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Dienstag den 30. November
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jedoch nach Ablehnung des Ausschußantrages mit 23 gegen 20 Stimmen. inder^Fassung des Antrages Muhl, und zwar einstimmig. Schließlich wird der Antrag des Abg. Schröder, den Erlaß eines Wassergesetzes betreffend, mit geringer MaMitat an- genommm. b.e Verathung des Antrags des Abg. Betz in^Betreffder Conservirung der Hypothekarforderungen in Rheinhessen. Nachdem der
kurz begründet und Geh. Staatsrath Finger sich dagegen erklärt, wlrd der|elbedem Antrag des Ausschusses gemäß unter Hinweis aus das m Aussicht stehende deutsche Cioilgesetzbuch abgelehnt. — Einem Gesuch des Polizeisergeanten Andreas Hellen zu Bingen um Verwendung bei Großh Ministerium des Innern wegen Straferlasses wird rbne Debatte nack dem Antrag des Ausschusses keine Folge gegeben. Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Fischereigesetz u. \: w-
6 m. Darmstadt, 27. November. sZweite Kammer der Slande 62. Sitzungj Erster Gegenstand der Tagesordnung bildet die Beschwerde des Großh. Landgerlchts- rathes Dr v. Schmalkalder zu Gießen, die Feststellung des Dienstalters der Mitglieder der Landgerichte und Amtsgerichte betreffend. Nach kurzer Debatte, an welcher sich Geh. Staatsrath Finger, sowie die Abgg. Muhl und Schroder beteiligen, wird nach dem Anträge des Ausschusses der Beschwerde, als m der erbetenen Weise rechtlich unausführbar, keine Folge gegeben. — folgt die Beratung ^.e^ Gesetzesentwurfes, die Pfändung in dem nichtgerichtlichen Bettrelbnngsverfahren, insbesondere in dem Steuerexecutions- und in dem administrativen Beitrelbungsverfahrcn betreffend. Der Gesetzgebungsausschuß hatte nach dem von dem Abg. H^^^erling erstatteten Bericht unveränderte Annahme des Gesetzes beantragt, welche auch nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Heinzerling, Baur und Osann, sowie Geh. Staatsrath Finger betheiligen, erfolgt. _,r Ä v .
Hauptgegenstand der Tagesordnung bildet^ der !Anü^gder Abgg. Ku.gl er und Böhm aus Erbauung einer stehenden Brücke über den Main bet Offenbach und die Vorlage Großh. Finanzministeriums in gleichem Betreffs — Der Finanzausschuß hatte beantragt: „Die Kammer wolle dem Ansinnen der Regierung gemäß, jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß unserer Staatskasse m keinemi Fall em höherer Aufwand erwachsen darf als 243,000 Jt, im Ganzen: 1. dem Ersatz der Schiffbrücke bei Offenbach durch eine stehende Brücke die Zustimmung ertheilen, hierzu einen mr Wege der Anleihe aufzubringenden Staatsbeitrag von 243,000 Ji Awahrm, sowie der Verwendung aller Immobilien und Mobilien der gegenwärtigen Schiffbrücke und des Fonds der Brückenwärter-Wittwenkasse für den Bau der neuen Bru^zustunmen 2. sich damit einverstanden erklären, daß die im Staatsbudget pro 1879 188^. für die Reparatur der Offenbacher Schiffbrücke vorgesehenen 36,500^. zum Bau der stehenden Brücke verwendet werden, und 3. ihre Zustimmung dazu erklären, daß der Bau der neuen Brücke in Gemeinschaft mit der Königl. Preußischen Regierung, an einen Unternehmer in General-Entreprise ohne öffentliche Ausschreibung vergeben wird. (Präsident Kugler überträgt den Vorsitz dem Vicepräsidenten Muhl.)
Abg^B ö hm beantragt: Die Kammer wolle beschließen, die ihr zugegangene Petition des Offenbacher Comite's für die Erbauung einer festen Brücke Großh Regierung zur thunlichsten Berücksichtigung zv' empfehlen. - Der Referent des Ausschusses, Abg. Theobald erwähnt die Offerte der Firma Lonholdt u. Comp. in Frankfurt a M., welche ein Abgebot von 10% enthalt und den Ausschuß bestimmt, in Nr. 1 des Antrages vor den Worten „243,000 JL“ einzuschalten: „höchstens ferner in Nr. 3 vor den Worten „ohne öffentliche Ausschreibung" die Worte emzuschalten: "^^bn. Böhm glaubt nicht nöthig zu haben, über die Sache selbst sich des Weiteren zu verbreiten, da dieselbe für sich selbst spreche, was aus dem einstimmigen Anträge des Ausschusses und dem Entgegenkommen der Regierung hervorgehe Zudem sei das dem Staate angemuthete Opfer von jährlich 4800 Zinsen so klein, daß man es einer Stadt von der Bedeutung wie Offenbach wohl bringen könne. Dw Platzfrage sei freilich von der Kammer nicht zu entscheiden, da sie ledoch in den Mo wen der Vorlage selbst vielfach erörtert worden, so glaube er, auch an dieser Stelle einige Worte darüber sprechen zu sollen.
