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Die Regierung hat die gerichtliche Verfolgung derFreiheit" wegen der aus Anlaß der Ermordung deS russischen Kaisers veröffentlichten Artikel be- schloffen, das strafrechtliche Verfahren gegen den Socialdemokraten Most wird unverzüglich eingeleitet werden.

H-etersburg, 30. März. DieAgence Ruffe" kommt auf den gegen fie gerichteten Artikel derNeuen Züricher ßtg.* zurück und erklärt, dieselbe habe die Bemerkungen derAgence Ruffe" schlecht wtedergegeben. Auch sei es wenig geschickt, wenn dieNeue Züricher Ztg." meine, daß das Resultat der Drohungen der Mächte gegen die Schweiz im Jahre 1848 die Revolutionen in Paris, Wien und Berlin gewesen seien. Das kaiserliche Ca» btnet habe bei der Schweiz keinerlei Vorstellungen erhoben. Der dteffeitige Gesandte in Bern, v. Hamburger, würde auf seinen Posten zurückkehren. Dle im gemeinsamen Interesse wünschenswerthen Arrangements müßten die Folge eines allgemeinen Einvernehmens sein. DieAgence" tritt ferner der Nach­richt entgegen, daß die fremden Fürstlichkeiten hier unter dem Vorsitze des Prinzen von Wales zusammengetreten seien, um über die Grundlagen einer Convention, betr. die Auslieferung politischer Verbrecher, zu berathen. Ebenso unrichtig sei es, daß die Botschafter Fürst Orloff, Fürst Lobanoff und v. Sa- buroff und der Gesandte v. Hamburger zu gleichem Zwecke hierher gekommen seien. Der einzige Grund der Ankunft der fremden Fürstlichkeiten und der russischen Botschafter seien die Beisetzungsfeierltchkeiten gewesen. Der Papst hat einen eigenhändigen sehr sympathischen Brief an den Kaiser gerichtet. Die demnächsttge Demission des Admirals Papoff wird für wahrscheinlich ge­halten. Die Krankheit deS Staatssecretärs Pobedonoscew scheint einen bedenklicheren Verlauf zu nehmen. Die in Aussicht genommene Ausstellung in Moskau wird, wie ursprünglich bestimmt war, im Frühjahre stattfinden.

Lokales.

Gießen, 31. März. Schwurgertchtsverhandlung am 3V. März d. I. gegen Philipp Kloß von Langd, wegen Meineids.

Philipp Kloß von Langd, Schuhmacher, 30 Jahre alt, verheicathet, evangelisch, wurde am 6. April 1880 in der Klagsache des Wilhelm Lang von Langd gegen tl'-n, wegen Forderung, da er auf Ladung freiwillig nicht erschienen war, dem Gr. Amtsgericht Hungen zwangsweise vorgeführt, um den Mantfestationset.' abzuleisten.

Zur genauen Angabe seines Vermögens aufgefordert, erklärte er, an Immobilien einen Garten, welcher noch nicht bezahlt sei; an Mobilien eine Kuh, auf welche noch 200 JL an Salomon Oppenheimer in Langd zu entrichten seien, einen Uebcrzieher, eine Taschenuhr, welche bereits für Krämer gepfändet sei; verschiedene Möbel, als Kletderschrank, Küchenichrank Tisch und einige Stühle, welche aber weibliches Einbringen und gleichfalls für Krämer in Nidda gepfändet seien ; Ausständen bei Konrad Steg in Langd 15 JL und bet Georg Seite daselbst 5 JL, welche jedoch dem Ludwig Sann zu Langd für Hausmiethe überwiesen seien.

Auch bemerkte Philipp Klöß, daß er elterliches Vermögen noch nicht erhalten habe, da die Mutter noch lebe und dieser der lebenslängliche Nießbrauch zustehe.

Philipp Kiöß wurde auf die Bedeutung und Wichtigkeit des EideS hingewiesen und hat hierauf den Mantfestattonsetd dahin ausgeschworen:

Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwtstenden vaß ich mein Vermögen vollständig angegeben und wissentlich nichts verschwiegen habe, so wahr mir Gott helfe."

Am 19. Mat 1880 machte Konrad Schmidt von Langd bei Gr. Amtsgericht Hungen die Anzeige, vaß der Angeschuldtgte bet Ableistung des Manifestationseides verschiedene Aus­stände, nämlich bet Georg Konrad Ronthaler und Otto Rontbalrr von Langd nicht angegeben und auck den Besitz einer Ziege verschwiegen habe, welche er erst am 19. November 1879 von seiner (Schmidts) Ehefrau für 8 JL erkauft habe.

