Ausgabe 
5.2.1881
 
Einzelbild herunterladen

«PtiUnY;

»gen.

?L®eht.

.'Folkengassk.

ytabt^. 62.

<nm«"'6"Ws

SWdygto.

umbauten HK ' zweite Liock .u -_E^_ Tripp,' "'n gegen üb«, x' ö Zimmer ju

n Hmn Rechis- W, der dritte ?'°bndautts ).Marz anbermdt ___L«!krr.

Mir mit ßab'ml Säiulstr^c ßimmert^arterrd

iger, 9lcu?niD<fl.

ieF7b^V^r

% Photograph.

VW r" D<t: rittaßc Br M it Logis per üetben.

Lindenplatz'

§tod. Kbei Oauö~ifFeine 4 Zimmern, zum sowie eine klkine btuir. jubl, ©artielb mer zu vermiet: en th, Photograph. Vit. Ä. 118,6 ist 5 Z'mmer:c ent? tbeil vom 1. April vermieten, ofg.-protocolliit. ftrniliknlogis rnt ir und allen Pe­chen und alsbald W. Neuling. :mer per 1- März rünbergerstratze.

eftfle C«^®01'

stnzeiMl.

»nn'<nten=äam®n isiigung

vcrD h/r<rr< thnl93L

zahlen Mgt°-

rrTJ M":" '1 mit LoB <

L" *

Är. 30.

Samstag den 5. Februar

1SS1.

AMigk- uni AmisMti für iicn Kreis Kicken.

RedactionSbureau r

GrpeditionsbureMl:

Schul st raße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohrr Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Gießen, am 1. Februar 1881.

Betreffend: Das Grsatzgeschäft für 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir forbem Sie auf, nunmehr mit der Aufstellung der Stammrollen sofort zu beginnen und dieselben mit denjenigen für 1879 und 1880 ungesäumt einzusenden.

Hierbei empfehlen wir Ihnen, die dem Formular vorgedruckte Anmerkung genau zu beachten, insbesondere all« Bestrafungen rc. unter Rubrik Bemerkungen" einzutragen.

Die Reclamationen stnd möglichst bald einzureichen, bezw. die aus früheren Jahren zu erneuern.

Dr. Boekmann.

Deutschland.

m. Darmstadt, 3. Februar. Der Abgeordnete Matty hat bd dem Bureau per zweiten Sammer folgende vom 31. Januar d. I. datirte Interpellation an Großh. Ministerium de« Innern und der Justiz übergeben:

1. Kann «in drllehende«, turcb die gesetzgebenden Gewalten aufgenommeneS und eins gefübiteS Gesetz später durch Instructionen in seinen einzelnen Arnkeln modificirt, resp. auf* gehoben werden und wer tat dad Recht, solche aufhebende Instructionen zu erlösten?

2 Haben die Ar». 4 Absatz 3, de- Schulgesetzes vom 16. Juni 1874, sowie Art. 7 und 19 vtesrS Gesetzes ihre Bedeutung, resp ihre volle Geltung verloren?

3 Ist eS zulässig und gerechtfertigt Kinder anderer ReligionSgrnvssen gegen ihren und ihrer Eltern Willen und gegen die ausdrückliche Bestimmung drS Gesetze- zu einem ihnen iremden Religionsunterricht anzudalten und von diesen Eltern zu fordern, daß sie auS ihren Mitteln dem functionirenden fremden Geistlichen Entschädigungen für die Ertheilung seines UnterrichiS an Geld bezablen?"

Der Interpellant fügt kiesen Anfragen noch daS Folgende bei: ,In neuesten Zeiten wurden dLbere Verfügungen, Vie darauf binweisen, ertasten. Darüber nun ist s.roße Besorgniß bei den zu belastenden Eltern und Vormündern, welche sich einer solchen neuen BelastungSart nicht wollen imkerzogcn leben und sich dabei auch zugleich verwahren möchten gegen jede Art von GewistenSzwang. LS wird wohl kaum noibwentig «rschetnen, ^u* näberen Begründung solcher Beiorguiß die Verhandlungen der Ständekammern dcS GroßherzogthumS heranzuriehen und die darauf sich bezithenden einschlägigen Artikel deS Schulgesetzes, sowie den Art. 8 d«S Gesetze« vom 10 September 1878 anzurufen."

