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19.
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die Bill beim
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deS preußischen Hofes,
Welsche 7.50-8.
3. Die
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Holzversteigerungen vom 14., 21. und 28. Februar.
DertheilungSi'cbleuße bei Abthetlungsnummer 9 und 10 in den alten Tischwiesen.
Schleuste am UterSbrunnen.
Schleuste im Oberlachs^raben.
Arbeiten an der Pippiscken Sckanze betr.
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9. Herstellungsarbeiten in der Turnhalle.
10. Die Grablegung der Wieseck betr
11. Die Grablegung des Brucbgrabenß betr.
12. Den AuSbau der LudwigSstraße betr.
13, Die Verbindung deS SellerSwegS mit der Südanlage.
14. Gesuch des Johann Adam Herrmann wegen Verbesserung eines städtischen Weg«.
15. Gesuch deS WeißbindermcisterS Christian Petri V. um Baucrlaubniß.
Gesuch deS Heinrich Ruckstuhl II. um Erlaubnist zur Erbauung eineS HintergebäuoeS. Gesuch des Fabrikanten Ludwig Georgi um Erlaubnist zur Vornahme von Bauveränderungen.
Gesuch des Kaufmanns W. Montanus um Erlaubnist zur Vornahme von Ban- veränverungen.
Gesuch der Ehefrau des Wilhelm Steinbach um Genehmigung der Abänderung eines Bauplans.
Gießen, 1. März. Ueber das von morgen. Mittwoch, an in Wenzels Saalbau ausgestellte NieseN'Eyclorama, darstellend die Reise von Berlin nach Tyrol, lauten die Berichte der Zeitungen in den Städten, wo solches ausgestellt gewesen, recht günstig Dasselbe sei sebr sehenswerth und ein naturgetreue« Kunstwerk. Es sei somit der Beachtung deS Publikums bestens empfohlen.
war gut befahren. Angctrieeen 2x0 Kälber und 300 Hämmel. Qual. X 60—62, Kühe und 1 Qual. X 52-54, 2. Qual. 40 50 per 100 Pfd. Schlacht- Pfund 68 H.
Handel und Verkehr.
Gießer: 1 März Auf oem heutigen Wockenmarkie kostete- Butter per Pfd. X 0.95 btt X 1.00 Hükn-«ier 1 Stück 4-5H, 2 St. 00 Gänseeier 1 St. 12 -15 H. Käse per Stück 5—9 A. Küsematt: ver Stück 3—0 H, Erbsen 1 Liter 20 Linsen 1 Liter 24 H, Tauben das Na • 1.00__00 A Hühner p. St. X 1.30—2 00. Hahnen p. ©t. X 1.50—2.00, Gänse pr.
Stück 0—0 X, Enten per Stück X 1.70—2 50 Ockirnfleisch 66—00 per Pfd., Kuh. und Rindfleisch 45—50 Kalbfleisch 40—4 4 Hammelfleisch 54—66 ^^wei"efleisch 6»-00 A Kartoffeln per 100 Kilo X 4.50-0.00, Zwiebeln p. Ltr. 11—0, Mllch per Liter 1» und 18 Weißkraut 100 Stück X 0.00—0 00, Enteneier per 1 Stück 5—6
Frankfurt, 28. Februar. Der heutige Diebmarkt waren ca. 340 Ochsen, 300 Kühe, Rinder und Stiere, Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. X 66—67, 2. Rinder 1. Qual. X- 54-55, 2. Qual. X 42- 50, Kälber X 40—50 Hämmel 1 Qual. X 62 — 64, 2. Qual. X gewicht. Sckweme wurden vorige Docke 679 verkauft, daS
Frankfurt, 26. Februar. 'Marktbericht., Der heutige Heu- und Strohmarkt war gut befahren. Heu kostete |< nach Qualität der Etr. X 2.80—4.50, Strob X 3.00--3 50, Butter 50 Kilo X 85- 90, im Detail 1. Qualität da4 Pfund X 1.20—0 00, 2. Qualität x 1.10—00. Eier das Hundert X 5.50—7. Ochseuflti'ck per Pfund 65—70 Kuh , Rind und Farrenfleisck 45-55 Kalbfleisch 40-55 A>, Hammelfleisch 45—65 Schweinefleisch 70-80 A>, ein Hahn X 1.50—2 00, ein Huhn X 1.00- 2 00,
»ine Ente X 2 50-3 00, eine Taube 50 00 HX 6.00 - 8.00, Hosen daS Stück X. 0.00—0.00, Feldbuhn X 0.00 - 0 00, Rebbock das Pfo. 00—00 Ai, Kapaunen 0 00-0 Wälscher Habn X 6 -10 Karioffeln 100 Ko. X 5.50—6.50, Kohlrabi 0—0
Blumenkohl' 1 St. 5O-60^>, Wirsing 10-15 Gelberüben 1 Bund 00-00 Ai, Zwiebeln 1 Bund 0'4 Sellerie das Stück 00-00 A> Meerrertig 1 Stück 00—00, Spargel baß Pfund 000—0 A), Romoin-Salat 00 -00 Endivien 00—0 A, Rothkraut 20—25 Wustkraut daS Hundert X 10, Artischoken 50 H, Erbsen daß Pfd. 00 A>.
