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Meßmer Anzeiger

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Kmlticher HHeit.

Bekanntmachung.

Diejenigen Einwohner von Gießen, welche Tauben halten, werden hiermit aufgefordert, dieselben ohne Ausnahme vom 1. October bis 1. November L I. bei Meldung der in Art. 79 des Feldstrafgesetzes vorbesttmmten Strafe in den Schlägen eingesperrt zu halten.

Gießen, den 27. September 1880. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

Fresenius.

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Die Arbeiterverficherrrng.

Nachdem der neue preußische Handelsminister Fürst Bismarck durch Herrn Baare die Nachricht verbreiten ließ, daß seine erste Sorge die sein werde, die Arbetterverstcherung sobald wie möglich in's Leben zu rufen, ist die schwierige und complicirte socialpolttische Frage in die öffentliche Erörterung gezogen worden.

Bei dieser Gelegenheit verweist dieNordd. Allg. Ztg.", die ihre Inspi­rationen sehr häufig direct aus der Wtlhelmöstraße erhält, auf einen Gesetzent­wurf: die Fürsorge für Alter und Invalidität der Arbeiter, der auf Erlaß des Königs von Italien von einer für diesen Zweck eingesetzten Commission ausgearbeitet worden ist. Wir stellen den Inhalt dieses Gesetzentwurfs, der unserer Ansicht nach alle Aufmerksamkeit verdient, in Folgendem zusammen:

Es wird eine Pensions- oder Lebensrentenkafle für das Alter und die Invalidität der Arbeiter mit der Eigenschaft einer juristischen Person und unter Garantie tes Staates errichtet. Die Lebensrenten werden, theils durch ordentliche, theils durch außerordentliche Beiträge aufgebracht. Die ordent­lichen Beiträge bestehen in den von den Arbeitern zu zahlenden Prämien, die außerordentlichen in den der Kaffe zufallenden Legaten und Schenkungen und in solchen Zuwendungen, die ihr durch Gesetz aus Staatsmitteln bewilligt werden. Der ordentliche periodische Beitrag der Theilhaber beträgt mindestens 25 Centtsimi (20 Pfg.) die Woche, der Höchstbetrag einer Lebensrente ist auf 600 Francs (480 Mk.) normirt; der Rentenbezug kann für den Eintritt des 55. Lebensjahres ausbedungm oder bis zu dem 65. Lebensjahre hinausge­schoben werden. In Fällen früher eintretender gänzlicher und unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit kann, falls der Betreffende bereits fünf Jahre der Kaffe an­gehört, eine lebenslängliche Pension nach Maßgabe der geleisteten ordentlichen Beiträge und unter Anrechnung einer entsprechenden Quote der außerordent­lichen Beiträge (aus dem Kaffenvermögen und aus Staatsfonds) gewährt wer­den. Der Verlust der Rechte an die Kaffe tritt ein, wenn die Prämienzahlung sechs Monate lang unterblieben ist. Die Postämter (Popsparkaffen), sowie die Consulate im Auslande sollen zur Entgegennahme der Prämienzahlungen und Auszahlung der Renten und Pensionen verpflichtet sein. Die Verwaltung der Kaffe wird von einer fünfzehnglüdrigen Commission überwacht, zu welcher der Senat, die Kammer der Abgeordneten, die Regierung zu 3, die Gesell­schaften zu gegenseitiger Unterstützung 6 Mitglieder stellen.

Der zweite Titel des Gesetzes ist den bereits bestehenden oder zu bilden­den Unterstützungs-Gesellschaften gewidmet; jedoch soll die Kaffe nach dem vor­liegenden Gesetzentwurf am Anfang des künftigen Jahres auch daun in's Leben gerufen werden, wenn sich bis dahin die im zweiten Theil umschriebene Verknüpfung des Instituts mit den Gesellschaften zu gegenseitiger Unterstützung nicht verwirklichen ließe. ____________________________________

Deutschland.

Darmstadt, 27. Sept. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht:

Am 21. August den Privatdocenten und Assistenten an dem physikali­schen Institut der Universität Göttingen, Dr. Karl Fromme, zum außeror­dentlichen Profeffor bei der philosophischen Fakultät der Landes Universität, insbesondere für die mathematisch-physikalischen Lehrfächer und für Geodäsie, mit Wirkung vom 1. October d. Js. an, zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen.

Berlin, 26. Septbr. Jeder Tag scheint jetzt eine neue Constellation in der Bündnißfrage der europäischen Mächte zu bringen. Heute steht wieder einmal eine neue Auflage des Drei-Katser-Bündniffes in Sicht. Recht bezeich­nend ist es, daß die erste Notiz darüber aus dem Elsaß kommt, und zwar von dem dortigen Regierungs-Organ, derElsaß-Lothr. Ztg." In einem ausführ­lichen Artikel heißt es da:

Der Zeitpunkt, wo man, aus etner^rein exspectativen Haltung heraus- iretend, ganz bestimmte Zielpunkte tn's Auge fasten muß, rückt immer näher. Deuschlands Aufgabe wird es sein, die Ansprüche der beiden hauptbetheiligten Mächte im Orient in einer nach beiden Seiten freundschaftlichen Weise einan­der zu nähern. Halten die drei Ostmächte zusammen, so bedeutet das nicht blos für Europa die wirksamste Sicherung des Friedens, sondern bietet auch jedem der drei Staaten den unberechenbarsten Vortheil. Es liegt auf der Hand, daß die Hereinziehung Italiens in das deutsch-österreichische Einverneh­men von dem in den letzten Tagen stark die Rede war, wenn auch wir von bestunterrichteter Sette vernehmen, ohne irgend welchen thatsächltchen Grund nicht im Entferntesten diejenige Bedeutung für Europa haben kann, wie dies bei einer aufrichtigen Annäherung Rußlands der Fall wäre; aller­