Es wurde daraufhin die Voruntersuchung eingeleitet und hat dieselbe ergeben,

1) daß Angeschuldigter die von der Schmidts Frau erkaufte Ziege kurz vor Ableistung des Manifestationseldes seiner Mutter nach Kohden überbracht und in deren Besitz belasten hat,

2) daß er zur Zett der Ableistung des Manifestattonseides an Georg Konrad Ronthaler zu Langd für ein Paar der Emma Ronthaler gefertigte Schuhe 6 JL 56 und an Otto Ronthaler daselbst eine Forderung von 1 50 H zu bilden hatte und daß er beide For­

derungsposten verschwiegen hat,

3) daß am 8. Januar 1879 eine elterliche Gütertheilung stattgefunden hat, ihm hierbei Grundstücke im Werthe von 555 JL, mit der Verpflichtung einer Herauszahlung von 37 JL zu leisten und jährlich 17 JL an seine Mutter zu bezahlen, zugefallen sind, vaß Angeschuldigter a. einen Acker an Karl Ludwig Rühl in Kohden für 212 JL verkauft und den Kauf pretS an Jakob Sommer in Ntdda abgetreten,

b. einen weiteren Acker an Philipp Benner, ledig, für 130 JL verkauft und den Kauf' pretS an Levi Zimmermann zu Nidda abgetreten,

c. einen weiteren Acker aber seiner Mutter am 29. Januar 1879 für 100 JL verkauf: und die Bezahlung des Kaufpreises als empfangen qutttirt, solchen aber in der That nicht erhalten hat,

daß Angeschuldigter auch diese Thatsachcn bet Ableistung des Manifestationseides verschwiegcn hat.

4) daß der Stiefschwtegervater des Angeschuldtgten Konrad Ntelas mit seiner Stief­tochter, der Ehefrau des Angeschuldtgten vor dem Gr. Ortsgericht Langd einen Vertrag er­richtet hatte, inhaltlich desten dteselb' 4 Aecker und ein Gärtchen schenkungswetse erhalten sollte, daß jedoch eine gerichtliche Bestätigung des Vertrags nicht erfolgt ist, Konrad Ntelas vielmehr im vorigen Frübjahr nach Nonnenroth überzuziehen gedachte, die 4 Aecker mit seinen anveren Grundstücken verkauft, aber der Ehefrau des Angeschuldigten am 6. April v. I. von dem Kauf­schillinge 500 JL zu Erhebung angewiesen, dieselbe auch das Geld am 7. April v. I. bei der Sparkaste tn Hungen erhoben hat, daß hiervon 300 JL zum Ankauf eines Hauses verwendet, die übrigen 200 JL aber von dem Angeschuldigten verausgabt worben sind, daß Angeschuldigter das oben erwähnte Gärtchen an Wilhelm Ludwig zu Langd für etwa 110 JL verkauft, Ludwig aber den Kaufschilling noch nicht bezahlt hat. Auch diesen Forderungsposten hat Angeschul­digter verschwiegen.

Die Untersuchung bat noch Wetter ergeben, daß er außer dm oben angeführten Aus­ständen, noch einen weiteren Ausstand m Nonnenroth hatte und daß auch dieser von ihm verheimlicht worden ist.

Kloß wurve von den Geschwornen für schuldig erachtet, worauf der Gerichtshof den­selben in eine Zuchthausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurtheilte. Gleichzeitig wurden demselb n die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren aberkannt und ihm die Befugniß abgesprochen, olS Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden.

(Sieben, 31. März. Am 24. April d. I., Vormittags 11 Uhr, wird der diesjährige ordentliche Turntag des GaueS Hesten in Lauterbach abgehalten. Da die Bahnverbindung sehr unbequem und die Vertreter mancher Vereine 2 Tage hierzu gebrauchen, hat der Verein Lauterbach Freiquarttere zur Verfügung gestellt

