9tr. 20. Dienstag den 1. Februar tssi
Meßmer Wnzeiger
Anreizk- Mi Imtablutt für int Kreis Gießen.
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Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis Vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Bringerlohn, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher I h e i t.
Oeffentliche Borladung.
Der von hier entwichene Rekrut Christoph Haas vom Landwehr-Bezirks'Commando Bonn, geboren am 21. September 1860 zu Gedern, KretS Schotten, Metzger, gegen welchen der Desertions-Prozeß eingeleitet ist, wird hierdurch ausgefordert, sich spätesten- am 16. Mai 1881, Vormittag- 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht zur verantwortlichen Vernehmung zu stellen, unter der Warnung, daß die Untersuchung im Falle de- Au-bletben- geschlossen, der Abwesende für fahnenflüchtig erklärt und zu einer Geldbuße von 150—3000 JL verurtheilt werden würde.
Eüln, den 28. Jinuar 1881. Königliche- Gericht der 15. Division.
Das Programm des socialen Arbeiterverein-.
Fast gleichzeitig mit dem Entwürfe des Arbeiter.Verflcheruug-gesetzes ist, von der Preffe wenig beachtet und wenig besprochen, das Programm des socialen Arbeiterverein- verüffenllicht worden. Dieser Verein ist die Gründung der nach Erlaß deS Socialistengesetzes aus Berlin auegewtesenen Soctaldemo- traten ginn und Körner, denen sodann im vorigen Jahre auf chr Ansuchen die Rückkehr nach der Retchshauptstadt bewilligt wurde. Velde Herren haben fich bekanntlich in ihren Anschauungen von ihren früheren Gesinnungsgenossen getrennt und eine Agitation begonnen, welche daraus hiuausläuft, der Socialdemokratie ihre alten Anhänger abwendig zu machen Bis jetzt scheint der erzielte Erfolg jedoch kein sonderlicher zu sein, denn al- vor wenigen Tagen (am 26. Januar) der neu begründete Finn-Körner'sche „sociale Arbeiterverein" in Berlin seine erste „größere" Versammlung abhielt, hatten fich dazu im Ganzen circa 50 Personen ringefunden. Die neue „Bewegung" verdient also wohl vorläufig kaum diesen Namen, indeffen sollte man ste auch trotzdem nicht ganz außer Acht lasten, da sie eine socialißtsche Richtung repräsentirt, welche von der Regierung unbedingt nicht für politisch gefährlich erachtet wird, weil fle sonst unzweifelhaft nicht unter der Herrschaft de- über Berlin verhängten „fielt, en Belagerungszustandes" geduldet würde. Ob eine solche Duldung zu billigen oder ob die Kinn»Köiner'schen Bestrebungen gar zu unterstützen sind, mög'N die Leser aus Grund deS von ihrem Verein veröffentlichten Programmes entscheiden. Das Letztere stellt „Allgemeine Grundsätze" und „Positive For» derungen" neben einander aus.
Die „Allgemeinen Grundsätze" find in erster Linie: L DaS Festhalten an der politischen Grundlage dcS Staates und Reiches, insbesondere an der constituttonellen Monarchie und dem allgemeinen gleichen und directen Wahl« recht. Demgemäß erstrebt der sociale Arbeiterverein die Ausbesserung der Lage deS Arbeiterstandes, soweit dies im Rahmen der heutigen Gesellschaftsordnung irgend thunlich ist; er gedenkt sein Ziel durch Förderung der materiellen In- tereffen der Arbeiter, sowie auch durch Hebung der stttlichen Haltung derselben zu erreichen. — II. Die Mitwirkung aller dem Arbe.teistande sympathischen GesellschastSglieder an der Gesetzgebung, den Wahlen rc. — 111. Die Beur- theilung der verschiedenen religiösen und politischen Richtungen je nach dem Maße, in welchem dieselben den Bestrebungen des Vereins zur Verbesserung der Lage des AibeiterstandeS entgegenkommen. — IV. Bekämpfung aller die friedliche Entwickelung des Volksleben- gefährdenden Strömungen.