Wir bemerken dazu, daß die in der zweiten Frage erwähnten Bestimmungen des Ge­setze«, da« Volksschulwesen im. Großberzogtbum betreffend, folgenden Wortlanr haben:

Art. 4, Ads. 3: ,Sind mehrere Lehrer und verschiedene Eonfession--iRkiigions-)Ge: meinden rorbanden, so können die Lehrer an den gemein'amen öffentlichen Volksschulen au« jeder solchen Genfeifion entnommen werden, zu welcher sich die bei den Schulen betbeiligten Eonfesfion« (ReligtonS )Gemdnden bekennen. Dabei ist auf die Größe der einzelnen LonfesfionS- (RrligionS-)Gemeinden wesentlich Rücksicht zu nehmen

Art 7:Für den vorgeichriebenen Unterricht in der Religion solcher Kinder, in deren Religion an den Schulen einer Gemeinde kein Unterricht ertbrilt wird, muß, sofern die Zahl der Kinder mindestens zehn beträgt, da« Sckullocal und die Heizung dargeboten werdin, in­soweit dadurch der übrige Unterricht nickt gestört wird

Bei dem Vorhandensein einer größeren Anzahl Kinder kann in Fällen der fraglichen Art worüber bei vorliegendem Widerspruch der KreiS Ausschuß und in der Recursirstanz der Provinzial Ausschuß zu entscheiden hat eine politisch« Gcmemde auch angehallen werden, ott sonstigen Kosten des Religionsunterrichts für die Kinder der betreffenden anderen Religion (Konfession) ganz oder tbeilweise zu bestreiten "

Art. 19:IedeS Kind ist von vollendetem sechsten Lebensjahr an schulpflichtig und hat oer Regel na» die für seinen Wohnort bestimmte Volksschule und, bei dem Vorhandensein con- frsfionell getrennter Schulen (Art. 5) die zunächst für seine Gonfession (Religion) bestimmte Lckule acht Jahre lang zu besuchen. Die Kinder, in deren Religion kein Unterricht m der betreffenden Schule ertheilt wirb, sind nicht verbunden, an dem ihnen fremden Religionsunter­richt Tbeil zu nehmen; die Eltern oder deren Stellvertreter sind jedoch verpflichtet, dafür zu sorgen, daß den betreffenden Kindern RrligionSunierricht errbeilt wird. Mit Genehmigung deS Schulvorstandes der betreffenden anderen Schule ist auch der Besuch der öffentlichen Volks­schule an einem anderen Orte als dem Wobnorte ober der Besuch einer »unachst für die An­gehörigen einer anderen Gonfession (Religion) bestimmten öffentlichen Volksschule zulässig; dem Schulvorstande deS Wohnorts ,st in solchem Falle Nachweis des wirklich erfolgten Schulbesuchs zu erbringen. Eden'o Haden die Eltern oder deren Stellvertreter freie Wahl, ob sie ihre Kinder oder Pflegebefohlenen in die einfache oder m die erweiterte Volksschule (Art. 18) schicken wollen. Eine Befreiung von der Verbindlichkeit zum Besuch der Volksschule tritt in ten m den Art. 27 und 28 bemerkten Fällen ein."

m. Darmstadt, 3. Februar Das Intereffe, welches man allseitig der von dem älteren verein für Vogel- und Geflügelzucht für die Tage vom 1*. bi- 22. März d. I. in Aussicht genommenen ersten allgemeinen Musterausftellung von Vögeln, Geflügel n. f. w. entgegen- bringt. zeigt sich in bochnfreulicher Weise in den dem Präsidenten deS AusstellungScomikeS auf deSfalliges Ersuchen zuqegangenen Entschließungen der Directionrn der M^in Neckar.Bahn und der Hessische, LudwiaSbahn, wonach elftere für ihre ganze Linie, letztere für die tn Darmstadt einmündenben Strecken, sowie für die Strecken Wiebelsbach Heubach-Babenhausen und Frankfurl- Mannbeim für die Besucher der Ausstellung bedeutende Fahrpreisermäßigungen bewilligt haben.

