Ausgabe 
4.6.1881
 
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Nr 128 Samstag den 4. Juni 1881.

Aichener MMger

Anikigk- unii Amtsblatt für iirn Kreis Gießen.

**urcatt: S chutüroße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montag-.

Preis vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit vring-rlodn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P'.

Die Weinfälfcher.

Mancherlei Ringen ertönen über die lange unfruchtbare Reichstagssession und die gesetzgeberischen Resultate derselben sind allerdings bisher nicht- Hal­be- und nicht- Ganze-. Aber um einer That willen sei dem Parlamente, oa- viel gesündigt hat, viel verziehen, um de- energischen Vorgehen- halber, welche- da- hohe Hau- etnmüthtg gegen die Weinsälschung beschließen wird. M.t dem Gesetz, betr. die Bestrafung derManscher und Panscher", wird allerdings auch eine Privatindustrte ruintrt, aber eine höchst unsaubere und verderbliche, ein Gewerbe dunkler Ehrenmänner, welche den Triumph der Chemie über die Natur mißbrauchen und sich nicht nur am köstlichsten Gute der Nation, an der Gesundheit beS Leibes und der Seele, sondern auch an der edlen Gottesgabe selbst, am Blut der Reben, versündigen.

Die Weinsälschung ist allerdings beinahe so alt wie der Wein selbst; der reine unverfälschte Wein war auch zur Zeit unserer Eltern und Vorfahren selten, aber so ausgedehnt und so schamlo-, wie heutzutage ist die Falschwein» fabrikation wohl noch nie betrieben norden. Die Weinordnungen deS Mittel» alters waren sehr streng; in Hessen Raffel erhielt sich die Strafe des Stranges auf die Weinsälschung bt- in die Mitte deS vorigen Jahrhundert-; in fast allen Wetngauen standen für jeden Winzer, der außer dem gesundenSchwefel" anderlei Dinge In den Wein oder in da- Faß that, hohe Geldstrafen fest, außerdem sollte dem Faß der Boden ausgeschlagen und der Wein verschüttet werden.

Da- neue Gesetz, wie eS aus der Retchstagscommisfion hervorgegangen ist, verordnet neben den Strafen ebenfalls dieEinziehung" der Getränke, ohne Unterschied, ob sie dem Lerurtheilten gehören oder nicht, und hoffentlich heißt die- aus gut Deutsch, die edlen Runftweine werden dorthin expedirt, wohin sie gehören: in die Goffe. Die Strafe für Weinfälscher beträgt Ge- fängniß biS zu drei Monaten und Geldstrafe bis zu 1000 JL; ist die Hand­lung aus Fahrlässigkeit geschehen, Geldstrafe biS zu 150 JC. oder Hast. Das Urtheil kann m ordnen, daß der Name des Weinfälschcr- öffentlich be­kannt gemacht wird, und könnte cs nicht schaden, wenn diese Publikation vom Reichstage als in allen Fällen nothwend.g erkannt würde. Erfreulich ist e-, daß nicht nur die Runstwein-Fabrikation, sondern auch da- Verschneiden von Äaturiöelnex mit Runstwelnen, die Umwandlung von weißem Wein in Roth- wein, sowie überhaupt die Manipulationen mit Chemikalien verboten werden. Strafbar ist nämlich, wer zum Zwecke des Verkaufs weinähnliche Getränke unter Verwendung von Säuren oder säurehaltigen Stoffen insbesondere Weinstein, Weinsäure oder Tamarinden oder Glycerin oder ätherischen Substanzen Herst eilt, sowie wer zum gleichen Zwecke Weinmost oder Wein mit einem der vorbezeichneten Gegenstände mischt oder durch Verwcn» düng von Farbstoffen weißen Wein in rothen Wein verwandelt. Dieselbe Strafe wie den Fälscher tr fft den Verkäufer und Feilbieter derhergeftellten, gemischten oder umgewandelten" Getränke.

