Ausgabe 
13.10.1881
 
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Lokales.

Gießen, 12. Oktober. ^Sterblichkeit in ©legen.] Wie schon seit mehreren Wochen, so war auch in der Iktztve, stoffenen die Sterblichkeitsziffer für unsere Stadt eine sehr niedrige, da nur drei Todesfälle zu verzeichnen waren. 6in nur wenige Monate altes Kind starb an Krämpfen. Außerdem starben noch zwei Frauen, die eine an Lungenschwindsucht, die andere an Lungenentzündung.

Gietzen, 12. Oktober. (CcffcnHidjc Sitzung des Provinzialausschusscs der Provinz Oberhessen vom 14. und 15. Juli.) Als erster Gegenstand der Tagesordnung kam zur Verhandlung die Verlegung des Vicinalweges von Grünberg und Lehnheim nach Stockhausen. Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Berichte über die erste Verhandlung dieser Angelegenheit vor dem Provinzialausschuß in Nr. 267 dieses Blattes von 1880. Während der Provinzialausschuß in seinem damaligen Erkenntniß angenommen hatte, daß ein öffentlicher Weg nicht ohne Genehmigung des Kreisamtes verlegt werden könne, daß ein Kreisamt unzweifelhaft berechtigt sei, die Rückverlegung eines ohne seine Genehmigung verlegten Weges zu verlangen und daß in dem vorliegenden Fall das Kreisamt die Rück­verlegung anzuordnen habe, erklärte sich der Gr. Verwaltungsgerichtshof auf verfolgten RecurS zwar mit der Annahme einverstanden, daß die Veränderung eines öffentlichen Weges nicht ohne Genehmigung deä Kreisamtes erfolgen könne, er nahm aber nicht an, daß in dem an die Gemeinde Stockhausen gerichteten Ansinnen des Kreisamtes, den fraglichen Weg in seiner früheren Richtung herzustellen eine Anordnung liege, und ver­wies die Sache zur Entscheidung in Betreff der Frage, ob die der Gemeinde Stockhausen angesonnene Herstellung des fraglichen Weges in seiner früheren Richtung im öffentlichen Interesse geboten erscheine, an den Provinzialausschuß zurück. Derselbe verneinte diese Frage.

Als zweiter Fall kam zur Verhandlung die Beschwerde des Christian Arnold von Burkhardsfelden gegen einen Beschluß des Gememderathes wegen Wiesenverbesser­ungsangelegenheiten. Zur Ermöglichung der von dem Kreisamte Gießen dringend befür­worteten Wiesenverbesserung hatte Beschwerdeführer an den Ortsvorstand das Gesuch ge­richtet, "Namens der Wiesenbesitzer Antrag aus Gewährung eines Darlehens von 3100 M. aus der Landescultur-Rentenkasse auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1880 zu stellen. Gegen die erfolgte Ablehnung dieses Gesuches führte Arnold Beschwerde bei dem Kreis- ausschusse des Kreises Gießen. Derselbe erkannte unterm 26. März er. mit Rücksicht daraus, daß es sich bei dem Beschlüsse des Gemeinderaths in Burkhardsfelden, durch welchen es abgelehnt werde, behufs der Wiesenverbesserung aus der Landescultur-Rentenkasse ein Kapital von 3100 M. auszunehmen, zunächst nur um die Interessen der Wiesenbesitzer handele, daß die Bestimmungen in Art. 48, III. 4 der Kreisordnung und in Art. 95 der Landgemeindeordnung nicht so weit auszudehnen seien, daß eine Gemeinde gezwungen werden könnte, zu Gunsten einzelner Angehörigen auf deren Antrag ein Kapital aufzu­nehmen, ein derartiger Zwang vielmehr nur bei dem Vorhandensein eines öffentlichen Jn- tereffes geübt werden könnte, der Beschwerdeführer aber ein öffentliches Interesse nicht geltend gemacht habe und auch nicht geltend machen könne, da dies ausschließlich dem Kreisamte competire, zu Recht, daß die Beschwerde des Christian Arnold zu Burkhards­felden gegen den bemerkten Gemeinderathsbeschluß als unbegründet abzuweisen und der­selbe in die Kosten des Verfahrens zu verurteilen sei, daß aber im vorliegenden Falle von Verurtheilung zur Zahlung eines Aversionalbetrages in die Kreiskasse abzusehen sei. Aus von dem Beschwerdeführer verfolgten Rekurs entschied der Provinzialausschuß in Er­wägung, daß es sich im vorliegenden Falle darum handele, daß eine Gemeinde gezwungen werden solle, im Interesse der Wiesenverbesserung ein Kapital auszunehmen, daß die Auf­nahme eines Kapitals schon an und für sich als eine Ausgabe erscheine und auch keine Garantie dafür vorliege, daß der Gemeinde aus dieser Maßregel ein Schaden nicht er­wachse, daß eine Gemeinde zu einer solchen Ausgabe nur im öffentlichen Interesse in Folge eines Ansinnens des Kreisamtes gezwungen werden könne, dahin, daß der Rekurs als unbegründet zu verwerfen und Rekurrent m die Kosten des Verfahrens zu verur- theilen sei.

