Nr. 27. . Mittwoch den S Februar issi.
AnM- Hüll AmtßdiM fit i>k« Kreis Kikßkll.
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Expedilion-bureau:
Schul st raße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteliährlich 2 Mark 20 Pf. mit vringerlohk Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher HLj eL t.
Betreffend: Anlage von Feldwegen und GntwäfferungSgräben rc. in der Gemarkung Gießen.
Bekanntmachung.
Nachdem von beteiligten (Sruntbeftyern der Antrag grstellt worden ist, das in der nachstehend abgedruckten „Summarischen Darlegung" näher angegebene Unternehmen zur Ausführung zu bringen, womit sich die Stadt Gießen einverstanden erklärt hat, und nachdem diese- Unternehmen von dem Großherzoglichen LandeSculiur Jn'pector für durchaus zweckmäßig und empfeblenswerth erklärt worden ist, legen wir das Original dieser summarischen Darlegung, sowie die L sie dcr Stimmbercchtigtin vier Wochen lang, nämlich vom 15. Februar biS 15. Märr l. I. auf dem Großherzoglichen Dürgermeisterei-Bureau zu Gießen zur E nficht der Betheiligten unter dem Anfügen offen, daß die Abstimmung über diesen Antrag
Mittwocb den 16. Marz l. I., Vormittags von 9—12 Uhr in dem Bürgermeisterei-Gebäude (alte Realschule) zu Gießen
flattfinden wird. Hierbei haben nur diejenigen Grundbesitzer, welche im Grundbuche bezüglich der in Betracht kommenden Parcellen alS Eigenthümer eingetragen ftrd, oder deren Erben, Stimmrecht. Es kann jedoch bei zeitigem Anträge das Ab- und Zuschreiben noch währeyd des Laufs der oben bemerkten Fr.st erwirkt und durch GroßherzoglicheS Steuer-Ccmm'ffariat G'eßen noch gewahrt werden.
Dieser igeri, welche im genannten T-rvine wed«r in Selbstperson, noch burcb gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, werden als für die Ausführung stimmend angesehen. GS muffen daher nur Diejenigen im Termine erscheinen, welche gegen den Antrag ganz, oder theilweise, stimmen, oder sonst etwas zur >Sache Vorbringen wollen.
Schließlich fordern wir noch alle jetzt, oder künftig, auswärts von Gießen wohnenden Betheiligten auf, sich Bevollmächtigte in Gießen zu bestellen, da alle in vorliegender Angelegenbeit weiter n.öthtg werdenden Handlungen außer im Gießener Anzeiger nur noch in hiesiger Stadt auf übliche Weise, aber nicht mehr jedem Einzelnen besonders, bekannt gemacht werden.
Gießen, am 29. Januar 1881. GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Summarische Darlegung
In Flur UI, ausgenommen die Parcellen Nr. 1—19a und Nr. 93—194,7, sowie Flur IV und V der (Gemarkung Gießen, soweit solche zwischen dem Vicinalwege von Gießen nach Krofdorf und dem Lahnflusse, sowie zwischen der Stadt Gießen und der Genialkungsgrenze liegen, soll eine bessere Anlage von Feldwegen und Gut- wösserungsgraben. sowie die Ausführung etwa sonst möglicher Verbesserungen nach Maßgabe dcs Gesches vom 18. August 1871 lRegier -Bl S. 309) und der hierzu erlassenen Instruction vom 7. November 1876 (Regier.-Bl. S. 531) stattfinden.
Im Einzelnen wird noch Folgendes besonders hervorgchoben:
1) Jedes Grundstück soll aus einer Seite, womöglich aber aus zwei Seilen einen Weg erhalten.
2) Zur Beschaffung des für die Wege und Gräben ?c. erforderlichen Geländes werden von der Gesammtmasse aller Eingangs genannten betheiligten Grundstücke, mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche eben schon von einem fahrbaren Wege auS birrct zugänglich find, vorerst 1 Vi% Gelände abgezogen.
3) Ter Grund und Boden, welcher zu vorbemerktcm Zwecke keine Verwendung findet und übrig bleibt, wird Mir Bildung von Massegrundstücken verwendet, welche zur Minderung der Kosten versteigert werden sollen.
4 Zur Bestreitung des weiter ersordcrl chen Kostenaufwandes, welcher nach den in anderen Gemeinden gemachten Erfahrungen durchschnittlich fünfzehn Mark für den Normalmorgcn lein Viertel Hectar) betragen kann, soll em Kapital bei der Groß- herzogl'chen Landescultur - Rentenkasse auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1880
(f. Regierungsblatt S. 33) ausgenommen werden, das, wenn nicht freiwillig frühere Abtragung erfolgt, durch Zahlung von 5% jährlich (4% Zinsen und 1% Tilgung, sowie 17i 2 H Erhebungskostcn) in 41 Jahren abgetragen ist.
5) Die Kosten, insoweit sie nach vorgenanntem Gesetze die Grundbesitzer zu tragen haben, sind in Gemäßheit des Flächengehaltes der zu dem Unternehmen zuge- zogenen Grundstücke auf die Betheiligten auszuschlagen.