Die Regierung empfehle das Project an der Kaiserstraße und steche sich damit gegen das von der Bevölkerung Offenbachs lebhaft gewünschte und auch von dem Stadtvorstand dringend empfohlene Project der jetzigen Stelle aus, hauptsachl ch geleitet von dem finanziellen Gesichtspuncte. Bekanntüch sei unterdessen ein M'ct itin0^ulc"* welches die Herstellung der Brücke an der Schloßstraße um 95,0M^ billiger als das Holzmann'sche Project in Aussicht stelle, ein Punct, der lmmerhin der Erwaaungwerth sei, zumal diese Ersparniß in Verbindung mit den für den Fall der Beibehaltungder alten Brückenstelle von der Stadt Offenbach wetter
Staatszuschuß auf 2500 X reduciren wurde. Bleibe die Brücke an Men Stelle, so werde die Rentabilität viel größer sein, und auch ble technischen Be^ bejJ^' gierung, daß die Brücke in das Ueberschwemmungsgebiet falle selen dadurch gehobM, daß auf der preußischen Seite ein Damm vorgesehen, der über dem höchsten Wasserstand von 1845 stehe. Für den Fall einer Stauung durch diesen Damm sei eme Fluth- brücke vorgesehen: außerdem könne man auch die Chausse in ihrer jetzigen L^zc bestehen lassen, da nach genauen Notizen die dortige Mulde, welche zuerst vom Hochwasser er-
Aeutschland.
m. Darmstadt, 26. November. sZweite Kammer der Stände. 61. Sitzung.) Eiugelaufen ist eine Antwort der Regierung auf die -Interpellation des Abg. Osann, das Feuerlöschwesen im Großherzogthum betreffend — Die Debatte über die Beschwerde Hessischer Gemeinden und Grundbesitzer über die durch Hochwasser: des RhemeS her^ ntrufenen Eiaentbumsbeschädigungen, sowie über den damit IN Verbindung stehenden Antrag des Abg. Metz auf Verstärkung des Rheindammes und des Weschnrtzdammes bei Groß-Rohrheim und Biblis wird fortgesetzt. — MlNisterialrath Fin k bemerkt be- iüahä) des von dem Abg. Schröder beantragten Erlasses eines Waffergesetzes daß bereitsein ertig gestellter Entwurf vorhanden sei, der mit wenigen Abänderungen einer neuen ^Bearbeitung der Materie werde als Grundlage dienen tonnen. Eine gesetzliche Regelung allein werde es ermöglichen, daß gewisse Territorien zwischen den Dämmen und dem Strom e blos dem Graswuchs überlassen werden, was absolut nothwendig erscheine. Gegenüber den Bemerkungen des Abg. Schroder ,n B^ug cuf das Nachtheilige der Uferregulirung bei Mainz sei zu betonen, daß bw thatsachlichen Verhältnisse so liegen, daß nach den technischen Ermittelungen unterhalb der Main- mündung eine Strombreite von 450 Meter und oberhalb derselben eine solche von 300 Nieter genüge. Nach Mittheilungen des Herrn Stadtbaumeister Kreyßig m Mainr betrage der Aufstau 3 Zentimeter und ob dieser, wie behauptet worden, bis Nackenheim wirke/ überlasse er der Beuitheilung des Hauses. Auf die Beschwerden der einzelnen Gemeinden nochmals eingehend, bedaueit Redner, daß dieselben nicht chatsächliches Material vorgeführt haben und sich nur allgemein halten. Die ^gierung beabsichtige, Localuntersuchungen an Ort und Stelle oorzunehmen, die Interessenten zu hören und dann zu thun, was möglich sei, um die i" Tage getretenen Mißstände m beseitigen. — Abg. Baur äußert auch den dringenden Wunsch, m dieser hoch- wichtigen Angelegenheit von Seiten der Regierung alles Geeignete gethan zu sehen, um dm erwähnten Nachtheilen zu begegnen, und spricht tm Uebrigen für die Ausschuß- Anträge — Abg. Freiherr v. Nord eck zur Rabenau glaubt, daß em Techniker so m sagen auch em Mensch sei und als solcher irren könne, was bet den vielfachen Cor- rectionen an dem Vater Rhein gewiß hier und da vorgekommen fern «erde, namentlich da sich die Natur nie und nirgends ungestraft einen Zwang anthuu lasse. Solle em
