Ausgabe 
30.10.1880
 
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Mr. 2541. Samstag den 30. October 18SO.

Hretzener "Anzeiger

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ableistung des Verfasiungseides. Gießen, am 29.gOktober 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzogliehen BürgermeistereLen deö Kreises.

Die Ableistung des Verfasiungseides der feit Mai l. I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, soll wie folgt stattfinden, nämlich derjenigen aus dem Amtsgerichtsbezirk Gießen:

Montag den 13. November, Vormittags 10 Uhr, in dem Regierungsgebäude zu Gießen, derjenigen aus dem Amtsgeeichtsbezirk Grünberg:

Donnerstag den 18. November l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaufe zu Grünberg, derjenigen ans den Amtsgerichtbezirken Hungen, Nidda und Laubach:

Montag den 22. November I. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhause zu Hungen, und derjenigen aus den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach:

Donnerstag den 23. November I. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhause zu Lich.

Sie wollen die betreffenden Personen hiernach vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen, uns anzeigen, oder berichten, daß Niemand vorzuladen war.

Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufentshaltsort anzugeben.

_______________ Dr. B oekm ann._______________________________________________________

Betreffend: Generalversammlung des landwirthschafiltchea BezirkSeeretns Gießen.

Bekanntmachung.

Kommenden Montag den 1. November l. I., Vormittags 9 Uhr, soll eine Generalversammlung des landwirth- schastlichen Bezirksvereins zu Lich im Rathhaussaale stattstnden.

Tages»Ordnung:

1) Vortrag des Großh. Gcneralsecretärs Dr. Weidenhammer über Viehhaltung.

2) Vortrag des Gutsbesitzers Schlenke vom Hardthof über die Nothwendigkeit des Samenwechsels beim Körnerbau.

3) Besprechung über das neue Reichs - Biehseuchengesetz vom 23. Juni i. I. sowie über das Local-Polizeireglement wegen Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau 0. Anzeiger Nr. 201).

4) Verhandlung über die anläßlich des Frostschadens an den Obstbäumen zu ergreifenden Maßnahmen.

5) Verhandlung über den weiteren Ankauf von Stutenfohlen norddentfcher Race und die Abhaltung von Stutenfchauen.

Vor der Generalversammlung wird eine Sitzung des Vereinsausfchusses stattfinden, wozu ich die verehrlichen Ausschußmitglieder noch besonders emlade.

Gießen, den 25. October 1880. Der I. Director des landwirthschafilichen Bezirksveretns Gießen.

Dr Boekmann.

Deutschland.

