Donnerstag den 30. December
18SO
Nr. 304
do«
auf
Widerruf ernannt worden ist. Gießen, am 28. December 1880.
Großherzogliches Kretsamt Gießen. Dr. Boekmann.
ie
!t Boehl
RedaetionSburea« r 1 rr. f n
VxpeditionSbttrearr: i Schulstraße 8. 18.
Bekanntmachung.
Betreffend: Den Fleischbeschauerdtenst in Gießen.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Karl Plank, Oeconom in Gießen, zum Stellvertreter des Fletschbeschauers in Gießen
•Äta uhnbN^ 11 3*, MG ^kerefienten zum $e, ^crverbevereiiis: Ritgen.
_ ,, . ,, *7, . " " ” 77' , a Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerl^n.
Erscyernt täglich mit Ausnahme des Montags. bie bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 <
Kichener Wmiger
Zijkip- irt Amlsdlatt fir dr» Kms Gießt».
iS'Bier. halbier beginnt *- «ression direct
(H. 62554} adwig. idwerker. anjujeuen, daß am 0 - Zreitag de« wb Moitag den ^dim'ihai 4 Um im TELL13G ter ßattsi.dkl.
«nm Besuche ergebenst
•. Petri
ÄS ■>3>e
Wä j Hof.
Heute, am 29 5. December: lelsuppe.
WM "*.-r ^ldennNemchl mH g h,-j ^nfeur Conrads -^sMädchen, ‘ f„n aus soiort ober ^,s.auralion nach Aus' ” 5 150-170 *
^'Wrer, der
c nt Kraft* Htte i-b binnen M nir aniumelven-
> WENZEl -77--
fertig fctl L/fttr-
<^w,efe"‘ w* 4 , g»teri»b' ^ /. ,-it' 537fr
Bekanntmachung.
Die am 31. December 1880 fälligen Domanialgelder für Holz, Grummetgras und Waldnebennutzungen aus den Großherzoglichen Oberförstereien Grünberg und Nieder-Ohmen sind bis zum 25. k. Mts. bet Meldung der Mahnung an uns zu entrichten.
Wir ersuchen die betr. Großherzoglichen Bürgermeistereien dies rechtzeitig öffentlich bekannt machen zu laffen.
Grünberg, den 30. December 1880. Großherzogliche Districts - Einnehmerei Grünberg.
Deutschland.
Darmstadt, 27. Decbr. Das Großherzogl. Regierungsblatt (Beilage Nr- 28) enthält:
1. Bekanntmachung Großherzogltchen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Arzneimttteltaxe für das (Kroßherzogthum Heffen betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ober-Consistortums, die Ergebniffe der Verwaltung der allgemeinen geistlichen Wittwenkaffe vom Jahre 1878 betreffend.
3. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller. ! gnädigst geruht: am 24. Noobr. den von dem Herrn Grafen zu Solms- ' Ltödelheim für die evang. Pfarrstelle zu Grüningen präsentirten evang. Pfarramts Candidaten Ludwig Walz aus Ltch für diese Stelle zu bestätigen.
Am 24. Novbr. wurde dem SchulamtSasplranten Peter Metzler auö Schlierbach eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Spiesheim, im Kreise i Oppenheim, übertragen; am 29. Novbr. wurde dem Johann Heil aus Schlitz dos Patent als Geometer der 1. Klaffe für den Kreis Lauterbach erthetlt; am 1. Decbr. wurde dem Schulamtsasptranten Georg Reidel aus Langen- Bergheim die Lehrerstelle an der Gemeindesckule zu Bermersheim, — am 6. Decbr. wurden dem Schulamtsaspiranten Gustav Weber aus Eichelsachsen die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Busenborn und dem Schulamts« aspiranren August Lenz aus Ulrichstein die Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Merlau — übertragen; am Decbr. wurden der Gensd'arm Heinrich Luckhardt von Partenheim, der Sergeant Jacob Friedrich von Heppenheim, sowie der Hautboist Heinrich Bernhard von Rixfeld zu Steueraussehern ernannt; am 11. Decbr. wurde dem Philipp Hammer aus Elsheim das Patent als Geometer 1. Klaffe für den Kreis Büdingen ertheilt; an dems. Tage wurden dem Schullehrer Georg Burtschell zu Rieder-Roden die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Aberch-.im und dem Schullehrer Sebastian La,st zu Heubach die Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Rteder-Roden, — am 13 Decbr. wurde dem Schullehrer Georg Treusch zu Höllerbach die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bauschheim, — am 15. Decbr. wurde dem Lchulamtsaspiranten Georg Geißler aus Etzean eine erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Fränktsch-Crumbach — übertragen.