DaS Programm der hiesigen Realschule I. und II. Ordnung ist uns zugegangen. Es zerfällt tn 2 Tbeile: 1 Schulnachrtckten und 2. Eine Abhandlung deS Herrn Reallehrer Franz Schwabe: lieber Ursachen, Entwickelung und Bedeutung des Rationalismus. Wir entnehmen dem 1. Thetle, daß in dem abgelaufenen Schuljahre 28 Lebrer in Wirksamkeit waren. An Schülern zählte die Anstalt 385, hiervon besuchten 237 die Realschule I. Ordnung, 148 diejenige II. Ordnung. Unter diesen Schülern sind 241 Einheimische. 108 auswärtige Hesten, 26 auswärtige Reichsangehörige und 10 Ausländer Nach Confessionen vertheilt, sind es 343 evangelische, 10 katholische, 1 Deutschkath, 29 JSraeliten und 2 einer anderen Confessio« angehörige Schüler. Die Vorschule besuchten in 4 Klassen 268 Scküler. Der Gesammtbestand in den Schulen I und II. Ordnung unv der Vorschule betrug 653 Schüler. Die öffmtl. Prüfung der Realschule findet Freitag den 1. und Samstag den 2 April statt

öin reckt hartes Schicksal hat die Familie eine« kiesigen niederen Babnbeamten betroffen- Die Frau destelben, vor Kurzem Wöchnerin, halte sich die fixe Idee in den Kopf gesetzt, sie könne ihre Kinderchen nicht großziehen und ließ Andeutungen fallen, daß sicin das Waste gehe". Sie benutzte auch am verflossenen Freitag «bcrd einen unbewachten Moment um au8 ihrer Wohnung zu entschlüpfen. Den Schreck des armen Gatten unv Vaters, als er nach Hause kommt und die Nachricht hört, kann man sich wohl denken. Es wurden nun sofort Nachforschungen angestellt. Dieselben blieben jedoch erfolglos, bis daß man beute Morgen in aller Frühe die Leiche der unglücklichen Frau in der Wieseck an der Bast'schen Bleiche fand.

fMilitärdienstnachricht.s Dr. Winther, Stabsarzt und Bats Arzt vom 2. Bat. 8. Pommer. Jnf.-Regts. Nr. 61, zum Füsilier-Bataillon 2. Großh. Jnf.-Regts. (Großher>og) Nr. 116 versitzt.

Ein Mann von AuSwärts, welcher gestern bei einer Veisteig.rung in der Neustadt verschiedenen Unfug verübte, wurde verhaftet. Heute Morgen bekam er vom Amtsgericht 14 Tage zubiktirt. Zwei Fechtbrüder, welche gestern per Zwicker die Stadt abklopften und wovon der eine einen Schutzmann inlultirtc, wurden beigesteckt. Heute Früh bekam^der Raufluftlzere 18 Tage, der andere 4 Tage Haft.

Am 29. v. Mts. wuide in dem Mühlgraben bei der Obermühle zu Lich die Leiche deS 76 Jahre alten Konrad Dörmer auS Lich geländet. Nach der gerichtsärz tUchen Leichen schau soll die Annahme eines Selbstmordes gerechtfertigt feip.

Oeffentltche Sitzung deS ProvlnztalauSschuffeS der Provinz Oberheffe« vom 28. Februar und L. März l. I. (Fortsetzung.)

Die Verhandlung der vierten Angelegenheit, Klage des Orts-Armenverbaudes Nidda gegen den Land Armenverbanb Büdingen wegen Unterstützung des Andreas Abt, war nicht sowohl durch die Schwierigkeit der in Betracht kommenden Rechtsfragen, alS durch die EigentyümUchkeit der thatsächlichen Derhältniste. welche auf Sntiag der Parteien durch Ver­nehmung von 21 Zeugen festgestcllt werden mußten, von Interesse. Den Kläger vertrat Herr Rechtsanwalt Or. Dittmar, den Beklagten Herr RechtSanwaU Hirschhorn DaS Sach, verhältniß ergibt sich aus den EntjcheibungSgründen.

Der Provinzialaussckuß entschied dahin, daß Beklagter schuldig sei, den Kläger von Der Verpflichtung zur Zahlung des jährlichen Micthpreijes der Wohnung des Andreas Abt ,m Betrage von JL 60 vom 15. April v. I. an zu befreien und diese Beipflichtung für b,e Dauer der Hülfsbedürftigkeit des Andreas Abt zu übernrhm.n, die Kosten des Verfahrens zu tragen und an die Provinzialkastc den Aversionalbetrag von JL 2) zu zahlen.

Die Entscheidungsgründe lauten tote folgt:

B.kjagter setzt der Klage nur den Einwand entgegen, daß AnvreaS Abt nicht hülfsbedütftig und bestreitet vorsorglich die Angemessenheit Der Höhe deS verwilligten Mlethpreists.