m. Darmstadt, 27. October. (Bericht des besonderen Ausschusses n weiter Kammer über die Weggesetzvorlage. Fortsetzung.) In richtiger Erkenntniß dieser Thatsach.' hat der Gesetzesentwurf den tradilionellen Grundsatz: Die Gemeinden bauen und unterhalten die Vicinalstraßen, verlassen und bestimmt, daß die Unterhaltung Verpflichtung der betreffenden Kreise werde Wir haben bereits früher betont, wie den meisten Vicinalstraßen heute fast die gleiche Aufgabe bezüglich der Vermittelung des Verkehrs zugefallen, wie den Staatsstraßen, daß ein wesentlicher Unterschied bezüglich ihrer wirthschastlichen Bedeutung für die Gesammtbevölkerung eigentlich nicht besteht. Es liegt demnach auch fein Giund vor, für den Bau und die Unterhaltung der Vicinalstraßen nur d. Kreise verpflichten zu wollen, während deren wirthschaftliche Vortheile allen Gliedern des Staates zu Gute kommen. Seit der Zeit, als Staats- und Provinzialstratzen geb..ut wurden, betheiligten sich alle Gemeinden des Landes im Verhältniß ihres Steuerkapitals an dem Straßenbau und an der Unterhaltung der Straßen; über 400 Gemarkungen, beinahe die Halste sämmtlicher Gemarkungen des Landes, werden von Staatsstraßen durchzogen und hiermit zugleich thatsächlich 362 Wegstunden auf Kosten des Staates für jene Gemeinden gebaut und unterhalten und hierdurch der Werth der Immobilien derselben um viele Hundert­tausend erhöht, während die anbeie Hälfte der Gemeinden heute wie vor 50 Jahren bezüglich des Baues und der Unterhaltung ihrer 472 Weastuuden betragenden Vicinal­straßen auf sich selbst angewiesen sind, bezw. jetzt auf Die Kreise angewiesen werden sollen; zugleich aber haben sie die Verpflichtung, die Straßen jener 400 Gemeinden durch Beiträge zur Staatskafse mitunterhalten zu müssen. Wir sind der Ansicht, daß daß neue Weggesetz diese seit lanaen I hren bestandene Ungleichheit nunmehr aus- gleichen, nicht aber sür eine lange Zutun- dadurch festigen sollte, daß 362 Wegstunden Straßen in Form von Staatsstraßen den Staat und 472 Wegstunden Straßen in der Form von Kreisstraßen durch bi* Kreise unterhalten werden sollen. Ein Blick auf die Verkehrskarte zeigt uns deutli» >ie die Verbindung kleiner und großer Städte mit ihren Nachbargemeinden größtenthc^s durch Staatsstraßen hergestellt ist, wie sie nur wenige Vicinalstraßen zu unterhalten haben, während gerade den Städten zum Bezug billiger Lebensrnittel, Baumaterialien u. s. w. gut unterhaltene Vicinalstraßen der Gemeinden und Kreise zu gleichem Vortheile gereichen. Die bestehende Ungerechtig­keit tritt in den ärmeren Kreisen des Laydes noch mehr zu Tage, überhaupt in jenen .Kreisen, die bezüglich der Staatsstraßen stiefmütterlich behandelt wurden, resp. in den Kreisen, in denen sich der Verkehr erst spät entwickelte, die daher in der Periode des Staatsstraßenbaues keine Berücksichtigung fanden. Hier fehlen die Staatsstraßen und sollen dieselben nunmehr durch Neubau und bessere Unterhaltung der Vicinalwege auf Kosten der Kreise ersetzt werden. Sämmtliche Kreise des Landes haben ein gleiches Interesse daran, daß ihre Nachbarkreise mit guten Straßen versehen sind, allein sür eine Solidarhast sind die Kreise zu ungleich in ihrer Ausdehnung, ihrer Bevölkerung und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, zu ungleich bezüglich der Beschaffenheit ihrer Straßen überhaupt und deren Steigungsverhältnisse, insbesondere zu ungleich bezüglich der Kosten ihrer Herstellung und Unterhaltung, als daß man die Kreise hierzu ver­pflichten kann. Zu solchen Leistungen muß unseres Erachtens, wenn nicht der Staat, die Provinz herangezogen werden. Es stehen die Anforderungen an die Kreise bezüg­lich ihrer Straßen im ungekehrten Verhältniß ihrer Leistungsfähigkeit. An die ärmeren Kreise müssen bei ihrem größeren Flächengehalt im Verhältniß zur Bevölkerung die größten Anforderungen gestellt werden, wahrend die reicheren und bevölkersten Kreise

in Folge der vielen Staatsstraßen, die sich in ihnen vereinigen, wenige Vicinalstraßen zu untei halten haben."

