Ausgabe 
31.12.1880
 
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Lokales.

Oeffentliche Sitzung des Prvvinzial-AuSschufs?s der Provinz Ober Hessen. In der am 14. December unter dem Vorsitze des Großherzogl. Provinzial-Dircetors Dr. Boekmann abgehaltcnen Sitzung kam die Reklamation des Wilhelm Stoffel und Consorten von Ober-Florstadt wegen Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ober-Florstadt zur Verhandlung. Das Sachvcrhäliniß ist Folgendes:

In der Gemarkung Ober-Florstadt war von Großh. Kreisamte Friedberg das gesetzliche Verfahren wegen Zusammenlegung der Grundstücke eingeleitet worden. Die am 7. Mai l. I. stattgehabte Abstimmung der Grundbesitzer hatte nach der Zusammenstellung des Kretsamts ein der Zusammenlegung günstiges Ergebnlß. Dieses Resultat wurde von dem Kreisamte in dem Kreisblatte vom 5. Juli l. I. mit dem Anfügen veröffentlicht, daß Einwendungen grgen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Abstimmung innerhalb der Frist von 14 Tagen mittelst Rekurses an den Kreisausschuß des Kreises Friedberg bei Meidung des Ausschlusses zu verfolgen seien. Die Reclamanten bestritten die Richtigkeit der amtlichen Zusammenstellung aus einer Reihe von hier nicht weiter in Betracht kommenden Gründen. Die Reclamations- schrtft wurde frühestens am 21. Juli bei dem Bürgermeister ringcreicht und Vieser übergab die­selbe am 2. August dem Kreisamr.

Der Kreisausschuß entsprach in seiner Sitzung vom 18. August zunächst dem Gesuche der Reclamanten um Restitution wegen Lersäumniß der Reclamationsfrist und wies sodann die Reclamation aus materiellen Gründen ab, die hier nicht in Betracht kommen können, weil es sich nach dem unten Folgenden nur um die Formalien der Reclamation handelt.

Auf von den Reclamanten verfolgten Recurs entschied der Provinzial-Ausschuß in Erwägung:

daß nach Inhalt der Bekanntmachung Großb. Krcisamis Friedberg vom 3. Juli Ein­wendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Abstimmung innerhalb der Frist von 14 Tagen mittelst Rekurses an den Kreisausschuß des Kreises Friedberg bei Meidung des Ausschlusses zu verfolgen waren;

daß diese Bekanntmachung der Vorschrift des Art. 3 des Gesetzes vom 18. August 1871 und resp. der Instruction vom 7. November 1876 in jeder Beziehung entspricht;

daß die Reclamation nach der eigenen Angabe der Reclamanten in der mündlichen Ver­handlung vor dem Kreisausschuffe erst am 21. Juli bei 8roßh. Bürgermeisterei Ober-Florstadt eingereicht worden ist, wie denn auch, abgesehen von dieser Angabe, rine frühere Zeit der Ein­reichung mit Rücksicht auf das Datum der auf der Reclamation enthaltenen Beglaubigung von Unterschriften nickt angenommen werden kann, während nach Angabe des Großh. Bürger­meisters es möglich erscheint, daß die Einreichung noch später erfolgte;

daß nach der amtlichen Versicherung des Vertreters Großh. Krcisamts Friedberg in der mündlichen Verhandlung die Nr. 79 des Oberhessischen Anzeigers, in welcher die fragliche Bekanntmachung erschien, am 5. Juli in Friedberg und am 6. Morgens in Ober-Florstadt und Umgegend ausgegeben wurde;

daß nach Obigem die Recursfrist von 14 Tagen bereits am 20. Juli abgelaufen und demzufolge nichts einmal bet der am 21. erfolgten Einreichung der Reclamation bei dein Bürger­meister gewahrt war;

daß zudem auch die Frist bei der nach der amtlichen Bescheinigung auf der Reclamation erst am 2. August erfolgten Uebergabe der letzteren an das Kreisamt längst versäumt war, und nach Maßgabe der Bekanntmachung die Zeit dieser Uebergabe allein in Betracht kommen kann;

daß hiernach der Kreisausschuß mit Recht annahm, daß die Frist versäumt sei;

