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Nr. SO.
Dienstag den 5 April
18881.
Hichcncr WMger
Ayrigk- «nd AmtsdinN str dr« Kreis Gieße«.
Berte* t echvlstraße B. 1R.
Erscheint täglich mit «ußnahme brt Montufltz.
Preis vierlaljührlich t IRtrf 26 Pf. mit Crtn^nlobn Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Äarf 50 Ps.
Amtlicher HheiL. Bekanntmachung.
Die Wahl von drei Sachverständigen mit drei Stellvertretern zur Vollzug-commisfion für die Feldwege - Anlage x. in der Gemarkung^Lollar soll Samstag den H. I. M. in dem Locale d<r ersten Schule zu Lollar vorgenommen werden. Hierzu werden die Wähler der dritten Vbtheilung, zu welcher diejenigen Grundbesitzer gehören, die ein Steuerkapital von den bei der Zusammenlegung betbeiligten Grundstücken bis' zu 59 Kreuzern einschließlich besitzen, auf die Stunde von 12—1 Uhr Nachmittags, die Wähler der zweiten Abtheilung, d. h. diejenigen, welche em solches Steuerkapttal von 59 Kreuzern bis 2 st. 2 fr. haben, auf die stunde von 1—2 Uhr Nachmittags und die Wähler der ersten Abtheilung, denen ein Steueikapital von mehr als 2 st. 2 fr. zusteht, auf d e S'uude von 2—3 Uhr Nachmittags, alle drei Abtbeilungen ober bei Meldung späterer Nichtbrücksichtigung ihre- Stimmrechtes und unter dem Anfüg» n eingeladen, dap, wenn die Wahl in diesem Termine nicht zu Stande kommt, die Ernennung der Sachverständigen durch uns erfolgen wird. £>*£
Jede Abtheilung bat einen Sachverständ gen und einen Stellvertreter b.flelben mittelst dieselben bezeichnender Stimmzettel zu wühlen. Es empsehlen sich zu diesem Amte solche Männer, welche als tüchlige Landwirthe anerkannt sind und die RechtS- und DerwaltungSformen, die geometrischen, technischen und wirthschaftlichen Rücksichten zu handhaben verstehen, auch das volle Vertrauen der Unparteilichkeit genießen.
Die Stimmberechtigten find befugt, auch btt der Zusammenlegung Betheiligte, denen fie ihr Vertrauen schenken zu wählen.
Die drei AbtheilungSlisten, welche nach stattgefundener Offenlegung, wobei kttne Reclamationen erhoben wurden, all feststehend zu betrachten find können auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Lollar eingesehen werden.
Gießen, am 2. April 1881. Großherzogliches KrttSamt Gießen.
________________________________________Dr. Boekmany.______________________________________________
Gießen, am 2. April 1881. Betreffend: Die Ausführung deS ReichSgesetzeS über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880.
Das Großherzogliche Kreis amt Gießen
an die <8roßber;oglicden Bürgermeistereien und Locolpolizeibeamten.
Sie empfangen demnächst mit der Post kurzer Hand ein Heftchen, enthaltend das Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 nebst beu zu dessen Ausführung ergangenen reich-- und landesrechtlichen Ausführungsvorschriften, nämlich der Reichs - Instruttion vom 24. Februar 188t, der Großherzoglich Hessischen Ausführungs-Verordnung vom 12. März 1881, dem Ministerin! - Ausschrttben vom 18. Märi 1881, Rr. 4 (3bnen bereits mitgetheilt durch Kreisamtsblatt vom 28. März l. I Nr. 5) und den Bestimmungen über unschädliche Beseitigung von Thier kadavern.
Sie wollen sich mit diesen Vorschriften baldmöglichst vertraut machen und eintretenden Falle- darnach verfahren.
_________________ __ Dr. B o e km ann. ______________________
Gießen, am 2. April 1881. Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Fall einer Mobilmachung.
Die Großherzogliche Meis-Schul-Commission Gießen
an die Scbulvorstände des Kreises.
Sie trcUfii die Lehrer oder Schuloerwalter Ihrer Gemeinten, weiche militärpflichtig sind darauf aufmerksam machen, daß Gesuche um Zurückstellung i« Fall einer Mobilmachung innerhalb 14 Tagen bei uns einzureichen find. Später einlaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
In den Gesuchen ist anzugeben:
1) Eivilftellung.
2) Vor und Zunamen.
2) Militärcharge und Truppengattung.
4) Genaue Angabe des Truppertheils, Regiment, Eompagnie u-, bei welchem der Eintritt erfolgt ist und Datum deS letzteren.
5) Bezirk des Landwehrbata.llons.
Bei Lehrerrr oder Schulverwaltern, welche bereits früher bei unS nklamirt haben, bedarf eS der Angaben 1—5 nicht; eS genügt hier einfache Meldung. Abwesende Lebrer oder Schulverwalter, die als allein stehende Lehrer zur Reklamatton berechtigt sind, wollen Sie sofort benachrichtigen.
