Ausgabe 
9.12.1881
 
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Freitag den 9. Tecember

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Nr. 287.

Hichener "2(n;eiger

Anjcigk- nni) Amtsblatt für hcn Kreis Gießen.

' 77 7. . t " 77 ' P re i» viertellährlich 2 Mar? 20 Pf. mit vringerlohii.

Bureau t Schulfiraße B. 18. Erscheint täglich md Ausnahme de» Montags. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pt.

Amtlicher Hheil.

Gießen, am 5. DecemLer 1881.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des RreiftS Gießen für 1882/83.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grosiherzoglicden Bürgermeistereien des Flreises.

Wir trinntrn bitjtnig«n von Jhnrn, welche noch im Rückstände sind, wledrrbolt an Slnsendnng der nidncirten Vvranscklägr binnen 8 Tagen bei

Meldung von Strafe.

Dr. Boekmann.

Deutschland.

Darmstadt, 7. Decemder. Se. KLnigl. Hoheit der Großherzog nah­men heute militärische Meldungen entgegen und empfingen Se. Erlaucht den Grasen Eberhard ,u Erbach-Erbach von Schlettstadt im Elsaß, den General, malor v Loos, Commandant von Mainz, d-n H-upimann Hermann, Gouver- nements-Adjutant von Mainz, den Justizrald Weiffenbach von Main,, den Pfarrer Wiener von Worms, den Pfarrer Noack von Wolfskehlen, den Lehrer Carillon von Waldmichelbach, den EtsenbahnbaumMer Roth, der. LtauonS- Vorsteher C-llarius; zum Vortrag den Ltaatsmwister Frhrn. v. Starck und den Geh. Sabine,srath Dr. Becker.

Börsengeschäfte.

Ter Reichstag beschäftigte sich in der zweiten Hälfte seiner MontagS- finung mit einer wichtigen Frage, mit der Besteuerung der Bör|eng-jchä|tk. Zu einer Einigung ist man nicht gekommen, nur der Abg. v. Wedell-Malchow bat erklärt, daß er sein« in der letzten Session mit Stimmengleichheit abge- lehnten Anträge aus Einführung einer proceniualen Börsensteuer (an Stelle btr jetzigen fest normirten) demnächst wieder einbringen werde. Der Eedank,, daß die Börse und die Börsengefchäste noch weit mehr, als bisher, nut Steuern belastet werden könnten, ift wohl so ziemlich Jedermann sympathisch, ausgenommen vielleicht den Börfenjobbein- »Die Börse kann weit m.hr Steuern zahlen", so heißt es überall, und das ist auch im Reichstage wieder- holt von alle» Seiten anerkannt und ausgesprochen, es handelt sich nur um die Form der Ausführung, die schw.r zu finden ist. Von den oeischiedensten Rednern des Hause» ist behauptet worden, daß bas jetzt bestehende Stempel- gesetz nicht die Börse, sondern die Privat^Capualisten träfe; freilich kann man da auch wieder fagen, daß «in Capiialist, drr große Glldgeschäst« macht und im Handumdrehen Summen gewinnt, dafür em« Steuer zahlen kann, die Hauptsache und auch di« Hauptschwi«ngk<it bleibt es aber doch, dem Hazard- spiel an der Börse selbst, denn das «MM doch in aller Form, entgegenzu- arbeiten und es zu einer Steuerleipung, die wieder Anderen zu Gute kommen würde, zu zwingen- Verbieten wird sich das Börsenspiel kaum jemals lasten, es wird stet» wieder Gelegenheit finden, unter einem Deckm.iNtel an das Tages­licht zu schlüpfen und weiter zu vegetiren, und noch weniger angebracht würde es sem die Börse überhaupt durch drückende G-sitz« und Maßregeln einzuengen. Es muß «men Ort geben, no da» Angebot und die Nachfrage sich cor.centii- n !6m«n, wäre da» nicht der Fall und würde hierin völlige Freiheit und Ungrbundeuheit an der Tagesordnung sein, so würden sich die herrschenden Mißstände verzehnfachen und weit mehr Klagen einlausen. Man muß ferner beachten, daß nicht nur Papiere gehandelt werden, sondern auch Product«, und daß fick, hierin ebenso gut eine waghalsige Spekulation entwickeln kann, wie in den Fonds, dürste kaum Jemand bezweifeln. Läßt sich nun an und sür sich nichts gegen eine höhere und sogar hohe Besteuerung von Börseng.. schäften emwenden, kann man sie im Gezentheil behnf» Abschaffung und Er- leichternng anderer drückender Abgaben erst recht wünschen, so muß doch vor Allem beachtet werden, daß di« Stkuer auch wirklich d,e trifft, die fit treff-n foQ daß sie nicht an den eigentllihen Urhebern deS BörsenglückspieiS voibel- fl,bt sondern vor Allem dies- berücksichtigt. Mag auch den Speculanien im Veihältniß zu ihrem Umsatz die Steuer als eins gering« ersche.nen, so kann sie dock ein gutes Sümmchen zusammen bringen, da« wir recht wohl in un­serer Finanz-Misüre gebrauchen können. Rötbiger jedoch, als eine Borsevsteuer, erscheint unS e ne R-form des Actieng-setzes uno eme D-rschälfung und genauer« Prä-ifirung feiner Bestimmungen. Lurch den kolosta -n ^tt-njchwtnd«i d r Giünderjahre ist gerade erst di« d«moralisiir>dr Wuih dtt! Borstnlpl«!« n unser Volk hineingekommen, und dir «normen Eumm-n, di« sei dieser Zeck in Dampf und Rauch aufz,gangen find, haben den Nationaiwohlstand auf das Tiefste aelckädigt. Daß diese G'ündungen aber noch immer fortgesetzt werden, als ob mchis geschehen sei, lehren di- Sr-igniffe uns.r-r Taz-, und es finden fich auck wwkiick immer noch Ihörich'e Menschen genug^d,e glauben, durch Börsen-Sp'culaiion-n schnell reich werden zu können. Gerade m d-n Sctun wird das Börs-n-Hazardspi-I faß am Sifrigst-n betrieben, und will man daher er-eraifd) dagegen Vorgehen, so nutzen nicht allem Steuern^ sondern nur durch areifende gesetzliche Maßregeln. Die Steuer bnrgt dem Lrtaat nur gute Em- nahmen, er!aubt dafür, daß den Staatsbürgern das Geld ?us der Tasche gezogen wird, und deshalb muß auch vor Allem hiergegen eine Abhilfe ge- troffen werden. _