Die Beschwerde des Peter Graulich zu Reinhardshain gegen einen Beschluß des Gemeinderaths daselbst wegen Wiesenverbesserungsangelegenheiten wurde aus derselben Veranlassung verfolgt. Die Entscheidungen des Kreisausschusses und des Provinzialaus­schusses sind identisch mit den soeben erwähnten.

Der vierte Gegenstand der Tagesordnung: Gesuch des Heinrich Plättner zu Gießen wegen Erlaubniß zum Betriebe der Zapswirthschast fiel in Folge der Zurücknahme des Gesuches aus.

In dem letzten Falle, der Klage des Gr. Forstfiscus gegen die Gemeinde Erben­hausen, Gemarkungsselbstständigkeit betr., entschied der Provinzialausschuß auf den von dem Kläger gegen das Urtheil des Kreisausschusses Alsfeld vom 1. November 1879 ver­folgten Rekurs in Erwägung, daß der Waldcomplex, dessen Gemarkungsselbstständigkeit Seitens des Großherzoglichen Forstfiscus behauptet werde, sich m ungeteiltem Miteigen thum des genannten Fiscus und der Familie von Schenck z u S ch wei ns b er g befinde, daß demnach das Interesse der den Prozeß nicht mitführenden Familie von Schenck um zweifelhaft von der Entscheidung berührt werde, daß der letzte Absatz des Art. 65 der Kreis- und Provinzialordnung in Verbindung mit dem ersten Absatz desselben Artikels, sowie an sich allerdings so auszulegen sei, daß die Beiladung solcher Betheiligten, deren Interesse durch die zu erlassende Entscheidung berührt werde, von dem freien Ermessen des entscheidenden Ausschusses abhänge, daß jedoch der zweite Absatz des Art. 65 unter­sage, daß die Entscheidung über den Kreis der in der Verhandlung vertretenen Parteien hinausgehe und daß auch aus dem letzten Satze des Art. 65 (in diesem Falle gelte die Entscheidung auch gegenüber den Beigeladenen"), der Schluß zu ziehen fei, daß ohne Bei­ladung über die Interessen der Betheiligten nichts erkannt und nichts entschieden werden dürfe, daß es thatsächlich und juristisch unmöglich sei, in einer von dem einen idealen Mit- eigenthümer erhobenen Gemarkungsstreitsache irgend welche definitive Sachentscheidung zu treffen, von welcher der andere ideale Miteigentümer nicht mitberührt werde, daß folglich

in einem derartigen Falle, wenn und weil überhaupt eine Entscheidung getroffen werden folle, die Beiladung des beteiligten Miteigentümers nicht in das facultativc Ermessen beä erkennenden Verwaltungsgerichts, sondern aus dem materiell rechtlichen Grunde der idealen Zusammengehörigkeit der Interessen und aus dem formell prozeffualen Grunde der andernfalls eintretenden Unmöglichkeit der Sachentscheidung hier obligatorisch wäre un­ser; daß der Kreisausschuß des Kreises Alsfeld die hiernach sachlich nothwendige und prozessual unvermeidlrche Beiladung der Freiherrn von Schenck zu Schwernsberq unterlassen und dabei der Bestimmung des Absatzes 2 des Artikel 63 entgegen eine Ent­scheidung erlassen habe, welche über den Kreis der in der Verhandlung vertretenen Per fonen hinausgehe (weil hinausgchen müsse, da ein Wald nicht zur einen idealen Hälfte in, zur anderen außer der Gemarkung liegen könne), dahin, daß daS Urtheil des Kreis ausschuffes des Kreises Alsfeld vom 1. November 1879 aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung unter der Auflage der Beiladung der mitbeteiligten Freiherrn von Schenck zu Schweinsberg an den Kreisausschuß des Kreises Alsfeld zuruckzilverweisen sei unter Cornpensirung der Kosten des Termins und Absehung von Ansatz eines Aversional betrags. Gegen dieses Urtheil verfolgte der Vorsitzende des Provinzialausschuffes im öffentlichen Interesse den Rekurs an Gr. Verwaltungsgerichtshof. Nach deffen Em scheidung werden wir auf diesen in civilprozessualischer Beziehung einigermaßen intereffamen Fall zurückkommen.

Verwischt«».

Köln, 7. Oktober. Der verhaftete Postbeamte In Sbrenseld ist der Postmeistir Jobn. Dersetbe soll die Postkaffe am Samstaq um 7450 bestohlen haben. Die a° ©labt lst in Aufregung. Die öffentliche Meinung ipricht Herrn John, wie man der ftö n Bo k« Zrg." berichtet, von jeder Schuld frei; denn Niemand hält ibn einer solchen Thal na» 26jähriger treuer Dienstzeit für fähig.

