Ausgabe 
4.12.1881 Erstes Blatt
 
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'Jir. 281. Erstes Blatt. Sonntag den 4. December 1881,

Hießener -Anzeiger

Aiimgr- und Amiublktt für den Kreis Gießen.

»«««u . Squlstrob. B. Erschcm. ,»g» mit Su.nol.me b,« -Ptontog«. »«rt «

Durch bte Pos» bezogen vtcrteqAynu) 2 Mark 50 Pi.

Amtlicher H y e i l.

Betr essend: Die Versicherung der Gebäude gegen FeuerSgefahr. Gießen, am 30. November 1881.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen

au die (Hroßherzoglicben Bürgermeistereien des KtreiseS.

Wir erinnern Sie, soweit Sie noch im Rückstände sind, an die Erledigung unserer Verfügung vom 8. October l. I. (Anzeiger Nr. 237) binnen 8 Tagen.

________ ______ Dr. Boekmann.

Betreffend: Die im Großb-rzoqtbum bestehenden Kriegervereine. Gießen, am 1. December 188L

DaS Großberzogliche Kreisamt Gießen

an die Großberzoglicben Bürgermeistereien des Greifes.

Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unserer Verfügung vom 10. v. M. (Anzeiger Nr. 264) noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist von 8 Tagen erinnert.

______Dr. Boekmann.___________________________

Betreffend: Dte Taubstummen Statistik im Großherzogthum Heffen. Gießen, am 2. December 1881.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gietzen

an die Ortsschulvorstande des Kreises.

Sie wollen, soweit die- noch nicht geschehen, alsbald die in obigem Betreff zu erstattenden Berichte einsenden.

__________ _____ Dr. Boekmann.

" Bef an ntmüch u n g.

(befunden: 1 Regenschirm, 1 Hammer, 1 Gießkanne, 2 weiße Taschentücher, mehrere Schlüssel.

Zugelaufen: 1 kleiner Hund, schwär, mit gelber Brust.

Gießen, den 3. December 1881. Großherzogliche Polizeiverwaktung Gießen.

FrekentuS.

Deutschland.

M. Darmstadt, 2. Decemder. Ter Abgeordnete Wasserburg hat bei dem Bureau der zweiten Hammer der Stünde solgenden vom 26. November datirten Antrag übergeben:Bei der letzten Neichvtagvwahl ist durch die ganze Presse die Mittheilung ge gangrn, das, Wühler beeinflußt worden leien, indem man das Wahlgeheimniß illusorisch machte. An einem Platze sollen chnen Wahlzettel gegeben und sie genothigt worden sein, tue Hände mit dem Wahlzettel in die Höhe zu halten, damit man auch lontroliren könne, ob sie die erhaltenen Wahlzettel nicht vertaufchten. Bei anderen soll die jorm der Wahl zettel eine so aussaüende gewesen fein, daß dieselben bei der Abgabe leicht von Zetteln anderer Kandidaten hatten unterschieden werden tonnen. Ich lasse dahin gestellt, ob sich das Alles genau so verhält. Jede Action, welche das Wahlgeheimniß und dadurch die Wablfreiheit zu sichern geeignet ist, bebarf nicht der Motwirung durch äußere Gründe sondern rechtfertigt sich durch sich selbst, iruie solche Acnon aber wäre es, wenn Wahl- couvcrte von bestimmter Form eingesührt wurden, welche es vollständig unmöglich machen, bei der Stimmenabgabe zu kontrolnen, welcher Wahlzettel abgegeben worden ist. Ich erlaube nur deshalb den Antrag zu stellen: 1. die Hammer wolle (4r. Negierung um Vorlage eines Gesetzentwurfes ersuchen, wonach in allen hessischen Wahlen die Abgabe der Stimmzettel gültig nur in geschlossenen und von der Negierung zu diesem Behuf eigens hergestellten Couverten stattsinden kann; 2. die Hammer wolle Gr. Negierung ersuchen, auf gesandtschaftlichem Wege im Bundeorathe die Anregung zu geben, daß reichsgesetzlich dieselben SicherbeüSmaßregeln für die Freiheit der Wahl bei allen Neichstagswohlen an­geordnet werde.

Der zweite» Kammer ging ein Gesetzentwurf in Betreff der Hinterlegung von Depositen, Kautionen und Privatkapitalien bei der H/iuptstaats lasse nebst Motiven zur irrtheilung der verfaffungsmäßigen Zustimmung zu.

Berlin, 1. December. Nachrichten auS München, welche heute im Reichstage verbreitet waren, lauteten keineswegs günstig für das Ministerium Lutz. Danach soll die Demission und die Annahme derselben Seitens des König- Ludwig fast sicher sein. ES würden die Herren v. Lutz und Fäustle aus dem Ministerium scheiden und durch die Herren Ziegler und Lcö ersetzt werden. (Diese Nachricht wird heute dementirt.)