2. Grsuck wegen Ueberlaffung der HoSpitalkrrcke. Holzversteigerungen bei der Stadt Gießen.
hause rinzubrtngen-
— Der „Daily News" zufolge würde Kandahar des kommenden Monats März geräumt werden.
Wien, 28. Februar. Die „Wiener Abendpost" verwandtschaftlichen Beziehungen unseres Kaiserhauses und sowie das Freundschaftsband, welches die österreichisch-ungarische Monarchie mit dem deutschen Reiche verknüpft, bringen es mit stch, daß man auch in allen Gauen des österreichisch-ungarischen Katserstaates das erfreuliche Famt- lienfest des Berliner Hofes mit der wärmsten Sympathie begleitet und daß dem neuvermählten Paare überall herzliche Wünsche entgegengebracht werden.
Milchverkaufs-Grdnung.
Es läßt sich über die Grenzen streiten, welche zwischen dem freien Handeln des Bürgers und den Befugnissen der Behörden zu ziehen sind Auch die entschiedensten Anhänger freiesten Handels und Wandels werden aber der Polizei doch gern das Ein- greifen gestatten, wo sie wahrhaft gemeinnützige Aufgaben erfüllen kann, — Aufgaben, | deren Losung auf andere Weise nicht gelingen will. Dies gilt insbesondere für bte ; Lebensmittelpolizei und namentlich die Beaufsichtigung der für den täglichen Bedarf unentbehrlichen Nahrungsstoste. Es ist em schreiender Uebelstand, daß in manchen größeren Städten z. B. der Verkauf gewässerter oder gar noch anderweitig verfälschter Milch die Regel bildet. , r
Das Reichsgesetz vom 14. März 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, hat behördliche Schutzmaßregeln auf diesem Gebiete wesentlich erleichert. Im Folgenden seien die wichtigsten Bestimmungen einer Milchverkaufs-Ordnung wiedergegeben, welche in Darmstadt in Kraft getreten ist. Die Bewohner mancher anderen Stadt werden sich nach einer solchen Ordnung sehnen.
In Darmstadt wird die Milch nur in zwei Beschaffenheiten zum Verkaufe zi(- gelassen, und zwar: a) als „ganze" (unveränderte) Milch, b) mit der einzigen Veränderung durch Abrahmung als „abgerahmte" Milch. Dte für den Verkauf bestimmte abgerahmte Milch darf nur m Gefäßen aufbewahrt und feilgeboten werden, welche in einer in die Augen fallenden, die Beseitigung ausschließenden Weise mit deutlichen Buchstaben die Bezeichnung „abgerahmte Milch" tragen. Unter Milch ohne nähere Bezeichnung wird nur „ganze" Milch verstanden. Im gesundheitspolizeilichen Interesse vom Handelsverkehr ausgeschlossen ist diejenige ganze oder abgerahmte Milch, welche von kranken, insbesondere von einer Seuche befallenen Thieren oder von Kühen innerhalb der ersten acht Tage noch dem Kalben abstammt, ferner jede bittere, schleimige, naturwidrig gefärbte oder sonst ekelerregende und verdorbene Milch.
Die ganze und die abgerahmte Milch darf nur in ganz reinen Gefäßen und vorschriftsmäßig geaichten Maßen transportirt, bezw. feilgeboten und verabreicht werden. Ebenso ist in den Milchverkaufslocalen die größte Reinlichkeit zu erhalten. Dieselben müssen, namentlich wenn sie zur Aufbewahrung von Milch benutzt werden, trocken und luftig fein und dürfen nicht als Schlafstätten benutzt werden. (Sehr wichtig!)