Daß diese „Allgemeinen Grundsätze" an Klarheit manches zu wünschen übrig losten, wird gewiß nicht leicht in Abrede gestellt werden können. Nur in linem Punkte find sie völlig klar, ft.dem sie nämlich zeigen, wie gründlich die Herren Finn und Körner mit ihren früheren Gesinnungsgenosten, mit der von Bebel, Liebknecht rc. geführten Socialdemokratie gebrochen haben. Im Uebrigen hat der von ihnen gegründete Verein jedenfalls, ungeachtet seiner geringen M tgliederzahl, eine sehr hohe Meinung von sich. Die- beweist der bezüglich der Deurtheilung der „religiösen Richtungen" aufgestellte Grundsatz.
Die „Positiven Forderungen" des Vereins find folgende: 1) Errichtung eines Arbeitsamtes nach Analogie eines Rrichsgesundheitsamtes. Erweiteite Berücksichtigung deS Arbeiterstandes bei der Zusammensetzung des Volkswirts schastsrathes. — 2) Möglichste Erweiterung des Staatsbetriebes in arbeitet, freundlichem Geiste. — 3) Förderung obligatorischer Gewerkschaft-Verbände der Arbeiter, analog den JnnungSverbänden der Arbeitgeber; Ausstattung derselben mit Corporationsrechten. — 4) Organisation von obl gatorischen Alters», Ui.scllverfichcrungs» und Jnvalideukaffen. — 5) Verpflichtung der Unternehmer von Staats- und Gemeindearbeiten, die von ihnen beschäftigten Arbeiter nicht unter einem bestimmten, zur Bestreuung der nothwendizen Lebensbedürfnisse erforderlichen Satze zu löhnen. — 6) Einführung eines fachlich geschiedenen Normalarbeitstages. Thunlichste Beschränkung der Sonntagsarbe.t. Verbot der Kinderarbeit und jeder die Gesundheit und Sittlichkeit schädigenden Frauenarbeit. — 7) Ausdehnung der Befugniß der Fabrik'.nspectoren auf das Bau- gewerbe, sowie aus alle, mit besonderer Gefahr für Leben urd Gesundheit der Arbeiter betriebeucn Industriezweige. — 8) Befreiung der Gesängnißarbeit ron der privaten Ausbeutung. — 9) Schutz der nationalen Arbeit gegen das Ausland, namentlich gegen dessen arbeiterfeindlichen Betrieb der Arbeit. — 10) Ausgleich der indirekten Steuern durch ein starke- System progressiver Einkommen- und Erbschaftssteuern. — 11) Einführung einer Bö-sen- und hoher Luxussteuern. — 12) Organisation des Answanderungswesens.
Es ist hier in der That viel mit einem Maie gefordert, so viel, daß wir da- Gerücht nicht glauben können, welches wiffen will, das Programm
sei vor seiner Ausgabe einer Durchsicht von einem, an hoher leitender Stelle stehenden Staaismanne unterworfen worden. Manche dieser Forderungen find übrigens schon so viel diScutirt worden, daß sich jeder politisch Gebildete ein Urtheil darüber verschafft haben muß; anderen dagegen läßt sich eine gewiffe Originalität nicht absprechen, aber gerade bei diesen dürfte mehr noch, al- bei jenen, die Ausführbarkeit in Zweifel zu ziehen sein. Wir halten eS z. B. für unmöglich, daß die Unternehmer von Staats- und Gemeindearbriten verpflichtet werden können, die von ihnen beschäftigten Arbeiter nicht unter einem bestimmten Satze zu löhnen. Aus die Normirung der Löhne haben sehr verschiedene Faktoren einen Einfluß, die fich nicht willkürlich durch das Machtwort einer Staats- oder Gemeindebehörde außer Wirksamkeit setzen laffen. Der „bestimmte Lohnsatz" würde häufig nicht mit den auf dem Arbeitsmarkte sonst üblichen Lohnsätzen übereir.stimmen; wäre er niedriger als die letzteren, so würden die Albeiter dadurch nur Schaden haben, denn sofort würden alle Arbeitgeber ihre höheren Lohnsätze hercbzudrücken suchen, und wäre er höher, so würde kein Albe.ter mehr wo anders zu den niedrigeren Sätzen arbeiten wollen. Auf diese Weise würden die Arbeitsverhältniffe künstlich in eine nicht absehbare Verwirrung gebracht werden, unter der schließlich Alle, die Arbeiter aber wahrscheinlich