Es läßt sich nicht verkennen, daß dieses Gesetz tief einschneidet in alle jene Mißbräuche in deutschen Ädlereien, in die bekannten Geheimnisse der Rüftrei und des schau losen Handel- mit Getränken, die vom Wein nichts al- den Namen haben. Aber es ist auch der Betrug, die Fälschung, die Masten» Vergiftung in der Gegenwart zu einem so offenkundigen und frechen Gewerbe geworden, daß eS hohe Zeit war, den tn elende Bande geschlagenen BacchuS zu erretten. Hoffentlich wird da- Gesetz energisch und gut gehandhabt werden, so daß es die Fälscher im In- und AuSlande trifft, denn wenn einmal, wie Fürst Bismarck meint, der Wein da- Nationalgerränk der Deutschen werden muß, so mag es auch ein reiner und guter Wein sein.

Z)eut/chlLud.

Darmstadt, 1. Juni. Da- heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 14 enthält: Bekanntmachung Großherzoglicken Staats» Ministeriums, betr. Linderung und Ergänzung deS Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizei-Beamten und Locomotivführem.

Berlin, 1. Juni. Es wäre zu wünschen, trenn der Reichstag bei Gelegenheit der seiner Entschließung unterbreiteten Einführung einer Lotterie» loosstkuer die Abändeiung einer Gesetzgebung anregte, welche nach verschiedenen Richtungen hin sich als unzweckmäß g erwiesen hat. Wir meinen die Verbote, welche in verschiedenen deutschen Staaten gegen den Vertrieb fremder, auch deutscher, Loose zur Zeit noch in Kraft bestehen. Es ist eire offenkund'ge Tatsache, daß gegen diese Verbote fortwährend gefehlt wird. Seitdem die verschiedenen deutschen Staaten zu einem einigen deutschen Reiche geworden find, seitdem ein Recht und ein Gesetz für alle Deutschen gilt, sollte man doch aufhören, Ueberreste einer überwundenen Vergangenheit zu conserviren, welche das Rechtsbewußtsein des Volkes in nicht geringem Maße zu erschüttern ge­eignet sind. Was soll es bedeuten, wenn in Sachsen eine Handlung das Spielen und der Verkauf eines preußischen Loose- mit Sttafe belegt wird welche in Preußen offen geübt werden kann, wenn in Preußm die Gerichte in Bewegung gesetzt werden für eine That, welche wiederum in Sachsen völlig legal ist? Der Beamte des deutschen Reichs darf in Hamburg ein Hambur­ger Lotterieloos spielen; sobald er aber nach Altona versetzt wird und das

Spiel fortsetzt, verfällt er dem Strafrichter! Wir sollten glauben, daß der­gleichen Widersprüche endlich beseitigt werden könnten.

England.

Dublin, 1. Juni. Wie hier verlautet, soll es gestern auf der Insel Arran More zu einem Handgemenge gekommen sein. Fünf Boote, welche zu dem dort zum Schutze der Gerichtsdiener stationirten RanonenbooteGoshawk" gehörten, sollen von Bewohnern der Insel zerstört worden sein, wodurch der Goshawk" veranlaßt worden fei, auf die Insel zu schießen.

Türkei.

Konstantinopel. Den Nachrichten der türkischen Blätter zufolge wird der Procrß gegen die der Ermordung des Sultans Abdul Aziz beschul­digten Personen in der nächsten Zeit beginnen. Ob die Verhandlungen öffent­lich oder geheim geführt werden, ist nock nicht bestimmt. Angeklagt sind bi- jetzt folgende Personen: 1) der frühere Großvezir Mehemed Ruschdi Pascha Müterdschim zu Magnesia bei Smyrna; 2) der srühere Großvezir Midhat Pascha; 2) der früfoeie Scheich-ül-Jslam Huffan Hairullah Effendi zu Mekka; 4) der Marschall Nuri Pascha Damat (Schwager des Sultan-); 5) der Marschall Mahmud Pascha Damat (Schwager de- Sultan-); 6) Mehemed Hafis Bey, Ceremonie! meister des Sultan- Abdul Aziz; 8) Ali Bey, Major; 9) Izzet Bey, Oberst ; 10) Redschib Bey. Staats-Procurator ; 1013) Mu- stasa Bohraniichahli, Mustasa Tschausch, Mustafa Dschezatrlt, Mehemed, fämmt- lich Palastwächter. Die unter 16 ausgeführten Personen sind beschuldigt (in Gemeinschaft mit anderen bis jetzt thellweise noch nicht ermittelten, theil- weise noch nicht in Anklagezustand versetzten Personen), die Ermordung deS Sultans beschloffen und eingeleitet zu haben; dem Kammerherrn Fachry Bey wird zur Last gelegt, den Sultan durch Beibringung von Chloroform bewußtlo- gemacht zu haben; der Major Ali Bey (ein Sohn deS Senators, Marschalls nnd General Adjutanten Namuk Pascha) soll einen Säbelhieb nach dem Arme 7 SultanS geführt haben, und den unter 913 aufgeführten Personen end­lich wird vorgeworfen, dem Sultan verschiedene Schnitte mit einer Schere an den Armen beigebracht zu haben.