4. Dtenstentlaffung. Am 4. Decbr. wurde der Lehrer an der Gemeinde- schule zu Allendorf an der Lahn Georg Schwarz auf sein Nachsuchen aus dem Schuldienste entlassen. t rr
5. Ruhestandsversetzungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 27. Novbr. den Bahnwärter Johann David Jost bei der Main-Neckar-Etsenbahn auf sein Nachsuchen, sowie den Bahnwärter Friedr. Nungeffer bet derselben Bahn unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand zu versetzen. m
Am 4. Decbr. wurde der Amtsgerichtsdtener bei dem Amtsgerichte Büdingen Egtdtus Möbus auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste in den Ruhestand versetzt. (Schluß folgt.)
Berlin, 27. Decbr. Der Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeinde-Bundes bat laut der „Dresd. Ztg.", eine Erklärung veröffentlicht, in welcher er auf an ihn aericktete Wünsche seine Anschauungen über die Frage: „Wie hat sich der Jude der anti-semitischen Bewegung gegenüber zu verhaltens mittheilt. Er giebt den Juden u. 21 folgende beherzigenswerte Mahnungen: „Den Juden, dessen heilige Schrift die Grundlage der Sittenlehre aller gebildeten Völker geworden, dessen Religwns- ''chriften, wi? namentlich die talmudischen „Sprüche der Väter", Vorschriften tiefster Moral und innigster Menschenliebe Allen gegenüber enthalten, können und dürfen auch die schmerzlichsten Erfahrungen nicht von strengster Einhaltung dieser Grundsätze ab- rübren Vor Allem bewahre er den uralten Satz aus den „Sprüchen der Vater . Liebe' die Arbeit, hasse die Herrschsucht", in Pflege, Förderung und Unterstützung jüdischer Handwerker und Arbeitnehmer, in tüchtiger Selbstthatigkeit, m Aechtung un- 'auberen Gewinnes und in Unterlassung aller widerwai-tigen Selbstüberhebung Vor- drängung und Prahlerei. „Wer den altfüdischen Grundsatz streng,ter Ehrlichkeit und Gewissenhaftigkeit in Handel und Wandel gegen Jedermann, ohne Unterschied des Glaubens übertritt, wer wider Treue und Glauben handelt, wer lugt und betiugt — begeht die in jüdischen Kreisen so verpönte Sünde der „Entweihung des göttlichen Namens" - ist also kein echter und rechter Jude. - Mit Denjenigen, die so gegen
Treue und Wahrhaftigkeit handeln, soll kein Jude gesellschaftlich und geschäftlich verkehren, denn sie geben dem Judenhaß fortwährend neue Nahrung. Halten wir treue Freundschaft mit bewährten christlichen Freunden, aber meiden wir leichtfertigen leichtsinnigen Umgang; meiden wir die gesellschaftliche Berührung mit Judenfeinden; beschränken wir uns nicht auf den Umgang mit Glaubensgenossen, aber weichen wir ihm auch nicht aus. Sondern wir uns nicht nach äußeren zufälligen Verhältnissen ab; suchen wir Bildung, Belehrung, Aufklärung zu fördern, zunächst und vorzugsweise in den Kreisen der Glaubensgenossen. Deren wir nicht allzu empfindlich gegen Aeutzer- ungen der Abneigung wider Judin und Judenthum, sie sind leider in sehr vielen, auch wohlmeinenden Kreisen angeboren und anerzogen. Hüten wir uns aber vor Zudringlichkeit auch in geselliger Beziehung. Man soll uns aufsuchen. Meiden wir jeden Conflict, gehen wir jeder Auseinandersetzung mit Hetzern sorglich aus dem Wege. Nur in unvermeidlichen Fällen und böswilligen Gegnern gegenüber wollen wir ernft und entschieden antworten, aber auch da jede Beleidigung, jede Thällichkeit, jeden Gewaltschritt meiden. Schimpfworte bewerfen nur die Unbildung ihres Urhebers. Duelle, diese traurigen Ueberbleibsel mittelalterlichen Aberglaubens an Gottesgerichten und Ordalien, sind nicht blos gesetzlich, auch sirtlich und religiös verwerflich. Wer ihnen ausweicht und sie ablehnt, ist nicht feig. „Vor Allem, Ihr Schrlstkundigen, seid vorsichtig in Euren Worten." Auch dieser alte Väterspruch bleibt ewig neu. Unterlaßt jede unkluge nutzlose Erörterung, vor Allem jede spöttische, höhnende Aeußerung über Andersgläubige, über Anderer Glauben, ja über Euren eigenen. Nicht in Frivolität und Witzen, nur in Wahrheit und Klarheit zeigt sich wahre Bildung. „Heil dem Manne, der nie saß, wo Spötter sitzen", heißt es im ersten Psalm. Seien und bleiben wir treue Deutsche, opferwillige Söhne unserer Vaterstadt, unserer Heimath. „Ihr Wohl ist unser Wohl". Keiner jage nach Ehrenämtern; jeder wirke vielmehr so rechtschaffen und gemeinnützig, daß ihm das Vertrauen seiner Mitbürger zufallt. Sehen wir in der gegenwärtig so schmerzlich uns berührenden Bewegung einen Wink der Vorsehung, an unserer Selbstveredelung mehr noch als bisher zu arbeiten.