Berlin, 1. Februar. Von heule ab litten von ten britischen Antillen die (Solonien Granada, St. Lucia, Tabago und die Turks-Jnseln dem Well' postverein bei, sodaß für die Briefsendungcn nach und aus denselben die Ver- etnsportosätze (von 20 H für den einfachen Drtes von 15 g) zur Anwendung kommen. Aus Anlaß von Beschwerden auswärtiger Postverwaltungen über häufig mangelhafte Verpackung der aus Deutschland kommenden gewöhnlichen Pakete hat daS Reichspostamt am 28. v. MtS. die Postanstaltev darauf hin- gewiesen, daß bei Paketen nach dem 8uk lande im allgemeinen höhere Anfor­derungen an die Verpackung gestellt werden muffen, als für den inländischen Verkehr nothwendig zu sein pfiegen. Tie Verpackung der Sendungen muß nach Maßgabe der Besölderungsstrecke, des Umfang- der Sendung und der Beschaffenheit des Inhalts haltbar und ficherr.d eingerichtet sein. Da sich be- stimmte Regeln für jeden einzelnen Fall nicht ertbeilen laffen, so vertraut das Reichspostamt, daß die Annahme-Beamten das Richtige zu finden, dabei aber

mit den nothwendigen Anforderungen die Firi.haltung unbegründeter Belästi­gungen des Publikums zu vereinigen wiffen werden.

Berlin, 2. Februar. Das Programm für die Feierlichkeiten, welche aus Anlaß der Vermählung deS Prinzen W'lhUm mit der Prirzesfin Victoria Auguste von Schleswig-Holstein stattfinden werden, lautet: Am 25. gtbruar Eintreffen der hohen Braut im königlichen Schlöffe Bellevue. Daselbst um 4 Uhr Diner en famille und Marschallstafel. 26. Februar: Einzug der hohen B'aut in Berlin, Unterzeichnung der Ehepaklen, Familien-Diner. 27. Februar: Vermählung (Abends 7 Uhr) de- hohen Brautpaare- im könig­lichen Schlöffe (stande-arntlich und kirchliche Einsegnung). 28. Februar: Kirch­gang in die neue Eapelle um 11 Uhr; Galadiner um 4 Uhr im Weißen Saale des königlichen Schlöffe-; Abends 7y3 Uhr Gala-Oper im königlichen Opernhause. 1. März: Familiendiener bei den kronprinzlichen Herrschaften: Abends Ball im königlichen Schlöffe.