Auf das von dem Referenten des Ausschusses an Großh. Regierung gerichtete Ersuchen um Mittheilung ihrer Auffassung, erfolgte am 25. Juni d. I. eine Erklärung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, wonach die Darlegung der Ansichten des Ausschusses die Großh- Regierung nicht zu überzeugen vermochte, daß es der Billigkeit und Zweckmäßigkeit mehr entspreche, die Verpflichtung zum Bau und zur Unterhaltung der Vicinalstraßen den Provinzen zu übertragen, als sie nach dem Prin- cip des Gesetzesentwurfes den Kreisen zu überweisen. Wenn auch die Bemerkung, daß viele Vicinalstraßen jetzt nicht mehr allein dem Verkehre von Ort zu Ort dienen, sondern auch den großen durchgehenden Verkehr vermitteln, als unzutreffend nicht bezeichnet werden könne, so ziehe doch Der Ausschuß selbst daraus nicht die Consequenz, daß der Bau und die Unterhaltung der Vicinalwege Sache des Staates sein muffe. Allein es dürfe auch der Schluß nicht daraus gezogen werden, daß nur der nächst größere Ver- waltungskörper, die Provinz, damit betraut werden muffe. Allerdings würde damit in vielen Fällen die größere Steuerkraft der Städte und wohlhabenderen Gegenden zu Gunsten ärmerer Theile des Landes benutzt werden können; darin müßte aber eine Unbilligkeit gegen die Städte und die wohlhabenderen Gegenden umsomehr gefunden werden, als die größere Anzahl von Straßen, die naturgemäß sich dort vorsinden, wesent­lich auch dem entfernter wohnenden Landmann bienen und durch den größeren Verkehr, den die Consumtionsfähigkeit der Städte hervorruft, bedeutendere Unterhaltungskosten erfordern. Außerdem würden in vielen Fällen gerade ärmere Kreise zu Gunsten wohl- stehender herangezogen werden, wenn die Provinzen die Bau- und Unterhaltungslast zu übernehmen hätten. In dem Vogelsberge und in dem nördlichen Theile des Oden­waldes erfordern die im Allgemeinen wenig benützten Vicinalstraßen geringe Unter­haltungskosten, da gutes Material und der Arbeitslohn nicht hoch stehen; in der Wetterau und in der Nheinebene erfordern schlechteres oder kostspieligeres Material, größerer Verkehr und höhere Arbeitslöhne, unverhältnißmäßig hohe Unterhaltungs­kosten, zu denen bei einer Ueberweisung an die Provinzen jene ärmeren Gegenden in nicht zu billigender Weise herangezogen werden müßten.

iSchluß folgt.)

m. Darmstadt, 28. October. Von Seiten der Großh. Regierung ging der zweiten Kammer der Stände in den letzten Tagen eine Vorlage zu, welche das An­sinnen enthält, ihre Zustickinung dazu zu ertheilcn, daß für eine Geländeerwerbung zum Zwecke der Anlage von Kohlenlagerplätzen bei der Main-Reckar-Bahnstation Darm- stadt die Summe von 34,000 «X zu Lasten des hefsischen Baukapitals der Marn-Neckar- Bahn aufgewandt werde. Es wird in der Vorlage darauf hingewiesen, daß die jetzigen Kohlenlagerplätze der Main-Neckar-Eisenbahnstation Darmstadt zu mancherlei Miß­ständen Anlaß gegeben haben und dem Bedürfniß nicht mehr genügen. Schon die jetzige unbequeme Lage der Lagerplätze gebe, wie die Direction der Maln-Neckar-Bahn nachdrücklich hervorgehoben habe, die Veranlassung, daß der Kohlenempfang über die Main-Neckar-Bahn in Darmstadt wesentlich abgenommen habe. Es wirb bie Er­werbung der dem Herrn Architekten Rückert gehörigen, auf der Ostferte der Bahn an der Eschollbrücker Straße in der Gemarkung Darmstadt und Bedungen ^gelegenen Grundstücke beantragt; dieselben sollen mit allen darauf stehenden Gebäuden, Schuppen, Einfriedigungen u. s. w. für die oben genannte eumme gekauft werben. Der Platz hat im Ganzen einen Flächengehalt von 4680 Ouabratineter, wonach der Kaufpreis für das Gelände nach Abzug des auf 4600 Jt taxrrten Werthes der.Gebäulichkeiten sich auf circa 6,30 <X pro Quadratmeter berechnet. Die bei der Mam-Neckar-Bahn