am meisten zu leiden haben würden. Für nicht minder unmöglich halten wir ferner die „obligatorischen Gewerksverbände der Arbeiter analog den Jnnungsverbänden der Arbeitgeber." Wenn eS schon allgemein als eine Unmöglichkeit erkannt wird, den mittelalterlichen Zunftzwang für daS Handwerk heraufzubeschwören; wenn von diesem Gedanken sogar die im Hand- werkerbunde vereinigten selbstständigeu Handwerker rc. völlig zurückgekommen sind und denselben bei dem vorjährigen dem scheu Handwerkertage als einen Anachronismus ausdrücklich verworfen haben, — bann werden die Herren Finn und Körner mit den „obligatorischen Gewerksverbänden der Arbeiter" ganz gewiß wenig Glück haben. Vom Arbeiterstande gilt noch viel mehr, was dir Handwerksmeister für fich anerkannt haben, daß der obligatorische Innung-- verband ein Anachronismus ist, denn der einzelne Lohnarbeiter beschränkt seine Thätigkeit viel weniger auf eine bestimmte Gewerksarbeit, als der Handwerk-- meister. Wenn beispielsweise ein Schlosser arbeit-los ist und eS wird ihm Metalldreherarbeit angeboten, so nimmt er fie ohne Bedenken; Leute, die ursprünglich Bautifchlerei gelernt haben, arbeiten hinterher al- Zimmerer und umgekehrt; in den Maschinenfabriken findet man häufig [gelernte Gelbgießer als Kupferschmiede beschäftigt u. s. f. Wie unter solchen Umständen ohne eine völlige Umgestaltung aller Jndustrieverhältniffe obligatorische Gewerksoerbände unter den Arbeitern möglich sein sollen, ist nicht abzusehen.
Aber wenden wir uns von diesen Unmöglichkeiten zu einer Forderung, die anderer Natur ist, die wir jedoch glauben, unbedingt bekämpfen zu müffen. ES ist dies die Forderung nach „möglichster Erweiterung des Staatsbetriebe- im arbeiterfteundlichen Geiste." Damit kann doch nur gemeint sein, daß der Staatsbetrieb möglichst erweitert werden soll, um möglichst viele Arbeiter durch den Staat beschäftigen zu können. Speciell auf die Eisenbahnen angewandt, würde sich dieser Satz etwa folgendermaßen gestalten: Der Staat soll sein Eisenbahnnetz möglichst erweitern, eventuell die Privatbahnen ganz beseitigen, damit im Eiienbahnbetnebe möglichst viele Arbeiter (und damit im Zusammen» hange auch Bi amte) durch den Staat beschäftigt werden können. Man wird sich erinrern, daß der Gedanke, alle deutschen Bahnen in den Reichsbesitz zu bringen, deswegen am meisten und selbst von solchen, die sonst nicht unbedingt dagegen gewesen wären, bekämpft worden ist, weil dabei unvermeidlich ein Heer von Staats» resp. Reichsbeamten geschaffen werden würde, welches als solche- vorher nicht existirt hat. Wollte man dem FinnKörner'schen Programm con» (equent folgen, bann würbe man nach unb nach einen Staat schaffen müffen, worin die hohe Obrigkeit schließlich einem jeden Einzelnen feinen Antheil an Arbeit und Verdienst von oben herab zumäße. Das Finn-Körner'sche Ideal ist, daß ohne Veränderung der politischen Staatsform der gejammte Arbeitsbetrieb jum Staatsbetriebe wird. Die Verwirklichung dieses Gedankens wäre die fabelhafteste Machterweiterung für die Regierung, die nur denkbar ist. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger irn Kampfe um das Dasein würde ausgeschloffen, die Staatsbürger würden in ihren Privatverhältniffen von den Staatsbehörden abhängig, — ein Zustand, der für eine relativ geringe Zahl von Staatsangehörigen ja auch heute ex-stirt, der aber völlig verallgemeinert, jede oppositionelle Regung im Keime ersticken und auch die constitutionelle Staatsform, ja sogar den reinen Schein-Constitutionalismus, auf die Dauer zu Gunsten des unbedingtesten Absolutismus unmöglich machen müßte. Sine Partei, welche mit einer Forderung auftritt, deren Consequenzen derartig sind, müffen