Straßburg, 2. Februar. Bei dem gestern dem Statthalter vom Landesausschuffe gegebenen Festmahle brachte Präsident Schlumberger einen Toast auf den Statthalter au-, worin er für daS viele Gute, was der Statt­halter dem Lande qethan, dankte und die Hoffnm g aussprach, der Statthalter werde noch lange Jahre dem Lande vorsuhen. Der Statthalter v. Manteuffel sagte hierauf seinen wärmsten Dank. Er bezeichnete sodann die gegen die Beamten erhobenen Befchuldigungen in der Allgemeinheit, wie solche ausge­sprochen, als unbegründet. Bezüglich der Rerchstagswahlen äußerte der Statt- dalter, er hätte wohl gewünscht, daß der Wahltermin ein Jahr später wäre. Er würde sich jeder amtlichen Wa^lbeeinfl^ffung enthalten, sei aber betreff- der ReichStag-wahlen der Anficht, daß daS Intereffe Elfaß-Lothringen- die Selbstständigkeit und v rfaffungsmäßige Gleichberechtigung des Landes mit den anderen Bundesstaaten erheische. Der einzige Weg dazu sei die Anerkennung der Zusammengedörigkelt der Reichslande mit Deutschland. ES seien daher Männer zum Reichstag jH wählen, welche sich offen zu dieser Zusammengt- höriukeit bekennen. Bei Wahl von Abgeordneten, welche die Äusföhnuug mit den neuen Verhältniffen nicht wollten, sei die Gewährung der Selbstltändigkeit unmöglich. Mlt der Wahl solcher, dte den Anschluß an Deutschland wollten, werde die Forteutwickelung des Verfaffungsl.bens der Reichslande angebahm. Der Statthalter forde te auf, in diesem Sinne zu wirken und auf das Wohl des Landesausschuffes zu trinken.

Rußland.

Petersburg, 2. Februar. Gegenüber einem peffimistischen Artikel derNeuen ßett* über eine angebliche Hungersnoth in der Provinz Samara bemerkt dieAgence Ruffe" : In einigen Provinzen Sükost-Rußlands war im letzten Jahre die Ernte allerdings schlecht. Derartiges kommt aber in einem Reiche von der Ausdehnung Rußlands immer vor, da es unmöglich ist, daß stets überall eine gleich gute Ernte erzielt wird. Uebrigens sandte die Regierung außer den durch die Localoerwaltungen vertheilten Dorschüffen un­verzüglich für die Provinz Samara allein fünf Millionen Rubel zu Saatkorn und zu anderweitiger Hülfeleistung, wovon eine Million allein für öffentliche Arbeiten bestimmt wurde. Auch find von den sieben Districten Samara- nur zwei besonders betroffen.

Petersburg, 2. Februar, lieber die Erstürmung von Geoktepe am 24. Januar er. liegt folgender offizielle Bericht des Generals Skodeleff vor.- Die erste Sturm­kolonne unter dem Kommando des Oberst Kuropaikin bestand aus 5 Kompagnien und einem Bataillon Infanterie, sowie e:n<r halben Kompagnie Sapeure, einem Kom­mando Dolontaire, einer Kosaken-Sotnie zu Fuß, 2 Peletons Gebirgsartillerie, 2 See- kartätschen, 2 Raketengcstellen und einem Heliograph. Die zweite Sturmkolonne unter Oberst Koielkoff umfaßte 2 Bataillone Infanterie, ein Peleton Sapeure, ein Kommando Marinevoloniaire, ein Artilleriepeleton, eine Serkartätsche, 2 Raketengestelle und einem Heliograph. Die dritte Sturmkolonne unter Oberftlieutenant Gaidaroff bestand aus einem Bataillon Infanterie einem Kommando Volontaire, einem Peleton Sapeure, einem Peleton Artillerie, einer Seekanätsche, 5 Raketengestellen und einer halben Kosaken-Sotnie. Die vierte Sturmkolonne, welche in Reserve blieb, wurde gebildet aus 21 Kompagnien, darunter 3 Kompagnien Fußdragoner und Fußkosaken und 24 Geschützen. Tie Kolonne Gaidarofi's griff um 7 Uhr Morgens die vordere feindliche Befestigung auf der südlichen Front an ; gleichzeitig begannen 36 Geschütze das Feuer, um für die Kolonne Koselkofi's eine Bresche zu legen, welche schon am 8. Januar vorbereitet war und durch die Explosion einer in das Fundament der Mauer durch unsere dolontaire in der Nacht auf den 12. Januar eingelegten Dynamitpiroxilinmine vollendet wurde. Um 11 Uhr 20 Mm. erstürmte Gaidaroff die feindliche Befestigung, fetzte sich dort fest und befestigte sich in derselben, um dieselbe Zeit wurde unter öen