Selrgraphischr Depeschen.

Wolfes telegr. (-Oerespo»-e»z-B»reau

Berlin, 2. Juni. Der Reichstag genehmigte heute zunächst $ 12 de- UnsallversicherungS'Gesetze- nach den Anträgen der Commission. Bei $ 13 (wonach von der Versicherungsprämie der Arbeitgeber zwei Drittel und der Versicherte ein Drittel trägt) tritt Staaissecretär v. Bötticher für den Staats­zuschuß im Sinne der Regierungsvorlage ein, finde aber die letztere keine Metz- heit, so gebe die Regierung dem Anträge Kleist-Retzow den Vorzug. Danach würde der Arbeitgeber zwei Drittel und bei einem JahreSverdienst unter 1000 JL der Staat ein Drittel der Prämie zahlen, während nur bei einem JahreSverdienst unter 1000 Je. der Versicherte ein Drittel aufzubringen hätte. § 13 wurde indeß schließlich unter Ablehnung aller Amendements nach dem Anträge der Commission angenommen. Auch die folgenden SS bis zum $ 41 nahm der Reichstag unverändert in den Faffungen der Commission an. Bei S 42 stellte sich die Beschlußunsähigkeit des Hauses heraus; der Reichstag vertagte sich darauf bis zum 9. Juni.

Kiew, 2. Juni. Der Proceß gegen die Anstifter der hier stattgehabteu Ruhestörung«» ist gestern Abend 10 Uhr beendet worden. Das Kriegsgericht verurtheilte den Leiter der Unruhen, Proborzw, unter Verlust aller Rechte zu 3Va Jahren Zwangsarbeit, drei andere Harptbetheiligte zu je 1V2 Jahren Zwangsarbeit. Acht Angeklagte erhielten 2 Monate Gefänguiß, vier 3 Wochen Arrest, sieben wurden freigesprochen.

Graudenz, 2. Juni. Bei einem Versuchsschießen aus der Festung Graudenz ist heule Vormittag 11 Uhr unter den am Ziele mit der Aufnahme der Schuß Wirkung beschäftigten Militärversonen eine Granate geplatzt, wodurch 3 Hauptleute, 1 Oberseuerwerker, 1 Kanonier getöbtet und der Oberst Salb bach, 2 Kanoniere und 1 Civil-Jngenieur verwundet wurden.

Graudenz, 2. Juni. Die Namen der heute durch das Platzen einer Granate geiöcteten Officiere find: Hauptmann von Broecker ä la suite des 2. Brandend. Felv-Artillerie»Regiments Nr. 18 (General-Feldzeugmeister), Hauptmann Schmid ä la suite des Westfäl. Fuß - Artillerie-Regiments Nr. 7, beide Mitglieder der Artillerie-Prüfung--Commisfion und Hauptmaun Engel vom Rör.tgL Bayer. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 1. Letzterer starb 1 Stunde nach erlittener Verwundung. Oberst Sallbach, Präses der Artillerie-Prüfung-- Commisfion, ist rur leicht verwundet. Heute Nachmittag 3 Uhr fand Die gerichtliche Leichenschau statt.

Hannover, 2. Juni. Die 50jährige Jubelfeier der technischen Hoch- schule wurde durch einen historischen Festzug eingeleitet, welcher sich heute Vor» mittag, vom besten Wetter begünstigt, durch die festlich geschmückten Sttaßen der Stabt bewegte. Bei der Ankunft des Zuges vor dem alten Polytechni­kum hielt Baurath Haase eine Ansprache. Am Nachmittag findet Festesten und Abends Festvorstellung im Hoftheater statt.

Pefth, 2. Juni. Die Thronrede, mit welcher der Reichstag heute geschlossen wurde, spricht die Freude darüber aus, daß die Hoffnung auf die patriotische Unter­stützung des Reichstags sich erfüllt habe. Hierdurch sei es auch möglich geworden, daß,