Ausgabe 
8.4.1881
 
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Freitag den 8. April

1S81.

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Aisktzt- Md Amtsblatt für dtll Kreis Gießen.

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Erscheint fAflUdi mit Ausruchme bei Stontafl*.

Preis vierteijLhrlich 1 TRaxt 20 Pf. mit «ringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Har! 50 Pf.

Amtlicher Theil.

Gießen, am 7. AprU 1881. Betreffend:. Die Einführung einer allaemeinen Einkommensteuer, hier die Wahl der EmsLätzung-. Commissionen für 1882.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großberzoglicben Bürgermeistereien deS Kreises, mit Ausnahme der Bürgermeisterei Gießen.

Rach Art. 33 des Hesepe- vom 21. Juni 1869 soll behufs der Einschätzung In die Steuerklassen dec Einkommensteuer zweiter Abtheilung für jede Gemeinde eine örtliche Commission gebildet werden, welche von dem Drt-oorstand gewählt wird. Don den zu wählenden Mitgliedern dürfen nicht mehr al- zwei Drittthetle dem Gemetndevorstond selbst angehören; wenigstens ein Mitglied muß aber demselben angehören.

Der Bürgermeister ist wählbar.

Zu Mitgliedern der Eommisston können nur solche gewählt werden, welche zur Zeit der Wahl volle 30 Jahre alt sind und deren Staat-bürgerrecht weder su-pendin noch verwirft ist.

Rach Verfügung Großberzoglichen Ministerium- der Finanzen sind für Gemeinden bi- zu 3000 Einwohnern, sonach für alle Gemeinden de- Lreise- Gießen mit Au-nabme der Stadt Gießen, 3 Mi'glieder und 2 Ersatzmänner zu wählen. Sie wollen sofort den Gemeinderath versammeln, die Wahl vor­nehmen lasten und da- darüber aufgenommene Protokoll binnen 8 Tagen einsenden.

Or. Boekmann._____

Betreffend: Die Rotzkrankheit unter den Pferden zu Wetterfeid-

Gießen, am 5. April 1881.

Gießen, am 6. April 1881.

Betreffend: Die Besteuerung de- Wem-.

Großherzozliche Polizeiverwaltung Gießen.

Großherzoglickes Krei-amt Gießen. Dr. Boekmann.

auf Losten der Säumigen angeordnet werden. Gießen, den 7. April 1881.

Betreffend: Die Vertilgung der Raupennester.

Die Garten- und Feldbesitzer der Gemarkung Gießen, werden hiermit auszefordert, bi- zum 20. l. Mt-. an Baumen, Ttrüueüe« und Hecken die Skaupeunester zu vertilgen.

Dtei-niaen, weid)* dieser Aufforderung nicht Folge geleistet haben werden, verfallen nach § 368, pos. 2 de- Reich-stcafgesetze- in eine Geldstrafe bi- zu secv-zig Mark oder in eine Haftstrafe bi- zu vierzehn Tagen. Außerdem wird die Vertilgung der sich vorstndenden Raupennester

Die Spernnaßreaeln bei Hermann FuldatGasthau- zum Rappen" in Grünberg, bei Jhring ,(Ba(lbQu6 zum Löwen- in Lich, bei Heinrich Schäfer in Langsdorf, sowie bei Ort-diener Pfarrer in Willingen (s. Anzeiger Nr. 69) sind nach vorschriftsmäßiger De-infection der Stallungen wieder aufgehoben worden und können in denselben wieder Pferde eingestellt werden.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Orroßberzoglichen Bürgermeistereien des Kreise-.

Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an die Erledigung der Verfügung in Nr. 72 de- Anzeiger- vom 23. März l. I. Dr. Boekmann. _____

Da- praktische Ehristentbum.

Fürst Bismarck so meinen die Eonservanven habe mit ter Be» Zeichnung seiner wohlwollenden Fürsorge für die Arbeiter alSpraktisches Christenthum" ein erlösendes Wort gesprochen, und die Reich-.Arbeckerver* ficherung sei dieerlösende Thal." Vorläufig freilich Lnn man kaum weiter gehen, al- von einer Absicht de- Fürsten Bismarck zu sprechen, allmälig die Arbeiter von allem Uebel zu erlösen, und diese Absicht ist nicht nur eine red. liche, sondern eine löbliche. Der Reichst« nzler .st ein Feind der Schlagworte Sociali-mu- und Communismus; er hat Rech:, daß im mod rren Staat wie in der Gemeinde bereits ein Stück Communismus verkörpert ist. und schließ­lich zeigt sich in vielen Gesetzen die Nächstenliebe, welche das Christenthum predigt. Wenn daher Fürst Bismarck als decreine Socialift" dingestellt wird, wenn man chm Bebel als Staatssecre'är empfiehlt, so wird d«e Situa« tion durch solche oratorische Sprünge gerade nicht geklärt, aber es ist rielleicht noch weniger vein klärendes Creianiß", geschweige denn ein erlösendes Wort, wenn man die ernsten Versuche, im 19. Jahrhundert nach Christi Geburt die sociale Frage lösen zu wollen, als praktisches Christenthum bezeichnet.

In der Nacht vorn 1. auf 2. I. Mts. wurden dahier mittelst Einbruchs und Emsteigens nachfolgende Gegenstände gestohlen:

1) eine Standuhr mit Porcellangedäus, auf welchem die Figur eine- liegenden Mannes in Bronce sich befindet,

2) eine graue, mit Seide durchwirkte Tischdecke,

3) ein braun - Sophakiss.n, in welche- Rosetten und Veilchen gestickt find,

4) zwei weiße Sophasckoner,

5) zwei kleine Herrenpdotographien mit schwarzen gepreßtm Rahmen,

6) ein Photograpdie-Album, schwarz mit Mesfingschloß,

7) zwei grau cantrte Saffee-Servietten mit weißen Borden,

8) eine weißgewirkte Raffee«@erciette mit franzen,

9) mehrere 6<roietten von verschiedener Sorte, L B. gezeichnet.

Man ersucht um Nachforschungen und Nachricht von dem etwaigen Resultat.

Gießen, den 4. April 1881. Großberzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

Mag man e- der Lirche überlasten, fich fernerhin an einer Verquickung der Socialpolitik mit dem Christenthum den Magen zu verderben; der Staat tbdte bester daran, die Erfahrung und die Wissenschaft zu Rache zu ziehen, al- die Religion. Freiherr v. ftdtcler, der Bischof von Mainz, hat vor un* geiähr 20 Jahren die Lösung der socialen Frage für sehr leicht erklärt, wenn nicht die Spaltungen vorhanden wären, welche daS Christenthum trennen; man brauche dann nur bet einzigen und allein seligmachenden -irche alle geraubten ^irchengüter wiederzugeben, und alle Noth der arbeitenden Llaste werde em Ende haben. In minder klarer Weife predigt Herr Stöcker die Lösung btt foc alen Frage butch bie Nächstenliebe, benn eS brauche ja nur ber,Reiche von seinem Ueberfluß so viel abzugeben daß bie Armen bem Elenb entrückt werden, und Allen sei geholfen. Dieser christliche Sociali-mus hat Gott sei Dank ziemlich abgew'.rthschastet, weil es leicht nachzuweisen ist, daß weder eine reiche Lirche, noch die größte Privatvohlthätigkeit den Unterschied zwischen Arm und Reich aus der Welt zu schaffen vermögen.

Wenn nun der Staat daspraktische Christenthum" einführen will, wenn das Reich die Arbeiterverficherung als eine Art christlich-socialer Erlö.

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An die Großherwgiichen Bürgermeistereien des Kreises Gießen

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