem Gesetzesentwurf m Betreff der Anwendung der für die Großh. Cioildiener bestehenden Bestimmungen auf die übernommenen Beamten und Bediensteten der Obers hessischen Eisenbahnen und dem" in Verbindung damit vorgelegten Besoldungsetats der Letzteren ihre Zustimmung jedoch unter einstimmiger Ablehnung des von der zweiten Kammer mit geringer Majorität angenommenen Antrags Ellenber ger, den Maximalgehalt des Directors der Oberhessischcn Bahnen statt, wie oorgeschlagen, auf 6500, auf 6000 zu normiren. — Der Antrag des Abg. Kugler auf Errichtung emes Stationsgebäudes auf der Main-Neckar-Eisenbahnstatiou Sprendlingen wird für erledigt erklärt. —
Bezüglich des Antrages des Aog. Racke auf Revision der im Großherzogthum geltenden Bestimmungen über Besteuerung des Haufirhanbels unb bes Antrages bes Abg. Freiherrn v. Webckinb, bas Geometerwesen tm Großherzogthum betreffend tritt bie Kammer ohne Debatte den jenseitigen Beschlüssen bei, ebenso bezüglich einer längeren Reihe von Beschwerden und Gesuchen, darunter die Beschwerde des Gemeinde- rathes von Bensheim, die Niederlegung des sogenannten Rinnenthores betreffend. — Eine direct an bie erste Kammer gelangte Bitte des Caplan Heeß zu Dieburg, Auszahlung der ihm nach dem Ableben des letzten Pfarrers zukommenden Sustentations- und Tagegelder betreffend, wird nach einer von Ministerialrath Weber Namens der Regierung abgegebenen Erklärung für erledigt erklärt. — Bezüglich de.zBeschwerde der zur Abstimmung über Einführung einer gemeinsamen Schule zu Nidder-Saulheim berufenen Katholiken beharrt die Kammer bei ihren früheren Beschlüssen, wonach bie Beschwerbe insofern als begründet erkannt wird, als Unberufene bei der Abstimmung mitgewirkt haben — Damit ist das vorliegend-' Material erledigt und der Präsident schließt die Sitzung mit dem Bemerken, daß nach der Intention der Regierung der Schluß des Landtags etwa in der zweiten Hälfte des Monat Februar erfolgen solle, unb daß bie Regierung wünsche, baß unmittelbar vor bem Landtagsschluß beide Kammern der Stände gleichzeitig einige Tage versammelt sein möchten, um etwaige Differenzen noch auszugleichen. Bemerkt sei noch, daß m dieser Schlußsession auch die Vorstellungen der Gewerbebank zu Gießen, des Spar- und Creditvereins Osthofen und der hessischen Credstgenossenschaften, deren Heranziehung zur Gewerbesteuer betreffend, zur Verhandlung kommen werden.
Berlin, 12. Januar. Der Antrag Windthorst, — „das Spenden der Sacramente und das Feiern der Messe ist straffrei, alle dem entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgchoben", welcher in der allernächsten Zeit das preußische Abgeordnetenhaus beschäftigen wird, hat nach uns aus parla- mentarischen Kreisen zugehenden Informationen alle Aussicht, die Majorität des Hauses auf sich zu vereinigen; denn außer dem Centrum werden nicht nur die entschiedenen Liberalen (Fortschritt und Secesfionisten), sondern auch die Altconservativen unb, wenn sich die Version, daß der Fürst Reichskanzler der Berathung d:s Windthorst'schen Antrages beizuwohnen gedenkt und sich im Großen und Ganzen für denselben aussprechen will, bestätigt, die Conserva- tioen überhaupt für die straffreie Gestattung deZ Mefselesens und Sacramente- spendens ihr Votum abgeben. Es würde damit dem Culturkampf seine atsttaste Spitze abgebrochen sein.
— Die endlich erfolgte Ankunft d<s Fürsten Bismarck hat unter Ander« auch die gute Folge gehabt, daß die so oft vertagten Minister'Conferenzen im Bundesrathe nunmehr rechtlich zu einem bestimmten Termine in Aussicht ge- nommen werden konnten. Wie es heißt, ist der Termin für den Beginn der- selben vorläustg auf den 25. ds. Mts. frstgestellt. In der Hauptsache handelt M M I?* nUt l1°$ Um blC Vorbereitung des erforderlichen BerathungS-
— Der Chef der Admiralität hat Nachrichten betreffs der Annahme und Einstellung von Mannschaften der Landbevölkerung als Freiwillige bei der ReichSflotte zusammenstellen lassen, welche zu allgemeiner Kenntniß gebracht werden sollen. Es handelt sich dabei vorerst um drei- und vierjährig Frei- willige, die bei körperlicher Brauchbarkeit nur in dem Falle, daß Vacanzen vorhanden sind, eingestellt werden. In jenen Nachrichten sind zunächst die all- gemeinen Bestimmungen enthalten, dann die über die Einstellung vierjährig Freiwilliger bei den Matrosen-Divistonen. es folgen Normen über die Em- steüung ein- und dreijährig Freiwilligen bei den Werft-Divisionen, dem See- bataillon und den Matrosen-Artillerie-Abtheilungen. Eine besondere Einstellung von Mmnschaften der randbevölkerung behufs der E .-schlagung der Z hlmei- sterlaufbahn findet nicht statt; es dürfen hierzu nur Leute des DienststandeS von guter Qualification und Führung, sowie von tadellosem Charakter ausgebildet werden, und zwar solche, welche die Qualification zum Einjährig-Frei- willigen oder das Reifezeugniß für die Secunda eines Gymnasiums oder einer Realschule erster Ordnung besitzen, oder während ihrer Dienstzeit Fähigkeiten an den Tag gelegt haben, welche voraussetzen lassen, daß sie dereinst eine Zahlmeisierstelle in der Marine einnehmen können.
Berlin, 13. Januar. Während gestern circa 3000 Berliner Wahl- männer unter dem Vorsitz eines Berliner Landtags-Abgeordneten eine energische Resolution zu Gunsten der Juden gegen jede Beschränkung der Gleichbrrechti- gung faßten, erklärt heute der bekannte Antisemiten.Agitator Dr. Förster seine- Judenpetition an den Reichskanzler fände jetzt täglich circa 1500 Unterschriften (dieselbe habe im Ganzen schon 40.000) und solle deshalb noch bis Mitte März circuliren.
Telegraphische Depeschen.
Waguer'S telcgr. b-rresporrdeuz-Brrreau.
?**!£*/ i3. 3anu«r. Der Ravet empfängt fortgesetzt in gewohnter Ammer °.ch^°er?-ssm roe9en fdt »"ei Tag'"
c 8 London, 13. Januar. Gladstone hütet in Folge leichter Erkältung das Zimmer. Derselbe empfing gestern eine Deputation von regierungs-