Zur Begründung des ersterwähnten Einwandes führt Beklagter einestheilS an, da- Andreas Abt ein sehr geschickter Schuhmacher und vollständig arbeitsfähig, und anbemtbctlß, daß derselbe dtm Tiunke ergeben sei.

Daß beide Behauptungen nicht gleichzeitig zum Beweise deS Mangels der HülfSbedürf. t.gkeit geltend gemacht werden können, erweist sich als unzweifelhaft, denn auch ein geschickter Arbeiter muß gerade dadurch hülfsbedütflig werden, daß er der Trunksucht verfällt. Avgeiehen aber auch hiervon kann auch ein Arbeitsfähiger momentan hülfSbedü'ftig werden, wenn eS ihm an Arbeit und verfügbaren Mitteln fehlt, um dringend notljtoenDigc Lebensbedürfnisse zu bc friedigen, und eigenes Verschulden steht selbstverständlich der Annahme der Hülfsbedürftigkeit in keiner Weise entgegen.

Im vorliegenden Falle hat dir Vernehmung zahlreicher Zeugen jeden Zweifel darüber beseitigt, daß Andreas Abt zur Zeit der gerichtlich erkannten Exmission nicht im Stande war, sich eine andere Wohnung zu verschaffen und daß zu dieser Zeit sein Kind schwer erkrankt war Andreas Abt war deßhalb zu dieser Zeit in hohem Grade hülsSbedürftig und würde deßhalb Kläger nicht allein inhuman gehandelt, sondern auch die ihm obliegende Pflicht der Armenpflege gröblich verletzt haben, wenn er dem Andreas Abt das nothwendige Unter­kommen nicht auf öffentliche Kosten alsbald verschafft hätte. Daraus, daß Andreas At>t mit seiner Familie und insbesondere auch dem kranken Kinde gewaltsam auf die Straße ge* jetzt werde, Durfte es Kläger selbstverständlich unter keinen Umständen ankommen laßen. (Be­gleiche auch Wohlers Entscheidungen Heft XL pag. 46.)

Der Einwand gegen Die Angemessenheit deS verwilligten Miethprrijes kann nach den übereinstimmenden Zeugenaussagen über die Unmöglichkeit, eine andere Wohnung zu billigerem Preise zu beschaffen, nicht in Betracht kommen. Zudem fällt eS auch in Die Augen, daß für eine heruntergekommene Familie mit sechs kleinen Kindern mehr gezahlt werden muß, als für eine andere Familie in besseren Verhältnissen

Selbstverständlich konnte der Beklagte nicht verurtheilt werden, den bcrmaligen Betrag der Miethe für den Andreas Abt für alle Zeit zu übernehmen, sondern es mußte diese Verbindlichkeit auf die Dauer der Hülfsbedürftigkeit deS Abt beschränkt werden. Ebenso muß es dem Beklagten jederzeit frei fte.,en, den Nachweis Der Beschaffung einer angemessenen Wohnung zu billigerem Preise zu führen und sich hierdurch von Zahlung der etwaigen Differenz zu befreien. (Fortsetzung folgt )

Verwischte».

Darmstadt, 30. März. Das Großherzogliche Ministerium hat mittelst Rescript Nr. 4931 vom 7. März 1881 Die durch die am 1 April d. I. wirksam werdende Reichs Seucheordnung nothwendig gewordene und von der Generalversammlung Der Viehverficheruiws Anstalt für vas Großherzogtdum Hessen erbetene Statutenorbnung genehmigt. ES w,rd für rationelle Viehdesitzcr nach demin Kraft treten" des Reichs-SeuchengesetzeS zum unerläßlichen Gebot der Ähigbeit, den Viehstand zu versichern.