Frankfurt, 8. Oktober. In einer lustigen Gesellschaft wurde wieder ^Beobachter" erzählt - das nachfolgende scherzhafte Bulletin zum Besten gegeben Zn der gestern stattgehabttn Sitzung des Hauptvorstandes der Patent- und Must" schutz-Ausstellung wurde die Frage, ob der Vorstand verpflichtet sei, sämmtliche Gläubiger eoent. aus eigenen Mitteln voll zu befriedigen, einer eingehenden Berathunz unterzogen. Die einzelnen Mitglieder gaben ihr Votum wie folgt ab: Herr Blumen- thal (Besitzer einer Rauchwaaren- und Fell-Handlung): Die Leute kriegen ihr Gel­äuf alleFelle". Herr Gas-Director Schiele: Ich kann dieser Ansicht nicht beitreten da ick mein Geld nicht auf derGas" finde. Herr Bolongaro-(5,revenna (Besitzer einer Tabaksfabrik): Mir ist die ganze Sacheschnuppe". Nach einer gestern Abend eingetroffenen Depesche aus Wilhelmshaven ist Albert Sachs dort angekommen aber anscheinend so schwer erkrankt, daß er nickt weiter transportirt werden kann. man befürchtet, daß er fimulht, um gelegentlich wieder zn entweichen, so ist eine be­sondere Ueberwachung angeordnet worden.

Paris, 6. Oktoberr. Seit gestern ist es in Frankreich sehr kalt geworden. Auf den Sternwarten von St. Maur und Nantes stand das Thermometer bereis unter Null. In Nancy fiel der erste Schnee.

Lebensversicherungssache. Laut Mittheilung desBremer vandelsblattes/ das alljährlich einen ausführlichen Bericht über den Stand des Lebensversicherungswesens in Deutschland bringt, hat der Versicherungsstand im Jahre 1880 wiederum einen be­deutenden Zuwachs erfahren. Der reine Zugang bei den im deutschen Reiche bomiciiirenben 32 Gesellschaften belief sich auf mehr als IO8V2 Millionen Mark. Von biefem Gesamim betrag kommen allein auf bie 12 Gegenseitigkeits-Anstalten ca. 60 Milliondn Matt in ben Rest tfjeilen sich bie 20 Aktien-Gesellschaften. Von allen Gesellschaften haben btc Gothaer Bank mit JL 13,993,300. unb bie Stuttgarter Lebensversicherungs- unb Ersparnis; Dank mit 12,503,873. roieberum ben höchsten Zuwachs erlangt. Die Fonds der letzteren Bank erreichen nunmehr bie Höhe von mehr als 3L»/s Millionen Mark und steigern sich alljährlich um ca. 3 Millionen. Die feit Bestand der Stuttgarter Bank constant großen Ueberschüsse kommen an die Versicherten zur ausschließlichen Vertheituvq und zwar erhalten bie Versicherten von Anfang an bie höchst mögliche Divivenbe, so daß, weil bie Tarifprämien zugleich sehr niebrig ausgesetzt finb, biefe Anstalt von keiner anbern an Billigkeit übertroffen wirb. Im Jahre 1881 ist ber Zugang bei der Stuttgarter Bank noch reichlicher als im Vorjahre; bis September find laut her neuesten Ausweise 3486 Anträge mit mehr als 191/2 Millionen eingereicht worben, ca. 400 An träge mit über 3 Millionen mehr als im Vorjahre zur gleichen Zeit. Es ist höchst er freulich, aus ben alljährlich sich mehrenben Zugängen schließen zu bürfen, baß bas Publikum bie segensreichen Wirkungen ber Lebensversicherung mehr unb mehr rourbtgen lernt.

Sctiiflfaberlcht« Mitgetheilt von dem norddeutschen Lloyd in Bremen.

Bremen, 8. Oktober. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Poftdampfer Mosch Capt. I. Heffe, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 25. S/plember von Brem n und am 27. September von Southampton abgegangen war, ist heute 9 Uhr Morgens wohl­behalten in Newyork angekommen.

Bremen, 10. Oktober. (Per transatlantischen Telegraph.j Der Postdampfer Stta?- bürg, Capt O- Heimbruch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen/welcher am 21. Septem.-cr von Bremen abgegangen war, ist gestern Morgen wohlbehalten in Baltimo^ angekommen

Frankfurt a. M , den 12.Oktbr., Nachmittags 2 Uhr 10 Mim (Telegr. Coursbencht - .lgethettt durch das Bankgeschäft Albert Kaufmann in Gießen.) Creditt actien 31o, Staatsb.-Actten 3053/g, Galizier 282r/i. Oest. Silberrente 66^/.g, 4% Unair- Goldrente 77-/4 4o/o 1880er Russen 75V., 2. Orient-Anleihe 60'/g, 50/7 Rumänische Rente 917/ti. Tendenz matt.

Allgemeiner Anzeiger.

Zurückgesetzt.

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.. , . e Prämie hat fdion vom ersten Jahre an Anspruch auf die volle Tividende; diese belauft nch sur die lebenslänglich Versicherten durchschnittlich (seit Bestand der Vaakj

-4 u j?cr ^ahrespramie und auf 18°/0 ertra für die abgekürzt (alternativ) Ver- sicherten aus der von diesen zu zahlenden Zusatzprämie, so daß an diese 10 btS 60 Pro­zent der Lebensverncherungsprämie zur Vertheilung kommen.

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