In Gefäßen von Zink oder Kupfer darf die Milch nicht aufbewahrt oder feil geboten, bezw. ausgemcssen werden.
Milchbesitzer und Milchhändler, welche Milch verkaufen wollen, sind gehalten, den Milchverkauf noch vor Eröffnung desfelben der Polizeibehörde schriftlich anzuzeigen und haben hierbei die Milchviehbesitzer, wenn sie den Verkauf nicht in eigener Person besorgen, die damit betrauten Familienangehörigen oder Dienstleute, die Milchhändler die Landwirthe und Milckviehdesitzer zu benernen, von welchen sie die Milch beziehen.
Die Handhabung der polizeilichen Milchconttole besteht unter Anderm in der die Besichtigung und Ermittelung des specistschen Gewichtes durch die Polizeibeamten umfassenden Vorprüfung und ui der Prüfung der Milch durch die chemische Lebens- mittel-Controlstation. Die für die Milckuntersuchung amtlich zu benützenden Instrumente sind das Lactodensimeter von Quevenne mit den zugehörigen Reductions- tobeUen, dos Laktobutyrometer von Marchand-Salleron und ein Thermometer mit hunderttheiliger Scala.
Das specistsche Gewicht der Milch (ganzen Milch) soll bei einer Temperatur von 15° Celsius zwischen 1,029 und 1,033 liegen. Die Milch (ganze Milch) soll außerdem mindestens 2,8 pCt. Fett besitzen Bei abgerahmter Milch wird bei 15° Celsius ein specifisches Gewicht von 1,033 vorausgesetzt Milch (ganze Milch), welche bei der Vorprüfung durch die Polizeibeamten bei 15° Celsius unter 1,027 zieht, wird als gewässert betrachtet, vom Verkehr ausgeschlossen und vorläufig mit Beschlag belegt. Von derjenigen Milch (ganzen Milch), welche bei der Vorprüfung nur von 1,027 bis 1,029 ober über 1,033 (bei 15° C.) zieht, ist durch den controlirenben Polizeibeamten eine geeignet große Probe (ein viertel Liter) zu erheben, in eine reine, trockene Flasche zu füllen, zu versiegeln und mit genauer Angabe des Verkäufers, des Datums der Probe- Entnahme, des Temperaturgrades der Milch bei der Vorprüfung und des gefundenen specistschen Gewichtes auf dem Dienstwege an die chemische Controlftation alsbald abzugeben.
Zuwiderhandlungen der Milchverkäufer gegen diese Bestimmungen unterliegen einer Bestrafung von fünf bis fünfzig Mark, falls nicht die m dem Reichsgesetze vom 14. März 1879 oder im Strafgesetzbuche vorgesehenen höheren Strafen einzutreten haben-
Lokale-.
Gießen, 1. März. Tagesordnung für die Stadtverordneten - Sitzung Donnerstag, den 3. März 1881, Nachmittag 1 Uhr:
1. Gesuch deS VolksbiidungSvercinS um Ueberlaffung deS Rathhaus Saales.
loren gegangen. Das Lager wird befestigt.
— Wie verlautet, hat die Regierung dte Absicht, die irische Waffenbill fallen zu laffen, In Erwägung gezogen und beschlossen, die Bill beim C'..
Hanau, 27. Februar. Der „schauderhafte Mord" im Walde bei Kerzell-Fulda ist lediglich eine Ente, welche Jemand, wie eS beinahe scheint, im Sckerz in daß RedactionSbureau des „Hanauer Anzeigers" hat entfallen laffen. Bei der hiesigen Staatsanwaltsckaft weiß man wenigstens nichts davon.
Aus Karlsruhe wird der .Fr. St." geschrieben: „Eine köstliche Anekoote soll sick, wie man erzählt, in unserem Finanzministerium zugettagen haben. D r Finanzminister Ell- stätter ist bekan tlich Israelit Eine Gemeinde hatte von d<m Ministenum ein kleines Kapital verzinslich auf zwei Jahre erhalten, um e nem Nothstand abzuhelfen; die Zeit vergebt, ober dos Geld ist zur Rückzahlung nicht vorhanden; flugS erscheint eine Deputation beim Minister um Stundung; dieser erklärt, er wolle diese bewilligen, aber eß könne nur mit Zahlung von Zins geschehen. Die Deputation geht gerne darauf ein und ein Mitglied derselben, ein ehrlicher Landmann sagt, an nicht« Arges denkend: „Ha, Excellenz, S'sell wolle mer scko thun; mcr gewwe die Zinse doch lieber m'Staat als eme Jud'!" Mit einem nichts weniger als unfreund: licken Lächeln wurde die Deputation entlaffen. Ob dem Landmann nachher ein Licht aufgegangen ist, wiffen wir nicht zu berichten.