Je allgemeiner der LandeSanstalt, welche seit 36 Jahren unverrückt dieS Ziel im Äug. ! hat, die Sympathien zu Theil werden, je mehr findet dies tn der sinkenden Tendenz deS Bei i tragß feinen Ausdruck. Die landwirthschaftlichen Vereine werden gebeten, die neu revidirie.i I Statuten zu prüfen und Die Directoren von Bezirksvereinen werden gut thun, das Reichs . Seuchengesetz, die neuen Statuten der Landesanstalt und Den Antrag deS AuSschußmitgl'edcS P. E h a 11 auf ihre Tagesordnung zu setzen. Die Mitglieder der Anstalt, sowie die neu bei I getretenen Landwirthc werden gebeten, dcn Empfang der Statuten zu bescheinigen, weil geklagt , wird, baß Mitglieder behaupten, früher keine Statuten besessen zu haben, weßhalb Die General­versammlung erwartet, daß die Ablieferung gelegentlich Der neuen Beitrittserklärung unD Um­schätzung im April nur gegen Statuten Empfangsbescheinigung geschieht. Allen Interessenten und namentlich allen landwirthschaftlichen Vereinen und Genossenschaften stellt die Directlon auf portofreie Anfragen ihre revivirten Statuten mit Vergnügen zur Verfügung.

Frankfurt, 28. März. Der katholischen Gemeinde tn Isenburg soll Schulden halbcr ihr durch milde Beiträge erbautes Kirchlein durch den Executor zwangsweise in 14 Tagen versteigert werden.

Leipzig, 25. März. Heute trug sich hier rouDer einmal ein gräßlicher UnglückSfall zu. In einer Wohnung der Kochstraße hatte eine Frau ihr zweijähriges Kind, nachdem sie c» zum Schlafen gebracht, allein gelassen. Das Kind war jedoch ungewöhnlich schnell, noch vor der Rückkehr der Mutter, aufgewacht, an daS Fenster gegangen uno Hatte daS Fenster auf gewirbelt, beim Hinausjehrn aber daS Gleichgewicht verloren und einen Sturz auf daS Trottoir gethan. Nach wenigen Augenglicken gab das Kind seinen Geist auf. Man kann sich den Schreck der Mutter denken, welche bet der Rückkehr eine Leiche vorfand.

Gingesandt.

Wie wie hören, bat Herr Packbäuser Freitag Len 1. April sein Benefiz Er bat dazu daS beliebte Lustspiel des rühmlichst bekannten Dichters R. Kneifel r®retd)enä Polterabend* gewählt Die Wahl ist schon deshalb eine gute zu nenn'.n, weil das Stück überall mit vielem Beifall aufgenommen wurde und selbst die Lachmuskeln deS ärgsten Hvpo chonders in Bewegung setzte. Man kann es dreistKrieg im Frieden" an Die Seite stellen. Herrn Packhäuser aber, Der längere Zeit schon leidend ist, io daß er in letzter Zeit weniger hervorragend beschäftigt werden konnte, wünschen wir, daß das Benefiz am 1. April ihm recht klingenden Erfolg einbrmge. X.

Handel und Verkehr.

Frankfurt, 3'». März. (Marktberickt Der heutige Heu- und Strohmarkt war gut befahren, deu kostete je nack Qualität der Ltr. X 3.304.20. Stroh JL 3.004.00, Butter 50 Kilo JL 10.00, im Detail 1. Qualität das Pfund JL 1.300 00, 2. Qualität JL 1.2000. Eier daS Hundert JL 4.506 00. Ochsenfleock per Pfund 6070 H, Kuh, Rind und Farrenfleisch 45-55 , Kalbfleisch 4055 , Hammelflei ch

4565 H Gckweinesteisck 65 - 80 H, ein Hahn 1.802.30, ein Huhn JL 1.60 2.50,

eine Snte JL 2.503 00, eine Taube 00-50 H, GanS JL 0.00ouO, Haien das Stück JL 0.00 -0.00, Feldhuhn JL 0.00 - 0.00, Rebbock das Pfv. 0000 Kapaunen JL 2.80-3, Malscher Hahn JL 510 Äartoffdn 100 Ko JL 5.006.00, Koblrabi 00 v>, Dlumenkob! I St. 30 50^, Wirsing 0020 H, Gclberüben 1 Bund 00OOH, Zwiebln 1 Bund 0 H Sellerie das Lrtück 0000 H, Meerretrig 1 Stück 0000, Spargel DaS Pfund ,4L 3.00, Romain Salat 00 00 Endivien 0040 Rothkraut 2530 A, Weiß­kraut 2025 H, Artisckoken 4080 Erbsen daS Pfd. 00

Limburg, 30 März. (Fruchtmarkt.) Rother Weizen JL 19.90, Weißer Wetzen 00.00, Korn JL 16.20, Gerste JL 10 75, Hafer JL 7.80, Saathafer JL K40, Erbsen 0 00, Kartoffeln » 50 Kilo JL 2.40. (Durchschnittspreis pro Malter.)