dings nur dann, wenn man in Petersburg darüber im Klaren ist, daß man keine panslavistische, sondern nur einfach russische Politik treiben darf, daß man mit gleichberechtigten Genoffen zu pacttren hat und einfach den eigenen Willen auch beugen kann. Wenn wir so einen engeren Zusammenschluß der drei Ost­mächte betreffs der orientalischen Frage als etwas für den Frieden Europas sehr Wünschenswerthes und vollauf im Bereiche der Möglichkeit Liegendes be­zeichnen, so ist und bleibt die stillschweigende Voraussetzung dabet, daß dadurch die deutsch-österreichische Allianz, welche es, komme was da wolle, sich stets selbst genug sein wird und noch andere Ziele zu verfolgen hat, als die Rege­lung der orientalischen Frage, in keiner Weise beeinträchtigt wird."

Fürst Bismarck bereitet eine russenfreundliche Schwenkung der deut­schen Politik vor und ist ernstlich bestrebt, die vollständige Einigung zwischen Rußland 'ind Oesterreich herzustellen. Dies ist das neueste Ereigntß, mit welchem Fürst Bismarck die Welt überraschen will. Und zwar ift es nicht etwa die alte Liebe, welche in dem deutschen Kanzler für den einstigen Freund erwacht ist, auch sind es diesmal nicht etwa Einflüffe des Hofes, welche bei diesem Einflüffe maßgebend gewesen sind, sondern ganz ruhige nüchterne Er­wägungen, politische Opportunitätsgründe. Fürst Bismarck erblickt in dem österreichisch-deutschen Bündniß keine ausreichende Garantie, um einer französisch- englisch-russischen Tripel-Alliance mit Aussicht auf sicheren Erfolg Stand bieten zu können. Und zwar um so weniger, als diese Tripel-Alliance nach einem ernstlich erfolgten Zusammenstoß der Mächte sich in eine Quadrupel-Alliance verwandeln und Italien als vierten im Bunde aufnehmen würde, welches auf die Gelegenheit nur lauert, um seine Aspiration auf Jstrien-Trentiuo zu reali- siren .... Fürst Bismarck ist bemüht, die Annäherung und vollständige Versöhnung Oesterreichs und Rußlands zu Stande zu bringen, er will wieder die Rolle desehrlichen Maklers" übernehmen, wie zur Zeit des Berliner Congressks. In Friedrichsruh soll der deutsche Reichskanzler seinem österreichi­schen Gaste die Nothwendigkeit dieser Annäherung nahe gelegt haben.

Berlin, 26. Septbr. Wir weisen darauf hin, daß alle invalide Mannschaften vom Feldwebel abwärts ihre Versorgungs-Ansprüche nur geltend machen können, wenn sie sich an den Bezirksfeldwebel oder an das Beztrks- Commando wenden. Der Antrag ist, wenn er mündlich erfolgt, an dazu beson­ders anzuberaumenden und in jedem Bezirke ein- für allemal fcstzustellenden, von Zeit zu Zeit bekannt zu machenden Tagen und Stunden vorzubringen. Der Antragsteller hat die feinen Antrag begründenden oder unterstützenden Be­weisstücke (Militärpaß u. s. w.) mit zur Stelle zu bringen. Die in Jnvali- denangelegenheiten Bescheide ertheilenden Behörden sind: das LandwehrbezirkS- Commando, das General-Commando, das Kriegsministerium. Jedes Recursgesuch ist unter Beifügung der in den Händen der betr. Invaliden befindlichen Militär­papiere dem Landwehrbezirks-Commando einzusenden, welches das Gesuch auf dem Instanzenwege weiter befördert. Gesuche, welche, diesen Bedingungen entgegen, unmittelbar einer höheren Behörden eingereicht werden, werden dem Gesuchsteller kurzer Hand portopflichtig zurückgesandt. Auf diese Bestimmungen sollen auch namentlich die mit der Anfertigung von Jnvalidengesuchen sich beschäftigenden Personen, die Lehrer auf dem Lande u. s. w. aufmerksam ge­macht werden.

Arankreich.

Paris, 26. Septbr. Der Herzog von Choiseul hat das Unterstaats- Secretartat im Ministerium des Auswärtigen definitiv angenommen.

England.

London, 26. Septbr. Die neuesten Nachrichten aus Südafrika lassen befürchten, daß England an der Schwelle eines neuen Krieges steht, diesmal mit den Basutos, die ihnen bisher aufrichtig zugethan gewesen und lediglich durch die über sie verhängte Entwaffnung zu ihren Feinden geworden sind. Zwei ihrer Abtheilungen, die eine 1200, die andere angeblich 5000 Mann stark, machten von Neuem Angriffe, und wenn diese auch, wie es heißt, zurück- geschlagen wurden, so steht doch zu besorgen, daß die Cap-Colonie mit ihrer Hand voll Soldaten und Freiwilligen zu schwach sein dürfte, die Basutos zu bewältigen und daß die englische Regierung gegen ihren Willen der Colonie mit einigen Regimentern werde zu Hülfe kommen müssen.

Rußland.

Petersburg, 26. Septbr. Bereits vor einigen Wochen soll zwischen dem Kaiser Wilhelm und dem Czaren Alexander eine Correspondcnz stattge. funden haben über die Geneigtheit Rußlands zu einer Verständigung mit Oesterreich; Baron Haymerle und Fürst Bismarck hätten in Friedrichsruh darüber conferirt; Fürst BiSmarck habe bereits directe Schritte in Ltvadia