— Einer der berühmtesten Parforce-Reiter in dem Jagdbezirke, wo gegenwärtig die österreichische Kaiserin verweilt, war Mr. George Talkington. Der Tod bat ihn knapp vor Eröffnung der diesjährigen Saison in die jenseitigen Jagdgefitte abbcrufen und dadurch die Kaiserin der Gelegenheit beraubt, eines der merkwürdigsten Reiter-Exemplare England« kennen zu lernen. Der alte Herr Talkington saß nämlich trotz seiner 83 Jahre noch immer fest im Sattel und freute sick bereits im Voraus, der Ehre theilhaftig zu werden, an den Jagden der Kaiserin theilzunehmen. Nicht bald dürfte ein Menick zu Grabe octragen worden fein, dessen Gerippe so arg geflickt war, wie daS des Herrn Talkington. Die nackfolgende Liste der Unfälle, welche ibm während seiner Reiterlaufbahn widerfuhren, wird dem Leier einen Begriff davon geben; sie sind in chronologischer Reihenfolge angeführt: Rechte Sän ier pe j brochen; Schädelbruch, der eine Trepanation notbwendig mackte; linker Arm zweimal orbrochen; drei Rippen auf der linken Seite gebrochen; Stirnwunde; ein Eßbesteck und ein Fedcrmeff.r bei einem Sturze in den Schenkel eingetrieben; drei Rippen auf der rechten Seite gebrochen; die rechte Schulter Ellenbogen und Handgelenk verrenkt; reckten Fuß verrenkt und Hüfienbem gebrochen; Bruck von sieben Rippen; von einem Pferde in's Gesicht geschlagen und das linke Auge verloren; Verletzung des Rückens; zwei Rippen und das Brustbein gebrochen; von einem Pferde bei einem Sturze auf den linken Schenkel geschlagen ; fünf tiefe Fleisckwunden; die rechte Kniescheibe abgebrochen, die Sehne unter dem Knie durckriffen, nebst mehreren furchtbaren Wunden; siebenmal anscheinend tobt aus dem Wasser gezogen Dies ist daS Derzeickniß der Hauptunfälle bis zu seinem 60. Lebensjahre. Im 76 Jahre wurde beim Uebersetzen einer Hecke dem alten Herrn die linke Wade abgeriffen und dieS batte eine sehr langwierige Krankheit zur Folge. Im 80. Jahre mußte ihm eine Zehe amputirt werden. Mr. Talkington erzielte in seiner ersten Ehe in fünfzehn Jahren di' scköne Nachkommenschaft von achtzehn Kindern. In seinem 73. Jahre wurde er Wittwer und heirathete ein Jahr später zum zweiten Male. Er starb an einem Schlagfluffe.
— (Jung gefreit, hat Niemand gereut.) Eine Gemeinde der nördlichen Schweiz tocr- willigte jüngst, wie wir in der „Schw. Grenzpost ' lesen, einer verwittweten Urgroßmutter I einen Beitrag au« ihrem Gemrinvefond zur Bestreitung der Kosten bei — ihrer Wieder- I Verehelichung.