Darmstadt, 6. Decembrr- Wir entnehmen derDarmst. Ztg." : Wir haben dieser Tage eine Notiz drr BerlinerPharm. Ztg." über eine im Großherzogthum getroffene Maßregel gegen das Geheimmittel-Umresen ge» bracht. Das dort erwähnte Au-schrelben der Großh. Mtnisterial-Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege, welche nicht bloS sür Apotheker von Intereffe ist, hat folgenden Inhalt:

Ss ist wiederholt vorgekommio, d:ß in Ankündigungen und Ai Preisungen von Geheim- oder Schwindelmitteln m Inseraten oder Beilagen öffentlicher Blätter auch Apotheken des GroßhtrzogthumS als Verkaufsstellen für Die betr. Fabrikate bezeichnet wurden, obwohl die Apotheker keineswegs zugesagt hatten, sich mit dem Vertrieb der fraglichen Mittel befaffen zu wollen.

In einer solchen wahrheitSwldrigen Annonce liegt die öffentliche Beztch» ^igung, daß der Apotheke seine Verpflichtungen und die sür ihn unter Straf­androhung bestehenden Vorschriften offen übertrete, rS liegt darin also eb e verleumderische Beeidigung des ApotbekerS, welche unzweifelhaft den Straf- brstimmungen der §§ 185 188 des ReichsstrafaesetzbucheS verfällt.

Da sogar Reclawattonen der betr. Apotheker bei den Zeitungen oder htn Inserenten schon unbeachtet gelaffen worden find, in^solchem F^lle aber dem Apotheker nicht südlich zugen-uthet werden kann, die Sache im Wege der Privatklage weiter auSzutragen, während eS gleichwohl im öffentlichen Jnterefie liegt, die pflichttreuen Apotheker des Großherzogthums gegen tnsuriöse Auf» drmgltchkeit der Geheimmittel-Fabrikanten zu schützen, so hat Großh- Mmiste» rium deS Innern und der Justiz die Staatsanwaltschaft angewiesen, auf ergehenden Antrag deS betroffenen Apothikers aus Anlaß eine- derartigen In- seratS die Verfolgung des Inserenten und geeigneten Fall- deS RedacteurS de- BlatteS im Wege der öffentlichen «läge gemäß § 416 der Strafproc.ßorbnung In die Hand zu nehmen. Übrigens ist Seitens der Apotheker Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft erst zu erheben, nachdem eine Reclamation gegen da- Inserat auf privatem Wege, insbesondere auch bei der Ze.tungs'Redacrwn, erfolglos geblieben ist.