Kassel, 1. December. Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Maybach, hat an die sämmtlichen königlichen Eisenbahn-Directionen, an die Eisenbahn-Commiffariate, sowie an den königlichen Kommissar für die Thürin» gische Bahn am 14. November ein C-rcular-Schreiben gerichtet, welches den Aufenthalt der Nicht-Passagiere in den Bahnboss-Wartesälen betrifft. Der Herr Minister hebt in diesem durch die Eisenbahn-Kommissariate auch den Prioalbahnen abschriftlich zugegangenen Erlaffe hervor, daß vielfach begründete Klagen darüber laut geworden seien, daß bei einem großen Andrange des nichtreisenden Publikum- die eigentlichen Passagiere in den Wartesälen nur mit knapper Noth oder gar nicht Platz gefunden hätten, so daß eS ihnen fast zur Unmöglichkeit geworden sei. sich zu restauriren. Es wird deshalb Seitens des Herrn Ministers auf die eigentliche Bestimmung der Wartesäle und Dahn- hofs-Restaurationen hingewiesen und betont, daß den sich heraus stellenden Miß- ständen energisch begegnet und beim Abschluß neuer Pachtverträge mit den Bahnhoss-Restaurateuren eine Bestimmung ausgenommen werden muffe, welche diesen die bevorzugte Bedienung der Reisenden vor den nur die Restauration besuchenden Ortseinwohnern zur Pflicht macht. Daß zahlreiche Reßaura' tionen auf kleineren Bahnhöfen nur durch den Besuch der letzteren gehalten lrerden, dürfte übrigens bekannt sein.

Marburg, 1. December. Es plädiN Paderborn seit einiger Zeit für eine Eisenbahnstrecke Brackcrede, Paderborn, Marburg, resp. den Süden und sucht diese Strecke als die beste und kürzeste um den Norden mit dem Süden zu verbinden, darzustellen. Ein Blick auf die Karte Belehrt unS jedoch eine- andern, denn von Herford bis Detmold ist die Bahn bereit- fertig, ebenso von Bergheim nach Warburg, demnach brauchte nur die kleine Strecke von Detmold bis Bergheim in einer Länge von 20 Kilom. gebaut zu werden. Von Warburg ginge dann die Bahn in gerader Linie über Arolsen, Corbach, Fran« kenberg auf Marburg, welches eine Entfernung von ca. 100 Kilometer ist, und dte Verbindung de- Norden- mit dem Süden in gerader Linie wäre fertig. Dte Babn von Brackwede über Paderborn, Bestwig nach Marburg beträgt etwa 190200 Kilometer, andere Richtungen find noch weiter und haben mit vielen Terrainschwierigkeiten zu kämpen, wohingegen die Bahn von Warburg bi- Marburg viel leichter und billiger herzupellen ist, auch sind hierzu schon viele Vorarbeiten, Dermeffungen k. fertig. Schließlich hat da- Fürstenthum Waldeck bis jetzt noch keine Eisenbahn, und wäre es au- diesem Grunde schon erwünscht, diesem Lande endlich eine Bahn zu geben. Die Verwendung des Fürsten von Waldeck bei der preußischen Regierung würde die Ausführung gewiß bald zu Stande bringen. (Marb. Krei-bl.)

Arankrrich.

Paris, 1. December. Bezüglich der soeben in Frankreich stattgehabten Rekrutel emstellung lesen wir im PariserProgres mililaire" Folgendes:Die jungen Soldaten, welche am 10., 14. und 16. November in ihre Regimenter eintreten sollten, find der Beorderung nicht sämmtlich nachgekommen. Viele Regimenter haben sich in dieser Beziehung recht erheblich verrechnet. Der Minister hatte die Non-Valeur- für die erste Portion auf 7 pEt. geschätzt, e- find aber in vielen Truppenkörpern 20 pEt., also ver fünfte Theil der ganzen S'ätke. Ta auf jede Waffe NomValeurs entfallen, so kann man aus Vor­stehendem folgern, daß das eingetretene Kontingent nur 93,000 Mann an Stelle von 116000 Mann zählt; also für diese Portion ein Deficit von 23,000 Mann. WaS die zweite Portion deS Kontingente anbelangt, so be­trägt das Deficit 17 pKt.; der Minister hatte es auf 11 oKt. geschätzt, so daß an Stelle von 38 000 Mann dieses Kontingent nur ungefähr 32,000 Mann ergeben hat. Was ist aus den 29,000 Fehlenden geworden? Ist dte Polizei ihnen gegenüber ohnn ächtig? Sind die Gesetze und Instructionen über die Nichtbefolgung der Einberufung so wett vergeffen, daß Deserteure und Leute die sich nicht gestellt haben, aemütblich ihren Geschäften nachgehen können, ohne beunruhigt zu werden? Es existirt ein sehr wirksame- Mittel, um dem Rekrutirungsqesetz Rr'pect zu verschaffen: man wende einfach auf die Arbeit­geber, die Jndustrie-Gesellfchaften und ihre Vorstände, welche die Deserteure und Ungehorsamen beschäftigen, den Artikel 62 des Gesetzes vom 27. Juli 1872 an, welcher folgendermaßen lautet:Wer für schuldig erkannt wird, einen Ausgehobenen verborgen oder in Dienst genommen zu haben, wird mit Gefängniß nicht über 6 Monat bestraft. Je nach Umständen, kann die Strafe auf eine Geldbuße von 20 bi- 200 Frcs. ermäßigt werden. Die Grnera:- stäbe der einzelnen Armec-Korp- haben die Gewohnheit vernachlässigt, den bür-