Berlin, 27. Decemder. Nach Art. 48 der Retchsverfaffung soll das Telegraphenwesen für den ganzen Umfang des deutschen Reiches als einheitliche Staatsveikehrsanstalt eingerichtet werden. Unter den Begriff der Telegraphen im Sinne jener Bestimmung fallen auch die Fernsprech-Anlagen. Es kann daher, wie officiös geschrieben wird, der Einrichtung und deren Betrieb von Fernsprechverbindungen als Verkehrsanstalten durch andere alS die Reichs- Telegraphenverwaltung oder diejenigen, welchen die Anlage und der Pe.r.eb von Telegraphenanlagen für bestimmte Strecken gestattet ist, in polizeilichem Wege rntgegengetreten werden. Mit Rücksicht auf die Nachtheile, welche aus derartigen Verkehrsanstalten, wenn sie ohne staatliche Controle bestehen, dem Gemeinwohl und dem staatlichen Interesse erwachsen können, hat der Minister des Innern die Regierungen veranlaßt, von der gedachten polizeilichen Befugntß in vollem Umfange Gebrauch zu machen.
— In der Commission zur Berathung des Entwurfs von Vorschriften über den Schutz gewerblicher Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit war man allseitig darüber einverstanden, daß der Erlaß derartiger Vorschriften ein Bedürfntß sei. Dieses Votum basirt, wie verlautet, hauptsächlich auf den mehrjährigen Berichten der Fabrikinspectoren. Diese Berichte ergeben folgendes Resultat: Als Ursache der zahlreichen Unfälle sind insbesondere mangelhafte Schutzvorrichtungen an Kreissägen und Fahrstühlen, an Röhren zur Ableitung heißer Dämpfe, an Dampfkeffeln rc. anzusehen. Dies hat sich namentlich in den ländlichen Fabriken der östlichen Provinzen gezeigt. Ver- beffrrungen der Fabrikanlagen, um den darin beschäftigten Arbeitern mehr Luft, Licht und Reinlichkeit zu schaffen, Vorrichtungen gegen die gesundhetts- schädlichen Einrichtungen von Hitze, Staub und giftigen Dämpfen waren nur selten anzutreffen. Es existiren verhältnißmäßig nur wenige Fabriken, die in dieser Beziehung nichts zu wünschen übrig laffen, die genügende Einrichtungen zur Sicherung der Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit haben. Sehr oft begegneten auf die Herstellung solcher Einrichtungen Seitens der Fabrikinspectoren gerichtete Forderungen einem durch Hinweis auf die ungünstige Lage d s betr. Industriezweigs unterstützten Widerstand. Unter dem Drucke der ungünstigen Lage der Industrie leidet auch die Förderung dringen, der Wohlfahrt-Einrichtungen, insbesondere auch die Herstellung von Arbeiter, Wobnungen. — Die Commission hat übrigens ihre Arbeiten bis auf bie redact-onelle Feststellung der Protokolle erledigt. Man hat sich für den Erlaß dieser Vorschriften in der Form einer öffentltchrn Verordnung auf Grund dez
I § 120 Alinea 3 der Gewerbeordnung entschieden. Diejenige Ansicht in d„