6) Jeder soll seinen Grundbesitz thunlichst nahe an seinem Wohnorte, der Ausmärker also an seiner Gemarkungsgrenze, erhalten Dabei haben jedoch die Grundstücke möglichst in den Gewannen und in den Bonitatsklassen zu verbleiben, welchen sie dermalen angehören. m Q . , . _
7) Wer in einem Bezirke weniger als einen Viertel Morgen Land hat, kann damit in einen anderen Bezirk, wo er sonst begütert ist, verlegt werden.
8) Die nach Art. 4 des erwähnten Gesetzes von 1871 von dem Unternehmen ausgenommenen Grundstücke sind nur ausnahmsweise, besonders nur insoweit »umziehen als dies zur Grablegung der Grenzrn, oder Anlage von Wegen erforderlich tst.
9) Zur Feststellung des zetzigen Eigenthums eines jeden Betheiligten soll eine parcellarischc Vermessung nach den vorhandenen Grenzzeichen, oder in deren Ermangelung nach dem Besitzstände vorgenommen werden.
Gießen, den 29. Januar 1881.
Konrad Simon. Chr. Haubach. Wilh. Lindenstruth II.
B c k n n n tmach u n g.
Es wird hiermit zur öffentlichen Krnntniß gebracht, daß daS AmtSloca! der unterzeichneten Behörde vom nächsten Donnerstag den 3. I. MtS. an in dem städtischen Gebäude W ei den gässe Rr. 93 sich befinden wird.
Gießen, den 1. Februar 1881. Großherzogliche Polizeioerwaltun- Gießen.
Fresenius.
Deutschland.
Darmstadt, 30. Januar. Tat Großherzogl. Regierungsblatt (Beilage Nr. 1) enthält:
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtniffen betreffend.
2. Bekanntmachung Grohherzoglicher Ober-Rechnungskammer, die Vergütung für die in dem Etatsjahr 1881/82 in Geld zu berichtigenden Pensions« Naturalien betreffend. # , c r r
3. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Offer bach, die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Commural-Bedürsniffe in den Landgemeinden des Kreises Off« bock für das erste Dürteljahr 1881 betreffend.
4. Uebersicht der für das Jahr 1881 von Großherzoqlichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Com- munal-Bedürfnisse in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Heppenheim. . „ ,
5. Uebersicht der für das Jahr 1881 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Com- munal-Bedürfnissen in den israelitischen Religions. Gemeinden des KreiseS Erbach.
6. Abwesenheitserklärung.
7. Promotionen an der Großherzoglichen Landes-Universität Gießen.
8. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremter Orden.
9. Namensveränderung.
10. Tienstnachrichtel'. Ee. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- geruht: am 22. Delbr. den Bereficiaten Wilhelm August Kaufmann
zu Bensheim zugleich zum Lehrer an b-m Gymnasium zu Bensheim zu ernennen ; am 28. Decbr. den von sämmtlichen Rtedrsel Freiherren zu Elfenbach auf die erang. Pfarrsttlle zu Nüder-Moos präsentirten Pfarramts-Candidaten Jacob Knab aus Pseddersbeim für düse Stelle zu bestätigen; am 1. Januar 1881 die Schloßbeschließer Dönges zu Friedberg und Roß zu Wolssgarten zu Schloßverwaltern zu ernennen.
Am 16. Decbr. 1880 wurde dem SchulamtSaspiranten Jacob Seib aus Hährlein die Lehreistelle an der Gemeinbeschule zu Ober-Beerbach, — am 22. Decbr. wurde dem Stulrmlsaspiranten Johannes Solmi au« Selzen die Lehrerstelle an der kalh. Schule zu Nicrstein — übertragen; am 23. Decbr. wurde der von dem Stadtvorstand« zu Alsfeld auf die erledigte zweite Rna= benscbulstelle zu Alsfeld prüsenlirte Schul amt« asptravt Heinrich Lenz aus Ulrich- stein für diese Stelle bestätigt; am 5. Januar 1881 wurde dem Schulamts- asplianten Philipp Heinr^cb Jeck.l aus Qber-MLrlen eine Lehrerstelle an der Gemeindeschuie zu Monzenheirn, — am 6. Januar wurde dem Schulamts- aipiranten Wilhelm Fries aus Birkenau. Im »reise Heppenheim, eine Lehrerstelle an der G-meindeswule zu Rockenberg — überttagen.
11. Charakterertheiluug. Se- König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 8. Januar dem Maier Karl Schlöff-r aus Darmstadt, dermalen wohnbast in London, den Charakter ais „Professor" zu ertheilen.
12. Dienstentlassungen.
13. Ruhestandsversetzungen. Se. König!. Hoheit der Großh-rzoz haben allergnädigst geruht: am 23. Decbr. 1880 °en eoang. Pfarrer Cgrrstian Bern- deck zu Alt-Buseck auf sein Nachsuchen, — am 28. Decbr- den Hofmaler Ernst Schnittspabn unter Anerkennung seiner langjährigen, treu geleisteten Dienste,— am 31. Decbr. den eoang. Parier, Kwchenrath Georg Marx zu Echzell auf