daß aber der Kreisausschuß nicht berechtigt war, gegen Ablauf der fraglichen Frist Restitution zu erthcilen, weil Art. 32 pos. 2 des allegirten Gesetzes die Möglichkeit einer Restitution wegen Versäumniß der in diesem Gesetze bestimmten Reclamations- und Recurs- fristen ausdrücklich ausschließt;

daß bei dieser bestimmten speciellen Vorschrift es nicht einmal nöthig erscheint, darauf hinzuwetsen, daß das durch die Kreisordnung eingefühlte neue Strettvcrfahren das prozcffua- lische Rechtsmittel der Restitution überhaupt nicht zuläßt, wie dies von dem Provinziaiausschuß bisher in allen Fällen angenommen und auch in Sachen des Orts - Armenvcrbanbes Unter- Widdersheim gegen den Orts-Armenverband Bürg'Gräfenrodc wegen Unterstützung des Phi­lipp H eh von dem Bundesamte für Heimathwesen durch Entscheidung vom 3. Juli v. Js. ausdrücklich anerkannt worden ist;

vergl. auch Wohlers Entscheidungen Heft VII. p. 141; von Bismarck Verwaltungsstreitverfahren p. 93.

daß zwar von einer Partei gegen die Ertheilung der Restitution ein Recurs nickt er­griffen worden ist, daß eine solche Ergreifung aber in dem vorliegenden Falle weder möglich noch nothwmdtg war;

daß die Möglichkeit nicht vorlag, weil der Kreisausschuß diejenigen, welcke die Zusam­menlegung beantragt und für dieselbe abgestimmt hatten, nicht als Partei behandelt und einem Vertreter derselben das Urtheil tnsinuirt hatte, was nach der Entscheidung des Gr. Verwal­tungs-Gerichtshofes vom 6. Februar v. Js. in Betreff der Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Ockstadt möglich gewesen wäre;

daß aus dieser Untcrlaffung des KreisausschuffeS eine Nichtigkeit des Vecfahrens nicht zu folgern ist, wenn die in der mündlichen Verhandlung vor dem Provinzickausschusse abge­gebenen Erklärungen des Gr. Bürgermeisters als Vertreters der für die Zusammenlegung Stimmenden und des Gr. Kreis-Affeffors K ü ch l e r als Vertreters des öffentlichen Interesses, nach welchen die Frist versäumt und die Restitution als unzulässig zu beanstanden sei, jetzt noch Berücksichtigung finden;

daß diese Berücksichtigung genau zu demselben Resultate führt, Zals wenn das vor dem KreiSausschusse stattgefundene Verfahren für nichtig erklärt und dem Vertreter der Majorität der Abstimmenden anheim gegeben würde, gegen eine etwaige abermalige Restitutionsertheilung deS Kreisausschusses Recurs zu ergreifen;

daß aber auch die Nothwendigkeit der Ergreifung eines Rccurses gegen die Ertheilung der Restitution nicht vorliegt, weil dem Verwaltungsgrricht durch Art. 61 der KreiSordnung eine selbstständige Initiative in Bezug auf Erforschung und Feststellung aller für die Entschei- düng erheblichen Thatsachen im Widerspruche mit der früheren Verhandlungsmaxime zur Pflicht gemacht worden ist;

daß die Kosten der für unbegründet erachteten Reclamation in Gemäßbeit des § 20 der Instruction nur dann den Consolidationskosten zugercchnet werden dürfen, wenn besondere Gründe hierfür vorliegen, was hier nicht der Fall ist, dahin:

daß der Recurs als unbegründet zu verwerfen sei unter Verurtheilung dcr Recur- renten in die Kosten des Verfahrens und zur Zahlung eines Aversionalbetraqes von 40 JL in bie Provinzialkasie.

D e r rrr i f ch t e S

Krupp in Essen hat für das neue Jahr ausgesorgt; denn er hat von Ruß­land eine Bestellung aus Kanonen im Betrage auf 3 Millionen Rubel bekommen. Hoffentlich sind diese und anderegut gezogene" Kanonen dazu bestimmt, den Friedeu zu erhalten. Was der alte Fritz einmal gesagt hat:Ohne Preußen darf kein Kano­nenschuß in Europa fallen" gilt ja wohl mehr von dem geeinigten Deutschland.