in die Rbeincorrection gebracht werden, so müsse dies in eine Hand gelegt A-n, und da?u bf/t7d7-ReichsversaMng in Art. 4 °as Mittel. - „Mimstenalra.h ^ink macht gegenüber dem Ausschußantrag wiederholt geltend, daß die Ehre unserer Wasserbautechniker verletzt würde, wenn man sie von der ^untragten Enquete aus- idttiefce — Abg. Osann weist nach, wie der Standpunkt des Ausschusses und der- eniae der Regierung bei dem allseitigen Interesse, welches man der vorliegenden Angelegenheit entgegenbringe, nur in ganz untergeordneten Punkten von emcmder verschieden seien und wie der Ausschuß namentlich die Strombautechniker als Auskunftspersonen in der zu berufenden Commission zugezogen wissen wolle. - Mmisterial- ratb Fink bittet wiederholt, lediglich die Bitten der Gemeindender^Regierung zu überweisen. — Abg. Stephan (Osthofen) spricht für dw Anträge des Ausschusses. — Die Abgg Muhl, Heinzerling, Küchler und Mollmger bringen den Antrag ein an Stelle der Ausschußanträge die Regierung zu ersuchen: 1 schleunigst durch an dem Strombau nicht betheiligte Techniker, welche die seither beteiligten Techniker, sachkundige Landwirthe und Schiffsahrtsinteressenten zuzuziehcn haben, unsere Strom- bauverhältnisse mit Berücksichtigung der bereits in Baden stattgehabten, Stromregulir- nnoen untersuchen zu lassen; 2. auf Grund dieser Untersuchungen baldthunlichst den Standen weitere Vorlage weaen eines einheitlichen, umfa,senden Rcgulnungsplanes zu macken. 3 dis dahin vorläufig die Strombauten zu fistiren oder, soweit dies mitRück. ficht au di-Schifffahrt unmöglich sein sollte thunttchst zu beschranken. - Abg. Muhl Ki'mhet den Antrag — Abg. Falk weist auf die Schädigung der Gemeinde Kost- heirr/durch die Correctionen am Ausfluß des Maines in den Rhein hin und sagt Ministerialrath Fink zu, daß auf Grund stattgehabter Untersuchungen dre nothlgen üben Aenderungen stattfinden werden. — Nachdem Abg. Heinzerling für den esvrocken modificirt der Ausschuß seinen Antrag in pos. 1 dahm: „Die «pJtninn 1U eriüdJcn schleunigst eine aus an dem Strombau nicht beteiligten Technikern fachkundigen Landwirten und Schifffahrtsinteressenten bestehende Com- miMon zu berufen, welche unter Berücksichtigung der Stromregulirungen in Baden IS iilJr 9inhöruna der beteiligten Technikern unsere Strombauverhaltnisse unter- f^cht^ - Abg Maurer ist für den Antrag Muhl und Genossen, wahrend Abg. Mat tn die seiner Ansicht nach in letzterer Zeit vielfach zu Tage getretene Tendenz nicht beareisen kann wohl durchdachte Auss-ußanträge stets abzuschwachen. — Abg. Schräder b!iü?wortet auf Grund der Reichsverfassung eine gründliche Revision der
wAkrie Amrntffian welche thatsächlich seit dem Jahre 1868 lediglich bie ^nkre^en beV^©AHHSrl^ 3m ‘Uebrigen ist er für die Ausschußanträge.
— Ministerialrath Fink bittet eventuell um Annahme der Anträge Muhl und Genossen. — Nachdem noch die Abgg. Freiherr v. Nordeck zur Rabenau, Metz und Osann für die Ausschußanträge gesprochen und Muhl wiederholt feinen Antrag v-r- th-idigt, 'werden nach eiu-m Schlußwort des Berichterstatte.s, W Reinhart, p cs. 1 und 2 der Ausschußanträgc gegen 6 resp. 7 Stimmen angenommen, pos. u
Das Entnehmen von Kies aus dem Bette der Lahn.
Um das Entnehmen de- Kiese- oder Grunde- -u- dem Lahnbette im öffentlichen Jntereffe zu regeln wtrd btermtt auf G-un° de- Art. 56 der Städteordnung nach Anhörung der Stadtverordneten - Versammlung m.t Zustnnmung de- Krei^uMustt- de- Kreffe- Gießen und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz vom 26. October 88 z ... 3 verordnet wie folgt:
SBer Kies oder Grund au- der Lahn innerhalb der Gemarkung Gießen entnehmen wtll, hat hlervon vorher Polizeiverwaltuug Gießen die Anzeige zu machen, damit bestimmt werden kann, ob und an welchen Stellen, für wie lange Ze welcher Menge Kies oder Grund aus dem Lahnbett entnommen werden darf.
§ 2.
Unterlassung der in § 1 bestimmten Anzeige wird in jedem Einzelfalle mit einer Geldstrafe ^s zu 30 3t. bestraft.
Gießen, den 19. November 1880. Großherzogliche PoüzerverwaltUng Meßen.
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