Dr. Boekmann.
Ein neues Reich.
.Ganz Eurova wundert sich nicht wenig, welch' ein neues Reich erstanden ist." lieber Nacht ist nämlich die Zahl der europäischen Königreiche um eins vermehrt werden. In der rumänischen Deputirtenkammer brachte bekannt- lick General Lecca m ter enthusiastischem Beifall den Antrag ein, dem Fürsten Karol den KönigStiiel zu verleihen und das Füistenthum Rumänien zu einem Königreich zu erklären. Schleunigst wurde der Antrag einem Ausschuß überwiesen, der sich dafür aussprach und sofort Bericht erstattete. Noch cn dem- selben Tage fand die Beralhuvg statt, die Redner aller Parteien erklärten sich mit Begeisterung für den Vorschlag, der darauf einstimmig zur Annahme gelangte. Elenso schleunig wurde der Antrag noch deffelbigen Tage- vom Senate einstimmig genehmigt. Der bisherige Fürst Karol nahm die Königewurde an, großer Jubel herrschte in dem beflaggten, von Mufikbanden durchzogen n Bukarest. Bei unS in Deutschland wird man dem jungen Staate die neue Würde nicht mißgönnen, um so weniger, da es ein Hodenzollern-Sproß ist, dem dieselbe zufällt. In Berlin wird man sicher von dem Sckrrtte vorher unterrichtet gewesen sein und ihm zugeftimmt haben. Der Zustimmung ter Westmächte wird man sich in Bukarest auch versichert haben; in London wie in Paris ist man dem rumänischcn Staat günstig gestimmt, schon um an demselben an der unteren Donau ein Gegengewicht gegen Rußland und Oesterreich zu haben. Etwas zweifelhaft ist die Stellung des neuen Königreiches zu Oesterreich. Es batte sich in jüngster Zeit, schon aus gemeinsamer Gegnerschaft gegen Rußland, ein äußerlich freundlichere- Verhältniß zwischen Wien und Bukarest herausgebildet, da- jedoch durch die Verschiedenartigkeit der Ansichten und Jntereffen in Bezug auf die Aufsicht über die Schifffahrt auf der unteren Donau etwas getrübt wurde. ES wird Deutschlands specielle Aufgabe gewesen und ferner sein, einen Ausgleich zwischen den beiden durch die Südkarpathen getrennten Nachbarstaaten in den dann und wann aufßeigenden
Differenzen derbeizttühren. Am unangenehmsten wird die Erhebung des junge» Staates zu der höhern Würde in Rußland berühren. Rußland zieht e- feit Jahrhunderten nach der Stadt Eonsta' tin's und dem ägäischen Meere hin, und der jurge rumünische Staat versperrt den Söhnen des russischen Nordenden Weg nach lern sonnigen Süden. Rußland hat darum Rumänien, beson« oers in letzter Zeit, wo dies sich nicht mehr wie früher zum willenlosen Werkzeug lür die russischen Pläne gebrauchen laffen wollte, mit sehr viel Unfreund« lichkeit und Undank behandelt. Die Rumänen, welche ihr Land schon lange zum Königreich erheben wollten, haben darum wohl den jetzigen Moment zur Ausfühiu g ihrer Absicht gewählt, weil Rußland im Augenblick mit seinen inneren Angelegenb i en zu sehr beschäfiigt ist, als daß es außerhalb seiner Gre zen fet em Willen entschiedenen Nachdruck zu geben vermöchte. Die Innere Berichtigung zu dem neuen T'tel haben sich die Rumänen und ihr Herrscher am 11. und 12. September 1877 bei dem Sturm auf die Schanzen von Plewna geholt. Rußland hatte Rumänien gezwungen, ihm den Durchgang seiner Truppen durch das Land zu gewähren; aber es hatte ihm ver- we gert, daß rumän.sche Truppen sich an dem Kampfe beteiligen und des Landes Unabtänoigfeit erwerben könnten. Es kam jedoch die bange Stunde vor Ple rna, wo die Gefahr oorlag, daß die Ruffen von Osman Pascha schmählich über die Tor au zurückgejagt werden würden. Da riefen sie die Rumä en zur Hülfe herbei. Fürst Karl ging mit drei Divisionen über die Donau, übernahm bei Plewna den Oberbefehl und bei dem Sturme auf die türkischen Schanzen waren es die Rumänen, welche sich am meisten au-zeich- neten, obgleich die junge Armee hier zum ersten Male in's Feuer kam. Der Fürst und ehemalige preußische Garde-Lieutenant bewies hier durch die Probe, wie viel er für die Ausbildung und Organisation deS Hceres gethan. Als die Ruffen aus der Klemme befreit worden waren, entzogen fie der rumänischen Armee immer mehr die Selbstständigkeit, indem fie die rumänischen Divisionen