m Darmstadt, 7. December. Der Abgeordnete Frnhe'r von Roroeck ;vi Rabenau hat unterm 30. November bei dem Bureau der zweiten Kammer folgencen Äntx. i übergeben:Der Aufschub de- landwirthschaftltchen Prormzialv.rem- von Qberhesien bat in seiner Sitzung vom 5. Februar d. I auf Grund eingehender ttcmmifftoneputattim einstimmig nachstehende Erklärung in sein Sitzungsproloccll niedergelegt: 1) a. da- die Gefetzqrbunq im Großherzogthum in Beziehung auf Landeskultur, bezw. Ingrosiation, in der Rickttmo, das, He Wahrung der 6igtnibum6aed)ftl zwongswn'e durchgrfübrl Wird, dringend oer Reristoa und Zusammenstellung (Codificatien) bedarf; b. daß im Zusammenhang btnmil eine gesetzliche Neu­regelung de- Geomelerweiens tn seinen Beztebungen zur Landescultur geboten erscheint; c. daß gute Dienste von einer Reugrstaltung der Orgamiation des grsammten LandeSkulturwesen- nur dann allgemein zu erwarten stehen, wenn dasselbe unter einhe tUch« Leitung einer Eom- mi'ston g«stellt wird, w'lcke ia erster Linie nicht Struerzwecke, sondern die Sicherung der (^igenthum-verhültnisse und die planmäßige technisch gute Durchsbhiunq der Landesmelioratron eingeschlcssen Eon'olidation zur Ausgabe erhält, <L datz die zwarg-wnse Durchführung von Parrellenvermesiungen ohne gleichzeitige Feldregultruag, bezw. (Sonfoltbation, den land- wirthichafiiichen Interessen direct zuwider ist, da einmal damit die schweren Nachtheile zu großer Zersplitterung und der zeitwe.jen Unzugänglichkett großer Flächen für unabsehbare Zeit bmau6 bnbehalten tlerben und außerdem die großen Kosten der Dermesiung tn keinem richtigen Verhältruß zu ihrem Donbnl stehen, und daraufhin beschlosien: Diese Erklärung der 1-ndwrrtbschaftlrchen Eentralstelle unter dem Griuchen zuzufertigen: a. bei Großherzoglichsm Ministerium deb Innern und der Justiz brrngenv dahin vorstellig zu werden, daß ein Gesetzentwurf den Landständen nicht vorgelegt werde, welcher die Parzellenvermenunz ohne gleichzeitige FeldrezuUrung mir Btrsteinung m Aussicht nimmt; b. bet Grc^hrrzcz^ lichem Ministerium de- Innern und der Justiz zu beantragen, daß «ne dem Bedürsniß der Neuheit entip^echende gesetzliche Umgestaltung unserer Kulturgesetzgkbung sobald als möglich berbna'iübrt und bat« ein besonderes Gewicht daraus gelegt werde, daß bei Regelung dir über Zulässigkeit «ne- Projecte- entschttdenden Majoritäten überaü da-Zustandekommen solcher Majoritäten möglichst erleichtert werden möge.

Indem >ch mir erlaube, diese Erklärungen und Anträge zur Kenntniß hoher zweiter Kammer zu brmgen. stelle ich aus Grund derselben den Antrag: Hohe Kammer wolle Großh. StaatSre°,nung um Borlage eines das ganze Gebiet der Landeskulrurgesetzaebunq umfan ent en Gesetzesentwurfes ersuchen, welcher diesen bochwichtigen öigentianb in «nn^ten berechtigten Anforderungen der Landwirthschaft entsprechenden Weise zu regeln bestimmt ist.-

Berlin, 6. Tecember. Tie Commission zur Vorberathung der Vorlage betr. die Gewährung eines Reichs-Zuschusses von 40.000,000 * an Hamburg hielt heute Vormittag abermals eine Sitzung ab. Die Absicht, heute schon tn die Lpecialberathung einiutreten, kam nicht zur Ausführung, da Fragen stark versonlicher Natur ziemlich geraume Zeit in Anspruch nahmen- Da die Mitglieder die Abncht ausgesprochen batten, Discretion hierüber zu beobachten, so verlauteten keine ^eta ls über Den Ver­lauf dieses Theiles der Debatte, die beroorgerusen wurde durch eme Beschwerde des Äbg. Dr. Wmdlborst über einen Artikel im heutigen Morgenblatte der^Nordd- Allg. Ztg ' für welchen er Genugthuung verlangt haben soll. Der Abg. Hanel hatte eine Reihe von Anträgen schrtstl'ch eingereicht, welche darauf abzielen,Hamburg vor dem Bundesrath zu schützen". Zu diesem Behufe soll auch der Ittel des Gesetzes geändert ' und dasielbe -Gesch, betreffend den Zollanschluß Hamburgs", genannt werden. Es I sind im Ganzen acht Paragraphen, welche dem Regierungsgesetzentwurfe voraus-