~. Aus Bayern, 26. Dec. Die PassauerDonau - Zeitung" schreibt: Von otten Seilen hort man von ganz gewalrigcn Erdrutschungen m Folge der abnormen Witterung. Namentlich haben die Böschungen an den Straßcnbaulen, Kanälen und Glucken durch Senkungen stark gelitten. Wie im Vorjahre durch Eisgang und aufier- gewohnliche Kalte enormer SLaden ungerichtet wurde, so leiden heuer diesen N.ck'- nchten zufolge, die Straßenbauten, Wege und selbst Felder und Wiesgründe.

~ .. ~ B " l i n, 2'- Dec- Der Tod des würtcmbergischen Gesandten Herrn von Spitzembeig ist, wie süddeutschen Blattern von hier geschrieben wird auf eine be- dauernsiverthe Ursache zurückzuführen. In den Körper des Gesandten war durch die Liebkosungen seines Hundes eines jener für die Menschen so gefährlichen Hundeeinac- wetdewürmer übertragen worden und hatte sich schließlich in der Milz festgesetzt. So lautete die Diagnose der Aerzte und sie schnitten den eingekapselten Wurm, d ssen Vor­handensein die Ursache der Krankhcst des Gesandten war, aus der Milz heraus Die Operation war gelungen als in der Nacht von Montag auf Dienstag eine Nachblu­tung eintrat, tue den Tod des Freiherrn herbeiführte.

. Wiesbaden, 23 Dec. Ein gräßliches Unglück trug sich am verflossenen Montag Mittag im fiscalischen WalddistriktWiuterbucb" zu. Drei daselbst beschä^- tigtc Holzhauer, Donneker, Bachmann und Kaltmasser von Seitzenhahn, wurden von einer angegrabenen und durch den gerade herrschenden starken Wind plötzlich umge- wehten Buche getroffen. Donueker wurde mit zerschmettertem Körper tobt hervorgezo- g?b, Bachmann verstarb bald nachher, während Kaltwasser bedeutende Verlclmnaen davontrug, die ebenfalls für sein Leben fürchten lassen sollen. Einer der Getodteten hinterlaßt eine Wsttwc mit 5 Kindern.

Abermals wird über die Beerdigung einer Scheintodten berichtet. In Sainte- '' arie ln Blanche, einem kleinen Marktflecken in der Nähe von Beaune, wurde kürzlich eine schon bejahrte Frau vom Schlage getroffen. Die Aerzte constatirtm den Tod und nach Ablauf der üblichen 48 Stunden fand die Beerdigung statt. Kaum war die Zeremonie beendigt als ber Todtengraber, ber eben das G-ab mit Erde anfüllte, unter feinen Füßen schreien hörte ber sofort herbeigerufene Pfarrer, sowie der Bürgermeister bestätigten gleichfalls, daß dumpfe Klagen aus der Erde empordrtngcn. Sofort machte man sich daran, die Erde auszuh.-ben. Inzwischen war auf das Gerücht, daß sich etwas ganz Außergewöhnliches ereignet habe rie Bevölkerung schaarcnweise herbeigeeilt und in Gegenwart einer von Minute zu Minute' an- wachsenden Menschenmenge wurde der Sarg aus dem Grabe gehoben und geöffnet. Man fand dieTodtc" in veränderter Lage; die früher erstarrten Glieder hatten wieder natürliche Wärme angenommen Nach Anwendung starker Einreibungen kam die Frau wieder zum Bewußtsein und wurde in ihre Wohnung transporttrt. Das Aufflackern der letzten Lebensgeister dauerte jedoch nicht lange, die arme Frau starb noch denselben Abend. Zwei Tage später wurde sie zum zweiten Male begraben dieses Mal war die Unglückliche wirklich todt.

Literaris ches.

Von August Corrodi, dem Verfasser desSang vom Aerger", ist ein Buch, Geschichten" betitelt, erschienen, das vier humoristiscke Novellen enthält. Der Verfasser g-hört zu den in unserer Zeit immer seltener auftretenden Originaltalenten von eigenthümlicher Begabung. Mit herzlichem Humor und geistvoller Naivetät erzählt er seine kleinen Geschichten und spricht durch sie unmittelbar, tief und fesselnd zum empfänglichen Gemüthe. Das hübsch ausgestattete Buch ist mit dem Portrait des Verfassers geschmückt, in der Trüb'schen Buch Handlung in Zürich erschienen und kostet 2 Mark.__________

Handel und Verkehr.