C5S lin, 19. Februar. (Hinrichtung ] Scharfrichter Krauts aus Berlin, welcher auck I den Hödel hingerichtet, vollzog heute Vormittags 8 Uhr im Hofe des diesigen Central Grfäna- I niffes das vom Schwurgericht am 27. October v. I. gesprochene Todesurtheil gegen den I Arbeiter, früheren Nagelschmied, Heinrich Ludwig Gehrke aus Ernstbof bei Bublitz, der am I 4. Juli v. I. Nachts seiner schlafenden Fxau mit einem Messer den Hais durchschnitten hatte. I Zu der Hinrichtung war in dem Gefängnißhofe ein etwa 2'/, Meter im Geviert messend r I und 1 Fuß hoher Erd Hügel aufgeworfen, aus welchem der Block etwa 2 Fuß hervorragte. I Die Urteilsvollstreckung wurde von dem königlichen Ersten Staatsanwalt Hrn. Rüling unter I Beisein zweier Richter, des Gerichtsschreibers und mehrerer Civilbeamten geleitet. Militäriicher- I felt8 war der Hof von einem unter Gewehr stehenden Commando besetzt und außer einigen I Personen des Officierftandes waren etwa fünfzig auf von der Staatsanwaltschaft ausgeaebcne I Karten einaelaffenc Civilperfonen anwesend. Einige Minuten nach 8 Uhr wurde der Derurtheilte, | von zwei Gefängnißbeamten und von Hin. Pastor Rauschke begleitet, zur Richtstätte gebracht; | der Eiste Staatsanwalt trat auf ihn zu und verkündete ihm, daß die Stunde gekommen lei. | in welcher er zu südnen habe, was er verbrochen, wieder holte ihm die bereit« vor 24 Stunden I gemachte Anzeige, daß Se. Majestät der Gerecktig'eit freien Lauf lasse und ordnete die Vor- I leiung des Todesurtbeils und der königlichen Cabinets Ordre durch den Gerichtsschreiber an. I Nach geschehener Vorlesung hielt der Erste Staatsanwalt Rüling dem Scharfrichter die Cabinets I Ordre vor, überreichte ihm die sckriftliche Autorisation der Staatsanwaltschaft, überaab ihm I den Derurtheilten und richtete an diesen noch die Worte: „Gott sei Ihnen gnädig!' Auf I einen Wink des Scharfrichters ergriffen die drei Gehilfen deffelben den gänzlich hinfälligen I und nur stumpfsinnig dreinschauenden Verbrecher. Derselbe wurde mit wenigen Griffen am | Haise entblößt, auf den Block geschnallt und im nächsten Augenblick hatte der mit dem Beil I herangetret.ne Sckarfrichter die Hinrichtung vollführt. Der Leichnam wurde in e nen sofort
I herbeigebrachten schwarzen Sarg gelegt. Auf rothen, an den Straßenecken angeklebten Plakaten
I verkündet der erste Staatsanwalt unter der Ueberichrift „Warnung" den Vollzug der Hinrichtung.
I So wird der „Neuen Stettiner Zeitung" von hier berichtet. Schier unglaublich erscheint die
I zusätzliche Meldung der „CöSliner Zeitung", die wörtlich lautet: „®te unS erzählt wird, I haben nach der Hinrichtung abergläubische Personen .S sich nickt versagen können, Handschude, I Tasckentücker u. s w. in das Blut des Enthaupteten zu tauchen. Sie glaubten durch diese« * I Manöver sich „Kundschaft" zu erwerben. _______
genehmigt. Der Abg. Gareis wünscht im Interesse der Unterdrückung des Menschenhandels in der Südsee, daß die betreffende Instruction für die Consuln in der Südsee bald Gesetzeskraft erlange. Fürst Bismarck schenkt dem Gedanken Sympathie, wünscht aber einen formuluttn Antrag. Der Etat des Reichsamts des Innern und der Marine werden ebenfalls genehmigt. Emer abfälligen Kritik des Abg. Oechelhaufer gegenüber traten Braun (Glogau) und Fürst Bismarck für bie Gescbästsführung un Patentamt und für die übliche Handhabung des Patentgesetzes em. — Nächste Sitzung Mittwoch.
— In dem Beleidigungsproceß des Redacteurs ®r. Mayer (Stuttgart) gegen den Cheftedacteur der „iJlorbo. Allg. Ztg.", Pmdtcr, lautet das Urthett der zweiten Instanz, des Kammergerichts, auf 600 Ut Geldstrafe, cd. 60 Tage Gefangmß gegen Pindter, auf 60 M Geldstrafe cd. 6 Tage Gefängnch gegen Mayer.
London, 28. Februar. Telegramm aus Durban von heute: Nach detaflllrten Berichten über das Treffen von Spitzkop entstand, alS die Munition zur Neige ging, ein furchtbares Gemetzel. Die englischen Truppen machten schließlich einen verzweifelten Bajonnetangrtff, aber zu spät, die Boers feuerten unausgesetzt mit tödtitcher Wirkung. Das 60. Regiment schlug sich wacker kämpfend zum englischen Lager durch, das 58. (Hochländer.) Regiment wurde fast gänzlich aufgerieben, von dem letzteren sind nur 7 Mann übrig geblieben. Die Artillerie deckt« den Rückzug so gut wie möglich, Geschütze find nicht ver-
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