Limburg, 29. Deecmber. (Fruchtmarkt.) Rother Weizen .AL 18.05, Weißer Weizen JL 18.00, Korn JL 16.00, Gerste JL 10.00, Hafer JL 6.60, Erbsen JL 00 00, Kartoffeln JL 0.00. (Durchschnittspreis pro Malter.)

Frankfurt. 29. December. ,Marktbericht.) Der heutige Heu- und Strohmarkt war gut befahren. Heu kostete je nach Qualität dcr Ctr. ,4L 2.504.30. Stroh JL 2.20 -3.20. Butter das Pfd im Großen 1. Qual. .AL 1.1000, 2. Qual.tt 1.0000, im Detail da« Pfl- JL 1.30 1.35 2. Qual. .AL 1.2000. Eier das Hundert JL 69. Ochsenstetsck ser Pfund 65-70 Kuh-, Rind und Farrenfleisch 45 -55 Kalbfleisch 4055 H, Hammelfleisch 3555 H, Schweinefleisch 70-8*» H, ein Hahn JL 1.5"2.00, ein Hubn JL 1.53-2, eine Ente JL 2.50-3.00, eine Taube 60-00 H, Gans JL 4.0010.0, Hasen das Stück JL 2.503.00, Feldhuhn JL 2.00-0.00, Rehbock das Pfd. 7000 H, Kapaunen JL 0 -0.00, Wälscher Hahn ^£68.0 Kartoffeln «00 Ko. JL 5.00.600, Kohlrabi 5 - 8 Blumenkohl 1 St. 3060 H, Wirsing 00-00 H, Gelberüben 1 Bund 12-15 H, Zwtebe.l 1 Bund 0 Sellerie daS Stück O-ÖO Meerrettig 1 Stück 00 -00 Spargel das Pfun c 000-0 Romain-Salat 30-00 Endivien 100 Rothkraut 1520 A, Muß kraut 1525 Artischoken 50 Erbsen das Pfd. 00

Kirchliche Anzeigen

der tvangelischenGemeittdk fuGichen.

Gottesdienst:

Samstag, den 1. Januar. Neujahrstag.

Morgens 9*/2 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann.

Nachmittags 5 Uhr: Gymnasiallehrer Stamm.

(In beiden Gottesdiensten Colleete für die Armen der Gemeinde.)

Sonntag, den 2. Januar.

Morgens 9*/2 Uhr: Pfarrer Schlosser.

Nachmittags 5 Uhr: Dr. Buchhold.

Freitag, den 7. Januar, Abends 6 Uhr, im Gymnasium: Bibelstunde: Pfarrer Dr. Naumann.

Am Sonntag, den 9. Januar, wird daS Landcsmissionsfcst gefeiert werden. Die Kircheneolleete dieses Tages ist für die He'denmission bestimmt.

Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 2. bis 8. Januar besorgt Pfarrer Schl oss er.

Allgemeiner Anzeiger.

JProsil 1 vujuhr!!!

8340) Für den Jahreswechsel empfehle ein- große Auswahl

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________________Ernst Balser * Mäusb urg.

luzeige.

7115) Den Rest meines Waaeenlagers habe ich in den 2. Stock meines früheren Hauses, Seitersweg 882, gelegt und verlause solches wie srüher zu Einkausspreisen mit 10% Rabatt bei Baarzahlung

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X'8 ( Fr. Conrad, Eäusburg empfiehlt sein Lager aller Arten Korbwaaren, als: Sessel, Blumen­tische, Blumenständer, Reisekörbe, Papierkörbe rc. rc., sowie aller Arten Henkelkörbe von den feinsten bis zu den ordinärsten.

Ebenso sein Lager in Parfümerien aller Art, Kämme, Bürsten, Zahn- und Nagelbürsten, sowie alle in dieses Fach cinschlagende Artikel unter Zusicherung billigster Bedienung. (7300

6948) Wir erlauben uns ergebenst anzuzetgen, daß Herr Emil Fischbach den Alleinverkauf unserer

S clwmmweine

für Gießen übernommen hat und dieselben zu Originalpretsen verkauft. Geisenheim, October 1880.

G-ebrüder Hoehl,

Schaumweinfabrik.